Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1874 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1874 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin (West). Abgeordnetenhaus
Title:
Drucksache / Abgeordnetenhaus von Berlin
Publication:
Berlin: Abgeordnetenhaus, 1951-1990 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Dates of Publication:
Wahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)
Note:
Gesehen am 11.08.2023
Online-Ausgabe$bBerlin$cZentral- und Landesbibliothek Berlin$d2024$eOnline-Ressource$mWahlper. 1.1951/54 - 11.1989/90,1224(2.Okt.)$7d19511990
Supplement: Berlin: Umweltschutz-Bericht
Supplement: Berlin: Dokumentation der Materialien des Abgeordnetenhauses von Berlin
Vorher Drucksachen der Stadtverordnetenversammlung von Berlin / Berlin
Vorher Mitteilungen des Präsidenten / Berlin
Vorher Reden des Senators für Finanzen ... vor dem Abgeordnetenhaus von Berlin anläßlich der Vorlage des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für das Rechnungsjahr ... sowie der Finanzplanung von Berlin / Berlin
ZDB-ID:
3164558-6 ZDB
Succeeding Title:
Drucksache
Keywords:
Geschichte 1951-1990 ; 43186-2 Berlin (West). Stadtverordnetenversammlung ; Zeitschrift ; Amtliche Publikation ; Quelle
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1960
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Berlin:
B 758 Staat. Politik. Verwaltung: Stadtparlamente
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15502552
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 758 AbgH 6:3.WP
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 606, 1. Juli 1960

Contents

Table of contents

  • Communal-Blatt der Haupt- und Residenz-Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1874 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • Ausgabe 1874,1 No. 1, 4. Januar 1874
  • Ausgabe 1874,2 No. 2, 11. Januar 1874
  • Ausgabe 1874,3 No. 3, 18. Januar 1874
  • Ausgabe 1874,4 No. 4, 25. Januar 1874
  • Ausgabe 1874,5 No. 5, 1. Februar 1874
  • Ausgabe 1874,6 No. 6, 8. Februar 1874
  • Ausgabe 1874,7 No. 7, 15. Februar 1874
  • Ausgabe 1874,8 No. 8, 22. Februar 1874
  • Ausgabe 1874,9 No. 9, 1. März 1874
  • Ausgabe 1874,10 No. 10, 8. März 1874
  • Ausgabe 1874,11 No. 11, 15. März 1874
  • Ausgabe 1874,12 No. 12, 22. März 1874
  • Ausgabe 1874,13 No. 13, 29. März 1874
  • Ausgabe 1874,14 No. 14, 5. April 1874
  • Ausgabe 1874,15 No. 15, 12. April 1874
  • Ausgabe 1874,16 No. 16, 19. April 1874
  • Ausgabe 1874,17 No. 17, 26. April 1874
  • Ausgabe 1874,18 No. 18, 5. Mai 1874
  • Ausgabe 1874,19 No. 19, 10. Mai 1874
  • Ausgabe 1874,20 No. 20, 17. Mai 1874
  • Ausgabe 1874,21 No. 21, 24. Mai 1874
  • Ausgabe 1874,22 No. 22, 31. Mai 1874
  • Ausgabe 1874,23 No. 23, 7. Juni 1874
  • Ausgabe 1874,24 No. 24, 14. Juni 1874
  • Ausgabe 1874,25 No. 25, 21. Juni 1874
  • Ausgabe 1874,26 No. 26, 28. Juni 1874
  • Ausgabe 1874,27 No. 27, 5. Juli 1874
  • Ausgabe 1874,28 No. 28, 12. Juli 1874
  • Ausgabe 1874,29 No. 29, 19. Juli 1874
  • Ausgabe 1874,30 No. 30, 26. Juli 1874
  • Ausgabe 1874,31 No. 31, 2. August 1874
  • Ausgabe 1874,32 No. 32, 9. August 1874
  • Ausgabe 1874,33 No. 33, 16. August 1874
  • Ausgabe 1874,34 No. 34, 23. August 1874
  • Ausgabe 1874,35 No. 35, 30. August 1874
  • Ausgabe 1874,36 No. 36, 6. September 1874
  • Ausgabe 1874,37 No. 37, 13. September 1874
  • Ausgabe 1874,38 No. 38, 20. September 1874
  • Ausgabe 1874,39 No. 39, 27. September 1874
  • Ausgabe 1874,40 No. 40, 4. Oktober 1874
  • Ausgabe 1874,41 No. 41, 11. Oktober 1874
  • Ausgabe 1874,42 No. 42, 18. Oktober 1874
  • Ausgabe 1874,43 No. 43, 25. Oktober 1874
  • Ausgabe 1874,44 No. 44, 1. November 1874
  • Ausgabe 1874,45 No. 45, 8. November 1874
  • Ausgabe 1874,46 No. 46, 15. November 1874
  • Ausgabe 1874,47 No. 47, 22. November 1874
  • Ausgabe 1874,48 No. 48, 29. November 1874
  • Ausgabe 1874,49 No. 49, 6. Dezember 1874
  • Ausgabe 1874,50 No. 50, 13. Dezember 1874
  • Ausgabe 1874,51 No. 51, 20. Dezember 1874
  • Ausgabe 1874,52 No. 52, 27. Dezember 1874

Full text

während die erstere sich von Jahr zu Jahr ermäßige, Da jedoch die all- » behörden die Anstellung eines besonderen Standes-Beamten beschließen, der 
jährlichen Neuanschaffungen mit an der Abschreibung theilnähmen, so wür- auf den Vorschlag des Gemeinde - Vorstandes von dem Ober - Präsidenten 
den nach der alten Methode von diesen Werthen gerade in den ersten ernannt wird. Für jeden mit Wahrnehmung der Geschäfte des Standes- 
Jahren die höchsten Summen abgeschrieben, während nach der neuen Me- beamten Beauftragten ist in gleicher Weise wenigstens ein Stellvertreter zu 
thode eine gleichmäßige, auf Erfahrung gegründete Abschreibung in der bestellen. Auf Beschluß des Gemeinde-Vorstandes nach Anhörung der Ge- 
Art stattfände, daß zu der Zeit, nach welcher der betreffende Gegenstand meindevertretung können größere Stadtgemeinden mit Genehmigung des 
für seine Bestimmung nicht mehr verwendbar sei, er auch durch die Ab- Ober-Präsidenten in mehrere Standes8amtsbezirke getheilt werden, 
schreibung ersetzt werden könne. -- Der Referent führt demnächst an, daß Es bedarf keines Nachweises, daß in der größten Stadt der Monar- 
nach einer diesseits aufgestellten Berechnung, wenn die Abschreibungen in <hie, von der Befugniß der Anstellung besonderer Standesbeamten Gebrauch 
derselben Höhe wie bisher, aber nicht vom Buchwerth , sondern vom An- gemacht werden muß und daß für die ganze Stadt ein Standes8beamter 
schaffungswerth. erfolgen sollen, abgeschrieben werden müssen nicht auszureichen vermag, daß vielmehr die Stadt in mehrere Standes- 
statt 15 pCt. = 64 pCt, amtsbezirke getheilt werden muß. Soll die Frage beantwortet werden, 
-.. 10 *. = 4E1%> wie viele Standes-Amtsbezirke erforderlich erscheinen, so muß zunächst er- 
M 5.02 = 2210-06 Jl, mittelt werden, wie viele Äcten der Standesbeamten im Laufe eines Jahres 
Da nun eine ganz genaue Abschreibung nach keinem System bewirkt etwa im Stadtbezirke Berlins bei einer gewissen Bevölkerungszahl vorkom- 
werden könne, die Abschreibung vom Anschaffungswerth aber entschieden zu- men können. 
treffender und flarer sei, als die Abschreibung vom Buchwerthe, so empfiehlt Bei der Volkszählung vom 1. December 1871 fanden sich im Stadt- 
der Referent, auf den Vorschlag des Curatorii einzugehen, die Feststellung bezirk 822,569 Einwohner: Ende 1873 wird die Zahl von 900,000 bereits 
ver Procentsäte aber vorläufig von der Berathung noch auszuschließen. überschritten gewesen sein und am 1. October d. I. dürften ca, 950,000 
Im Allgemeinen wurde diesem Vorschlage schließlich zugestimmt, von Seelen gezählt werden können. 
einer Seite jedoch hervorgehoben, daß der überwiegend größere Theil der | Die Zahl der Geburten betrug im Jahre 1873 36,281; die Zahl 
Besitzer großer industrieller Etablissements nicht so verfahre, sondern die der Gestorbenen belief sich auf 28,078; an Eheschließungen wurden 11,884 
Abschreibungen nach dem alljährlich verbleibenden Buchwerthe bewirke, gezählt. 
Hierauf wurde von einer Seite geltend gemacht, daß bei. den Gas- Was die Aufgebote betrifft, so sind sie nicht zahlenmäßig festgestellt z 
werken eine doppelte Abschreibung" stattfinde, indem nämlich einerseits die mit Rücsicht darauf, daß viele Ehepaare in mehreren Bezirken aufgeboten 
für Gaszwe>e aufgenommene Anleihe amortisirt würde, und andrerseits werden und daß auch oft Aufgebote solcher Personen, welche sich außerhalb 
noc< von dem Werth der Werke alljährlich gewisse Procente abgeschrieben Berlin verheirathen, in Berlin vorgenommen werden müssen, kann man 
würden. Es dürfte sich daher empfehlen, wie dies auch bereits in frühe- nach dem Urtheile Sachverständiger annehmen, daß die Zahl der Aufgebote 
ren Jahren geschehen sei, die Amortisationsrate vorweg aus der Abschrei- doppelt so groß ist, als diejenige der Eheschließungen. Nimmt man hier- 
bungssumme zu entnehmen, und uns den verbleibenden Rest al8sdann dem nach 23,000 Aufgebote an, so ergeben sich, die Aufgebote mitgerechnet, 
sogenannten Erneuerungsfonds gutzuschreiben. Diesem Antrage wurde je- welche die größte Arbeit verursachen, rund 99,000 Acte der Standesbeamten 
doch von mehreren Seiten widersprochen, indem namentlich hervorgehoben für das Jahr 1873, oder bei durchschnittlich etwas weniger als 900,000 
wurde, daß die Amortisation der Anleihe gesetzlich erfolgen müsse, um die Seelen ein Act auf 9 bis höchstens 10 Personen. 
Anleihe zu tilgen und die mit Hülfe der Anleihe erbauten Anstalten zum Da am Ende des Jahres 1874 mehr als 950,000 Einwohner vor 
freien Eigenthum der Stadtgemeinde zu machen, dies aber umgangen würde, handen sein werden, so kann man pro 1875 rund 104,000 Acte; also pro 
wenn diese Summe aus den Abschreibungen entnommer würde. Sollte Monat 8666 oder pro Tag 280 bis 290 Acte annehmen, welche je in 
dies aber dennoch geschehen, so müßten die Procentsäe der Abschreibung zwei Register eingetragen werden müssen, In Betracht ist hierbei noch die 
entschieden viel höher gegriffen werden und würde somit sich das Resultat Verpflichtung der Standesbeamten zu ziehen, die Register auf Verlangen 
ganz gleich bleiben. offen zu legen, zahlreiche Bescheinigungen zu ertheilen, Anzeigen an den 
Bei der nunmehr erfolgenden Abstimmung wurde der Antrag des Re- Magistrat, die Polizei, die Gerichte, die Militair-Behörde u. s. w. zu 
ferenten, dahingehend „die Abschreibungen in Zukunft nicht mehr nach dem machen, und namentlich auch die Säumigen zur Meldung der Geburten 
Buchwerth, sondern nach dem Anschaffung8werth erfolgen zu lassen“, mit und Todesfälle durch Strafverfügungen anzuhalten und die Aufgebote 
9 gegen 1 Stimme angerommen, und gleichzeitig zum Beschluß erhoben, in Berlin und wo' es erforderlich ist, auch außerhalb, bekannt machen zu 
daß nach Verlauf von 5 Jahren eine abermalige Prüfung des Regulativ lassen. 
und der Abschreibungssäte erfolgen solle. Hieraus ergiebt sich, daß, da ein Standesbeamter ni<ßt wohl mehr 
Nunmehr wurde zur Festsezung der Procentsäße geschritten, und nach- als 8000 Acte und die sich an dieselben knüpfenden anderweiten Arbeiten 
dem die in dem beiliegenden Bericht des Direktors Cuno entwickelten erledigen kann, ein Standesamts8-Bezirk nicht mehr als höchstens 80,000 
Grundsäße in Betreff der Ermittelung der Dauer der Benußting der ein» Einwohner haben sollte. Aber auch dieses Maximum wird nur dann zu- 
zelnen Gebäude, Maschine 2c. von der Deputation/als richtig anerkannt lässig sein, wenn für den Standesamts8-Bezirk eine erhebliche Zunahme der 
waren, die in dem genannten Bericht vorgeschlagenen Procentsäte, wiewohl Bevölkerung nicht zu erwarten ist, Bei allen denjenigen Standesamts- 
einzelne derselben von wehreren Seiten als sehr niedrig gegriffen bezeichnet Bezirken, wo diese Zunahme sicher eintreten wird, werden die Grenzen 
wurden, dennoch sämmtlich angenommen und bei den Gasbehälter-Appara? so zu wählen sein, daß die gegenwärtige Bevölkerungszahl unter jenem 
ten (Glo>en) eine Abschreibung von 35 pCt, festgestellt. Hiermit hielt die Maximum zurückbleibt, damit in einer Reihe von Jahren wenigstens eine 
Deputation ihren Auftrag für erledigt, und beschloß, diese Angelegenheit Verkleinerung des Bezirks nicht nothwendig wird, Denn jede Veränderung 
nunmehr dem Magistrat zur weiteren Beränlassung vorzulegen, der Standesamtsbezirke führt schwere Mißstände für die Beuötterung 01 
v. g. u. sih. Um nur eins zu erwähnen: es muß auch nach einer langen Reihe 
gez. Friedberg, Runge. Sarre, Magnus, -Behrend. von Jahren den Personen und Behörden, welche Bescheinigungen nöthig 
Stadthagen. Dr. Stort. Misc<. W. Wedding, haben, noch leicht sein zu ermitteln, in welchen Standesregistern die sie 
: interessirenden Eintragungen über Geburten, Eheschließungen und Todes- 
362. Referent: Hr. Stadtv. Horwitz. fälle aufgefunden werden können. Auf der anderen Seite wird man sich 
In Erwiderung des gefälligen Beschlusses vom 16. d. Mts. benach- aber auch davor zu hüten haben, daß nicht zu kleine Bezirke gebildet wer- 
richtigen wir die Stadtverordneten-Versammlung hierdurch ergebenst , daß ven. Auch sie würden die Ermittelung der Register, in welchen die Ein- 
uns der Herr Minister des Innern unterm 27. d. Mts. in der Angele- tragungen zu finden sind, schwierig machen, Sie empfehlen sich aber auch 
genheit, betreffend die Untersuchung der gegen die Verwaltung der Feuer- aus anderen schwerwiegenden Gründen nicht, 
wehr 2c. zur Sprache gebrachten Unregelmäßigkeiten, davon in Kenntniß Die Thätigkeit der Standesbeamten erfordert ficht nur, zumal es sich 
geseßt hat, daß er zur Feststellung der nicht hinlänglich klaren Resultate bei den Akter nicht allein um Angehörige Preußens, sondern auch anderen 
des biSherigen Scrutinal-Verfahrens noc< eine eidliche Bernehmung von deutschen und nichtdeutschen Staaten handelt, die genaue Kenntniß der ein- 
Zeugen angeordnet habe, und nach Beendigung derselben uns definitiven schlagenden gesetzlichen Bestimmungen, sondern auch die größte Gewissen- 
Bescheid zukommen lassen werde, haftigkeit und Sorgfalt und, da die Fristen des Gesetzes zum Theil nur 
Unter diesen Umständen haben wir geglaubt, vor der Hand von Ab- kurz bemessen sind, die Erhaltung fester Amtsstunden. Ferner müssen ge- 
sendung einer Petition an das Abgeordnetenhaus Abstand nehmen zu eignete Localitäten für die Vornahme der Amtshandlungen, sowie Einrich- 
müssen. tungen für die Sicherstellung der Register gegen Zerstörung derselben, 
- Berlin, den 30. April 1874. unbefugte Veränderung der Eintragungen, Feuersgefahr u. 5, w. vorhanden 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. sein. Daß aber hierdurh und durch die Anstellung geeigneter Beamten, 
gez. Hobrecht. wenn viele kleine Bezirke vorhanden sind, sehr bedeutende Kosten entstehen 
müßten, bedarf keines Nachweises. Außerdem dürften aber auch bei den 
364, Ref.: Hr. Stadtv.-Vorfst.-Stellv. Vollgold. nur kleinen Besoldungen, welche den einzelnen Beamten gewährt werden 
Geldb.-Dep. würden, zahlreiche We aanenweihsel zu erwarten sein und die nothwendige 
Mit dem 1. October d, I. tritt das Gesez über die Beurkundung Aufsicht über die Standesbeamten erschwert werden, 
des Personenstandes und die Form der. Eheschließung vom 9. März d. I. Nach eingehender Erwägung der Sachlage haben wir unter Berüc- 
(G,.-S. Nr. 7 S. 95) in Kraft. sichtigung der angegebenen Gesichtspunkte die Bildung der nachstehenden 
Nach 8. 2. des Gesetzes sind in den Stadtgemeinden die Geschäfte des Standesamts-Bezirke in Aussicht genommen, denen stets ganze Stadtbe- 
Standesbeamten von dem Bürgermeister wahrzunehmen, der leßztere ist jedoch zirke zugewiesen worden sind: | 2 
befugt, diese Geschäfte widerruflich einem Beigeordneten oder sonstigen Mit- Standesamts-Bezirk 1, Die Stadtheile Berlin, Alt - Köln, 
gliede des Gemeindevorstandes zu übertragen. "Auch können die Gemeinde- Friedrichwerder und Dorotheenstadt, leztere jedoch ohne den Hindersin- 
67 
245
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.