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Erlebnisse eines "Königlichen Kapellmeisters" in Berlin / Weingartner, Felix (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Erlebnisse eines "Königlichen Kapellmeisters" in Berlin / Weingartner, Felix (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Weingartner, Felix
Titel:
Erlebnisse eines "Königlichen Kapellmeisters" in Berlin / von Felix Weingartner
Erschienen:
Berlin: Paul Cassirer, 1912
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Umfang:
87 Seiten
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15494991
Sammlung:
Berlinerinnen, Berliner
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
b 252 wein 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Erlebnisse eines "Königlichen Kapellmeisters" in Berlin / Weingartner, Felix (Public Domain)
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Volltext

in der Beantwortung meiner Klage aufgehaͤuft ist. Ein 
Beispiel genuͤge fuͤr viele. Die Besucher meiner Berliner 
Konzerte erinnern sich gewiß noch des letzten Konzertes, das 
ich im Opernhause Dezember 1907 leitete. Es war 
ein Beethoven⸗N dor ersten Leonoren⸗Ouver⸗ 
ture schloß; der st von Dohnanyi 
wirkte mit, der“ mwit besonderer 
Freude erinner nd von 
einmuͤtiger B 
dem kuͤnstle 
Gerade uͤb 
dantur, 
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diesem 
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Orchester „sich selb 
nung jeglicher Kuͤnstlersche 
„starken Nachhall“ erwecke. v⸗ 
findung wollte man beweisen, daß ich seh 
gehabt habe, meinen Vertrag zu brechen. MNap 
Koͤnig von Preußen dazu sagen, wenn er erfuͤhre, we 
der Prozeßfuͤhrung er als Partei mit seinem Namen hier 
decken hat? 
Meine Klage wurde in erster und zweiter Instanz abge⸗ 
wiesen. Wie schon erwaͤhnt, sind diese Gerichte, ebenso wie 
seinerzeit die Strafkammer an die Frage, von der doch alles 
abhaͤngt, naͤmlich wer kontraktbruͤchig war, die Generalinten⸗ 
dantur oder ich, uͤberhaupt nicht herangetreten. Ich bin 
deshalb genoͤtigt, weiter zu kaͤmpfen, und werde den Kampf 
nicht eher aufgeben, bis klipp und klar erwiesen ist, daß nicht 
ich es war, der einen Vertragsbruch begangen hat, und bis 
auch die letzte der aus diesem faͤlschlich erhobenen Vor⸗ 
wurf entstandenen Konsequenzen beseitigt ist. Das Vorgehen 
der Berliner Generalintendantur wegen meines angeblichen 
Kontraktbruchs bildet nur das letzte Glied einer Reihe durch 
nichts zu rechtfertigender Handlungen dieser Behoͤrde gegen 
mich, die um so schwerer zu verurteilen sind, je mehr die 
Generalintendantur durch ihre Eigenschaft als koͤnigliches 
Institut und durch ihren Vorsitz uͤber den deutschen Buͤhnen⸗ 
herein fuͤr andere Theater ein Vorbild sein sollte. 
Der ganze Streit, so groß auch mein persoͤnliches Inter⸗ 
esse daran ist, ist doch nunmehr weit uͤber dieses persoͤnliche 
Interesse hinausgewachsen, und hat eine allgemeine Be⸗ 
a gewonnen. Es kann nicht gleichguͤltig sein, ob ein 
Deutschen Reiche sein Recht findet oder nicht. 
no die Kuͤnstler einen berechtigten Kampf 
ron und neue Gesetze in Aussicht 
»d schuͤtzen sollen, nicht 
Theaterbehoͤrde 
Deutschen Buͤh⸗ 
higl. Schauspiele 
es getan hat, ohne 
Klarstellung meines 
ad fuͤr die zukuͤnftigen 
nd Buͤhnenmitgliedern 
ch verpflichtet, die Ange⸗ 
assen.
	        

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