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Staatliche Genehmigungsurkunde und kleinbahngesetzliche Zustimmungs-Verträge (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Staatliche Genehmigungsurkunde und kleinbahngesetzliche Zustimmungs-Verträge (Public Domain)

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Monografie

Urheber (Körperschaft):
Große Berliner Straßenbahn
Titel:
Staatliche Genehmigungsurkunde und kleinbahngesetzliche Zustimmungs-Verträge / Grosse Berliner Strassenbahn
Erschienen:
Berlin: H. S. Hermann, 1902
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Umfang:
12, 282 Seiten
Schlagworte:
Große Berliner Straßenbahn ; Konzessionsvertrag
Berlin:
B 905 Verkehr: Linienverkehr auf der Straße
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15495549
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 905 Tram 17
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Vertrag mit der Gemeinde Nieder-Schönhausen vom 4./18. August 1900

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Staatliche Genehmigungsurkunde und kleinbahngesetzliche Zustimmungs-Verträge (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Sachregister zu der Genehmigungsurkunde und den kleinbahngesetzlichen Zustimmungs-Verträgen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Genehmigung des Königlichen Polizeipräsidenten von Berlin vom 4. Mai 1900 / Windheim, Ludwig von
  • Vertrag mit den Direktionen des physiologischen, hygienischen und physikalischen Instituts der Königlichen Friedrich Wilhelms-Universität vom 2. April 1901
  • Vertrag mit der Stadtgemeinde Berlin vom 2. Juli 1897/19. Januar 1898
  • Vertrag der Direktion der Städtischen Straßenreinigung zu Berlin vom 19./25. September 1899
  • Genehmigung der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission vom 6. Mai 1876 zur Ueberführung der Straßenbahn auf der Moabit-Charlottenburger-Chaussee über die Brücke über den Verbindungskanal zwischen dem Berlin-Spandauer Kanal und der Spree
  • Genehmigung der Königlichen Thiergarten-Verwaltung vom 15. September 1876 zur Benutzung des fiskalischen Terrains in der Sommerstraße
  • Genehmigung der Landes-Direktion der Provinz Brandenburg vom 15. Oktober/12. Dezember 1881 zur Anlage einer Straßenbahn auf der Berlin-Steglitzer-Chaussee bis zur Irren-Anstalt bei Dalldorf
  • Vertrag mit dem Königlichen Eisenbahn-Betriebs-Amte (Berlin-Sommerfeld) bezw. der Königlichen Eisenbahn-Direktion vom 27. August 1889 über die Mitbenutzung des Bahngleises der alten Verbindungsbahn in der Gitschiner- und Skalitzerstraße
  • Genehmigung der Städtischen Bau-Deputation Abtheilung II vom 23. März 1896 zur Durchbrechung des Ufergeländes am Louisenstädtischen Kanal
  • Genehmigung der Königlichen Ministerial-Bau-Kommission vom 17. Juni 1896 zur Errichtung einer Laufbrücke über den Louisenstädtischen Kanal
  • Vertrag mit dem Königlichen Fiskus, vertreten durch die Königliche Ministerial-Bau-Kommission, vom 17. Dezember 1894, die Straßenbahnanlage in der Beußel- und Seestraße betreffend
  • Vertrag mit dem Königlichen Fiskus, vertreten durch die Königliche Ministerial-Bau-Kommission, vom 29. September 1898, die Benutzung der Schloßbrücke in Charlottenburg betreffend
  • Vertrag mit der Gemeinde Deutsch-Wilmersdorf vom 10. Oktober 1894
  • Vertrag mit der Gemeinde Deutsch-Wilmersdorf vom 27. Juni/1. August 1895
  • Zustimmung der Gemeinde Treptow vom 24. März 1896 zum zweigleisigen Ausbau der Treptower Chaussee und Einführung des elektrischen Betriebes
  • Vertrag mit der Gemeinde Treptow vom 8./18. Februar 1899
  • Genehmigung der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zur Wegebenutzung in der Elsen-Allee in Treptow
  • Vertrag mit der Firma Siemens & Halste, Aktien-Gesellschaft vom 4. Mai 1899 zu dem Vertrage mit der Gemeinde Treptow vom 8./18. Februar 1899
  • Vertrag mit der Stadtgemeinde Charlottenburg vom 28. September/1. Oktober 1897
  • Vertrag mit der Gemeinde Schöneberg vom 29. Oktober/6. Dezember 1897
  • Vertrag mit der Gemeinde Rixdorf vom 26. April/7. Mai 1898
  • Vertrag mit der Gemeinde Reinickendorf vom 3./17. Juni 1898
  • Vertrag mit der Gemeinde Reinickendorf vom 13. Juni//27. Juli 1899 über die Benutzung der früheren Provinzial-Chaussee Berlin-Tegel
  • Vertrag mit der Gemeinde Dalldorf vom 13. Juni/15. Juli 1899 über die Benutzung der früheren Provinzial-Chaussee Berlin-Tegel
  • Vertrag mit der Gemeinde Tegel vom 14./18. September 1899 über die Benutzung der früheren Provinzial-Chaussee Berlin-Tegel
  • Vertrag mit der Gemeinde Britz vom 10. September/11. Oktober 1898
  • Vertrag mit der Gemeinde Tempelhof vom 8./21. September 1899
  • Vertrag mit der Gemeinde Neu-Weißensee vom 7./23. April 1900
  • Vertrag mit der Gemeinde Lichtenberg vom 7./25. April 1900
  • Vertrag mit der Gemeinde Friedrichsfelde vom 2./3. Mai 1900
  • Zustimmungs-Erklärung des Gemeinde-Vorstandes Pankow vom 21. August 1897
  • Vertrag mit der Gemeinde Nieder-Schönhausen vom 4./18. August 1900
  • Vertrag mit dem Königlichen Eisenbahn-Fiskus vom 8./22. Dezember 1900 über die Anlage einer Endhaltestelle auf dem Gelände des Bahnhofs-Vorplatzes des Stettiner Bahnhofes
  • Vertrag mit der Gemeinde Mariendorf vom 11./17. Februar 1901
  • Vertrag mit der Königlichen Eisenbahn-Inspektion 2 vom 7./15. Mai 1896 nebst Nachtrag vom 13. Dezember 1898/10. Januar 1899 und Vertrag vom 31. Juli/17. August 1901 über die Miethung eines Platzes am Bahnhof Rixdorf zur Errichtung eines Endhaltestelle
  • Vertrag mit dem Königlichen Eisenbahn-Fiskus vom 10./17. Oktober 1901 über die Benutzung des Ueberführungsbauwerks im Zuge der Perlebergerstraße
  • Abkommen mit der Königlichen Friedrich Wilhelms Universität vom 12. Dezember 1901 über die Benutzung von Universitäts-Grundstücksflächen
  • Vertrag mit dem Provinzialverband Brandenburg
  • Nachtrag II zu den Verträgen der Stadtgemeinde Rixdorf mit der Großen Berliner Straßenbahn vom 26. April/7. Mai 1898 und 26. März/22. April 1899
  • Vertrag zwischen der Großen Berliner Straßenbahn und der Stadtgemeinde Berlin wegen Mitbenutzung des Kohlengleises in der Gitschiner- und Skalitzerstraße
  • Plan von Berlin
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

Vertrag. 
Zwischen der Landgemeinde Nieder-Schönhausen und der 
Großen Lerliner Straßenbahn ist durch ihre berufenen Vertreter 
folgender Zustimmungsvertrag vereinbart und geschlossen worden. 
81. 
Die Große Berliner Straßenbahn besitzt eine Bahnanlage und einen Bahn— 
betrieb bei Verwendung von Pferdekraft im Nieder-Schönhausener Gemeinde— 
weichbilde, wozu der öffentliche Wegekörper der Berlin —Nieder-Schönhausener 
Chaussee zwischen Station 677464 und Station 8,1409,6 benutzt wird. Sie 
plant die Umwandlung dieser Anlage für den elektrischen Betrieb mittelst ober— 
irdischer Stromzuführung und die Ausdehnung des Bahnnetzes vom jetzigen End— 
punkte durch die Kaiser Wilhelmstraße bis zur Weichbildgrenze von Rosenthal, 
welche in Station 9242 liegt. 
Der für die Umwandlung und die Erweiterung gebrauchte Straßenkörper, 
welcher bisher nur theilweise von der Gemeinde zu unterhalten bezw. mitzuunter— 
halten war, ist nunmehr von Station 7,55458 bis 9,242 seitens des Kreises Nieder— 
barnim der Gemeinde Nieder-Schönhausen zum Alleineigenthum und zur aus— 
schließlichen Unterhaltung übereignet worden. 
Der somit geplanten Benutzung des Straßenkörpers stimmt die Gemeinde 
Nieder-Schönhausen gemäß Gesetz vom 28. Juli 1892 8 6 unter folgenden Bedin— 
gungen zu: 
Diese Zustimmung wird bis zum 31. Dezember 1939 ertheilt, sodaß sie an 
letzterem Tage erlischt, falls nicht vorher eine Verlängerung ausgesprochen wurde 
82. 
83. 
Unternehmerin verpflichtet sich, die Verbreiterung der Brücke über die Panke 
in der Schloßstraße auf ihre Kosten zu übernehmen, sobald eine solche im Interesse 
des Verkehrs seitens der zuständigen Behörden für erforderlich erachtet werden sollte. 
Die in Aussicht genommene Verbreiterung der Straße von Station 8,0 4 42 
bis Station 8,700 durch Hinzunahme von Flächen der bestehenden Fußgänger— 
wege hat, soweit es zu deren Ausführung kommt, die Große Berliner Straßen— 
bahn auf ihre Kosten vorzunehmen. 
GCegenstand. 
Frift. 
Verbreiterung 
der Pankebrücke pp.
	        

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