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Die Sparkasse der Stadt Charlottenburg 1887-1912 (Public Domain)

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Contents: Die Sparkasse der Stadt Charlottenburg 1887-1912 (Public Domain)

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Monograph

Creator:
Deutsche Niles-Werkzeugmaschinen-Fabrik (Oberschöneweide)
Title:
Deutsche Niles-Werkzeugmaschinen-Fabrik Oberschöneweide bei Berlin / Deutsche Niles-Werkzeugmaschinen-Fabrik (Oberschöneweide)
Edition:
Ausgabe 3
Publication:
[Berlin]: [Verlag nicht ermittelbar], [1911?]
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Scope:
144 Seiten
Berlin:
B 850 Wirtschaft. Finanzen: Einzelne Firmen und Kombinate
DDC Group:
330 Wirtschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15495453
Collection:
Economy,Transport,Infrastructure
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 850 Nil 2
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Gebrauchsanweisung für "Niles"-Hämmer

Chapter

Title:
"Niles"-Niethämmer

Contents

Table of contents

  • Die Sparkasse der Stadt Charlottenburg 1887-1912 (Public Domain)
  • Title page
  • Photograph: Sparkassenhalle im Rathaus-Erweiterungsbau (Photogr.: Rückwardt, Hermann)
  • Contents
  • I. Die Gründung der Sparkasse
  • II. Der Ausbau der Satzung
  • III. Die wirtschaftliche Entwicklung der Sparkasse
  • IV. Annahme- und Nebenstellen
  • V. Die bisherigen Heime der Sparkasse und der Neubau
  • Neue Sparkassenhalle im Rathauserweiterungsbau
  • Neue Sparkassenräume im Rathauserweiterungsbau. Grundriß der Tresorräume
  • VI. Der Vorstand und die Beamten der Sparkasse
  • VII. Innerer Geschäftsverkehr
  • Anhang
  • A. Tabellarische Übersichten
  • B. Satzung der Sparkasse der Stadt Charlottenburg
  • Imprint
  • ColorChart

Full text

Der Ausbau der Satzung. 
Grundstatut sprach immer nur von dem Rendanten und seinem Vertreter. Durch 
eine redaktionelle Aenderung wurde das Statut so erweitert, daß alle eventl. Beamten- 
vermehrungen Berücksichtigung fanden. 
Wie sehr die Verwaltung der Stadt allezeit bestrebt war, den Sparern die 
Inanspruchnahme der Sparkasse zu erleichtern und den Sparsinn zu fördern, zeigt 
der vierte Nachtrag zum Statut aus dem Jahre 1895, Nach den bis dahin geltenden 
Bestimmungen wurden die Zinsen für Einlagen vom ersten Tage des auf den Tag 
der Einzahlung folgenden Monats ab berechnet, und nur wenn die Einzahlung am 
ersten Tage des Monats erfolgte, wurde sie auch für den laufenden Monat mit- 
verzinst. „In Anerkennung des für ein derartiges Institut in erster Linie maß- 
gebenden Grundsatzes der Erleichterung und Unterstützung der Spargelegenheiten 
und des Sparsinns“ wurde eine neue Bestimmung eingefügt, dahin gehend, daß, 
wenn ‚die Einzahlungen am ersten Tage eines Monats erfolgten, oder wenn der 
Erste auf einen Sonn- oder Feiertag fällt, am zweiten Tage des Monats die Zinsen 
für den laufenden Monat mitberechnet werden. Entsprechend wurden durch den 
Nachtrag bei Rückzahlungen die Zinsen für den ablaufenden Monat mitberechnet, 
wenn die Rückzahlung am letzten Tage des Monats erfolgte. 
Von Jahr zu Jahr wuchsen die Spareinlagen; betrug die Höhe der Sparein- 
lagen am Ende des Jahres 1888 auf einen Einwohner berechnet nur 6,54 M., so 
war sie am Ende des Jahres 1896 auf mehr als das sechsfache gestiegen, Dieses 
starke Anwachsen der Einlagen machte es immer schwerer, einen bestimmten Teil 
davon in pupillarisch sicheren Hypotheken mit guter Verzinsung in Charlottenburg 
oder Berlin anzulegen; auf diese beiden Orte war nämlich durch das Gründungs- 
statut das Beleihungsgebiet beschränkt. Es gingen nun aber wiederholt Anträge 
auf Beleihung von Grundstücken in den Gemeinden Schöneberg und Wilmersdorf 
ein, die mit Rücksicht auf diese Bestimmung abgeiehnt werden mußten... Die drin- 
gend erwünschte Erweiterug des Beleihungsgebiets, der grundsätzlich: keine 
Bedenken entgegenstanden, wurde durch einen fünften Nachtrag vom 3. März 1897 
geschaffen, der die Beleihung von Grundstücken in den Gemeindegebieten Char- 
lottenburg, Berlin, Schöneberg oder Wilmersdorf zuließ. 
Die erfreuliche Entwicklung der Sparkasse, nämlich die Unterbringung größerer 
Summen in Hypotheken, die Prüfung der zahlreichen Beleihungsanträge stellten 
natürlich auch hohe Anforderungen an ‚die Mitglieder des Sparkassenvorstandes. 
Ein sechster Nachtrag vom 9. März 1898 erweiterte die Zahl der Vorstandsmit- 
glieder, der sich von jetzt ab zusammensetzte aus dem Kämmerer als Vorsitzenden, 
zwei Magistratsmitgliedern und 6 von der Stadtverordnetenversammlung gewählten 
Mitgliedern, von denen mindestens 3 Stadverordnete sein müßten. 
Ein siebenter Nachtrag vom 14. Mai 1902 bezog sich wieder auf den Anfangs- 
termin der Verzinsung von Einlagen. Der starke Andrang der Sparer am ersten 
Monatstage führte zu mancherlei Uebelständen, sodaß man einen Schritt weiter 
ging und nunmehr auch Einlagen für den ganzen Monat mitverzinste, sofern sie 
nur an den ersten 3 Tagen des Monats gemacht wurden. Zum dritten Mal mußten 
die Bestimmungen über den Beginn der Verzinsung von Einlagen einer Aenderung 
unterworfen werden; in. den Jahren 1906 und 07 wurde ein nicht unerheblicher 
Rückgang der Mehreinlagen in Spargeldern beobachtet. Die Ursache dieses Rück-
	        

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