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Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain) Ausgabe 1834 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Zeitschrift

Titel:
Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger nebst Adreß- und Geschäftshandbuch für Berlin, dessen Umgebungen und Charlottenburg : auf das Jahr ... / aus amtlichen Quellen zusammengestellt durch J. A. Bünger
Erschienen:
Berlin: Hayn 1872
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
ZDB-ID:
2939648-7 ZDB
Frühere Titel:
Allgemeiner Wohnungs-Anzeiger für Berlin und Umgebungen
Schlagworte:
Berlin ; Adressbuch
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Berlinerinnen, Berliner
Adressbücher 1850-1874
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1856
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2002
Berlin:
B 6 Allgemeines: Adressbücher
Dewey-Dezimalklassifikation:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-179193
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Berliner Adressverzeichnisse
Adressbücher 1850-1874
Berlinerinnen, Berliner

Kapitel

Titel:
Versicherungs- und Geschäftsanzeigen

Kapitel

Titel:
Seite 1- 15

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Berliner politisches Wochenblatt (Public Domain)
  • Ausgabe 1834 (Public Domain)
  • No 1, 4. Januar 1834
  • No 2, 11. Januar 1834
  • No 3, 18. Januar 1834
  • No 4, 25. Januar 1834
  • No 5, 1. Februar 1834
  • No 6, 8. Februar 1834
  • No 7, 15. Februar 1834
  • No 8, 22. Februar 1834
  • No 9, 1. März 1834
  • No 10, 8. März 1834
  • No 11, 15. März 1834
  • No 12, 22. März 1834
  • No 13, 29. März 1834
  • No 14, 5. April 1834
  • No 15, 12. April 1834
  • No 16, 19. April 1834
  • No 17, 26. April 1834
  • No 18, 3. Mai 1834
  • No 19, 10. Mai 1834
  • No 20, 17. Mai 1834
  • No 21, 24. Mai 1834
  • No 22, 31. Mai 1834
  • No 23, 7. Juni 1834
  • No 24, 14. Juni 1834
  • No 25, 21. Juni 1834
  • No 26, 28. Juni 1834
  • No 27, 5. Juli 1834
  • No 28, 12. Juli 1834
  • No 29, 19. Juli 1834
  • No 30, 26. Juli 1834
  • No 31, 2. August 1834
  • No 32, 9. August 1834
  • No 33, 16. August 1834
  • No 34, 23. August 1834
  • No 35, 30. August 1834
  • No 36, 6. September 1834
  • No 37, 13. September 1834
  • No 38, 20. September 1834
  • No 39, 27. September 1834
  • No 40, 4. Oktober 1834
  • No 41, 11. Oktober 1834
  • No 42, 18. Oktober 1834
  • No 43, 25. Oktober 1834
  • No 44, 1. November 1834
  • No 45, 8. November 1834
  • No 46, 15. November 1834
  • No 47, 22. November 1834
  • No 48, 29. November 1834
  • No 49, 6. Dezember 1834
  • No 50, 13. Dezember 1834
  • No 51, 20. Dezember 1834
  • Außerordentliche Beilage zum Berliner politischen Wochenblatt
  • No 52, 27. Dezember 1834
  • Inhaltsverzeichnis

Volltext

308 
Redacteur: Dr. Streit, Major o. D. 
Buchdrucker: I. F. Star »e. 
starres Beharren in Parteisachen, hat hier keinen Sinn. 
Männer, unabhängig weil sie nichts wollen als das 
Beste, vertheidigen nach ihrer Ansicht eine oder andere 
Sache, aber immer nur in dem Kinne, daß der Landes» 
Herr wie der geringste Unterthan in den althergebrach 
ten Rechten erhalten werde. 
Ueber alle Eingaben zum Landtage, alle Beschlüße 
schreibe der Landessecretair ein Prolocoll; seine bloße 
Handschrift dient als Beglaubigung. Dies Protocoll, 
durch die Sanction des ältesten gegenwärtigen Landraths, 
des Vorsitzenden, eigentlich dessen Protocoll, dictirte 
in alter Zeit der Landmarschall des Kreises, wo der 
Landtag war, jetzt bis man sich anders vereinte, der 
Aeltcste der Ritterschaft; üblich aber schlägt die Ritter 
schaft einen vom eingcbornen Adel vor, den beide 
Stände zum Protokollführer annehmen- Die Stellung 
desselben ist sehr bedeutend. Weniger das bloße Talent 
als entschiedenes Vertrauen in seinen Charakter beruft 
ihn, denn man erwartet, er werde unabhängig durch 
äussere Lage, im wahren Sinne der Verfassung, — er 
ist in ihr aufgewachsen, seine Vorfahren haben sie ge 
gründet und erhalten, — jeden Standes Recht ehrend, 
des Landes Wohl befördern, besonders da wo nur die 
schärfste Aufmerksamkeit allen Verhandlungen folgen 
kann. Der Protokollführer wird gleich Anfangs für je 
den Landtag erwählt; er bestimmt die Folge der Ge 
schäfte, bringt die Gegenstände zur höchstwichtigen Be 
arbeitung in den Committeen, die, je nach ihrer Ge 
meinsamkeit, aus beiden Standen gleich durch Wahl be 
setzt werden, und deren Bericht Grundlage der Verhand 
lung bildet; er eröffnet jede Verhandlung, theils daß er 
seine Ansichren vorweg giebt, theils daß er die Frage 
nur klar hinstellt. Wesentlich ist feine Leitung der Dis» 
cussion, welche durch einzelne Redner vom Augenblick 
hervorgerufen, geführt wird; gewöhnlich verständigt aber 
sich die Versammlung durch Gespräch, welches nach dem 
Einflüße Einzelner aus einem kleinen Kreise in einen im 
mer größeren übergeht, so daß eine oder mehrere Mei 
nungen sich bilden, welche der Einflußreiche vorträgt und 
vertheidigt, bis gewiße Ansichten als die der Versamm 
lung feststehn. Jene Discusston des Gesprächs ist oft 
sehr laut doch stets anständig; ja wenn sie bei ihrer 
großen Lebendigkeit, einem Fremden fast als Verwirrung er 
scheinen möchte, so waltet doch ein Geist der Sitte, wel 
cher Vorkommenheiten, wie andern Ortes bei strengster 
Landtagsordnung möglich sind, nie einen Augenblick 
dulden würde. Die Discusston ist unendlich geistreicher 
und lebenvoller als die langen Reden anderswo; die 
Meinungen werden scharf, unbefangen und auch von 
solchen Männern gewichtig erörtert, denen bei aller son 
stigen Tüchtigkeit nur das Rednertalent fehlt. Durch 
diese gesprächsweise Discussion wird ferner die Einig 
keit beider Stände, diese glückliche Frucht der Verfas 
sung, mehr erhalten, als wenn Redner gleich gegenan 
der über treten. Zu oft fühlt sich hier Persönlichkeit ver 
letzt, und veranlasst wider Willen Zwiespalt. Wer diese 
Discussionsart recht begriffen hat, wird ihre scheinbare 
Mangelhaftigkeit, die immer eine genügende Verständi, 
gung Aller über die Sache herbeiführt, nie vertauschen 
wollen. 
Wie gesagt, wird auch die Discusston bloß von 
einzelnen Rednern geleitet, wie denn letztlich fast immer 
Einzelne die Resultate zusammenfassen müßen. Ist keine 
Einigung über eine Ansicht zu ermitteln, so entscheidet 
ausser in Verhältnißen eines Standes, eines Einzelnen 
oder in den diesen gleichzustellenden Verhältnißen, die 
Stimmenmehrheit, gewöhnlich mit namenlos abgegebe 
nen Zetteln. Stets gewährt man Jemandem, welcher re 
den will, mit Anständigkeit Gehör, ja auffallend ist dies 
bei Neueintrctenden, sogar früheren Ausländern. Aber 
fasst sich der Redner nicht bündig, bleibt nicht bei der 
Sache, schweift selbst glänzend, ab, so ist er verloren; 
das Discussionsgespräch beginnt, und nimmt allmählig 
überhand. Giebt freilich Jemand eine schriftliche Ein 
gabe zu Protocoll, so muß sie gehört werden, weil sic in 
dieser Form einen Beschluß veranlassen kann, den jeder 
Gegenwärtige erbitten darf. 
In alle ständische Geschäfte greifen bedeutend ein, 
der bei den Ständen gemeinsame Anwald, der Landsyn- 
dicus, und nach seinem größeren Wirkungskreise auch 
beim ständischen Ausschüße, der besondere Anwald der 
schwerinschen Ritterschaft. Sie sind den Ständen alle 
zeit mit ihrem Beirath gewärtig, und fassen alle Einga 
ben an die Landesherrn ab, wobei grade der Landsyndi- 
cus dadurch gewichtig wird, daß er oft die in Eiuzeln- 
heiten noch etwas abweichenden Meinungen beider Stände 
in den Schriften zu vermitteln hat. Dabei ist aller 
dings das Glück zu erkennen, daß man gar nicht an 
ders weiß, als daß zu beiden Stellen nur Männer beru 
fen werden, die mit ausgezeichneten Talenten und Kennkni- 
ßcn — man gedenke eines Mävius! — hohe Redlichkeit und 
patriotischen Eifer verbinden, die Landesverfassung auf 
recht zu erhalten. 
Es besteht auch in so weit Oeffentlichkeit der Ver 
handlungen, daß jedes ständische Mitglied anständige 
Männer in die Versammlung bringen kann, so lange 
nicht, des Gegenstandes halber ein Mitstand die Entfer 
nung verlangt; wenn das Interesse des Landesherrn 
berührt wird, entfernen sich auch die sogenannten a„Iici, 
welche in wirklich besoldetem Dienste der Landesherrn 
stehn. 
Noch einer eigenthümlichen Oeffentlichkeit ist zu 
erwähnen. Die rein ständische Casse in welche auch alle 
gewöhnliche Steuern der Ritterschaft eingehn, verwaltet 
der ständische Ausschuß durch den sogenannten Landka- 
stcn höchst einfach, wohlfeil und mit einem Zutrauen, 
welches der Zinssuß von von hundert beurkundet. 
Die Rechnung wird auf der Casse selbst aufgenommen, 
während dort die Cassengcschäfte ununterbrochen fork- 
gchn, und jeder Kommende der Aufnahmezuhören kann. 
Es ist dies nicht Zufall sondern Absichtlichkeit. 
Eine geschriebene Geschäftsordnung ist nicht vor 
handen, aber was von lange her Gebrauch ist, weiß Je 
der und hält es ehrenwerth. 
Glosse. 
Der Cynismus des letzten Lordeanzlers von England ist 
zwar durch vielfältige Proben so bewährt, daß von ihm eigent 
lich nichts mehr befremden kann, aber er besitzt in seinem reichen 
Geiste Hülfsmittel, um immer aufs Neue zu überraschen. Zu 
Paris dem Vertheidiger der Königin Marie Antoinette, Herrn 
Chaveau Lagarde vorgestellt, prieß er den Muth, welchen der 
selbe bei Vertheidigung jener unglücklichen Fürstin bewährt, wäh 
rend er, Lord Brougham and Aaux, bei der Vertheidigung der 
Königin von England von der Volksmeinung unterstützt wor 
den sey.
	        

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