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Kommunale Schulpolitik in Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Kommunale Schulpolitik in Berlin (Public Domain)

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Monografie

Urheber (Körperschaft):
Berliner Lehrerverein
Titel:
Kommunale Schulpolitik in Berlin : eine Kritik ihrer Leistungen / Berliner Lehrerverein
Erschienen:
Berlin: Berliner Lehrerverein, 1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Umfang:
47, 39, [40-45] Seiten
Berlin:
B 590 Erziehung. Bildung: Schulwesen
Dewey-Dezimalklassifikation:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15494377
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 590/45
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Enthaltenes Werk

Titel:
[3. Fischer (Volksschulrat?). Die innere Entwicklung der Volksschule (Ausschnitt)]
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Kommunale Schulpolitik in Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • I. Die äußeren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschulen
  • II. Die inneren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschulen
  • III. Die Stellung der Lehrerschaft
  • [2.] Bemerkungen zu der Schrift des Berliner Lehrervereins "Kommunale Schulpolitik in Berlin. Eine Kritik ihrer Leistungen
  • [I.] Die äußeren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschulen
  • II. Die inneren Verhältnisse der Berliner Gemeindeschule
  • III. Die Stellung der Lehrerschaft
  • [3. Fischer (Volksschulrat?). Die innere Entwicklung der Volksschule (Ausschnitt)]
  • Farbkarte

Volltext

( 
7 
D 
/ Die innere SE der BoMf3ichule in dem Zeitraum von 
der Eröffnung der “+ alfsichnle bis zum heutigen Tage behandelte 
hierauf AT a T4ficher Ar der, yun. felgenden Anfprache: 
Den Jeıtraum beherricht ım wefentlichen die Ausgefialung der 
fehStlaffigen zur achtflaffigen Gemeindejchule. Das im Iahre 1878 
eingeführte Syjtem der fechS auffteigenden Klafjen zeitigte Klagen 
über zu Hohe Lehraufgaben einzelner Klafien,. durch die die Kinder 
am lüdenlujen Aunücen gehindert murden, Jo daß nicht einmal Die 
;‚9ällte aller nad) der Erfüllung der Schulpflicht Entlaffenen das 
Sahrespenfum der I. Klafie erledigten. Andererfeiis machte fid) das 
Bedürfnis geltend, jolche Kinder dıe das Lenjum. der 1. Klafe mit 
dem 12, Jahre erledigt Hatten, in der längeren Zeit ihres Aufenthalts 
“in den oberen Klafjen entipredhend zu fördern. Diele Erfahrungen 
veranlakten den Stadtichulrat Bertram im Sröffnungsjahre der 
200. Gemeindefchule eingehende. Beratungen Über die BYrfeitigung 
diefer Nebelftände mit den Schulinipeftoren anzuftellen und zu be- 
ftimmen, daß, wo die Kinderzahl mehrere I. Kaufen nötig madıe 
und der Bildungsgrad der Kinder eS geftatte, diefe I. Kalien auf- 
jteigend geordnet werden follten. Bon Ddiefer Erlaubnis, ficben auf- 
leigende Siaflen zu errichten, machten zahlreiche Kektoren Ge- 
brauch. Im Fahre 1897 Hatten von 218 Genzeindeichulen Ichomn 
144 übergeordnete I, Maffen. Neue Borkchläge, die die Antprüche 
auf. elne reichere Organifation befriedigen Jolien, machte Gebeimrat 
Bertram 1899 in feiner Denkoyrift „die Gemeindelchule mit 8 Klafjen“. 
Die unerläßlıhe Lehraufgabe der allgemeinen Volksfchule kann und 
fol von normalen Kindern unter normalen VBerhältnifien in 6 Schul« 
jahren bemältigt werden. Nach dem 6. Schuljahre Icheiden fich die 
normalen Kinder in zwei Gruppen, die einen gehen zur Höheren Schule, 
die anderen werden in zwei Oberklaffen der Gemeindelchule für ihren 
bürgerlichen Beruf horbereitet. Danach Hat die allgemeine Volfsichule 
6 auffteigende SKiafien, in den Oberfklafien ift fie Volksichule im 
engeren Sinne, Abweichend von dieflen Darlegungen befchloß bie 
ftäbtifche Schulverwaltung 1899 die fiebenflaffige Gemeindejchule ein- 
zuführen, der nach Bedürfnis für das 8. Schuljahr noch eine Ober- 
flafje Hinzugefügt werden fann. Schon am 1. Oftober 1900 wurde 
der neue Lehrplan. für die fiebenfaffigen Gemeindejhulen in Berlin 
eingeführt. Anı Schluffe des Jahres 1900 Ichied Geheimrat Bertran, 
nachdem ex 27 Jahre an der Spige des Berliner Gemeindelhulmelens 
peftanden Hatte, aus dem Amt. Die Hoffnungen, die er auf den 
neuen Lehrblan gefegt Hatte, erfüllten fidh nicht. Die Staatsregierung 
lehnte ihn ab, die Aufgaheir der Bolksichule der Grokftadt müßten 
nicht nur einen Zeil, fondern die gefanıte Schulzeit in Anfpruch nehmen. 
Klaffengliederung und Lehrpläne müßten fo befchaffen fein, daß jedes 
normale Kind zu den Bielen der Schule gelangen kfönne. € fei 
natürlich, den Vehritoff der 8 Schuljahre auf 8 auffteigende Yahres- 
Hafen zu verteilen. Da indefjen in Berlin der ftarke Zufirom von außen 
und die Bewegung der Bevölkerung innerhalb des Studtbezgirke$ jeder 
Gemeindefchule auf allen Stufen fortgefegt neue Elemente zuführen, 
fo wird der Lehrplan der Berliner Gemeindefjchulen mit diejen un» 
abıweie£baren Zatjachen zu rechnen Haben und dafür Sorge tragen mülfen, 
daß auch die aus der vorlekten Sahresklaffe ausfcheidenden Schüler 
eine für die nächften DBedürfnifie des Lebens ausreichende Bildung 
mitnehmen. Nach diejen Sefichtepunkten follte ein neuer SGrund- 
fehrplan aufgeftellt merden. Er ging über die Forderung der Staat8- 
regierung noch) DHinaus. Der in Ausficht geftelte Abichluß nach 
7 Schuljahren wurde weder Außerlich Fenntlıch gemacht, nod) auch 
allgemein durchgeführt. Danach umfaßt die Berliner Gemeindeichule 
3 aufiteigende $affen. Die Kinder find in allen Kafien fo weit zu 
‘ordern, daß fie in ihrer überwiegenden Mehrzahl 1 Iahr vor der 
Heendiaung Ihrer Schulpflicht die Berlehungsreife für die T. Slafle 
siıche m 74 80) Pr pp Albshr“
	        

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