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Sammlung Duncker

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

cmsPage: Sammlung Duncker

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Monografie

Titel:
50 Jahre Gewerkschaftsarbeit : Geschichte des Vereins der Berliner Buchdrucker und Schriftgiesser ; [1862-1912]
Weitere Titel:
Fünfzig Jahre Gewerkschaftsarbeit
Fünfzig Jahre Geschichte des Vereins der Berliner Buchdrucker und Schriftgiesser
50 Jahre Geschichte des Vereins der Berliner Buchdrucker und Schriftgiesser
Erschienen:
Berlin: [Verlag nicht ermittelbar], [1912]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Umfang:
322 Seiten
Fußnote:
Nebent.: 50 Jahre Geschichte des Vereins der Berliner Buchdrucker und Schriftgiesser
Fraktur
Berlin:
B 705 Gesellschaft: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände
Dewey-Dezimalklassifikation:
300 Sozialwissenschaften, Soziologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15490668
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 705 IG DP 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1933 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1933, Teil I
  • 2. Januar 1933
  • 14. Januar 1933
  • 21. Januar 1933
  • 28. Januar 1933
  • 4. Februar 1933
  • 4. Februar 1933
  • 11. Februar 1933
  • 18. Februar 1933
  • 25. Februar 1933
  • 4. März 1933
  • 8. März 1933
  • 11. März 1933
  • 18. März 1933
  • 25. März 1933
  • 28. März 1933
  • 1. April 1933
  • 8. April 1933
  • 15. April 1933
  • 22. April 1933
  • 29. April 1933
  • 6. Mai 1933
  • 13. Mai 1933
  • 20. Mai 1933
  • 27. Mai 1933
  • 3. Juni 1933
  • 10. Juni 1933
  • 17. Juni 1933
  • 20. Juni 1933
  • 24. Juni 1933
  • 1. Juli 1933
  • 8. Juli 1933
  • 10. Juli 1933
  • 15. Juli 1933
  • 22. Juli 1933
  • 29. Juli 1933
  • 5. August 1933
  • 12. August 1933
  • 19. August 1933
  • 26. August 1933
  • 2. September 1933
  • 9. September 1933
  • 16. September 1933
  • 23. September 1933
  • 30. September 1933
  • 7. Oktober 1933
  • 14. Oktober 1933
  • 14. Oktober 1933
  • 21. Oktober 1933
  • 28. Oktober 1933
  • 4. November 1933
  • 11. November 1933
  • 13. November 1933
  • 18. November 1933
  • 20. November 1933
  • 25. November 1933
  • 2. Dezember 1933
  • 6. Dezember 1933
  • 9. Dezember 1933
  • 14. Dezember 1933
  • 16. Dezember 1933
  • 23. Dezember 1933
  • 30. Dezember 1933

Volltext

113 
[59 ] Vereinheitlichung [22. 3.337 Aufbau und Befugnisse des Personalkörpers. 
der Organisation der 1 Hanptäteile 
Bezirks-Wohlfahrts- und -Jugendämter. 
1. Dienststellenleiter. 
I. Teil: : . . . . 
. a) Der Dienststellenleiter leitet die gesamte Dienst- 
Aufbau und Befugnisse des Personalkörpers. stelle „Bezirks-Wohlfahrts- und -Jugendamt“ einschließ- 
lich der Wohlfahrtsstellen und ihrer Nebenstellen. 
-- Gesch.-Z. Lawohl. Z. 17X; 2a. Fernruf: Mag. 4521. - Er ist der Vorgesgetzte aller ihm nachgeordneten 
Vert 2.10.08 I Beamten und Angestellten der gesamten Dienststelle, 
In meiner Verfügung vom 12.10. TE ienst- Neben den ihm als Dienststellenleiter obliegenden 
blatt I Nr. 253 und VI Nr. 289/32 -- hab e ich bereit: Aufgaben der Geschäfts- und Dienstaufsicht Sollen ihm 
angekündigt, daß ich im Einvernehmen mit den Bezirks- keine Dezernats- oder Mitdezernatsbefugnisse ÜHEr» 
ämtern noch die erforderlichen Vorschriften für den traoon werden 
inneren Aufbau und den Geschäftsgang der Bezirke * 
Wohlfahrts- und -Jugendämter erlassen werde. Aus Das ihm gemäß Abschnitt C 15 der GO. -- 8.24 -- 
vielfachen Mitteilungen der Bezirksämter habe ich er- zustehende Recht der Mitzeichnung der Verfügungs- 
Sehen, daß die Fragen des Aufbaues und der Befug- entwürfe der Bearbeiter soll er nur, Soweit es im Inter- 
nisse des Personalkörpers besonders dringlich Sind und €SS€ der einheitlichen Leitung der Dienststelle un- 
vorweg behandelt werden müssen, insbesondere anch bedingt erforderlich ist, und nur für den Geschäftskreis 
deghalb, weil nur auf Grund einheitlicher Bestimmungen der Hauptstelle in Anspruch nehmen. Hierdurch wird 
für dieses Gebiet eine gleichmäßige und ausreichende jedoch sein Recht, in geeigneter Weise den Gegchäfts- 
Ausstattung der Bezirks-Wohifahrts- und -Jugendämter 8222 und die Tätigkeit aller Bearbeiter zu überwachen, 
mit Beamtenstellen in Angriff genommen werden kann. nicht berührt. 
Die noch weiterhin erforderlichen Bestimmungen über Soweit es erforderlich ist, Sind ihm für die Erledi- 
die Vereinheitlichung des inneren Aufbaues und des gung der ihm übertragenen Aufgaben Zuarbeiter in 
Geschäftsganges werde ich mit tunlichster Beschleuni- ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, welche 
gung fertigstellen. nach geinen Weisungen zu handeln haben. 
Ich bitte, die nachstehenden Bestimmungen über iE : 301 Te no i 2 
den Aufbau und die Befugnisse des Personalkörpers in Tal ER ive anne Vertretung in den Wohl 
den Bezirks-Wohlfahrts- und -Jugendämtern alsbald 
durchzuführen, Soweit das mit dem für das Rechnungs- n E K " 
jahr 1933 bei Kap. VIL 1 und VII 2 kopfzahlmäßig vor- 2. Bearbeiter für allgemeine Angelegenheiten. 
gegehene Personal möglich ist. Zur Verbesserung der Für die allgemeinen Angelegenheiten Sind, Soweit 
Personalverhältnisse habe ich für 1933 ohnehin Schon nicht an anderer Stelle Kräfte dazu bestimmt werden, 
vorgesehen, unter Wegfall einer entsprechenden Zahl hezondere Bearbeiter bereitzustellen; einem hierfür 
von Arbeitsplätzen für Angestellte eine größere Zahl hegonders geeigneten ist die Bearbeitung aller organi- 
von Stadtinspektorstellen, eine beschränkte Zahl von gatorigchen Angelegenheiten des gesamten Bezirks- 
Stadtsekretärstellen Sowie eine gewisse Zahl von Stadt- Wohlfahrts- und -Jugendamtes zu übertragen. Zur För- 
oberinspektorstellen für die Bezirks-Wohlfahrts- und gerung einer engen Zusammenarbeit Sollen diese Bear- 
"Jugendämter zu schaffen. beiter möglichst Sich ständig gegenseitig vertreten; ihre 
Es wird nicht immer möglich sein, sofort genau Arbeitsplätze Sollen räumlich vereinigt werden. 
nach den Bestimmungen zu verfahren, weil hier und da Für die laufende Überprüfung der Sachgemäßen 
die zur Zeit vorhandenen und nicht ohne weiteres ander- Bearbeitung der Einzelfälle jeder Art in den Wohlfahrts- 
weitig unterzubringenden Kräfte nicht immer geeignet grellen gind besondere Beamte bereitzustellen, die un- 
Sein werden, die ihnen nunmehr zugewiesenen Aufgaben beschadet der Prüfung durch die Finanzverwaltung 
u erfüllen. In Solchen Fällen bitte ich. bis zur künf- regelmäßig in einer den Wohlfahrtsstellen nicht bekannt- 
igen Neubesetzung der Stellen je nach Lage des Falles zugebenden Reihenfolge die Akten der einzelnen Bear- 
eine Übergangsregelung zu Schaffen. beitungsgruppen 8owohl in verwaltungsmäßiger als 
; In den nachstehenden Vorschriften izt die Tätigkeit auch in fürsorgerechtlicher Hinsicht nachzuprüfen haben. 
er Dezernenten nur, goweit es der Zusammenhang un- Die Anregungen, die sich aus ihrer Tätigkeit er- 
deine erforderlich macht, geregelt worden, da es nicht gehen, Sind dem zuständigen Bearbeiter für allgemeine 
kanische xuehien. I8 (fene Hmicht in die Dit: Angelegenheiten zuzuleiten, der gegebenenfalls die er- 
s 2 Z . 2 
emäß Anachmitt IV Ziffer 2 Absatz 5 meiner Ver- forderlichen allgemeinen Anoninmgen veranlaßt. 
fügung vom 12. 10. 32 dem Bezirksbürgermeister zu- „Soweit mehrere Beamte mit diegzen Arbeiten be- 
Stehende Recht, die Zeichnung der einzelnen Angelegen- gchäftigt werden, ist durch gemeinsame Besprechungen 
heiten durch die von ihm bestimmten Dezernenten nach 038%: die Einheitlichkeit der Prüfungen Ssicherzustellen. 
Seinem Ermesgen zu regeln, bleibt unberührt. 5 
Für die übrigen Beamten weise ich darauf hin, daß 3, Leiter der Rechnungaztelle. 
insbesondere in den kleineren Bezirken nicht etwa für Für die Rechnungs- und Kassenangelegenheiten des 
jede in den Vorschriften aufgeführte Aufgabe ein be- gesamten Amtes, die dieser Stelle in dem Abschnitt 
Sonderer Bearbeiter bestellt werden muß. Vielmehr sind über das Zahlungs- und KasSsenwegen zugewiesgen Wer- 
50 viele Funktionen wie möglich in der Hand eines den, ist eine besondere Bearbeitungsstelle einzurichten, 
Beamten zusammenzufassen. deren Leitung einem im Kassen- und Rechnungswesen 
= 5 | & begonders erfahrenen und bewährten Beamten des 
zihen den Hachstehenden Bestimmungen Sind die Auf: schwierigen Bürodienstes zu übertragen ist. Ihm Sind 
zaben und Befugnisse des Personals, das mit den Zah“ 4i;6 erforderlichen Mit- und Zuarbeiter zur Verfügung 
und Kagssengeschäften betraut wird, nicht geregelt „1 stellen. 
worden, weil diese Fragen erst in den weiteren noch zu 
erlasgenden Bestimmungen über den inneren Aufbau Als begondere Aufgaben sind ihm neben der Über- 
und den Geschäftsgang der Bezirks-Wohlfahrts- und wachung der Arbeiten der ihm unterstellten Kräfte zu 
„Jugendämter behandelt werden sollen. - übertragen:
	        

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