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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Hollaender, Felix
Titel:
Unser Haus : ein Buch / von Felix Hollaender
Erschienen:
Berlin: Erich Reiß Verlag, 1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Umfang:
342 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15491869
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Hollaen 6
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
XII.

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1944 (Public Domain)
  • 7. Januar 1944
  • 28. Januar 1944
  • 18. Februar 1944
  • 25. Februar 1944
  • 10. März 1944
  • 5. April 1944
  • 24. April 1944
  • 29. April 1944
  • 16. Mai 1944
  • 26. Mai 1944
  • 2. Juni 1944
  • 16. Juni 1944
  • 23. Juni 1944
  • 30. Juni 1944
  • 14. Juli 1944
  • 21. Juli 1944
  • 28. Juli 1944
  • 4. August 1944
  • 25. August 1944
  • 15. September 1944
  • 22. September 1944
  • 29. September 1944
  • 6. Oktober 1944
  • 13. Oktober 1944
  • 20. Oktober 1944
  • 27. Oktober 1944
  • 10. November 1944
  • 17. November 1944
  • 24. November 1944
  • 1. Dezember 1944
  • 8. Dezember 1944

Volltext

Seite 76 ] 
Nr. 56 —57 
Die bisher üblichen Preisprüfungsberichte fallen Ausstellung der Fertigstellungsbescheinigung noch- 
weg. Das Ergebnis der Prüfung ist in knapper Fas- mals zu überprüfen. 
sung niederzulegen, wobei nur diejenigen Angaben zu Das Bauamt (Planung) hat dann gleichzeitig mit 
machen sind, die für die Beurteilung des strafbaren der Ausstellung der Fertigstellungsbescheinigung dem 
Tatbestandes von Bedeutung sind; wenn keine Bean- Quartier- und Wehrleistungsamt des Berliner Ver- 
standung erfolgt, genügt die Feststellung dieser Tal- waltungsbezirks bzw. dem Bürgermeister oder Ge- 
sache. meindevorsteher des Ortes, in mn nn en 
7. Lageberichte und sonstige perio- gestellte Behelfsheim Wohnraum frei wird, davon 
dische N eldungen allgemeiner rt entfallen in Mitteilung zu machen. In den Fällen des Abschnittes I 
den nächsten sechs Monaten. Besondere Vorkomm- Ziffer 2 ist neben der für das Notquartier zuständigen 
nisse sind jeweils sofort zu melden. Von der Mög- Stelle auch das Berliner Quartier- und Wehrleistungs- 
lichkeit des mündlichen Verkehrs mit meinen beson- amt zu benachrichtigen, in dessen Bezirk die nur teil- 
ders beauftragten Referenten ist zur Entlastung des weise beschädigte und möglicherweise wiederherge- 
Schriftverkehrs weitgehend Gebrauch zu machen. stellte oder wiederherzustellende Wohnung des Be- 
helisheiminhabers liegt. Eine Mitteilung wird sich 
An alle Preisbildungs? und Preis- im allgemeinen erübrigen hinsichtlich solcher von 
überwachungsstellen im Reichsgebiet, Luftkriegsbetroffenen bewohnten Quartiere, von denen 
nachrichtlichan die Außenstellen. feststeht, daß sie auch nach Übersiedlung der Luft- 
(Mitt.-Bl. IL, S. 95) kriegsbetroffenen in das Behelfsheim noch für voll- 
EN ) belegt im Sinne der bestehenden Bestimmungen gelten 
und für eine erneute Inanspruchnahme nach diesen 
allgemeinen ee oder nach der Besonder- 
111/57 Pla I1V/DWH 23.9.1944 [ heit des Falles nicht in Betracht kommen. Verzichtet 
[awsz 1 Behelfsheime der Behelfsheiminhaber in den Fällen des  Ab- 
Fernruf: Stadtverw. 2175 schnittes I Ziff. 2 und 3 endgültig auf seine alte Stadt- 
wohnung, so ist an Stelle des Quartier- und Wehr- 
An die Bezirksbürgermeister — Bauamt (Planung) -- leistungsamts das zuständige Wohnungsamt zu be- 
nachrichtigen. 
Behelfsheime; In den Fallen m ae ES 
jer: E z z scheinigung nach Ablauf von ö— onaten seit Aus- 
hier: Erfassung des durch die Errichlung von fertigung der Baukarte nicht beantragt ist, hat der 
Behelfsheimen freiwerdenden Wohnraumes Bezirksbürgermeister — Bauamt (Planung) — anhand 
1 der Baukartenausgabeliste von sich aus zu kontrol- 
lieren, ob das Behelfsheim bezugsfertig hergestellt 
Nach ‚den bestehenden Bestimmungen können bzw. bezogen worden ist oder nicht. Wenn ja, ist 
Volksgenossen ein Behelfsheim erhalten, die als Luft- entsprechend der Anordnung im vorstehenden Absatz 
kriegsbetroffene ihre Wohnung verloren haben oder, Zu verfahren; wenn nicht, ist die Kontrolle in. ange- 
ohne ad zu sein; für die Dauer des messenem Zeitabschnitt zu wiederholen. 
RN : rm ihre SVORUDG bzw. das Be- 9. .Bei Betriebssiedlungen, d. h. dann, wenn Be- 
elfsheim Luftkriegsbetroffenen zur Verfügung stellen. ı-;ebe, Körperschaften des öffentlichen Rechts usw. 
Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit, sämtliche als Bauherren für geschlossene Behelfsheimsiedlungen 
Wohnungen oder Notquartiere, die durch den Bau von auftreten und die Baukarten einheitlich auf ihren Na- 
Behelfsheimen frei werden, auch restlos zur Unter- men ausgefertigit werden, müssen von diesen Betrie- 
bringung von Luftkriegsbetroffenen zu erfassen. Es ben usw., sobald sie die Fertigstellungsbescheinigung 
muß unter allen Umständen verhindert werden, daß beantragen, besondere vereinfachte Fragebogen nach 
Behelfsheiminhaber neben dem Behelfsheim noch ‚eine Eden Muster für ‚jede in die fertiggestellten 
andere Wohnung bzw. ein anderes Quartier be- Behelfsheime einzuweisende Familie vorgelegt wer- 
wohnen. ‘ den, damit auch hier die DE Einzelfest- 
Es können folgende Fall k = stellungen gemäß Abschn. I Ziffer 1—3 getroffen :ver- 
s können folgende Fälle vorkommen: den können, Die Fragebogen werden in Kürze den 
1. Der Bezieher des Behelfsheimes ist total bom- Bezirksbürgermeistern zugehen. 1 
bengeschädigt und seine Wohnung völlig zerstört; er Diese besonderen Frage bofen bilden die Grund- 
hat bis zur Übersiedlung in das Behelfsheim in einem lage für die Erfassung. Zweckmäßigerweise werden 
Notquartier -— sel es mm Berlin oder außerhalb von die zuständigen Kreisführungsstäbe zu veranlassen 
Berlin — Unterkunft gefunden. sein, die Betriebe. usw. schon bei Aushändigung der 
2. Die Wohnung ist nicht völlig zerstört, sondern ausgefertigten Baukarten ‚auf diese Regelung hinzu- 
nur teilweise beschädigt und mußte lediglich bis zur ee und ihnen auch gleichzeitig Fragebogen in der 
Wiederherstellung.geräumt werden. Der Inhaber will nötigen Anzahl auszuhändigen. Mit jeder Baukarte, 
die Wohnung nicht wieder beziehen und ist bis zur für die der Betrieb usw. die Fertigstellungsbescheint- 
Übersiedlung in ein Behelfsheim vorübergehend in 51078 beantragt, muß er auch den Fragebogen über 
einem Notquartier untergekommen. die in das fertiggestellte Behelfsheim Einzuweisenden 
RE n N vorlegen. Auf keinen Fall dürfen den Betrieben usw. 
3. Der Behelfsheimbauwillige ist nicht luftkriegs- die Fertigstellungsbescheinigungen ausgehändigt wer- 
betroffen, stellt vielmehr seine Stadtwohnung bzw. den, bevor der Fragebogen vorliegt und nach ıhm 
das Behelfsheim zur Unterbringung von Luftkriegs- die für die Erfassung des Wohnraumes nötigen tat- 
betroffenen zur Verfügung. sächlichen Feststellungen einwandfrei getroffen wor- 
Zur Erfassung des dadurch freiwerdenden Wohn- den sind. Alsdann ist entsprechend Abschnitt IL 
raumes wird für den Bereich der Reichshauptstadt Ziffer 1 zu verfahren, und zwar sowohl hinsichtlich 
Berlin, d. h. soweit die Behelfsheime im Gebiet der der MiNcHunR an die zur Erfassung des Wohnraumes 
Reichshauptstadt errichtet und die Baukarten hier EA Rare nn Ude  Pertigetehu ie OT 
ausgegeben v C i R Ü „ Iur dı rtigste ngsbeschel- 
gegeben. werden, folgendes bestimmt nigungen nach Ablauf von 3—6 Monaten nicht bean- 
I. tragt worden sind. 
„1. Bei Einzelbauwilligen sind die nach Abschn. I IL 
Ziffer 1—3 im Einzelfall nötigen tatsächlichen Fest- Wegen Erfassung des in Berlin freiwerdenden 
stellungen vom Bezirksbütger medien — Bauamt (Pla- Wohnraumes von  Solehen Berliner Einwohnern, die 
nung) — anhand des zur usfertigung der Baukarte außerhalb von Berlin Behelfsheime errichten bzw. be- 
vorgelegten Fragebogens zu treffen und später bei ziehen, ergeht demnächst besondere Anordnung.
	        

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