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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

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Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Trojan, Johannes
Title:
Erinnerungen / von Johannes Trojan
Publication:
Berlin: Verlag des Vereins der Bücherfreunde, 1912
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Scope:
332 Seiten
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15491487
Collection:
Berlinerinnen,Berliner
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 252 Tro 1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1999 (Public Domain)
  • Nr. 1, 31. Mai 1999
  • Nr. 2, 15. September 1999
  • Nr. 3, 2. Dezember 1999
  • Nr. 4, 21. Dezember 1999

Full text

3.2.2 Das Vormundschaftsgericht übt zusätzlich zu Nummer in einem Heim oder in einer Pflegestelle sowie ein 
3.2.1 die Aufsicht über die Tätigkeit des Jugendamtes Aufenthaltswechsel zuvor zwischen Vormund/Pfle- 
bei der Führung von Vormundschaften und Pflegschaf- ger und Sozialpädagogischem Dienst abzustimmen. 
ten gemäß $ 1837 Abs. 2 BGB aus. g) Ist das Jugendamt Personensorgeberechtigter und 
. . äußert sich die Jugendgerichtshilfe zu gerichtlichen 
++ Wirkungskreis des Stadtvormunds Maßnahmen, so haben Stadtvormund und Jugend- 
Beamte oder Angestellte, denen die Aufgaben gemäß gerichtshilfe eng zusammenzuarbeiten. Der Stadt- 
$55 Abs. 2 SGB VIII übertragen worden sind, führen die vormund soll vor der Hauptverhandlung Gelegen- 
Funktionsbezeichnung „Stadtvormund“. Sie sind zu- heit zur Kenntnisnahme vom Bericht der Jugend- 
ständig für die Führung von gerichtshilfe erhalten. An der Hauptverhandlung 
a) gesetzlichen und bestellten Vormundschaften soll der Stadtvormund teilnehmen. 
gemäß $8 55 und 56 SGB VIII und 8$ 1751, 1791 b, 3.5.3 Der Stadtvormund prüft vor Erteilung der Ermächti- 
1791 c‘BGB; | gung zur Fremdunterbringung eines Minderjährigen, ob 
b) bestellten Pflegschaften gemäß 88 55 und 56 SGB die Befugnisse der Pflegeperson gemäß $ 1688 Abs. 3 
VIIT und $8$ 1909, 1915 BGB; BGB eingeschränkt werden sollen. 
c) Beistandschaften gemäß $$ 55 und 56 SGB VIII und 3.5.4 Dem Stadtvormund obliegt die gesetzliche Vertretung 
$1712 BGB; in rechtlichen Angelegenheiten des Minderjährigen; 
d) Gegenvormundschaften gemäß 858 SGB VIII und soweit die Berechtigung der Pflegeperson nicht nach 
81792 BGB und Mitvormundschaften gemäß 88 55 Nummer 3.5.3 eingeschränkt ist, ist diese jedoch berech- 
und 56 SGB VIII und 81797 BGB. tigt, in Angelegenheiten des täglichen Lebens zu ent- 
scheiden sowie den Inhaber der elterlichen Sorge in 
3.4 Persönlicher Kontakt solchen Angelegenheiten zu vertreten. vergleiche im 
einzelnen 8 1688 Abs. 1 BGB 
3.4.1 Soweit es dem Wirkungskreis entspricht, soll der Stadt- 
vormund zu dem Minderjährigen persönlichen Kontakt 3.6 Führung von Beistandschaften 
pflegen. 
. . 8 3.6.1 Einleitung einer Beistandschaft 
3.4.2 Den Schriftverkehr kann er in der „Ich“ - Form führen. a) Die Beistandschaft. tritt mit Zugang des schrift 
3,5“ Zusammenurbeit im Jugendamt lichen Antrages des allein sorgeberechtigten Eltern- 
teils beim ‘örtlich zuständigen Jugendamt ein, 
3.5.1 Soweit im Zusammenhang mit der Einleitung, Führung, sofern der Minderjährige seinen Aufenthalt im 
Erweiterung; Beschränkung und Aufhebung von Vor- Inland hat. Der Antrag kann auch von einem Vor- 
mundschaften und Pflegschaften sozialpädagogische mund nach $1776 BGB gestellt werden. Die 
Hilfen erforderlich sind, informiert das Vormund- Antragstellung kann auch vor der Geburt des Kin- 
schaftswesen den Sozialpädagogischen Dienst. des erfolgen. Für den Antrag besteht kein Formu- 
larzwang. 
3.5.2 Für die Zusammenarbeit zwischen dem Vormund- b)D Ant lich beigefüct d 
schaftswesen und dem Sozialpädagogischen Dienst gilt ) Dem Antrag sollen beige 45 WER Sn 
im einzelnen: — Geburtsurkunde des Minderjährigen; 
a) Soweit eine sozialpädagogische Hilfe für Mündel a NEE en 1 der . nr 18CN SD 
und Pfleglinge erforderlich ist, ist der Sozialpädago- Se, Ss GB VillLode ES SC Wi Hit 
gische Dienst zuständig. A. oder eines Sorgerechtsbeschlus- 
5) Für Anträge und Berichte an das Vormundschafts- HT ; T 
oder Familiengericht, die nur den Wirkungskreis Sn En Unterhaltsyöreinharung, Inverzug 
des Vormunds oder Pflegers betreffen, ist dieser - n " N 
allein zuständig. - Aufstellung über Unterhaltsrückstände. 
;) Die schriftliche Verfügung nach 81791b Abs.2 c) Wird ein Antrag an ein Örtlich nicht zuständiges 
BGB sowie die Bescheinigung nach 81751 Abs. 1 Jugendamt gerichtet, leitet dieses ihn unverzüglich 
Satz 4 oder 81791 c Abs. 3 BGB sind in den Vor- an das zuständige Jugendamt weiter und erteilt dem 
mundschaftsakten aufzubewahren. Das Gleiche gilt Antragsteller eine Abgabenachricht. 
für die erteilten Beschlüsse. 3.6.2 Legitimation 
d) Berichtsersuchen des Vormundschaftsgerichts a) Von dem allein sorgeberechtigten Elternteil ist eine 
gemäß $$ 1839, 1915 BGB oder des Familiengerichts Bestätigung zu erteilen, aus der sich die Vertre- 
sind vom Stadtvormund zu beantworten. Er berich- tungsbefugnis des Jugendamtes ergibt. In der Regel 
tet auch über geleistete Hilfen zur Erziehung. wird der Vertretungsnachweis des Beistandes durch 
>) Ist das Jugendamt Personensorgeberechtigter und die ihm nach $ 55 Abs. 2 SGB VIII erteilte Ermäch- 
beantragt der Stadtvormund für den Minderjähri- tigung geführt; sofern im Einzelfall erforderlich, 
gen Hilfe zur Erziehung, so wirkt er nach $ 36 SGB bescheinigt das Jugendamt durch den Leiter der 
VIII am Hilfeplan: mit. Das betrifft auch die Abteilung die Vertretungsbefugnis. 
Umgangsregelungen für den Minderjährigen. Bean- b) Die Führung der Beistandschaft durch einen Träger 
tragt in einem solchen Fall der Stadtvormund die der freien Jugendhilfe bedarf in jedem Einzelfall der 
Aufhebung der Vormundschaft oder Pflegschaft, so Übertragung durch den Leiter des Vormundschafts- 
ist der Sozialpädagogische Dienst rechtzeitig zu wesens 
beteiligen. . 
f) Hat das Jugendamt das Aufenthaltsbestimmungs- 3.6.3 Stellung des Beistands 
recht für einen Minderjährigen, oder ist die Über- Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht 
tragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das eingeschränkt. In einem Rechtsstreit vertritt der Bei- 
Jugendamt beantragt, so ist dessen. Unterbringung stand den Minderjährigen allein ($ 53 a ZPO). 
10 % DBI.IVNr. 1/31. 05. 1999
	        

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