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Verwaltungsbericht der Stadt Berlin ... (Public Domain) Ausgabe 1920/1924 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Other:
Statistisches Amt der Stadt Berlin
Title:
Verwaltungsbericht der Stadt Berlin ... : nach den Berichten der Verwaltungen / herausgegeben vom Statistischen Amt der Stadt Berlin
Other titles:
Verwaltungsbericht der Neuen Stadtgemeinde Berlin
Publication:
Berlin: W. S. Loewenthal 1937
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Dates of Publication:
1920/1924-1924/1927; 1932/1936
ZDB-ID:
3027585-4 ZDB
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1926
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2020
Berlin:
B 765 Staat. Politik. Verwaltung: Verwaltungsberichte. Haushaltspläne
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15398584
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Heft 2b. Steuerwesen
Publication:
, 1926

Chapter

Title:
A. Steuerverwaltung

Contents

Table of contents

  • Verwaltungsbericht der Stadt Berlin ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1920/1924 (Public Domain)
  • Title page
  • Gesamtübersicht
  • Sachregister zu den Berichten der Zentralverwaltung (Heft 1 bis 8)
  • Ausgabe 1926,1 Heft 1. Einleitung und allgemeine Verwaltung
  • Ausgabe 1926,2a Heft 2a. Finanzwesen
  • Ausgabe 1926,2b Heft 2b. Steuerwesen
  • Title page
  • Inhalt des Heftes 2b
  • A. Steuerverwaltung
  • B. Steuerrecht
  • C. Steuerveranlagung
  • D. Steuereinziehung
  • Ausgabe 1926,3 Heft 3. Gesundheitswesen
  • Ausgabe 1926,4 Heft 4. Wohlfahrtswesen
  • Ausgabe 1926,5 Heft 5. Schul-, Kunst- und Bildungswesen
  • Ausgabe 1926,6 Heft 6. Bau- und Wohnungswesen
  • Ausgabe 1926,7 Heft 7. Arbeit und Gewerbe
  • Ausgabe 1926,8 Heft 8. Verkehrswesen, Werke, Betriebe und Gesellschaften
  • Ausgabe 1926,9 Heft 9. Verwaltungsbezirk Mitte
  • Ausgabe 1926,10 Heft 10. Verwaltungsbezirk 2 Tiergarten
  • Ausgabe 1926,11 Heft 11. Verwaltungsbezirk 3 Wedding
  • Ausgabe 1926,12 Heft 12. Verwaltungsbezirk Prenzlauer Berg
  • Ausgabe 1926,13 Heft 13. Verwaltungsbezirk Friedrichshain
  • Ausgabe 1926,14 Heft 14. Verwaltungsbezirk Kreuzberg
  • Ausgabe 1926,15 Heft 15. Verwaltungsbezirk Charlottenburg
  • Ausgabe 1926,16 Heft 16. Verwaltungsbezirk 8 Spandau
  • Ausgabe 1926,17 Heft 17. Verwaltungsbezirk 9 Wilmersdorf
  • Ausgabe 1926,18 Heft 18. Verwaltungsbezirk 10 Zehlendorf
  • Ausgabe 1926,19 Heft 19. Verwaltungsbezirk 11 Schöneberg
  • Ausgabe 1926,20 Heft 20. Verwaltungsbezirk Steglitz
  • Ausgabe 1926,21 Heft 21. Verwaltungsbezirk Tempelhof
  • Ausgabe 1926,22 Heft 22. Verwaltungsbezirk Neukölln
  • Ausgabe 1926,23 Heft 23. Verwaltungsbezirk Treptow
  • Ausgabe 1926,24 Heft 24. Verwaltungsbezirk 16 Cöpenick
  • Ausgabe 1926,25 Heft 25. Verwaltungsbezirk Lichtenberg
  • Ausgabe 1926,26 Heft 26. Verwaltungsbezirk Weissensee
  • Ausgabe 1926,27 Heft 27. Verwaltungsbezirk 19 Pankow
  • Ausgabe 1926,28 Heft 28. Verwaltungsbezirk Reinickendorf

Full text

A 1 Aufbau und Zuständigkeit „7 
steuerverwaltung zur Verfügung stand, reichte naturgemäß nicht aus, um 
die organisatorischen Arbeiten in den einzelnen früheren Gemeinden an 
Ort und Stelle zu prüfen und selbst zu erledigen. Die Hauptsteuerver- 
waltung konnte also die Mitwirkung der neu zu schaffenden Bezirksämter 
für diese Organisationsarbeit nicht entbehren, wenn anders nicht die Um- 
organisation der örtlichen Steuerverwaltung in ganz unerwünschter 
Weise verzögert werden sollte. 
Es galt zunächst, aus den zahlreichen Gemeindesteuerbehörden für 
jeden Verwaltungsbezirk ein Bezirkssteueramt zu 
bilden. Diese Aufgabe wurde in den Außenbezirken von den neuen Bezirks- 
verwaltungsbehörden bis zum 1. Mai 1921 durchgeführt. Entsprechend 
dieser Organisation in den Außenbezirken wurden auch aus der Alt- 
Berliner Steuerverwaltung für die Bezirke der Innenstadt 6 Bezirks- 
steuerämter eingerichtet, die im Juli 1921 von den Bezirksverwaltungen 
übernommen wurden. Nur das Alt-Berliner Umsatzsteueramt blieb zu- 
nächst noch als solches bestehen, weil vom Reichsfinanzministerium die 
Uebernahme der Umsatzsteuerverwaltung auf die Finanzämter in Aus- 
sicht gestellt war. 
Besondere Schwierigkeiten machte die Besetzung der Stellen für 
die Leiter der Bezirkssteuerämter. Durch die Bildung der neuen 
Stadt Berlin war eine große Anzahl von Gemeindevorstandsmitgliedern 
der früheren Einzelgemeinden ausgeschieden, die bis dahin die 
Steuerverwaltung ihrer Gemeinden geleitet hatten, aber die Uebernahme 
einer Dezernentenstelle in der neuen. Berliner Steuerverwaltung mit der 
Begründung ablehnten, daß diese ihrem früheren selbständigen Amt 
eines Mitgliedes des Gemeindevorstandes nicht gleichwertig sei. 
Während also zahlreiche früher leitende Beamte eine Verwaltungstätig- 
keit für die Stadt nicht ausübten, jedoch von der Stadt weiter besoldet 
wurden, mangelte es an Persönlichkeiten für die Leitung der neugebil- 
deten Bezirkssteuerämter. Bei dieser Sachlage mußte ein Antrag an die 
städtischen Körperschaften auf Schaffung von 10—15 neuen Stellen für 
die Leitung der Bezirkssteuerämter als aussichtslos erscheinen. Deshalb 
wurde die Besetzung der Dezernate für die Steuerverwaltung und 
Steuereinziehung den Bezirksbürgermeistern überlassen, die in .den 
meisten Fällen Mitglieder des Bezirksamts, z.T. auch vorhandene 
erfahrene Beamte der Bezirksverwaltung mit der selbständigen Leitung 
dieser Geschäfte betrauten. 
Bedingte so schon die Bildung der Bezirkssteuerämter und die Be- 
setzung der Dezernentenstellen eine enge Anlehnung an die Bezirks- 
ämter, so wurde dies erst recht wegen der notwendigen Aufsicht über 
das gesamte Personal erforderlich. Da infolge des Mangels an Be- 
amten die Zentralverwaltung die Personalverwaltung für alle Bezirks- 
steuerämter und Steuerkassen tatsächlich nicht übernehmen konnte, 
ergab sich von selbst die Regelung, die Steuerämter und -kassen den 
Bezirksämtern zu unterstellen. Dementsprechend hat der Magistrat 
durch Beschluß vom 16. 2. 1921 „die Bezirksämter mit der Verwaltung 
der Gemeindesteuern beauftragt“. Durch einen weiteren Magistrats- 
beschluß vom 20. 4. 1921 wurde das Recht der Niederschlagung von 
(Gemeindesteuern ebenfalls den Bezirksämtern übertragen. Die örtlichen 
Steuerämter und Steuerkassen sollten sämtliche von der Gemeinde ver- 
walteten Steuern veranlagen und einziehen, soweit nicht für einige 
wenige Steuergebiete eine Verwaltung durch eine zentrale Verwaltungs- 
stelle aus Zweckmäßigkeitsgründen erwünscht erschien. Zu diesem 
Zweck wurde an die Hauptsteuerverwaltung ein Stadtsteueramt 
mit besonderer Steuerkasse angegliedert. Ebenso wurde die Aufarbeitung 
2b
	        

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