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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1955 (Public Domain)

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fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1955 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Kern, Guido Josef
Title:
Karl Blechen : sein Leben und seine Werke / von G.J. Kern
Publication:
Berlin: Verlag Bruno Cassirer, 1911
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Scope:
191 Seiten
Berlin:
B 252 Biographie: Einzelbiographien und Familienbiographien
DDC Group:
920 Biografie, Genealogie, Heraldik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15491756
Collection:
Berlinerinnen,Berliner
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 252 Blech 1
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
[Text]

Illustration

Title:
Franziskanerkloster in Assisi

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1955 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis
  • 7. Januar 1955
  • 12. Januar 1955
  • 27. Januar 1955
  • 31. Januar 1955
  • 3. Februar 1955
  • 10. Februar 1955
  • 11. Februar 1955
  • 12. Februar 1955
  • 16. Februar 1955
  • 18. Februar 1955
  • 1. März 1955
  • 7. März 1955
  • 19. März 1955
  • 1. April 1955
  • 7. April 1955
  • 14. April 1955
  • 19. April 1955
  • 5. Mai 1955
  • 24. Mai 1955
  • 1. Mai 1955
  • 7. Juni 1955
  • 28. Juni 1955
  • 6. Juli 1955
  • 14. Juli 1955
  • 23. Juli 1955
  • 5. August 1955
  • 8. August 1955
  • 13. August 1955
  • 20. August 1955
  • 31. August 1955
  • 8. September 1955
  • 20. September 1955
  • 27. September 1955
  • 10. Oktober 1955
  • 24. Oktober 1955
  • 25. Oktober 1955
  • 29. Oktober 1955
  • 8. November 1955
  • 23. November 1955
  • 14. Dezember 1955
  • 22. Dezember 1955
  • 28. Dezember 1955

Full text

1/1955 
Seite 320 
Nr. 136 
XI. Prüfung der Preise (8 9) lichen Auftraggeber und seine Verantwortung ge- 
38. Die Vorschriften des 8 9 regeln die Nachweispflicht NEE 0 AD A 
und die -Auskunftspflicht des Auftragnehmers über aus $ 10 Sm DET CADOF we eh Befall Mir 
das Zustandekommen der Preise sowie das Prüfungs- tragnehmer an Einzelfall bean ragteh- DEIEIHSUNG 
und Auskunftsrecht der Behörden der Preisverwal- der Preisbehörden nicht berührt, 
tung. Den Behörden der Preisverwaltung ist danach 40, Verfahren bei Meinungsverschiedenheit zwischen Auf- 
ein „weitgehendes Auskunfts- und Prüfungsrecht ein- - traggeber und Auftragnehmer (8 10 Abs. 4) 
geräumt. Die öffentlichen Auftraggeber können, wenn N N . 
sie Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit oder Angemes- a) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftrag- 
senheit von Preisen haben, eine Prüfung durch die geber und Auftragnehmer über das Ergebnis der 
Behörden der Preisverwaltung beantragen. Feststellungen des Auftraggebers ist gemäß $ 10 
Abs. 4 zunächst eine gütliche Einigung anzustreben. 
. Wenn eine Einigung nicht zustande kommt, setzt 
AN. COLT Ver N en Un N EEE auf Antrag eines Beteiligten, d.h. des öffentlichen 
NO OST ROSLORDEEISCH AUTE Auftraggebers oder des Auftragnehmers die für 
öffentliche Auftraggeber ($ 10) den Sitz des Auftragnehmers zuständige Preis- 
39. Feststellungsrecht der öffentlichen Auftraggeber bildungsstelle®) den Selbstkostenpreis fest. In der- 
(8 10 Abs. 1 bis 3) artigen Fällen ist der Auftrag zu dem. von der 
Preisbildungsstelle festgesetzten Selbstkostenpreis 
a) Der Bundesminister für Wirtschaft kann öffent- abzurechnen. 
liche Auftraggeber allgemein oder im Einzelfall : 
Gimächtigen, Im N Benchtuen mit der für die Preis- b) Ist der Auftraggeber der Auffassung, daß die Fest- 
bildung und Preisüberwachung zuständigen Be- setzung der Preisbildungsstelle ‚nicht den Bestim- 
hörde festzustellen, daß ein Selbstkostenpreis den mungen der VO und der Leitsätze entspricht, so 
Vorschriften der VO entspricht. In diesen Fällen hat er derartige Sonderfälle seiner vorgesetzten 
steht den öffentlichen Auftraggebern das Aus- Dienststelle oder Aufsichtsbehörde unter Dar- 
kunfts- und Prüfungsrecht in den Betrieben der stellung des Sachverhalts und Beifügung von Unter- 
Auftragnehmer gemäß 8 9 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 lagen vorzulegen. 
der VO zu. Die von den Betrieben der Auftrag- 
nehmer geforderten Auskünfte sollen sich gemäß XII. Zuwiderhandlungen (811) 
$ 10 Abs.2 der VO in einem angemessenen Rah- ee - 
men halten und lediglich insoweit angefordert wer- 41. Nach $ 11 der VO unterliegen Zuwiderhandlungen 
den, :als sie mit der Abrechnung‘ des öffentlichen gegen die Bestimmungen der VO und damit auch gegen 
Auftrags in Verbindung stehen (vgl. auch Nr. 10 die Leitsätze den Strafbestimmungen des Gesetzes zur 
des Ersten Runderlasses). weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts 
e A A (Wirtschaftsstrafgesetz 1954) vom 9.Juli 1954 (Bun- 
- Dieses Feststellungsrecht steht den ‚Öffentlichen desgesetzbl. I._S. 175)8) und des Gesetzes über Ordnungs- 
Auftraggebern nur bei Selbstkostenpreisen zu, d.h. widrigkeiten vom 25. März 1952 (Bundesgesetzbl. I 
also nicht bei Preisen gemäß $88 3 und 4 der VO. S.177)9) 
Die Feststellungen in den Betrieben sind bei Selbst- 
kostenfestpreisen nur in der Zeit zwischen An- 42. Die hierin enthaltene Strafandrohung bei Zuwider- 
gebotsabgabe und Abschluß der Preisvereinbarung handlungen richtet sich auch gegen öffentliche Auf- 
(vgl. 8 6 Abs.2) zulässig. . Das gleiche gilt bei traggeber, da nach $ 1 Abs. 3 die Vereinbarung höherer 
einem Selbstkostenrichtpreis oder Selbstkosten- Preise, als sie auf Grund der Vorschriften der VO zu- 
erstattungspreis hinsichtlich vereinbarter fester lässig sind, verboten ist. Die in der VO vorgeschriebene 
Sätze. für einen Kalkulationsbereich. Bei Selbst- Stufenfolge der Preisermittlungsmethoden ($1 Abs.1 
kostenrichtpreisen können die Feststellungen bis und 2, $6 Abs. 1) steht ebenfalls unter Strafschutz. 
zum Abschluß von Selbstkostenfestpreisen (vor Be- 
endigung der Fertigung, vgl. 8 6 Abs.3) getroffen 43. Wird bei Zuwiderhandlungen ein Verfahren nach den 
werden, es sei denn, der Selbstkostenrichtpreis Bestimmungen des Wirtschaftsstraf- oder des Ord- 
wird in- einen Selbstkostenerstattungspreis umge- nungswidrigkeitsgesetzes gegen einen öffentlichen Auf- 
wandelt. Bei Selbstkostenerstattungspreisen besteht traggeber oder einen mit der Vergabe oder Abrech- 
diese "zeitliche. Beschränkung‘ des Feststellungs- nung befaßten Beamten oder Angestellten eines öffent- 
rechts nicht; die Feststellungen können sich jedoch lichen Auftraggebers eingeleitet, so ist die vorgesetzte 
nicht über den Zeitpunkt der Schlußzahlung (VOL Dienststelle rechtzeitig unter Darlegung des Sachver- 
Teil B $ 17) hinaus erstrecken; der Abschluß der halts und Beifügung von Unterlagen zu unterrichten. 
Feststellungen ist tunlichst zu beschleunigen. 
‘, Der öffentliche Auftraggeber hat vor der‘ Inan- XIV. Inkrafttreten (812) 
sriffnahme und Durchführung von Feststellungen 44. Die VO ist am 1. Januar 1954 in Kraft getreten; vgl. 
gemäß $ 10 die für den Sitz des Auftragnehmers im übrigen Nr. 11 des Ersten Runderlasses (Anlage 1). 
für die Preisbildung und Preisüberwachung zu- 
SAT Een n TH N ON a MT Bonn, den 1. Juli 1955. Bonn, den 1. Juli 1955. 
atz ; es ist erforderlich, daß sic! ie Mittel- 
behörden mit den für die Preisbildung und Preis- 11 D/1- 06086 - 1 - 7/55 IB 1- 4099/55 
überwachung örtlich zuständigen Behörden wegen Der Bundesminister Der Bundesminister 
dieser Zusammenarbeit ins Benehmen setzen. Auf der Finanzen für Wirtschaft 
eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist 
Wert zu legen. Schäffer Ludwig Erhard 
Feststellungen gemäß 8 10 Abs.1 der VO in den 
Betrieben der „Auftragnehmer sollen. im allgemei- ı) GVBl 1953 S. 1511. 
nen nur dann durchgeführt werden, wenn eine an- 2) GVBl 1955 S. 34. 
gemessene und zutreffende Preisbildung ohne diese s) ABI 1954 S. 71. 
Maßnahme nicht möglich ist sowie Umfang und 4) Dbl.11/1950 Nr. 23. 
Art der vom Auftragnehmer zu erbringenden Lei- 5) In Berlin besteht z. T. eine abweichende Regelung. 
stung dies rechtfertigen, 6) In_Berlin ist ES das Preisamt Berlin, Berlin W 35, 
otsdamer rabe . 
; Nach $ 10 Abs.3 der VO kann der Auftragnehmer ; ABı 1954 S. 609; Dbl 1/1954 Nr..98. Dbl VI Nr. 33. 
die Beteiligung der für die Preisbildung und Preis- 8) GVBl 1954 S. 446 
überwachung zuständigen Behörde ®) an der Fest- 9) GVBl 1952 S..655. 
stellung der Selbstkostenpreise beantragen. Die N 
Durchführung der Feststellungen durch den öffent-
	        

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