Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Sammlung der von der Gemeinde Ober Schöneweide erlassenen Ortsstatute und der für den Amtsbezirk Ober Schöneweide giltigen Polizeiverordnungen (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Sammlung der von der Gemeinde Ober Schöneweide erlassenen Ortsstatute und der für den Amtsbezirk Ober Schöneweide giltigen Polizeiverordnungen (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Titel:
Sammlung der von der Gemeinde Ober Schöneweide erlassenen Ortsstatute und der für den Amtsbezirk Ober Schöneweide giltigen Polizeiverordnungen : abgeschlossen am 1.Dezember 1911
Erschienen:
Berlin Oberschöneweide: Baumann & Basedow, 1911
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2024
Umfang:
VIII, 311 Seiten
Fußnote:
Die Provenienzmerkmale, die in einzelnen Objekten vorhanden sind, werden derzeit vom Referat Provenienzforschung der ZLB geprüft.
Berlin:
B 153,5 Geschichte: Ortsteile von Köpenick
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15491829
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 153 Ober 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Sammlung der von der Gemeinde Ober Schöneweide erlassenen Ortsstatute und der für den Amtsbezirk Ober Schöneweide giltigen Polizeiverordnungen (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Handschriftliche Notiz: Lehmann
  • Erster Teil. Allgemeine Verwaltung
  • Nachtrag [nachträglich eingebunden]
  • Zweiter Teil. Schulverwaltung
  • Dritter Teil. Friedhofsverwaltung
  • Vierter Teil. Steuerverwaltung
  • Fünfter Teil. Bauverwaltung
  • Sechster Teil. Amtsverwaltung
  • Gebühren-Ordnung [nachträglich eingebunden]
  • Farbkarte

Volltext

310 
86. 
Hunde müssen auf den Grundstücken so gehalten werden, daß sie 
aicht durch unnötiges Geheul oder Bellen die Ruhe stören. 
Bösartige Hunde, 
issen haben, oder Hund 
iche Ruhe andauernd 
tehers abgeschafft werd 
Indere solche, die einen Menschen ge⸗ 
Geheul oder Bellen die nächt⸗ 
»VPVerlangen des Amtsvor 
Zuwiderhandlu / 
fern andere gesetzlich 
mit einer Geldstraf 
hältnismäßiger H 
* 
——— g, 
— 
Diese Pe 
lichung in * 
3. August 10 
43 
— 311 — 
Polizeiverordnung 
betreffend Höhenlage des untersten Hauptgeschosses 
über Erdoberfläche. 
Auf Grund der 88 5 und 6 des Gesetzes über die Polizei⸗ 
»erwaltung vom 11. März 1850, des 8 62 der Kreisordnung vom 
(5. Dezember 1872 und auf Grund des 81Siffer B des I. Nach⸗ 
rages zur Baupolizeiverordnung für die Vororte von Berlin vom 
30. Januar 1912 wird unler Zustimmung des hiesigen Amtsaus—⸗ 
chusses und nach Anhsörung des Verbandsausschusses des Zweck⸗ 
erbandes Groß-Berlin für den Amtsbezirk Berlin⸗Oberschönẽweide 
olgende PolizeiVerordnung erlassen; 
Der Fußboden des unlersten Hauptgeschosses im Gebiete der 
zeschlossenen Bauweise darf nicht höher als 1,220 m über 
der Erdoberfläche des Außengelaades liegen. 
ẽꝛine Ausnahmegeneh migung von diesen Vorschriften ist nur 
dem Umfange zulässig, in welchem der Grundwasserstand 
borlegung des Lellergeschoßfuß bodens und demzufolge 
ma des Fußbodens des untersten Haupt⸗ 
itt mit dem Tage ihrer Versffent— 
Ber
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel ist 1 plus 2?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.