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Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1889/1895,1 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1889/1895,1 (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Finanzordnung für die Verwaltung der Stadtgemeinde Schöneberg vom 21. Juni 1907
Datum der Archivierung:
2023
Erschienen:
Berlin: Gebhard, Jahn & Landt G.m.b.H., 1907
Sprache:
Deutsch
Umfang:
XIX, 320 Seiten
Fußnote:
Korrekturen der nachstehenden Seiten sind enthalten: 16, 24, 27, 30, 44, 58, 63, 76, 85, 88, 114, 129
Berlin:
B 770 Staat. Politik. Verwaltung: Bezirksbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15484344
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
Oa 231:SEBI
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Anhang 5. Dienstordnung für die Annahmestellen der Sparkasse der Stadt Schöneberg vom 5. Mai 1899

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1889/1895,1 (Public Domain)
  • Abbildung: Tafel: v. Forckenbeck. Oberbürgermeister von Berlin
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Das Magistrats-Kollegium und die Gemeindebeamten (besoldete, unbesoldete)
  • II. Die Stadtverordneten-Versammlung
  • III. Die Gemeindebehörden in ihren Beziehungen zu dem Herrscherhause
  • IV. Die Stellung der Stadt Berlin in dem Organismus der Staatsverwaltung
  • V. Die Bureau-Dienstgebäude der städtischen Verwaltung
  • VI. Das Stadtgebiet - Einverleibungsfrage -, Verbesserung seiner Straßenzüge und die innerhalb desselben zur Verfügung stehenden öffentlichen Personen-Beförderungsmittel
  • VII. Die Benutzung der Straßen und Plätze für bauliche Anlagen
  • VIII. Bau und Unterhaltung der Straßen
  • IX. Reinigung und Besprengung der Straßen Bedürfnißanstalten
  • X. Die Straßenbeleuchtung
  • XI. Die städtischen Wasserwerke
  • XII. Entwässerung
  • XIII. Die das Stadtgebiet durchziehenden Wasserläufe, ihre Ueberbrückungen und Hafenanlagen
  • Abbildung: Herkulesbrücke (im Zuge der Friedrich Wilhelmstraße) ; Abbildung: Kaiser Wilhelmbrücke)
  • Abbildung: Moabiter Brücke
  • Abbildung: Schlütersteg
  • Abbildung: Eberts-Brücke
  • Abbildung: Friedrichsbrücke
  • Karte: Mühlendamm nach dem Umbau (Lageplan.)
  • Abbildung: Dammmühlen-Gebäude vom Mühlenweg aus. (Hinterfront.)
  • Abbildung: Lutherbrücke
  • Abbildung: Neue Oberbaum-Brücke. (Mittelöffnung.)
  • XIV. Die Bevölkerung und die Befriedigung ihres Wohnbedürfnisses
  • XV. Die öffentlichen Einrichtungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln
  • XVI. Oeffentliche Park-, Schmuck- und Baumanlagen
  • Anhang

Volltext

Die das Stadtgebiet durchziehenden Wasserläuse, ihre Ueberbrückungen n. Hasenanlagen. 197 
Wellblech. Die Fahrbahn ist sodann mit Asphaltbeton abgeglichen und mit Stein 
pflaster, dessen Fugen einen bituminösen Ausguß erhielten, befestigt. Die Fußgänger 
brücke im Zuge des Mühlenweges hat Gußasphalt-Abdeckung erhalten. Die Bürger 
steige sind sämmtlich mit Granitplatten abgedeckt; die Beleuchtung wird durch Gas 
bewirkt; die Laternen sind auf dreiarmigen Kandelabern angebracht, die an der 
Bordkante stehen und auf den eisernen Brücken besondere Unterbauten erfordert haben. 
Vammmühtcn-Drbällde vom Mühtemveg aus. 
(Hinterftont.) 
Eine dekorative Ausbildung der Brücken selbst war, da sie keine Pfeiler und 
sichtbaren Widerlager besitzen, nur an der südlichen Faeade der Schleuse möglich. 
Hier ist eine kräftige Gliederung in Granit durchgeführt; im Uebrigen haben die 
Brücken kräftig geschmiedete Geländer erhalten. Dekorative Zuthaten an der Kon- 
struktion selbst sind nur bei der Fußgängerbrücke über dem großen Gerinne aus 
geführt, da hier die portalartige Endigung der über der Fahrbahn liegenden beiden 
Hauptträger dazu Gelegenheit bot. Den einzigen Schmuck der beiden Brücken 
bilden die am Schnittpunkt des Mühlendammes und der Fischerbrücke aufgestellten
	        

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