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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1933 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1933 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Wahnschaffe, Felix
Graebner, Paul
Dahl, Friedrich
Titel:
Der Grunewald bei Berlin : seine Geologie, Flora und Fauna
Erschienen:
Jena: Verlag von Gustav Fischer, 1907
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
56 Seiten
Berlin:
B 887 Ver- und Entsorgung. Rettungsdienste: Forstwirtschaft. Jagd
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15479915
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 887 Grun 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Verfasser:
Graebner, Paul
Titel:
Die Flora des Grunewaldes

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1933 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1933, Teil IX
  • 7. Januar 1933
  • 14. Januar 1933
  • 21. Januar 1933
  • 28. Januar 1933
  • 4. Februar 1933
  • 11. Februar 1933
  • 18. Februar 1933
  • 25. Februar 1933
  • 4. März 1933
  • 11. März 1933
  • 18. März 1933
  • 25. März 1933
  • 1. April 1933
  • 15. April 1933
  • 22. April 1933
  • 29. April 1933
  • 6. Mai 1933
  • 13. Mai 1933
  • 20. Mai 1933
  • 23. Mai 1933
  • 27. Mai 1933
  • 3. Juni 1933
  • 10. Juli 1933
  • 17. Juni 1933
  • 24. Juni 1933
  • 1. Juli 1933
  • 22. Juli 1933
  • 29. Juli 1933
  • 5. August 1933
  • 12. August 1933
  • 19. August 1933
  • 16. September 1933
  • 23. September 1933
  • 30. September 1933
  • 4. Oktober 1933
  • 20. Oktober 1933
  • 7. Oktober 1933
  • 21. Oktober 1933
  • 28. Oktober 1933
  • 4. November 1933
  • 11. November 1933
  • 18. November 1933
  • 25. November 1933
  • 2. Dezember 1933
  • 9. Dezember 1933
  • 15. Dezember 1933
  • 16. Dezember 1933
  • 23. Dezember 1933
  • 30. Dezember 1933

Volltext

Dienstblatt Ausgegeben 
d 30. 12. 1933 
Teil IX. Steuern. 
141 Behandlung von [23.12.33] 
[141 ] Post- und Zahlungsanweisungen [251233] 
und von Postsendungen mit Wertangabe (8 28 KO). 
-- Gesch.-Z. Fin. IV, 4. Fernruf: Magistrat 2718. -- 
Es liegt Veranlassung vor, die Beachtung der Bestim- 
mungen im 8 28 KO. erneut allen städtischen Verwaltungen 
und Kassen zur besonderen Pflicht zu machen. Die hiernach 
mit den betreffenden Postanstalten zu treffenden Verein- 
barungen müssen aber auch alle Wertjendungen der genann- 
fen Art -- also auch Zahlungs- und Postanweisungen -- 
erfassen, die an eine sidtiche Berwaltung und nicht an eine 
städtische Kaffe selbst gerichtet sind, und müssen die Behand- 
[ung auch derartiger Sendungen entsprechend der KD. sicher 
tellen. 
Es dürfen daher die Beträge für Post- und Zahlungs- 
anweisungen nur auf das Postsche&konto einer städtischen 
Kasse überwiesen oder, wenn diese ein solches Konto nicht 
unterhält, nur unter Beachtung von Ziffer 2 a. a. OD. an die 
Kasse selbst bestellt und ausgehändigt, Postsendungen mit 
Wertangabe dagegen stets entsprechend Ziffer 2, Absatz 1, 
leizter (neuer) Satz, behandelt werden. 
Die Annahme der an städtische Verwaltungen oder 
Kassen gerichteten Post- und Zahlungsanweisungen oder 
Postsendungen mit Wertangabe durch andere Stellen als 
städtische Kassen wird hiermit erneut ausdrüclich untersagt. 
Soweit die notwendigen Vereinbarungen mit den zu- 
ständigen Postanstalten etwa noch nicht getroffen sein sollten, 
oder etwaige nicht an eine städtische Kasse unmittelbar ge- 
richtete Sendungen der genannten Art noch nicht umfassen 
jollten, muß das Erforderliche von der zuständigen Verwal: 
tung unverzüglich nachgeholt werden. 
I. V. 
Dr. Steiniger, 
kommissarischer Stadtkämmerer 
7 Pr dl 0250 
7 erwaitungsbücherei 
Drück" ;Beret“/ Berliner Anschlag und Reklamewesen G. m. b. H., Berlin SW 19, Grünstraße 17/20 
- 467 
141
	        

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