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Anweisung betreffend die Verwaltung der offenen Armenpflege der Stadt Berlin (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Anweisung betreffend die Verwaltung der offenen Armenpflege der Stadt Berlin (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Anweisung betreffend die Verwaltung der offenen Armenpflege der Stadt Berlin
Datum der Archivierung:
2023
Erschienen:
Berlin: W. Röwer, 1909
Sprache:
Deutsch
Umfang:
104 Seiten
Berlin:
B 945 Gesundheit. Soziales: Sozialwesen
Dewey-Dezimalklassifikation:
360 Soziale Probleme, Sozialarbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15487464
Sammlung:
Gesellschaft, Bevölkerung, Soziales, Gesundheit
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 945/11 b
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Anhang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Anweisung betreffend die Verwaltung der offenen Armenpflege der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Erster Teil. Die Organisation der Armenpflege
  • Zweiter Teil. Geschäftsanweisung für die Armenpflege der Stadt Berlin
  • 1. Geschäftsführung bei den Armenkommissionen
  • 2. Behandlung der Unterstützungsgesuche
  • 3. Art und Höhe der Unterstützungen
  • 4. Krankenpflege
  • 5. Anstaltspflege
  • 6. Fürsorge für Kinder
  • 7. Begräbnis
  • 8. Erbrecht und Nachlaß
  • 9. Erteilung von Zeugnissen und Auskünften
  • 10. Hauskollekten
  • Anhang
  • Sach-Register
  • Farbkarte

Volltext

1 
Anbang. 
Anweisung 
betreffend 
die Fürsorge für Kranke und Genesende in Heimslätten, 
Heilstätten, Erholungsstätten und ähnlichen Einrichtungen. 
Vorbemerkung. 
Zu der regelmäßigen Fürsorge für Kranke durch ärztliche Behandlung 
in der Wohnung oder durch Verpflegung in einem Krankenhause ist in 
neuerer Zeit eine Art der Fürsorge getreten, die dem Ausbruch der Krank— 
heit vorbeugen oder den Erfolg der Krankenbehandlung durch Gewährung 
einer Erholungszeit sichern will. Weil diese Fürsorge aber wegen der 
häuslichen Verhältnisse des Kranken (Zusammenwohnen mit andern — 
Mangel an Ruhe und Pflege — nicht sachgemäße Ernährung usw.) 
bielfach unzureichend sein würde, sind eine Reihe besonderer Einrichtungen 
ins Leben gerufen worden, in denen der Kranke das in der eigenen 
Wohnung schwer oder gar nicht erhältliche Maß von Ruhe, Pflege, guter 
Luft und zweckentsprechender Nahrung finden kann. 
Die hauptsächlichsten der gegenwärtig bestehenden Einrichtungen in 
und um Berlin sind: 
Die fstädtischen Heimstätten in Blanstenburg (für Frauen), in 
Heinersdorf (für Männer), in Blankenfelde (für lungenkranke 
Frauen), in Malchow (für lungenkranke Männer), in Gülergotz 
und Ruch (ebenfalls für lungenkranke Männer). 
Für diese gelten nach den Beschlüssen des Kuratoriums die 
olgenden Bestimmungen, 
und zwar für die Heimstätten für Geneseude: 
Aufuahme-⸗Berechtigung. 
81. 
Zur Aufnahme in die städtischen Heimstätten für Genesende 
zelangen erstens solche Personen, welche nach einer über—⸗ 
sttandenen Krankheit noch der Schonung und Pflege bedürfen 
und dieselbe in ihrer Häuslichkeit nicht finden können, zweitens 
Wöchnerinnen mit ihren Kindern. 
Ausgeschlossen sind: Epileptische, Schwindsüchtige, Syphi— 
itische und Alkoholiker,
	        

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