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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Frank, Wilhelm
Titel:
Rosen und Dornen in der Berliner Seelsorgsarbeit : in zanzigjähriger Tätigkeit (1887-1907) / gesammelt und dargestellt von Wilhelm Frank
Erschienen:
Breslau: Im Selbstverlage des Verfasssers, 1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
94 Seiten
Berlin:
B 652 Kirche. Religion: Geschichte der katholischen Kirche
Dewey-Dezimalklassifikation:
200 Religion, Religionsphilosophie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15483574
Sammlung:
Religion
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 652/35
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
3. Kapitel. Propst Dr. Jahnel

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1967 (Public Domain)
  • 17. Januar 1967
  • 10. Februar 1967
  • 17. Februar 1967
  • 20. März 1967
  • 21. März 1967
  • 20. April 1967
  • 21. April 1967
  • 25. April 1967
  • 10. Mai 1967
  • 10. Mai 1967
  • 30. Mai 1967
  • 1. Juni 1967
  • 19. Juni 1967
  • 29. Juni 1967
  • 21. Juli 1967
  • 3. August 1967
  • 17. August 1967
  • 23. August 1967
  • 11. September 1967
  • 16. Oktober 1967
  • 28. November 1967
  • 21. Dezember 1967

Volltext

1/1967 
Seite 172 
Nr. 72 
q Dauer der 
Hochschule oder , normale  prüfungszeit Stipendien- 
fachbezogene Akademie Studienfach Studiendauer gewährung 
Semester Semester Semester 
Staatliche Ingenieurakademie 
für Gartenbau 
Garten- und Landschafts- 
gestaltung Ö 6 
Blumen- und Zierpflanzenbau “. 3 
Obst- und Gemüsebau } $ 
Obst- und Gemüseverarbeitung f Ü 
Staatliche Akademie 
für Graphik, Druck und Werbung 
Graphik 7 
Druck 8 
Werbung 8 
Schauwerbung ? 
Staatliche Akademie 
für Werkkunst und Mode 
Innenausbau, 
Möbelbau, 
Ausstellungsbau! . 5 
Farbe und Raum 6 8 
Werkform in Metall 
und Stein ö 
Mode und Modegraphik 2 
Weberei 5 
Stoffdruck , 3 
Bühnenkostüm . 3 
Gold- und Silberschmiede ö 
Keramik und Kerammalerei 6 
Trickfilm 6 
Wirtschaftsakademie Berlin 
Abteilung I 
Berliner Bibliothekarakademie 
Ausbildung für öffentliche 
Büchereien 
Ausbildung für 
wissenschaftliche Bibliotheken 
An einer anderen (auch ausländischen) Hochschule oder künstlerische Reifeprüfung mit „sehr gut“ bzw. die Prü- 
fachbezogenen Akademie bzw. gleichartigen Lehranstalt fung für das künstlerische Lehramt mit „sehr gut“ oder die 
verbrachte Studiensemester werden in die Berechnung der staatliche Prüfung für Kirchenmusiker mit „sehr gut“ be- 
Förderungsdauer miteinbezogen, wenn die aufnehmende standen haben, sowie den Meisterschülern der Staatlichen 
Hochschule oder fachbezogene Akademie sie anerkennt. Bei Hochschule für bildende Künste ein Stipendium für ein oder 
der Anerkennung von Studiensemestern, die an anderen zwei weitere Semester gewährt werden. 
Hochschulen oder fachbezogenen Akademien bzw. gleich- 
artigen Lehranstalten verbracht wurden, sind strengste 
Maßstäbe anzulegen. 
In besonderen Fällen, z. B. bei unverschuldeter Verzöge- Anlage 3 
rung. der Beendigung der Ausbildung, kann die Gewährung 
der Beihilfe über die obengenannten Studienzeiten hinaus Feststellung der Eignung 
bis zu zwei Semestern verlängert werden. 1. Eignung: 
Studenten der Staatlichen Hochschule für Musik und Geeignet ist der Student, der gute Leistungen zeigt 
darstellende Kunst und der Staatlichen Hochschule für bil- oder erwarten läßt und das beruflich-menschliche Leit- 
dende Künste kann ein 9. und 10. Semester gewährt werden, bild seiner Hochschule oder fachbezogenen Akademie 
wenn sie in einer Sonderprüfung nachweisen, daß sie auf zu erfüllen verspricht. 
Grund überdurchschnittlichen Fleißes’ eine weitere Förde- S 
rung verdienen. 2. Feststellung der Eignung: 
Darüber hinaus kann den Studenten der Staatlichen Als Grundlagen für die Feststellung der Eignung gel- 
Hochschule für Musik und darstellende Kunst, die die ten 
F
	        

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