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25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hirsch, Paul
Titel:
25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde : die Tätigkeit der Sozialdemokratie in der Berliner Stadtverordnetenversammlung / auf Grund amtlicher Quellen geschildert von Paul Hirsch
Weitere Titel:
Fünfundzwanzig Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde
Erschienen:
Berlin: Buchhandlung Vorwärts (Hans Weber), 1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
IX, 552 Seiten
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15482750
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 763 SPD 77
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)
  • Titelblatt
  • SPD. Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zitat / Lassalle, Ferdinand
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Das kommunale Wahlrecht
  • Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht
  • Dritter Abschnitt. Öffentliche Gesundheitspflege
  • Vierter Abschnitt. Wohnungspolitik
  • Fünfter Abschnitt. Kommunale Arbeiterpolitik und Sozialdemokratie
  • Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung
  • Siebenter Abschnitt. Spezielle Arbeiterpolitik
  • Achter Abschnitt. Beamten- und Lehrerbesoldungen
  • Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen
  • Zehnter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Elfter Abschnitt. Fortbildungsschulwesen
  • Zwölfter Abschnitt. Armenpflege, Waisenpflege und Fürsorgeerziehung
  • Dreizehnter Abschnitt. Wirtschaftspflege
  • Vierzehnter Abschnitt. Verkehrspolitik
  • Fünfzehnter Abschnitt. Eingemeindung und kommunale Zweckverbände
  • Sechzehnter Abschnitt. Im Kampf gegen polizeiliche Übergriffe und polizeiliche Bevormundung
  • Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen
  • Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes
  • Anlagen
  • I. Alphabetisches Verzeichnis der sozialdemokratischen Stadtverordneten seit 1884
  • II. Die sozialdemokratischen Fraktionen von 1884 bis 1908
  • III. Beteiligung der sozialdemokratischen Stadtverordneten an Deputationen und ständigen Ausschüssen
  • IV. Die Stadtverordneten-Ergänzungswahlen der dritten Abteilung von 1883 bis 1907
  • Farbkarte

Volltext

Zweiter Abschnitt. 
Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht. 
Die noch heute gültige Städteordnung vom 30. Mai 1853, ein 
Produkt der Zeiten der schlimmsten Reaktion in Preußen, kennt ein Selbst⸗ 
verwaltungsrecht der Gemeinden nur dem Namen nach. Zwar wird viel 
von der Selbstverwaltung geredet und namentlich der Liberalismus kann 
sich gar nicht genug an der Phrase von der Erhaltung der Selbstverwaltung 
berauschen, aber wenn man den Dingen auf den Grund geht, dann wird 
man finden, daß die Rechte der Gemeinden äußerst beschränkt sind, daß die 
Städteordnung der Selbstverwaltung der Gemeinden auf Schritt und Tritt 
Fesseln anlegt und daß im Gegensatz zu manchen anderen Bestimmungen 
diese reaktionären Bestimmungen nicht nur auf dem Papier stehen, sondern 
auch in die Praxis umgesetzt werden. Insbesondere gegenüber der Reichs— 
hauptstadt hat die Regierung sich ganz unglaubliche Eingriffe gestattet, sie 
hat sich nicht damit begnügt, von ihren gesetzlichen Befugnissen Gebrauch 
zu machen, sondern sie hat da, wo das Gesetz ihr keine Handhabe gibt, zu 
mehr oder weniger anfechtbaren Verordnungen und Erlassen ihre Zuflucht 
genommen, gleichsam um vor aller Welt den Beweis dafür zu erbringen, 
wie berechtigt das Wort vom Märchen von der Selbstverwaltung ist. 
Den Kampf um das Selbstverwaltungsrecht mit aller Energie und un— 
bekümmert um Angriffe von rechts und links zu führen, das hat die sozial⸗ 
demokratische Fraktion der Berliner Stadtoerordnetenversammlung stets 
als eine ihrer vornehmsten Aufgaben betrachtet. Wo immer es galt, das 
Recht der Kommune gegenüber einer bureaukratischen Regierung zu ver— 
treten oder gar absolutistischen Gelüsten Widerstand zu leisten, da haben 
die sozialdemokratischen Redner ihren Mann gestanden, um keines Haares 
Breite haben sie sich von dem Standpunkte des Rechts abdrängen lassen, 
und manch kräftiges Wörtlein, das weit über die Mauern der Hauptstadt 
hinaus von allen wirklichen Freunden städtischer Selbstverwaltung mit Jubel 
begrüßt wurde, hat die preußische Regierung von ihnen zu hören bekommen. 
Gewiß hat auch der Kommunalfreisinn in diesem Kampfe die Sozial- 
demokratie unterstützt, aber doch nur insoweit, als es sich um seine speziellen 
Interessen oder um die der Bourgeoisie handelte. Darüber hinaus jedoch 
hat er mehr als einmal versagt, und nicht zum wenigsten auf seine schwächliche 
Haltung und auf seine Nachgiebigkeit ist es zurückzuführen, daß die Reaktion 
zu immer weiteren Angriffen auf das Selbstverwaltungsrecht ermuntert wurde.
	        

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