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25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hirsch, Paul
Titel:
25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde : die Tätigkeit der Sozialdemokratie in der Berliner Stadtverordnetenversammlung / auf Grund amtlicher Quellen geschildert von Paul Hirsch
Weitere Titel:
Fünfundzwanzig Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde
Erschienen:
Berlin: Buchhandlung Vorwärts (Hans Weber), 1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
IX, 552 Seiten
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15482750
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 763 SPD 77
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)
  • Titelblatt
  • SPD. Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zitat / Lassalle, Ferdinand
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Das kommunale Wahlrecht
  • Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht
  • Dritter Abschnitt. Öffentliche Gesundheitspflege
  • Vierter Abschnitt. Wohnungspolitik
  • Fünfter Abschnitt. Kommunale Arbeiterpolitik und Sozialdemokratie
  • Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung
  • Siebenter Abschnitt. Spezielle Arbeiterpolitik
  • Achter Abschnitt. Beamten- und Lehrerbesoldungen
  • Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen
  • Zehnter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Elfter Abschnitt. Fortbildungsschulwesen
  • Zwölfter Abschnitt. Armenpflege, Waisenpflege und Fürsorgeerziehung
  • Dreizehnter Abschnitt. Wirtschaftspflege
  • Vierzehnter Abschnitt. Verkehrspolitik
  • Fünfzehnter Abschnitt. Eingemeindung und kommunale Zweckverbände
  • Sechzehnter Abschnitt. Im Kampf gegen polizeiliche Übergriffe und polizeiliche Bevormundung
  • Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen
  • Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes
  • Anlagen
  • I. Alphabetisches Verzeichnis der sozialdemokratischen Stadtverordneten seit 1884
  • II. Die sozialdemokratischen Fraktionen von 1884 bis 1908
  • III. Beteiligung der sozialdemokratischen Stadtverordneten an Deputationen und ständigen Ausschüssen
  • IV. Die Stadtverordneten-Ergänzungswahlen der dritten Abteilung von 1883 bis 1907
  • Farbkarte

Volltext

Achtzehnter Abschnitt. 
Verschiedenes. 
Es liegt in der Natur der Sache begründet, daß eine Körperschaft, 
die in so hohem Maße praktisch arbeitet, wie die sozialdemokratische Fraktion 
der Berliner Stadtverordnetenversammlung, alle Augenblicke in die Lage 
versetzt wird, sei es in Form von Anträgen, sei es auf andere Weise, zu 
Fragen Stellung zu nehmen, die aus den Ereignissen des Tages geboren 
werden, Fragen, die sich unter kein Gebiet der kommunalen Sozialpolitik 
rubrizieren lassen, Fragen, die zwar an sich in keinem Zusammenhang mit⸗ 
einander stehen, deren Erörterung aber unerläßlich ist, wenn man ein einiger— 
maßen erschöpfendes Bild von der Tätigkeit der Fraktion geben will. 
1. Publikation amtlicher Bekanntmachungen. 
Am 4. Dezember 1884 richtete die Fraktion folgende Anfragen an 
Magistrat: 
Nach welchen Grundsätzen verfährt der Magistrat bei Veröffentlichung 
oon Bestimmungen und Anordnungen desselben, die in hiesitgen Zeitungen 
als Annoncen zur Kenntnis der gesamten Bürgerschaft bestimmt sind? 
Warum berückfsichtigt der Magistrat bei Veröffentlichungen, die zum 
größten Teil die arbeitende Bevölkerung interessieren (wie die Anordnung 
uͤber das neue Krankenversicherungswesen), nicht auch das in Berlin 
erscheinende Arbeiterorgan „Berliner Volksblatt“, da dies doch haupt⸗ 
sächlich von Arbeitern gelesen wird? 
Der Magistrat antwortete in einer Vorlage, die die Versammlung am 
19. März 1885 durch Kenntnisnahme erledigte, nachdem Goercki grund— 
sätzlich verlangt hatte, daß die Auswahl der Publikationsorgane nicht nach 
volitischen Gesichtspunkten erfolgen dürfe. 
In der gleichen Richtung bewegte sich ein Antrag vom 7. Juni 1894: 
Die Versammlung ersucht den Magistrat, die amtlichen Bekannt - 
machungen auch durch die hier erscheinende Zeitung „Vorwärts — Ber— 
liner Volksblatt“ zur öffentlichen Kenntnis zu bringen. 
Die Versammlung ging am 14. Juni über den Antrag zur Tages- 
ordnung über, die Mehrheit bewies damit, wie recht Singer, der außer 
Vogtherr zu der Sache sprach, gehabt hatte, als er den Vertretern des 
Kommunalfreisinns zurief, daß sie in der Kommune ganz dasselbe tun, 
was sie sonst immer den Landräten zum Vorwurf machen. Während in 
freisinnigen Blättern immer lebhafte Klagen darüber angestimmt würden, 
daß die Landräte zu ihren Bekanntmachungen nur die Kreisblätter und
	        

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