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25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hirsch, Paul
Titel:
25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde : die Tätigkeit der Sozialdemokratie in der Berliner Stadtverordnetenversammlung / auf Grund amtlicher Quellen geschildert von Paul Hirsch
Weitere Titel:
Fünfundzwanzig Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde
Erschienen:
Berlin: Buchhandlung Vorwärts (Hans Weber), 1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
IX, 552 Seiten
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15482750
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 763 SPD 77
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)
  • Titelblatt
  • SPD. Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zitat / Lassalle, Ferdinand
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Das kommunale Wahlrecht
  • Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht
  • Dritter Abschnitt. Öffentliche Gesundheitspflege
  • Vierter Abschnitt. Wohnungspolitik
  • Fünfter Abschnitt. Kommunale Arbeiterpolitik und Sozialdemokratie
  • Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung
  • Siebenter Abschnitt. Spezielle Arbeiterpolitik
  • Achter Abschnitt. Beamten- und Lehrerbesoldungen
  • Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen
  • Zehnter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Elfter Abschnitt. Fortbildungsschulwesen
  • Zwölfter Abschnitt. Armenpflege, Waisenpflege und Fürsorgeerziehung
  • Dreizehnter Abschnitt. Wirtschaftspflege
  • Vierzehnter Abschnitt. Verkehrspolitik
  • Fünfzehnter Abschnitt. Eingemeindung und kommunale Zweckverbände
  • Sechzehnter Abschnitt. Im Kampf gegen polizeiliche Übergriffe und polizeiliche Bevormundung
  • Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen
  • Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes
  • Anlagen
  • I. Alphabetisches Verzeichnis der sozialdemokratischen Stadtverordneten seit 1884
  • II. Die sozialdemokratischen Fraktionen von 1884 bis 1908
  • III. Beteiligung der sozialdemokratischen Stadtverordneten an Deputationen und ständigen Ausschüssen
  • IV. Die Stadtverordneten-Ergänzungswahlen der dritten Abteilung von 1883 bis 1907
  • Farbkarte

Volltext

Siebzehnter Abschnitt. 
Steuerwesen. 
Die preußischen Gemeinden besitzen keine Steuerautonomie, d. h. sie 
haben kein Recht, Steuern und Gebühren nach eigenem Ermessen zu be— 
schließen, sondern sie sind an die staatlichen Gesetze gebunden. Nach dem 
Kommunalabgabengesetz vom 14. Juli 1893 können sie zur Deckung ihrer 
Ausgaben und Beduͤrfnisse Gebühren und Beiträge, indirekte und direkte 
Steuern erheben, sowie Naturaldienste fordern, sie dürfen aber von der 
Befugnis, Steuern zu erheben, nur insoweit Gebrauch machen, als ihre 
sonftigen Einnahmen zur Deckung ihrer Ausgaben nicht ausreichen. Ins- 
besondere darf durch direkte Steuern nur der Bedarf aufgebracht werden, 
welcher nach Abzug des Aufkommens der indirekten Steuern von dem 
gesamten Steuerbedarfe verbleibt. 
Es ist einleuchtend, daß es den sozialdemokratischen Gemeindevertretern 
angesichts eines Gesetzes, das von einem auf Grund des plutokratischen 
Dreiklassenwahlsystems gewählten Landtag verabschiedet wurde, nicht möglich 
ist, ihren Grundsatz der Besteuerung nach Leistung und Gegenleistung 
innerhalb der Gemeinden in die Tat umzusetzen, sie müssen sich damit 
begnügen, ihre Ideen zu propagieren und, soweit das im Rahmen des 
Gesetzes zulässig ist, wenigstens eine allzu starke Heranziehung der Leistungs- 
schwachen zu verhindern. Das hat die sozialdemokratische Fraktion der 
Berliner Stadtverordnetenversammlung in hohem Grade getan. Ihr Streben 
ging dahin, die untersten Einkommensteuerstufen zu entlasten, drückende 
indirekte Steuern zu beseitigen bzw. ihre Einführung zu verhindern, zur 
Deckung der Ausgaben, abgesehen von den wirtschaftlichen Unternehmungen 
der Stadt, die großen Einkommen durch Steuerzuschläge auch über 100 Prozent, 
vor allem aber den Grund und Boden heranzuziehen, um auf diese Weise 
die Gesamtheit teilnehmen zu lassen an den Riesengewinnen, die die Besitzer 
des Grund und Bodens aus den Aufwendungen der Gesamtheit ziehen. 
Auf die Entdeckung neuer Steuern auszugehen, hielten die Sozial⸗ 
demokraten allerdings nicht für die Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung. 
Aus diesem Grunde konnten sie auch nicht für die im Jahre 1903 an— 
genommene Resolution stimmen, durch die der Magistrat ersucht wurde, 
nach Abschluß der Etatsberatung mit der Versammlung in gemischter 
Deputation über die Frage zu beraten, in welcher Weise die drohenden 
Ausfälle im Stadthaushaltsetat durch Vermehrung der Einnahmen gedeckt 
werden können.
	        

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