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25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hirsch, Paul
Titel:
25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde : die Tätigkeit der Sozialdemokratie in der Berliner Stadtverordnetenversammlung / auf Grund amtlicher Quellen geschildert von Paul Hirsch
Weitere Titel:
Fünfundzwanzig Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde
Erschienen:
Berlin: Buchhandlung Vorwärts (Hans Weber), 1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
IX, 552 Seiten
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15482750
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 763 SPD 77
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)
  • Titelblatt
  • SPD. Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zitat / Lassalle, Ferdinand
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Das kommunale Wahlrecht
  • Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht
  • Dritter Abschnitt. Öffentliche Gesundheitspflege
  • Vierter Abschnitt. Wohnungspolitik
  • Fünfter Abschnitt. Kommunale Arbeiterpolitik und Sozialdemokratie
  • Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung
  • Siebenter Abschnitt. Spezielle Arbeiterpolitik
  • Achter Abschnitt. Beamten- und Lehrerbesoldungen
  • Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen
  • Zehnter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Elfter Abschnitt. Fortbildungsschulwesen
  • Zwölfter Abschnitt. Armenpflege, Waisenpflege und Fürsorgeerziehung
  • Dreizehnter Abschnitt. Wirtschaftspflege
  • Vierzehnter Abschnitt. Verkehrspolitik
  • Fünfzehnter Abschnitt. Eingemeindung und kommunale Zweckverbände
  • Sechzehnter Abschnitt. Im Kampf gegen polizeiliche Übergriffe und polizeiliche Bevormundung
  • Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen
  • Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes
  • Anlagen
  • I. Alphabetisches Verzeichnis der sozialdemokratischen Stadtverordneten seit 1884
  • II. Die sozialdemokratischen Fraktionen von 1884 bis 1908
  • III. Beteiligung der sozialdemokratischen Stadtverordneten an Deputationen und ständigen Ausschüssen
  • IV. Die Stadtverordneten-Ergänzungswahlen der dritten Abteilung von 1883 bis 1907
  • Farbkarte

Volltext

Neunter Abschnitt. 
Schul- und Erziehungswesen. 
Mehr als auf irgend einem anderen Gebiete — abgesehen von dem 
der Polizei — sind die Gemeinden auf dem des Volksschulwesens von der 
Regierung abhängig. Landesgesetzgebung und Verwaltungspraxis der 
Staatsbehörden bestimmen nicht nur die innere Organisation der Schule, 
sie setzen nicht nur die Lehrpläne fest, sondern sie greifen auch mit rauher 
Hand in die äußeren Angelegenheiten der Schule ein. Namentlich in 
Preußen hat die Staatsbureaukratie der Volkssehule schwere Wunden ge— 
schlagen und mehr und mehr zur Verkümmerung der Volksbildung bei⸗ 
getragen. Leider haben die Gemeindebehörden den Staatsbehörden gegen— 
über nicht immer ein steifes Rückgrat bewiesen; nur allzu oft haben sie sich 
den Winken von oben gefügig gezeigt, und auch die städtischen Körper— 
schaften der Reichshauptstadt sind von diesem Vorwurf nicht freizusprechen. 
Setzt so auf der einen Seite der Staat der Entwicklung des Volks— 
schulwesens Schranken, so sind es auf der anderen Seite die Gemeinden, 
deren Organe, durchdrungen von der Aberzeugung, daß es notwendig sei, 
den Kindern schon im frühesten Alter die Klassenunterschiede am eigenen 
Körper fühlbar zu machen, das ihrige dazu beitragen, um der Volksschule! 
den Charakter der Armenschule aufzudrücken. In völliger Verkennung des 
Begriffs „Volksschule“ denken sie nicht daran, daß es sich um Bildungs⸗ 
institute für das gesamte Volk handelt, sondern sie sind bemüht, den Abstand 
zwischen diesen Anstalten und den höheren Lehranstalten womöglich noch 
künstlich zu erweitern. 
Ganz anders die Sozialdemokraten, die in ihrer übergroßen Mehrzahl 
die Mängel der heutigen Volksschulen selbst kennen gelernt haben, die da 
wissen, wie ungeheuer der Kampf ums Dasein durch eine mangelhafte 
Schulbildung erschwert wird, und die nichts sehnlicher wünschen, als der 
kommenden Generation eine bessere Bildung angedeihen zu lassen als ihnen 
selbst beschieden war. 
Was die Sozialdemokratie auf dem Gebiete des Schulwesens fordert, 
ist u. a. in dem auf der ersten Konferenz der sozialdemokratischen Gemeinde— 
vertreter der Provinz Brandenburg im Jahre 1898 beschlossenen Programm 
niedergelegt. Neben der Weltlichkeit der Schulen verlangt sie den obliga— 
torischen Besuch der Volksschulen, die Anentgeltlichkeit des Unterrichts und 
der Lehrmittel in den Volksschulen, sowie in den höheren Bildungsanstalten 
für diejenigen Schüler der Volksschulen, die kraft ihrer Fähigkeiten zur 
weiteren Ausbildung geeignet erachtet werden, die Errichtung von Schul⸗ 
kantinen zur Verpflegung der Schulkinder, Schulärzte zur regelmäßigen 
Prüfung und ärztlichen Beaufsichtigung der Schüler, der Schulen und
	        

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