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25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hirsch, Paul
Titel:
25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde : die Tätigkeit der Sozialdemokratie in der Berliner Stadtverordnetenversammlung / auf Grund amtlicher Quellen geschildert von Paul Hirsch
Weitere Titel:
Fünfundzwanzig Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde
Erschienen:
Berlin: Buchhandlung Vorwärts (Hans Weber), 1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
IX, 552 Seiten
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
320 Politik
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15482750
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 763 SPD 77
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • 25 Jahre sozialdemokratischer Arbeit in der Gemeinde / Hirsch, Paul (Public Domain)
  • Titelblatt
  • SPD. Bürgerschaftsfraktion des Landes Bremen
  • Inhaltsverzeichnis
  • Vorwort
  • Zitat / Lassalle, Ferdinand
  • Einleitung
  • Erster Abschnitt. Das kommunale Wahlrecht
  • Zweiter Abschnitt. Im Kampfe um das Selbstverwaltungsrecht
  • Dritter Abschnitt. Öffentliche Gesundheitspflege
  • Vierter Abschnitt. Wohnungspolitik
  • Fünfter Abschnitt. Kommunale Arbeiterpolitik und Sozialdemokratie
  • Sechster Abschnitt. Ausbau der sozialen Gesetzgebung in ortsstatutarischer Regelung
  • Siebenter Abschnitt. Spezielle Arbeiterpolitik
  • Achter Abschnitt. Beamten- und Lehrerbesoldungen
  • Neunter Abschnitt. Schul- und Erziehungswesen
  • Zehnter Abschnitt. Schulgesundheitspflege
  • Elfter Abschnitt. Fortbildungsschulwesen
  • Zwölfter Abschnitt. Armenpflege, Waisenpflege und Fürsorgeerziehung
  • Dreizehnter Abschnitt. Wirtschaftspflege
  • Vierzehnter Abschnitt. Verkehrspolitik
  • Fünfzehnter Abschnitt. Eingemeindung und kommunale Zweckverbände
  • Sechzehnter Abschnitt. Im Kampf gegen polizeiliche Übergriffe und polizeiliche Bevormundung
  • Siebzehnter Abschnitt. Steuerwesen
  • Achtzehnter Abschnitt. Verschiedenes
  • Anlagen
  • I. Alphabetisches Verzeichnis der sozialdemokratischen Stadtverordneten seit 1884
  • II. Die sozialdemokratischen Fraktionen von 1884 bis 1908
  • III. Beteiligung der sozialdemokratischen Stadtverordneten an Deputationen und ständigen Ausschüssen
  • IV. Die Stadtverordneten-Ergänzungswahlen der dritten Abteilung von 1883 bis 1907
  • Farbkarte

Volltext

Sechster Abschnitt. 
Ausbau der sozialen Gesetzgebung in orts— 
statutarischer Regelung. 
1. Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht. 
A) Krankenversicherung der Hausindustriellen. Durch die Novelle 
zum Krankenversicherungsgesetz vom Jahre 1892 hatten die Gemeinden das 
Recht bekommen, die Krankenversicherung auch auf die Hausindustrie aus— 
zudehnen. Von diesem Recht hatte Berlin keinen Gebrauch gemacht, 
obwohl hier die Hausindustrie ganz außerordentlich entwickelt ist. Als dann 
die Armendirektion in einer Eingabe an den Magistrat nachwies, daß 
daraus, daß die Hausindustriellen nicht versichert seien, der Stadt ein 
großer Schaden in finanzieller Beziehung erwachse, und als ferner eine 
Reihe von Ortskrankenkassen, bei denen in der Hauptsache Hausindustrielle 
in Frage kommen, den Magistrat um die Ausdehnung der Krankenversicherung 
auf die Hausindustrie ersuchten, beauftragte der Magistrat die Gewerbe— 
deputation mit der Ausarbeitung eines Ortsstatuts. Die Gewerbedeputation 
kam dem Auftrage nach, sie arbeitete einen Entwurf aus, der den Zwischen⸗ 
meistern zwar die Meldepflicht, dem eigentlichen Arbeitgeber aber die 
Zahlungspflicht auferlegte. 
Hiergegen erhoben die Anternehmer lebhaften Protest, sie suchten den 
Magistrat scharf zu machen, und tatsächlich erreichten sie auch ihren Zweck. 
Der Magistrat wies den Entwurf an die Gewerbedeputation zurück, die 
ihn nunmehr dahin abänderte, daß den Zwischenmeistern auch die Zahlungs- 
pflicht auferlegt wurde. Infolge des Widerspruchs, den die Krankenkassen 
hiergegen erhoben, versagte der Magistrat auch diesem Entwurf seine 
Genehmigung; er teilte der Versammlung unter dem 30. Mai 1899 mit, 
daß er mit Rücksicht auf die unüberbrückbaren Gegensätze und mit Rücksicht 
darauf, daß für die nächste Zeit eine reichsgesetzliche Regelung bevorstehe, 
die Sache vorläufig auf sich beruhen lassen und erst nach Ablauf einer Frist 
von 2 Jahren den Erlaß eines Statuts wieder in Erwägung ziehen wolle. 
Am 21. September, als diese Mitteilung des Magistrats beraten 
wurde, trat namens der Fraktion Borgmann, der bereits in der Gewerbe— 
deputation an den Vorarbeiten eifrig mit tätig gewesen war, warm dafür 
ein, daß die Stadt die Krankenversicherung auf die Hausindustrie ausdehne. 
Er forderte, daß man nicht warten möge, bis der Bundesrat die Ver— 
waltung von Berlin dazu zwinge, sondern daß die Stadt aus eigener 
Initiative vorgehe. Nirgends sei eine so geeignete Situation für die Durch— 
führung dieser Maßnahme vorhanden wie in Berlin. 
Hirsch, Jubiläum.
	        

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