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Exploring the interplay of semistable vector bundles and their restrictions on reducible curves / Suhas, B. N. (Rights reserved)

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Eingeschränkter Zugang mit Nutzungsbeschränkungen: Das Dokument ist in den Räumen der Zentral- und Landesbibliothek mit dem "Virtuellen Lesesaal der Landesbibliothek" auf allen Internet-Arbeitsplätzen zugreifbar, darf jedoch nicht kopiert, versendet oder in einem Umfang von mehr als 10% ausgedruckt werden. Weitere Informationen.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Monografie

Titel:
Neuester Führer durch Berlin : Museen, Sehenswürdigkeiten, Schlösser, öffentliche Einrichtungen, Vergnügungen
Ausgabe:
3. Auflage
Erschienen:
Berlin: Verlag für heimatliche Kultur Willy Holz, [1909]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
30 Seiten
Berlin:
B 22 Berlinführer bis 1945
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15481073
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 22/47
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Titel:
Neuester Führer durch Berlin : Museen, Sehenswürdigkeiten, Schlösser, öffentliche Einrichtungen, Vergnügungen
Ausgabe:
3. Auflage
Erschienen:
Berlin: Verlag für heimatliche Kultur Willy Holz, [1909]
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
30 Seiten
Berlin:
B 22 Berlinführer bis 1945
Dewey-Dezimalklassifikation:
914.3 Landeskunde Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15481073
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
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Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 22/47
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Kapitel

Titel:
Die Sehenswürdigkeiten Berlins
Titel:
Die Sehenswürdigkeiten Berlins

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1928 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1928, Teil IX
  • 7. Januar 1928
  • 14. Januar 1928
  • 28. Januar 1928
  • 4. Februar 1928
    4. Februar 1928
  • 11. Februar 1928
  • 15. Februar 1928
  • 18. Februar 1928
  • 25. Februar 1928
  • 3. März 1928
  • 10. März 1928
  • 17. März 1928
  • 24. März 1928
  • 31. März 1928
  • 7. April 1928
  • 14. April 1928
  • 21. April 1928
  • 28. April 1928
  • 5. Mai 1928
  • 21. Mai 1928
  • 19. Mai 1928
  • 26. Mai 1928
  • 2. Juni 1928
  • 9. Juni 1928
  • 23. Juni 1928
  • 30. Juni 1928
  • 7. Juli 1928
  • 14. Juli 1928
  • 21. Juli 1928
  • 28. Juli 1928
  • 4. August 1928
  • 11. August 1928
  • 18. August 1928
  • 25. August 1928
  • 1. September 1928
  • 8. September 1928
  • 15. September 1928
  • 29. September 1928
  • 6. Oktober 1928
  • 13. Oktober 1928
  • 30. Oktober 1928
  • 27. Oktober 1928
  • 3. November 1928
  • 10. November 1928
  • 17. November 1928
  • 24. November 1928
  • 1. Dezember 1928
  • 8. Dezember 1928
  • 22. Dezember 1928
  • 29. Dezember 1926

Volltext

31.  Sitzung  vom  15.  März  1956

169

Brandt
den  Punkten  8  und  9  gemäß  §  32  Abs.  6  der  Geschäftsordnung ­
  die  Schlußabstimmung  verbinden.  Ich  höre
keinen  Widerspruch.  Wir  kommen  also,  nachdem  wir
die  erste  und  zweite  Lesung  miteinander  verbunden
haben,  zur  Schlußabstimmung  über  die  beiden  Gesetze,
nämlich  Drucksache  614:
Gesetz  zur  Übernahme  des  Gesetzes  zur  Neuordnung ­
  der  Pensionskasse  Deutscher  Eisenbahnen
und  Straßenbahnen,
und  Drucksache  622:
Gesetz  zur  Übernahme  des  Gesetzes  zur  Änderung
des  Umsatzsteuergesetzes.
Wer  zuzustimmen  wünscht,  den  bitte  ich  um  ein  Handzeichen. ­
  —  Gegenprobe!  —  Ich  stelle  einstimmige  Zustimmung ­
  fest.
Ich  rufe  auf  lfd.  Nr.  10,  Drucksache  615:
I.  und  II.  Beratung  des  Siebzehnten  Gesetzes  über
die  Anwendung  von  Bundesgesetzen  über  internationale ­
  Abkommen  der  Bundesrepublik  Deutschland. ­

Ich  nehme  an,  das  Haus  ist  damit  einverstanden,  daß
erste  und  zweite  Lesung  miteinander  verbunden  werden.
Wir  stimmen  ab  über  das  Gesetz  auf  Drucksache  615.
Wer  zuzustimmen  wünscht,  den  bitte  ich  um  ein  Handzeichen. ­
  —  Die  Gegenprobe!  —  Ich  stelle  einstimmige
Annahme  fest.
Wir  kommen  zu  den
Beschlüssen  von  Ausschüssen.
Ich  rufe  auf  lfd.  Nr.  11,  Drucksache  610:
Beschluß  des  Ausschusses  für  Arbeit  und  Sozialwesen ­
  vom  15.  Februar  1956  und  des  Hauptausschusses ­
  vom  1.  März  1956  zum  Antrag  der  Fraktion ­
  der  SPD  über  Neufestsetzung  der  Unterstützungssätze ­
  für  Hilfsbedürftige  sowie  Änderungen
der  Vorschriften  über  die  Gewährung  von  Mietbeihilfen ­
  ab  1.  Januar  1956,  Drucksache  407.
Wir  kommen  zur  Berichterstattung  für  den  Ausschuß
für  Arbeit  und  Sozialwesen.  Das  Wort  hat  Herr  Abgeordneter ­
  Peschke.
Peschke  (FDP),  Berichterstatter:  Herr  Präsident!
Meine  Damen  und  Herren!  Der  Antrag  der  SPD  datiert
vom  29.10.1955.  Nach  der  Einbringung  dieses  Antrags
veröffentlichte  der  Senat  eine  Änderung  der  Unterstützungsrichtsätze ­
  und  kam  damals  schon  auf  einen
Betrag  von  68  DM  für  Alleinstehende,  von  62  DM  für
Hauptunterstützte,  von  47  DM  für  mitunterstützte
Haushaltsangehörige  über  16  Jahren,  von  38  DM  für
mitunterstützte  Kinder  zwischen  6  und  16  Jahren  und
von  35  DM  für  mitunterstützte  Kinder  bis  zu  6  Jahren.
In  der  Zwischenzeit  wurde  dann  im  Ausschuß  für  Arbeit ­
  zur  Kenntnis  gegeben,  daß  durch  eine  Regelung  im
Bundesgebiet  bestimmte  Festlegungen  hinsichtlich  der
Relation  von  Hauptunterstützungsempfängern  zu  Alleinstehenden ­
  und  unterstützungsberechtigten  Familienangehörigen ­
  getroffen  worden  sind.
Heute,  wo  nun  die  Beschlußfassung  des  Ausschusses
für  Arbeit  und  Sozialwesen  in  Drucksache  610  vorliegt,
haben  Sie  von  diesen  Festlegungen  bereits  durch  die
Vorlage  zur  Kenntnisnahme  Nr.  90  in  den  Mitteilungen
des  Präsidenten  des  Abgeordnetenhauses  von  Berlin
Nr.  25  Kenntnis  erhalten.  Wir  können  also  schon  feststellen, ­
  daß  der  Senat  ohne  die  Beschlußfassung  des
Hohen  Hauses,  die  also  nur  noch  formell  zu  treffen  ist,
diese  Ihnen  vorliegenden  Richtsätze  in  Wirkung  und
Kraft  gesetzt  hat,  so  daß  sich  eigentlich  eine  weitere
Begründung  der  Vorlage  und  eine  Mitteilung  über  den
Verlauf  der  Sitzung  erübrigt,  da  diese  Vorlage  an
Gründlichkeit  ja  erfreulicherweise  nichts  zu  wünschen
übrig  läßt.
Nur  am  Rande  noch  eine  kurze  Bemerkung,  die  auch
im  Ausschuß  für  Arbeit  zur  Kenntnis  gegeben  wurde,

daß  nämlich  über  die  Sozialfürsorgerichtsätze  hinaus
bei  alten  Personen  über  65  Jahre  20  v.  H.  des  zustehenden ­
  Unterstützungsrichtsatzes  als  Mehrbedarf  gezahlt
werden  können,  daß  bei  Kriegsbeschädigten  die  Höhe
der  Grundrente  von  18  bis  97  DM  nicht  mit  zur  Anrechnung ­
  kommt,  daß  bei  Unfallrentnern  mit  einer  Erwerbsbeschränkung ­
  von  mindestens  50%  und  bei  Opfern
der  nationalsozialistischen  Verfolgung  gleichfalls  die
Rente  nicht  angerechnet  werden  soll,  daß  bei  Lehrlingen ­
  und  Anlernlingen  der  Unterschiedsbetrag  zwischen
dem  Unterstützungsrichtsatz  und  120%  des  Richtsatzes
für  einen  Hauptunterstützten  nicht  angerechnet  wird,
daß  bei  Blinden  125  DM,  bei  Blinden  über  16  Jahre,  die
alleinstehen,  und  bei  blinden  Haushaltsangehörigen  über
16  Jahre  124  DM,  bei  Blinden  zwischen  6  und  16  Jahren
38  DM  und  bei  Blinden  zwischen  2  und  6  Jahren  35  DM
nicht  als  Unterstützungsrichtsatz  angerechnet  werden.
Das  heißt  also:  auch  hier  liegen  wir  mit  den  Sätzen,
die  zur  Beschlußfassung  vorliegen,  durchaus  in  einer
sehr  ordentlichen  und  angemessenen  Relation  zu  den
übrigen  Bundesländern.  Ich  glaube,  daß  damit  Ihren
Sorgen  für  diese  Hilfsbedürftigen  schon  entsprochen  ist
und  daß  das  Hohe  Haus  dann  freundlicherweise  mit
seiner  Beschlußfassung  über  den  Ausschußbeschluß
auch  ohne  Diskussion  die  Richtlinien  des  Senats  in
Kraft  setzt.
Präsident  Brandt:  Ich  danke  dem  Herrn  Berichterstatter. ­
  Ich  nehme  an,  daß  für  den  Hauptausschuß
keine  mündliche  Berichterstattung  gewünscht  wird.  —
Ich  stelle  das  fest.
Es  müßte  dann  in  der  Überschrift  des  Beschlusses
des  Ausschusses  für  Arbeit  und  Sozialwesen  in  der
letzten  Zeile  aber  wohl  statt  „ab  1.  Januar  1956“  eingesetzt ­
  werden  „ab  1.  April  1956“,  damit  die  Übereinstimmung ­
  zwischen  der  Überschrift  und  dem  übrigen
Teil  hergestellt  wird.  Darüber  sind  wir  uns  einig.
Ich  eröffne  die  Aussprache.  Wortmeldungen  liegen
nicht  vor.  —  Ich  schließe  die  Aussprache.  Wer  dem
Beschluß  des  Ausschusses  für  Arbeit  und  Sozialwesen
auf  Drucksache  610  unter  Berücksichtigung  der  Beschlußfassung ­
  des  Hauptausschusses  auf  Drucksache  610
zuzustimmen  wünscht,  den  bitte  ich  um  ein  Handzeichen. ­
  —  Ich  bitte  um  die  Gegenprobe.  —  Einstimmig ­
  angenommen.
Ich  rufe  auf  lfd.  Nr.  12,  Drucksache  611:
Beschluß  des  Ausschusses  für  Volksbildung  vom
28.  Februar  1956  zum  Antrag  der  Fraktion  der
FDP  über  Schülerbogen,  Drucksache  560.
Wir  kommen  zur  Berichterstattung.  Herr  Abgeordneter
Landsberg  zur  Berichterstattung,  bitte!
Landsberg  (SPD),  Berichterstatter:  Herr  Präsident!
Meine  Damen  und  Herren!  Bei  der  Frage  der  Schülerbogen ­
  handelt  es  sich  um  ein  ernsthaftes  und  bedeutsames ­
  pädagogisches  Moment.  Der  Senator  für  Volksbildung ­
  hatte  im  August  des  vergangenen  Jahres  Richtlinien ­
  zur  Führung  von  Schülerbogen  herausgegeben.
Diese  Richtlinien  sahen  vor,  daß  sie  in  sehr  sorgfältiger
Weise  von  den  Lehrern,  bei  wichtigen  Eintragungen
von  den  Schulleitern  zu  bearbeiten  seien,  daß  sie  aber
im  Hinblick  darauf,  daß  diese  pädagogischen  Eintragungen ­
  für  die  ganze  Laufbahn  des  jungen  Menschen
während  seiner  Schulzeit  von  Bedeutung  sein  können,
an  sich  als  dienstliche  Zeugnisse  geheimzuhaiten  wären.
Gegen  diesen  Zustand  hatten  sich  Meinungsäußerungen ­
  ernsterer  Natur  in  der  Elternschaft  erhoben.  Die
Fraktion  der  Freien  Demokraten  hatte  daraufhin  einen
Antrag  eingereicht,  der  dahin  ging,  daß  die  Eintragungen ­
  entweder  so  vorgenommen  werden  sollten,  daß  sie
der  Elternschaft  zur  Verfügung  stehen,  oder  daß  der
Schülerbogen  abzuschaffen  wäre.
Diese  Frage  hat  den  Volksbildungsausschuß  in  einer
sehr  langen  Sitzung  eingehend  beschäftigt.  An  sich  hat
sich  gezeigt,  daß  die  Meinungen  der  pädagogischen  Welt
vielfach  dahin  gingen,  daß  gleichwohl  der  Schülerbogen
in  Zukunft  geheimgehalten  werden  sollte,  weil  sonst
            

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