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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Hermann, Georg
Titel:
Sehnsucht : ernste Plaudereien / von Georg Hermann
Ausgabe:
Zweite Auflage
Erschienen:
Berlin: Egon Fleischel & Co., 1909
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
159 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15477929
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Herm 17
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1926 (Public Domain)
  • No. 1 (1-26), 1925/12/31
  • Anlage: (27), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 31. Dezember 1925
  • No. 2 (28-36), 1925/01/08
  • Anlage: (37), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Januar 1926
  • No. 3 (38-53), 1926/01/15
  • No. 4 (54-75), 1926/01/22
  • No. 5 (76-98), 1926/01/29
  • No. 6 (99-111), 1926/02/05
  • Anlage: 112), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 5. Februar 1926
  • No. 7 (113-142), 1926/02/12
  • Anlage: (143), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 12. Februar 1926
  • No. 8 (144-168), 1926/02/19
  • Anlage: (169), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 19. Februar 1926
  • No. 9 (170-190), 1926/02/26
  • No. 10 (191-221), 1926/03/05
  • Anlage: (222-225), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. März 1926
  • No. 11 (226-249), 1926/03/12
  • No. 12 (250-284), 1926/03/19
  • No. 13 (285-305), 1926/03/26
  • Anlage: (306), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 26. März 1926
  • No. 14 (307-349), 1926/04/09
  • Anlage: (350-351), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. April 1926
  • No. 15 (352-375), 1926/04/16
  • No. 16 (378-393), 1926/04/23
  • Anlage: (394), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. April 1926
  • No. 17 (395-409), 1926/04/30
  • No. 18 (410), 1926/05/07
  • No. 19 (411-438), 1926/05/14
  • No. 20 (439), 1926/05/21
  • No. 21 (440-479)
  • No. 22, 1926/05/28
  • No. 23 (480-500), 1926/06/04
  • Anlage: (501-502), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1926
  • No. 24 (503), 1926/06/07
  • No. 25 (504), 1926/06/09
  • No. 26 (505-536), 1926/06/11
  • No. 27 (537), 1926/06/15
  • No. 28 (538-555), 1926/06/18
  • No. 29 (557-584), 1926/06/25
  • Anlage: (585), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 25. Juni 1926
  • No. 30 (586-602), 1926/07/23
  • No. 31 (603-607), 1926/07/24
  • No. 32 (608-689), 1926/09/03
  • No. 33 (693-731), 2006/09/17
  • No. 34 (732-769), 1926/10/01
  • No. 35 (770-790), 1926/10/08
  • No. 36 (791-820), 1926/10/15
  • No. 37 (822-842), 1926/10/22
  • Anlage: (843), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 22. Oktober 1926
  • No. 38 (844-861), 1926/10/29
  • Anlage: (862), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 29. Oktober 1926
  • No. 39 (863-909), 1926/11/12
  • No. 40 (910-937), 1926/11/19
  • No. 41 (938-962), 1926/11/26
  • No. 42 (963-978), 1926/12/02
  • No. 43 (979-1001), 1926/12/10
  • Anlage: (27), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 31. Dezember 1925 ; Anlage: (37), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Januar 1926
  • Anlage: 112), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 5. Februar 1926
  • Anlage: (148), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 12. Februar 1926
  • Anlage: (169), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 19. Februar 1926
  • Anlage: (222-225), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 5. März 1926
  • Anlage: (306), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 26. März 1926
  • Anlage: (350-351), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. April 1926
  • Anlage: (376-377), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 16. April 1926
  • Anlage: (394), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 23. April 1926
  • Anlage: (501-502), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1926
  • Anlage: (556), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 18. Juni 1926
  • Anlage: (585), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 25. Juni 1926
  • Anlage: (690-692), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1926
  • Anlage: (821.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 15. Oktober 1926
  • Anlage: (843.), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 22. Oktober 1926
  • Anlage: (862), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 29. Oktober 1926

Volltext

684 
„Die Stadtverordnetenversammlung erklärt sich mit dem 'Ankauf des 
auf dem vorliegenden Plan gelb angelegten Grundstücks in Hermsdorf von 
etwa 9 872 gm zum Preise "von 0,85 M je Quadratmeter einverstanden." 
Berlin, den 25. November 1926. 
Magistrat. 
S ch o l tz. Busch. 
St. V. 26. — 8. III. 2. Bez. 20. 
973. Vorlage (Tief. Vw. 7) — zur Beschlußfassung —, betr. die Er 
richtung von öffentlichen Triebstofstankstellen. 
Der ständig wachsende Kraftwagenverkehr hat seit längerer Zeit zu der 
Errichtung von" Strnßentankstellen iin Ausland, dann auch in Deutschland 
geführt. Durch diese Errichtung wird dem Bedürfnis des verbrauchenden 
Publikums in erhöhtem Maße Rechnung getragen. Auch bieten die Straßen 
tankstellen den Vorteil, daß der Triebstoff durch geschlossene Leitung sofort in 
die Behälter der Kraftwagen übergeführt und dadurch die Feuersgefahr 
gegenüber den sonst üblichen Gefahren des Einfüllens mittels offener Kannen 
verringert wird. 
Auch in Berlin hat sich seit Jahren das Bedürfnis nach der Richtung 
von Straßentankstellen gezeigt. Wir hatten daher bereits unter dem 
15. März 1923 eine diesbezügliche Vorlage gemacht, diese jedoch auf Wunsch 
der Versammlung zur weiteren Verhandlung mit den-in Frage kommenden 
Unternehmern zurückgezogen. 
Nachdem diese Verhandlungen ergebnislos geblieben waren, haben wir 
mit der Reichskraftsprit G. m. b. H., Berlin W. 9, Schellingstraße 14/15, 
ein Ucbereinkommen, betreffend Vergebung von 120 Straßentankstellen, erzielt, 
das in den nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen niedergelegt ist. 
Die zuni Bereich der Reichsmonopolvcrwaltung gehörende Reichskraft 
sprit G. m. b. H. beschäftigt sich seit längerer Zeit damit, Spiritus-Gemische, 
insbesondere das sogen. Mono Polin, als Betriebsstoff für Motoren in 
den Verkehr zu bringen. Dieses Bestreben verdient Unterstützung, weil die 
Ersetzung ausländischer Betriebsstoffe, namentlich des Benzins, für die 
Deutsche Handelsbilanz von Bedeutung ist. 
Wir haben jedoch die Firnia verpflichtet, auch andere handelsübliche 
Triebstofse in den Straßentankstellcn abzugeben und haben uns ferner eine 
Kontrolle der erhobenen Verkaufspreise gesichert (IX der Allgemeinen Be 
dingungen). 
Ein Monopol wird der Firma durch die Genehmigung nicht eingeräumt 
(I der Allgemeine» Bedingungen). 
Nachdem die Tiefbandepntation und die Bezirksbürgermeister sich mit 
den Allgemeinen Bedingungen einverstanden erklärt haben, ersuchen wir um 
folgende Beschlußfassung: 
Die Versammlung genehmigt die Errichtung von öffentlichen Tankstellen 
auf Straßenland und die Vergebung von 120 Triebstoff-Tankstellen an die 
Reichskraftsprit G. in. b. H. unter den der Vorlage vom 28. November 
1926 beigefügten Bedingungen. 
Berlin, den 28. November 1926. 
Magistrat. 
Scholtz. Hahn. 
8t. V. 26. — 8. VIII. 5. 
Zu 973. 
Allgemeine Bedingungen für Stratzcntankanlagcn. 
Die Stadt Berlin, vertreten durch den Magistrat, (Zentrale Tief 
baudeputation) gestattet der Reichskraftsprit G. m. b. H. in Berlin W9, 
Schellingstr. 14/15, nachstehend „Firma" genannt, die Errichtung und 
den Betrieb von 120 Triebstoff-Tankstcllen auf den öffentlichen städ 
tischen Straßen und Plätzen, deren ungefähre Lage nach Unter 
schrift dieser Bedingungen f e st g e l e g t werden wird, wie 
folgt: 
I. Die Errichtung der Tankstellen muß spätestens 3 Monate nach 
Erteilung sämtlicher für den Bau not>vendigen Genehmigungen begonnen 
und spätestens nach weiteren drei Monaten beendigt sein. Sollte 12 Monate 
nach Unterschrift der Bedingungen eine Tankstelle nicht errichtet sein, so 
hat die Stadt das Recht, diese Tankstelle anderiveitig zu vergeben. 
Die Genehmigung zur Benutzung lvird auf 15 Jahre, beginnend mit 
Ablauf der Bauzeit, nämlich bis zum 31. März 1942 erteilt mit der 
Maßgabe, daß seitens der Firma eine Getvähr für zuverlässiges und 
fehlerfreies Arbeiten der Anlagen übernommen lvird. Ein Monopol wird 
der Firma durch diese Genehmigung nicht erteilt.
	        

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