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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1971 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Goldmann, Paul
Titel:
Vom Rückgang der deutschen Bühne : polemische Aufsätze über Berliner Theater-Aufführungen / von Paul Goldmann
Erschienen:
Frankfurt am Main: Literarische Anstalt Rütten & Loening, 1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
352 Seiten
Berlin:
B 482 Theater. Tanz. Film: Schauspiel
Dewey-Dezimalklassifikation:
792 Theater, Tanz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15477812
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 482/73
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1971 (Public Domain)
  • 1. Februar 1971
  • 10. März 1971
  • 12. März 1971
  • 8. April 1971
  • 20. April 1971
  • 13. Mai 1971
  • 9. Juni 1971
  • 1. Juli 1971
  • 24. August 1971
  • 23. September 1971
  • 26. Oktober 1971
  • 1. Dezember 1971
  • 13. Dezember 1971
  • 28. Dezember 1971

Volltext

V11971 
Seite 21 
Nr. ir 
Bild 3. 
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fremder 
Wohn - 
Schlaf- oder 
Arbeitsraum 
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I 
{ 
"Wohnungstrennwand 
Armatur oder Rohrleitung in der Nähe der 
Wohnungstrennwand, deshalb Grundriß - 
Anordnung I 
7 
Den Grundrissen der Anordnung I (bauakustisch un- 
günstig) können auch Armaturen oder Geräte der 
Gruppe II zugeordnet werden, wenn 
a) sie in Verbindung mit einem mit „D“ gekennzeich- 
neten Wasserschalldiämpfer verwendet werden, des- 
sen geprüfte Geräuschminderung mindestens 
10 dB (A) beträgt, oder 
b) wegen der Besonderheit der Nutzung des angren- 
zenden Raumes (z.B. Räume mit Arbeitslärm) eine 
Gefahr oder unzumutbare Belästigung im Sinne der 
Nummer 1 Satz 1 nicht zu erwarten ist. 
Bei Gebäuden mit durchgehender Gebäudetrennfuge 
nach DIN 4109 Blatt3 — Schallschutz im Hochbau; 
Ausführungsbeispiele — Abschnitt 1.3.2 Bild 9 können 
hinsichtlich der Geräuschübertragung in das Nachbar- 
gebäude Armaturen oder Geräte der Gruppe II auch 
den ungünstigen Grundrißanordnungen I unter der 
Voraussetzung zugeordnet werden, daß keine Wasser- 
leitungsrohre durch die Gebäudetrennwände hindurch- 
geführt werden. 
In den Grundrissen und Schnitten der nach 8 1 Abs.1 
Nr. 5 in Verbindung mit $ 6 Abs.4 Nr.1 BauVorlVO 
erforderlichen Bauzeichnungen muß eingetragen sein, 
welche Armaturen- oder Gerätegruppe an den einzel- 
nen Stellen verwendet wird. 
3 
Diese Ausführungsvorschriften 
vom 1.Januar 1971 in Kraft. Sie 
31. Dezember 1975 außer Kraft. 
treten mit Wirkung 
treten mit Ablauf des 
Schwedier 
Bau Wohn VI d — 6046 
|_vr11 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4648 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
| 28.1. 1971 
Ausführungsvorschriften 
über Zuständigkeiten bei Planung und Bau 
von schwierigen heizungs-, maschinen- und 
elektrotechnischen Anlagen 
in bezirklichen Gebäuden 
Auf Grund des 8 1 Abs.3 der Verordnung zur Durch- 
führung / des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (DVO- 
AZG) werden zur Ausführung des Abschnittes XVII Abs. 3 
"der, Anlage zu $ 1 DVO-AZG folgende Ausführungsvor- 
schriften erlassen: 
L. 
Vorbehaltsaufgaben der Hauptverwaltung sind Planung 
und Bau von folgenden heizungs-, maschinen- und 
glektrotechnischen Anlagen in bezirklichen Gebäuden: 
Fernwärmeversorgungsanlagen, 
Festlegung der Energieart für Gebäudeheizung und 
Wirtschaftswärme, 
Badewasseraufbereitungs- und Erwärmungsanlagen 
für Schwimmbäder, 
Kälteanlagen und Kühlräume (ausgenommen serien- 
mäßige Kühlmöbel), 
theatertechnische Einrichtungen, 
Tankstellen sowie Wagenwasch- und Pflegeeinrichtun- 
gen. 
Diesel-Notstrom-Anlagen, 
motorgetriebene Wasserfahrzeuge, 
Fassadenbefahranlagen, 
kontinuierlich arbeitende Förderanlagen (z.B. Fahr- 
treppen, Fahrsteige, Kasten- und Plattenförderanlagen, 
Kreisförderer), 
Hochspannungsanlagen, 
Stromversorgungsnetze, 
Stromwirtschaft, 
nachrichtentechnische- und Fernwirkanlagen 
(ausgenommen Rundfunk- und Fernseh-Einzelanten- 
nen), 
Sprachlehranlagen, 
Raumsicherungs- und Objektschutzanlagen, 
außerdem in Gebäuden des Gesundheitswesens: 
Notwassergewinnungsanlagen, 
Hochdruckdampf- und Heißwasserkesselanlagen, 
Veraschungsanlagen, 
Küchenanlagen einschl. Speisenverteilsysteme, 
Wäschereien, 
Lüftungs- und Klimaanlagen für Sonderräume 
(wie für OP-Räume, Laboratorien, Desinfektion, 
Apotheken), 
Hydro-therapeutische Anlagen, 
Aufzugs- und Förderanlagen, 
Werkstätten, 
medizintechnische Anlagen, 
elektrische Anlagen in OP- und Anästhesiebereichen 
sowie in Räumen für Intensivpflege und Hydrotherapie. 
2, 
Übertragene Vorbehaltsaufgaben der Bezirksverwal- 
tungen sind Planung und Bau aller nicht in Nummer 1 
aufgeführten heizungs-, maschinen- und elektrotechni- 
schen Anlagen in bezirklichen Gebäuden sowie die 
Unterhaltung aller heizungs-, maschinen- und elektro- 
technischen Anlagen in bezirklichen Gebäuden. 
3. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung 
vom 1.Januar 1971 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 
31. Dezember 1975 außer Kraft. 
Schwediler
	        

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