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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1896 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1896 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Gaulke, Johannes
Titel:
Führer durch Berlin's Kunstschätze, Museen, Denkmäler, Bauwerke / von Johannes Gaulke
Erschienen:
Berlin: Globus-Verlag G.m.b.H., 1908
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2023
Umfang:
200 Seiten
Berlin:
B 352 Bildende Kunst: Allgemeine Kunstgeschichte
Dewey-Dezimalklassifikation:
720 Architektur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15479446
Sammlung:
Bühne, Film, Musik, Bildende Kunst
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 352/4 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Zweiter Teil. Die Berliner Bauwerke und Denkmäler

Kapitel

Titel:
Denkmäler verschiedener Art

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1896 (Public Domain)
  • No. 1 (1-14), 18. Dezember 1895
  • No. 2 (18-26), 4. Januar 1896
  • No. 3 (30-43), 11. Januar 1896
  • No. 4 (49-66), 25. Januar 1896
  • No. 5 (74-85), 1. Februar 1896
  • No. 6 (91), 4. Februar 1896
  • No. 7 (92-101), 8. Februar 1896
  • No. 8 (131-145), 15. Februar 1896
  • No. 9 (149), 21. Februar 1896
  • No. 10 (150), 22. Februar 1896
  • No. 11 (151-168), 22. Februar 1896
  • No. 12 (172-189), 29. Februar 1896
  • No. 13 (191), 7. März 1896
  • No. 14 (192-210), 7. März 1896
  • No. 15 (214-215), 9. März 1896
  • No. 16 (216), 14. März 1896
  • No. 17 (217-227), 14. März 1896
  • No. 18 (265), 21. März 1896
  • No. 19 (266-273), 21. März 1896
  • No. 20 (278-279), 23. März 1896
  • No. 21 (280), 24. März 1896
  • No. 22 (281), 27. März 1896
  • No. 23 (282), 28. März 1896
  • No. 24 (283-293), 4. April 1896
  • No. 25 (299-306), 11. April 1896
  • No. 26 (310-321), 18. April 1896
  • No. 27 (329-345), 25. April 1896
  • No. 28 (347-352), 2. Mai 1896
  • No. 29 (354-356), 9. Mai 1896
  • No. 30 (362-379), 16. Mai 1896
  • No. 31 (381), 20. Mai 1896
  • No. 32 (382-389), 23. Mai 1896
  • No. 33 (423-433), 30. Mai 1896
  • No. 34 (440-455), 6. Juni 1896
  • No. 35 (458), 9. Juni 1896
  • No. 36 (458-490), 13. Juni 1896
  • No. 36 (491-494), 13. Juni 1896
  • No. 37 (495-520), 20. Juni 1896
  • No. 38 (540), 22. Juni 1896
  • No. 39 (543), 29. August 1896
  • No. 40 (544-595), 29. August 1896
  • No. 41 (605-617), 5. September 1896
  • No. 42 (618-625), 12. September 1896
  • No. 43 (675-688), 19. September 1896
  • No. 44 (692-708), 26. September 1896
  • No. 45 (712-724), 3. Oktober 1896
  • No. 46 (732-739), 10. Oktober 1896
  • No. 47 (742-758), 17. Oktober 1896
  • No. 48 (761-772), 24. Oktober 1896
  • No. 49 (776), 28. Oktober 1896
  • No. 50 (777-789), 31. Oktober 1896
  • No. 51 (790), 31. Oktober 1896
  • No. 52 (791-801), 7. November 1896
  • No. 53 (805), 7. November 1896
  • No. 54 (806-825), 14. November 1896
  • No. 55 (829-834), 21. November 1896
  • No. 56 (865-877), 28. November 1896
  • No. 57 (880-896), 5. Dezember 1896
  • No. 58 (905-930), 12. Dezember 1896
  • No. 59 (953-967), 24. Dezember 1896

Volltext

349 
worunter sich zirka 1300 Miethssteuerquittungen befunden 
batten, so daß der Steuererheber nur zirka 1 700 Steuerzahler 
ini Vierteljahr zu besuchen gehab! hätte, wodurch bei jedem 
Zcnsiten 2 Quittungen erledigt wurden. Wenn die Zahl der 
Quittungen jetzt auch von 3 000 auf durchgängig 2 800 Stück 
ermäßigt worden fei, so habe der Steuererheber doch nunmehr 
fast gerade so viel Besuche zu machen, wie er Quittungen er 
halte, das heiße, bei nur einmaligem Besuch und wenn sofort 
Zahlung erfolge. Daß aber der Steuererheber bei den meisten 
Steuerzahlern mehr als einmal zu erscheinen habe, dürste 
bekannt sein. Aus dem Gesagten lasse sich ermessen, um wieviel 
sich die Arbeit der Steuererheber vermehrt habe, und daß er 
zur Erledigung der ebenso vermehrten schriftlichen Arbeiten oft 
die Nachtstunden zu Hülfe nehmen müsse. 
Der Magistrat habe den Petenten erwidert, daß ihrer Petition 
keine Folge gegeben werden könne, da die städtischen Steuer 
erheber bereits eine ausreichende Funktionszulage bezögen. 
Die Petenten führen dagegen an, daß der junge Steuererheber, 
solange er nicht angestellt sei, überhaupt keine Funktionszulage 
beziehe, und daß dieselbe nach der Anstellung mit dem Gehalt 
steige, so daß also die jüngeren, eben angestellten Steuererheber 
die niedrigste, und die ältesten Steuererheber die höchste 
Funktionszulage bezögen, welch letzterer Fall jedoch erst nach 
LOjähriger Anstellung einttete. Die Gesuchsteller begründen ihr 
Petitum noch des Näheren und bitten schließlich, die Versamm- 
lung wolle die erbetenen Mankogelder beim Magistrat beantragen 
und bewilligen. 
Der Ausschuß war der Ansicht, die Ablehnung des Petitums 
empfehlen zu müssen, da nicht zugegeben werden könne, daß die 
Posittou der Steuererheber sich verschlechtert habe. Erst bei Ein 
führung der Dienstalterszulagen im Jahre 1894 seien auch die Gehalts 
verhältnisse der Petenten neu geregelt, und es könne keine Veranlassung 
zugestanden werden, an den dort genossenen Festsetzungen seitens der 
Stadtverordnetcu-Versammlung schon wieder Aenderungen nach den 
Wünschen der Antragsteller in Anregung zu bringen. 
II. 
Durch Ucberweisung an den Magistrat zur Berücksichtigung: 
(J.-Nr. 65) Petition der früheren Gemeindeschullehrerin 
N. N. um Erhöhung ihrer Pension, bezw. Gewährung 
einer laufenden Unterstützung neben derselben. 
Die Versammlung hat sich auf die Vorlage des Magistrats 
vom 18 November 1895 — Drucksache 808 —, durch Beschluß 
vom 19. Dezember 1895 — Protokoll 25.4° — damit ein 
verstanden erklärt, daß die Petcntin vom Tage ihrer Versetzung 
in den Ruhestand, d. i. 1. Mai 1896 ab, eine jährliche Pension 
von 916 M, wovon 600 M auf Grund des Gesetzes vom 
6. Juli 1885 von der Staatskasse zu zahlen sind, gezahlt 
werde. 
In der Vorlage waren eingehend die Umstände erörtert, 
welche die Pensionirung der Petentin, die in Folge körperlicher 
Leiden ihre Amtspflichten nicht mchr zu erfüllen vermochte und 
wiederholt und längere Zeit den Unterricht ausgesetzt hatte, so 
daß bereits im Jahre 1894 ihre unfreiwillige Emeritirung 
beantragt worden war, nöthig machte. Die Petcntin hatte sich 
durch Verhandlung vom 4. November v. Js. auch mit ihrer 
Pensionirung zu dem oben bezeichneten Zeitpunkt und mit der 
Pensionsberechnung einverstanden erklärt, während sic jetzt 
vorgiebt, zu der Pensionirung gedrängt worden zu sein. Es 
sei ihr für den Fall des Einverständnisses niit derselben von 
dem Rektor Hoffnung auf einige Hundert Mark Zuschuß gemacht 
worden, da sie erklärt gehabt habe, pekuniär noch nicht so ge 
stellt zu sein, um von der gesetzlichen Pension leben zu können. 
Die Schul Deputation habe der Petentin auf ihr Gesuch um 
Pensionserhöhung resp. Unterstützung der Bescheid ertheilt, das 
selbe nicht befürworten zu können, weshalb sic dasselbe nunmehr 
an die Versammlung richte. 
Ini Ausschüsse wurde zunächst konstatirt, daß der Bittstellerin 
seitens der Schui-Deputation Versprechungen auf Gewährung eines 
Zuschusses zur Pension nicht gemacht worden sind, im Uebrigcn aber, 
da ein Nothstand vorliege, beantragt, die Petition zu befürworten und 
die Pension der Bittstellerin event, auf 1000 M zu erhöhen. Dieser 
Antrag fand jedoch keine Unterstützung, der Ausschuß beschloß aber 
unter Annahme der Bedürftigkeit der Bittstellerin und in Anbetracht 
ihres leidenden Körperzustandes der Versanimlung vorzuschlagen, die 
Petition dem Magistrat einfach zur Berücksichtigung zu überweisen. 
Berichterstatter: Stadtverordneter Hauer. 
III. 
Die Einsender der nachstehend aufgeführten drei Petitionen haben 
den Jnstauzenzug noch nicht erschöpft, die letzteren werden daher nach 
§. 3i, Absatz 3, der Geschäftsordnung aus diesem formellen Grunde 
zur Erörterung im Plenum für ungeeignet erachtet: 
1. (J.-Nr. 79) Petition von Grundbesitzern des 209. bis 
212. Stadtbezirks, um Aufhebung der Bauplatzstcuer. 
2.. (J.-Nr. 80) Petition der Kommission des Grund- 
besiyervereins des Schönhauser und der anliegenden 
Stadttheile, wegen Beseitigung der in der Schön 
hauser Allee noch vorhandenen Vorgärten. 
3. (J.-Nr. 87) Petition des Rentiers C. Janicke, Alt 
Moabit 93, um Freilegung des Bürgersteiges der 
Rcinickcndorferftraßc, Ecke der Liebenwalderstraße. 
Die Petition all 1 ist zunächst an den Magistrat, 
die Petitionen all 2 und 3 sind zunächst au die städtische 
Bau-Deputation, Abtheilung II, zu richten. 
Die nachstehend aufgeführten 3 Gesuche wurden vertagt und zwar: 
1. (J.-Nr. 70) Petition des Hausbesitzers Hermann 
Fähndrich, Winterfeldtstraße 6/6/ und Genossen, um 
Freilegung des Bürgersteiges vor dem Grundstück 
Winterfeldtstraße 4, 
zwecks Berathung über dieselbe in nächster Sitzung unter 
Zuziehung eines Magistrats-Vertreters; 
2. (J.-Nr. 75) Petition des entlassenen Straßcnreinigungs- 
arbcitcrs N. N., um Gewährung einer laufenden 
Unterstützung, 
zwecks Rückfrage k. bei der Verwaltung der Straßen- 
reiuigung; 
3. (J.-Nr. 83) Petition des Vereins Berliner Musiker, 
betreffend das gewerbsmäßige Musikmachen städtischer 
Beamten. 
Der Verein wiederholt seine Klagen über das gewerbs 
mäßige Musikmachcn von Beamten, hauptsächlich der Ma- 
gistratsbeamten, durch welches den Vereinsmitgliedern, bezw. 
den Zivilmusikern der Verdienst geschmälert oder entzogen 
werde und wird dahin vorstellig, daß diese, den Musiker- 
stand drückende Angelegenheit vor der Stadtverordneten 
Versammlung Beachtung finde und Bestimmungen erlassen 
werden möchten, durch welche den Klagen seiner stcuerzahlen- 
den Bürger abgeholfen werde. 
Auf eine dem Magisttat von dem Verein im Jahre 1894 eilige- 
reichte gleichartige Vorstellung ist demselben unterm 20. Dezember 
1894 der Bescheid geworden, daß Ersterer eingehende Erhebungen 
veranlaßt habe. Hierbei habe sich herausgestellt, daß ein großer Theil 
der von dem Petenten angezeigten Personen überhaupt nicht im 
Dienste der Stadtgemeindc stehe, andere wiederum bereits seit längerer 
Zeit verstorben seien. Wo der Magistrat Grund zum Einschreiten 
gefunden habe, sei dies geschehen. Im Uebrigen aber sei er nicht 
Willens, seinen Unterbeamten die Betheiligung am Nebenerwerb, 
soweit letzterer ohne Beeinträchtigung des Dienstes möglich sei. grund 
sätzlich zu untersagen. 
Die Angelegenheit hat, wie die Akten ergeben und in dem Pro 
tokolle des Petitions-Ausschusses vom 18. November 1883 — Druck 
sache 640, 13 — eingehend ausgeführt worden ist, die städtischen 
Behörden bereits in den Jahren 1853, 1862, 1863 und später be 
schäftigt und hinsichtlich des Musikmachcns der städtischen Beainten zu 
näheren Instruktionen seitens des Magistrats geführt. Am 22. No 
vember 1883 — Protokoll 11 — ging die Versammlung über eine 
aus gleicher Veranlassung hervorgegangene Petition des Musikers 
Ranneberg zur Tagesordnung über, sie ersuchte aber den Magistrat 
bei dieser Gelegenheit um eine Aeußerung darüber, ob die von ihm 
nach ftüheren Mittheilungen zur Anwendung gelangten Bestimmungen 
in Bezug auf das gewerbsmäßige Musiziren städtsicher Beamten noch 
Platz griffen, sowie um Angabe, wie viel solcher Beamten sich zur 
Zeit in der Kommunalverwaltung befänden. Der Magistrat gab der 
Versammlung durch Vorlage vom 7. Februar 1884 — Drucksache 
101 — die gewünschte Auskunft und theilte ihr zugleich eine von ihm 
bezüglich der Ncbenbeschäfttgnngen der Beamten bezw. des Gewerbe 
betriebes ihrer Ehefrauen unter Aufhebung früherer Bestimmungen 
auf Grund der Gewerbeordnung erlassene Verfügung vom 13. Juli 
1879 mit. Die Zahl städtischer Beamten, welche sich gewerbsmäßig 
mit Musiziren in dienstfreier Zeit beschäfttgteu, betrug damals 40. 
— Die Versammlung nahm von dieser Vorlage durch Beschluß vom 
21. Februar 1884 — Protokoll 17 — Kenntniß. 
Im Ausschüsse zeigte sich Geneigtheit, der vorliegenden Petition 
im Sinne der Petenten näher zu treten, von anderer Seite wurde 
die Angelegenheit dagegen durch die vorstehend erörterten Vorgänge 
für erledigt erachtet, da man den Beamten eine Thätigkeit in ihrer 
dienstfreien Zeit, welche weder das dienstliche Interesse verletze noch 
ihren Ruf als Beamter schädige, und welche durch Verwerthung er 
worbener Fähigkeiten dazu dieuen, die ökonomische Lage der Beamten 
zu verbessern, doch nicht untersagen könne. Das gelte in Bezug auf 
das Musiziren, wie auch hinsichtlich anderer handwerksmäßiger oder 
ähnlicher Beschäftigungen und Dienstverrichtungen. 
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