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Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen (Rights reserved) Issue1 Auslobung (Rights reserved)

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Multivolume work

Title:
Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen : Berlin Lichtenberg : offener zweiphasiger städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb / Wettbewerbskoordination Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Städtebau und Projekte, Referat II D Architektur, Stadtgestaltung und Wettbewerbe ; Wettbewerbsvorbereitung und -betreuung Machleidt GmbH, Städtebau, Stadtplanung
Other:
Berlin. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Publisher:
Machleidt Städtebau + Stadtplanung
Publication:
: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, 2021 - 2021
Dates of Publication:
Mai 2021 - Dezember 2021
Keywords:
Berlin-Lichtenberg ; Prerower Platz ; Architekturwettbewerb
Berlin:
B 152 Li Geschichte: Lichtenberg
Urban Studies:
Kws 850 EU. Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen: Städte. Gemeinden
DDC Group:
710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access

Volume

Title:
Auslobung : Berlin Lichtenberg : offener zweiphasiger städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb / Wettbewerbskoordination Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung Städtebau und Projekte, Referat II D Architektur, Stadtgestaltung und Wettbewerbe ; Wettbewerbsvorbereitung und -betreuung Machleidt GmbH, Städtebau, Stadtplanung
Publication:
Mai 2021
Language:
German
Scope:
1 Online-Ressource (73 Seiten)
Note:
Datum des Herunterladens: 11.1.2023
Berlin:
B 152 Li Geschichte: Lichtenberg
Urban Studies:
Kws 850 EU. Bund. Länder. Städte. Gemeinden. Institutionen: Städte. Gemeinden
DDC Group:
710 Landschaftsgestaltung, Raumplanung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15472038
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Rights reserved
Accessibility:
Free Access
Collection:
EU,federal government,federal states,cities,municipalities,institutions
District Lichtenberg
Berlin Locations,Architecture,Urban Development,Housing
Competitions and selection processes

Contents

Table of contents

  • Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen (Rights reserved)
  • Issue1 Auslobung (Rights reserved)
  • Issue2 Ergebnisprotokoll (Rights reserved)

Full text

Wettbewerb Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen Berlin Lichtenberg Auslobung Offener zweiphasiger städtebaulicher Ideen- und Realisierungswettbewerb Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen Berlin Lichtenberg Berlin, Mai 2021 Wettbewerbskoordination Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung II, Referat II D Heyden Freitag, II D 21 Württembergische Straße 6 10707 Berlin Auslobung und Durchführung Machleidt GmbH Mahlower Straße 23/24 12049 Berlin Titelbild Schrägluftaufnahme 2019, Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, © Dirk Laubner Druck G.R.I.M.M., Berlin Inhaltsverzeichnis Anlass und Ziel.........................................................................................7 Teil 1 Verfahren.....................................................................................8 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12 1.13 1.14 1.15 1.16 1.17 1.18 1.19 Auslober, Wettbewerbskoordination und -betreuung...................8 Art des Verfahrens.......................................................................8 Richtlinie für Wettbewerbe ..........................................................9 Wettbewerbsteilnehmende.........................................................10 Preisgericht, Vorprüfung und weitere Beteiligte............................12 Rückfragen, Kolloquium.............................................................17 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten..............................................17 Bürgerbeteiligung.......................................................................18 Preisgericht................................................................................19 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen....................................20 Geforderte Leistungen...............................................................20 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung......................................23 Preise und Anerkennungen........................................................24 Weitere Bearbeitung..................................................................24 Eigentum und Urheberrecht.......................................................25 Verfassererklärung.....................................................................26 Bekanntgabe der Ergebnisse, Ausstellung................................26 Haftung und Rückgabe..............................................................27 Zusammenfassung der Termine.................................................27 Teil 2 Situation und Planungsvorgaben...........................................28 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.8 Lage im Stadtgebiet...................................................................28 Historische Entwicklung.............................................................28 Städtebauliche Struktur . ...........................................................31 Das Wettbewerbsgebiet.............................................................31 Verkehrserschließung................................................................41 Immissionen...............................................................................43 Planungsvorgaben.....................................................................44 Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung.......................................49 Teil 3 Wettbewerbsaufgabe...............................................................52 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 Allgemeine Zielstellung..............................................................52 Städtebauliche Struktur..............................................................52 Nutzungsstruktur........................................................................55 Freiraumstruktur.........................................................................59 Erschließung und Mobilität.........................................................60 S- und Regionalbahnhof Hohenschönhausen...........................64 Ökologische und klimatische Anforderungen.............................66 Regenwasserbewirtschaftung....................................................66 Ansprüche von Nutzergruppen..................................................67 4 Anhang......................................................................................69 4.1 4.2 Verzeichnis der digitalen Anlagen..............................................69 Fotodokumentation....................................................................70 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Anlass und Ziel Anlass und Ziel Der Prerower Platz mit der angrenzenden Bebauung bildet das Stadtteilzentrum von Neu-Hohenschönhausen im Bezirk Lichtenberg von Berlin. Hier befinden sich wesentliche Wohnfolge- und Nahversorgungseinrichtungen für die Bewohner*innen der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen. Das Stadtteilzentrum am Prerower Platz hat darüber hinaus eine wichtige Versorgungsfunktion für die Mittelbereiche Hohenschönhausen Nord und Süd. Es zeichnet sich durch seine zentrale Lage im Ortsteil NeuHohenschönhausen und eine sehr gute ÖPNV-Anbindung aus und weist mit dem Einkaufszentrum „Linden-Center“ einen zentrenrelevanten Branchenmix im Einzelhandel auf. Mit der Anna-Seghers-Bibliothek, dem Kino „CineMotion“ und einem Gesundheitszentrum verfügt es darüber hinaus auch über Bildungs-, Kultur- und Gesundheitseinrichtungen. Jedoch weist der Bereich rund um den Prerower Platz seit vielen Jahren gravierende stadträumliche Defizite auf und ist – insbesondere auch angesichts seiner besonderen Lagegunst – erheblich untergenutzt. Die überdimensionierte Verkehrstrasse der Falkenberger Chaussee sowie teilweise als Stellplätze genutzte Brachen dominieren den öffentlichen Raum. Gleichzeitig bieten die überwiegend landeseigenen unbebauten Flächen die Chance für eine funktionale und bauliche Weiterentwicklung dieses zentralen Bereichs. Im Vorfeld des Wettbewerbs hat der Bezirk unter Beteiligung der Anwohner*innen, Gewerbetreibenden sowie der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft ein Nutzungsleitbild für die Entwicklung eines „Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen“ am Prerower Platz erarbeitet, das unter anderem die Errichtung eines kommunalen Kultur- und Bildungszentrums (KuBiZ) vorsieht und die Grundlage für die inhaltliche Programmatik des Wettbewerbs bildet. Ebenfalls im Vorfeld des Wettbewerbes wurde im Rahmen eines Fachgutachtens unter Anwendung des Hochhausleitbildes Berlin die Eignung des Wettbewerbsgebietes für ein Hochhausvorhaben untersucht. In dem Gutachten wurden mögliche Hochhausstandorte und -höhen auf kleinräumiger wie auch gesamtstädtischer Ebene analysiert und die Verträglichkeit der städtebaulichen Einfügung von Hochpunkten bewertet. Die Ergebnisse dieser Voruntersuchung sind in die städtebauliche Programmierung des Wettbewerbs eingeflossen. Ziel des Wettbewerbs ist es, städtebaulich überzeugende und qualitätsvolle Vorschläge für die stadträumliche Komplettierung des Stadtteilzentrums zu entwickeln, die der zentralen Lage und Funktion des Standortes gerecht werden. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Freiräume innerhalb des Wettbewerbsgebietes richtet sich die Wettbewerbsaufgabe an Stadtplaner*innen und/oder Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen. Eine fachliche Beratung durch einen Verkehrsplaner wird empfohlen. Die Ergebnisse des offenen, zweiphasigen städtebaulichen Wettbewerbs sollen als Grundlage für den aufzustellenden Bebauungsplans 11-171 dienen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt auf Initiative des Bezirks Lichtenberg. 7 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren Teil 1 Verfahren 1.1 Auslober, Wettbewerbskoordination und -betreuung 1.1.1 Auslober Land Berlin vertreten durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 1.1.2 Wettbewerbskoordination Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Städtebau und Projekte Referat II D Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Landschaftsarchitekt Heyden Freitag, II D 21 Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin Tel: +49 (0)30 90139-4426, Fax: +49 (0)30 90139-4441 Mail: heyden.freitag@sensw.berlin.de Bezirksamt Lichtenberg von Berlin AG Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen Projektsteuerung, Monika Kuhnert Mail: Monika.Kuhnert@lichtenberg.berlin.de 1.1.3 Wettbewerbsbetreuung Machleidt GmbH, Städtebau I Stadtplanung Stefanie Kirchner Mahlower Straße 23/24, 12049 Berlin Tel.: +49 (0)30 609 777-16 Mail: kirchner@machleidt.de 1.2 Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als interdisziplinärer offener Realisierungs- und Ideenwettbewerb (§ 52 UVgO) im zweiphasigen Verfahren gemäß § 3 Abs. 2 der Richtlinie für Pla­nungswettbewerbe (RPW 2013) für Teams aus Stadtplaner*innen und/oder Architekt*innen zusammen mit Landschaftsarchitekt*innen durchgeführt. In der ersten Wettbewerbsphase werden die Teilnehmer*innen nach Beurteilung ihrer Entwürfe durch ein unabhängiges Preisgericht für die zweite Phase ausgewählt. Für die zweite Phase des Wettbewerbs wird eine Teilnehmerzahl von bis zu 15 angestrebt. Das gesamte Wettbewerbsverfahren ist bis zum Abschluss ano­nym. 1.2.1 Zugang zu den Wettbewerbsunterlagen Die vollständigen Auslobungsunterlagen stehen ab der 20. KW 2021 im Teilnahmebereich unter https://wb-uzp.machleidt.info gebührenfrei zum Download zur Verfügung. Eine Anmeldung ist für den Teilnahmebereich und den Download nicht erforderlich. Rückfragen können innerhalb der Fristen ebenfalls im Teilnahmebereich gestellt werden (siehe Kapitel 1.6). Eine Anmeldung ist auch hierfür nicht erforderlich. Im Teilnahme- 8 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren bereich werden auch bei Bedarf aktuelle Informationen, wie beispielsweise Terminverschiebungen oder die Bereitstellung ergänzender Wettbewerbsunterlagen, mitgeteilt. Am Wettbewerb interessierte Büros sowie Teilnehmer*innen sind verpflichtet, sich jederzeit selbständig und eigeninitiativ im Teilnahmebereich zu informieren. Eine gesonderte, individuelle Mitteilung erfolgt nicht. Die Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen an interessierte Büros und die Teilnehmer*innen erfolgt mit der Bekanntmachung des Wettbewerbs in der 20. KW 2021 ausschließlich über den Downloadlink. Eine Zusendung der Auslobungsbroschüre per Post erfolgt nur an die Mitglieder des Preisgerichts. Die Modelleinsatzplatten werden in der zweiten Phase beim Rückfragenkolloquium (siehe Kapitel 1.6) ausgegeben und können an Teilnehmer*innen, die beim Kolloquium nicht vertreten sind, auf Anfrage auch verschickt werden. Die Nutzung sämtlicher Unterlagen und Planungsgrundlagen ist ausschließlich im Rahmen dieses Wettbewerbs erlaubt. Die Weitergabe an Dritte sowie die Nutzung im Rahmen anderer Projekte wird nicht gestattet. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an den Auslober abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wettbewerbs zu löschen. 1.2.2 Kommunikation Die Wettbewerbssprache ist Deutsch. Die Kommunikation mit den Teil­ nehmer*innen erfolgt ausschließlich über den Online-Teilnahmebereich und in der zweiten Phase über die Wettbewerbsbetreuung per E-Mail. 1.2.3 Wettbewerbsablauf in Zeiten der Corona-Krise Auch im Wettbewerbswesen muss die Durchführung von Terminen den behördlichen Vorgaben entsprechend angelegt werden. Da zum Zeitpunkt der Auslobung des Wettbewerbs noch nicht absehbar ist, wie lange und in welcher Form die Kontaktbeschränkungen aufgrund der Corona-Krise bestehen bleiben, kann es im laufenden Verfahren zu Änderungen des geplanten Ablaufs kommen. So könnte beispielsweise die Preisgerichtssitzung der ersten Phase, gegebenenfalls sogar die der zweiten Phase als Videokonferenz stattfinden, das Rückfragenkolloquium könnte entfallen und die Rückfragen nur schriftlich beantwortet werden. Auch könnte es zu Änderungen im Terminablauf und bei den geforderten Leistungen (beispielsweise Anpassung der Darstellungen an eine digitale Präsentation) kommen, wenn es die Umstände und behördlichen Vorgaben erfordern. Alle am Wettbewerb interessierten Büros und Teilnehmer*innen müssen sich daher im Teilnahmebereich des Wettbewerbs regelmäßig und selbständig über eventuelle Änderungen im Wettbewerbsablauf informieren. Die Mitglieder des Preisgerichts werden per E-Mail rechtzeitig über eventuelle Änderungen informiert. 1.3 Richtlinie für Wettbewerbe Dem Wettbewerb liegen die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) sowie der Leitfaden zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 104 der Allgemeinen Anweisung für Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins (ABau Berlin, Dezember 2013) zugrunde, soweit 9 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren nachstehend nichts anderes ausgeführt ist. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (UVgO, Fassung vom 02. Februar 2017) findet Anwendung. Die Architektenkammer Berlin wirkt entsprechend der RPW 2013 vor, während und nach dem Wettbewerb beratend mit. Mit der Erteilung der Registriernummer AKB-2021-08 wird bestätigt, dass die Auslobungsbedingungen der RPW 2013 entsprechen. 1.3.1 Einverständnis Jede*r Teilnehmer*in, Preisrichter*in, Sachverständige, Vorprüfer*in und Gast erklärt sich durch die Mitwirkung am Verfahren mit den vorliegenden Teilnahmebedingungen und der Anwendung der RPW 2013 einverstanden. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf vor und während der Laufzeit des Wettbewerbsverfahrens, einschließlich der Veröffentlichung der Wettbewerbsergebnisse, dürfen nur über die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Referat II D abgegeben werden. 1.3.2 Datenschutz Die Datenschutzerklärung gemäß der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union wurde von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angepasst. Es wird einer verstärkten Informationspflicht nachgekommen, um allen Verfahrensbeteiligten des Wettbewerbs Transparenz und Sicherheit über ihre Daten zu gewährleisten. Die beigefügten Datenschutzhinweise (Anlage 6.01) sind zu beachten. Jede*r Teilnehmer*in, Preisrichter*in, Sachverständige, Vorprüfer*in, Gast und Auftragnehmer*in willigt durch die Beteiligung beziehungsweise Mitwirkung am Verfahren ein, dass ihre/seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Die Einwilligung gemäß § 6 DSGVO ist auf der Verfasser- beziehungsweise auf der Zustimmungserklärung zu bestätigen. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefon, Beauftragung im Wettbewerb, Kammermitgliedschaft, Berufsbezeichnung. Nach Abschluss des Verfahrens können diese Daten auf Wunsch gelöscht werden (durch Vermerk auf der Verfassererklärung beziehungsweise durch Mitteilung an den Auslober). Gemäß § 6 DSGVO ist die Einwilligung notwendig, da die spezielle Rechtsgrundlage für die Führung dieser Datei fehlt. 1.4 Wettbewerbsteilnehmende Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Büros oder Bewerbergemeinschaften, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und/oder Architektur zusammen mit Landschaftsarchitektur abdecken. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind Stadtplaner*innen und/oder Architekt*innen in Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt*innen in folgenden drei Konstellationen: - Stadtplaner*innen mit Landschaftsarchitekt*innen Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen Stadtplaner*innen und Architekt*innen mit Landschaftsarchitekt*innen 10 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren Es wird empfohlen, eine/n Verkehrsplaner*in als Fachberater*in in die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe einzubinden. Teilnahmeberechtigt sind in Anlehnung an § 4 Abs. 1 RPW 2013 Architekt*innen, Stadtplaner*innen und Landschafts­ar­chitekt*innen im Sinne von Ziffer 1-3: 1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig sind und am Tageder Bekanntmachung gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Stadtplaner*in, Architekt*in und/oder Landschafts­ar­ chi­tekt*in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Stadtplaner*in, Architekt*in und Landschaftsarchitekt*in, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sons­tigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/ EG vom 07.09.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU, über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. 2. Juristische Personen, zu deren Geschäftszweck die der Wettbewerbsaufgabe entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, sofern die Verfasser*innen die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. 3. Bewerbergemeinschaften aus natürlichen Personen und/oder juristischen Personen, sofern alle Mitglieder zusammen die Anforderungen nach Ziffer 1 und 2 erfüllen. Bewerbergemeinschaften sind mithin teilnahmeberechtigt, wenn die Bewerbergemeinschaft insgesamt die fachlichen Anforderungen erfüllt. Sachverständige, Fachplaner*innen oder andere Berater*innen müssen nicht teilnahmeberechtigt sein, wenn sie keine Planungsleistungen erbringen, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen, sowie überwiegend und ständig auf ihrem Fachgebiet tätig sind. Die Berater*innen sind in der Verfassererklärung anzugeben. Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind jene Personen, die unter die Teilnahmehindernisse laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 fallen wie Personen, die unmittelbar an der Ausarbeitung der Wettbewerbsaufgabe und der Auslobung des Wettbewerbs beteiligt waren oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können. 1.4.1 Prüfung der Teilnahmeberechtigung Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerber*innen eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013). Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass der/die Teilnehmer*in die Teilnahmeberechtigung erfüllt. Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss der 1. Wettbewerbsphase geprüft. Teilnehmer*innen, die die Teilnahmeberechtigung nicht erfüllen, werden von der Teilnahme an der 2. Wettbewerbsphase ausgeschlossen. 11 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 1.5 Preisgericht, Vorprüfung und weitere Beteiligte Fachpreisrichter*innen Christl Drey Architektin und Stadtplanerin, Köln Heiner Farwick Architekt und Stadtplaner, Ahaus Dieter Eckert Architekt, Berlin Ulrike Lauber Architektin, Berlin Gabriele Pütz Landschaftsarchitektin, Berlin Christoph Schonhoff Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, Hannover Stellvertretende Dr. Vanessa Miriam Carlow Fachpreisrichter*innen Architektin und Stadtplanerin, Berlin Silvia Schellenberg-Thaut Architektin, Leipzig Stephan Schwarz Architekt, Berlin Annegret Stöcker Landschaftsarchitektin, Dresden Sachpreisrichter*innen Michael Grunst Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Bezirksbürgermeister, Leiter der Abteilung Personal, Finanzen, Immobilien und Kultur Kevin Hönicke Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirks­stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales, Wirtschaft und Arbeit Martin Schaefer Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Bezirksstadtrat für Schule, Sport, Öffentliche Ordnung, Umwelt und Verkehr Manfred Kühne Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Leiter der Abteilung Städtebau und Projekte 12 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren Dr. Sandra Obermeyer Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Leiterin der Abteilung Woh­ nungswesen, Stadterneuerung, Soziale Stadt Stellvertretende Klaus Güttler-Lindemann Sachpreisrichter*innen Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Leiter des Stadtentwicklungsamts Michael Schleusener Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Leiter des Straßen- und Grünflächen­amtes Dietlind Tessin Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Leiterin des Facility Managements Grit Schade Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Leiterin der Wohnungsbauleitstelle Susanne Walter Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Leiterin des Referats Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Sachverständige Monika Kuhnert Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, AG Urbanes Zentrum Neu-Hohenschön­ hausen, Proj­ektsteuerung Ruth Pützschel Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt Andreas Meuschke Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Stadtentwicklungsamt Franziska Lösel Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Straßen- und Grünflächenamt Anke Christoph Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt Conrad Masius Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Leiter des Umwelt- und Naturschutzamtes Kirsten Schindler Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Klimaschutzbeauftragte 13 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren Daniela Bell Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Leiterin des Amtes für Weiterbildung und Kultur Verena Paetow Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Amt für Weiterbildung und Kultur, Leiterin des Fachbereichs Bibliotheken Sigrid Tschepe Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Leiterin der Anna-Seghers-Bibliothek Christian Fröhlich Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, Schul- und Sportamt Mandy Hoffmann Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Wohnungsbauleitstelle Bernhard Heitele Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Heyden Freitag Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Woh­­nen, Architektur, Stadtgestaltung, Wettbewerbe Thorsten Wilhelm Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Innere Stadt und Hauptstadt­ angelegenheiten Claudia Lipski/Ingeborg Stude Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Koordinierungsstelle Barrierefreies Bauen Cagla Ilk Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Frauenbeirat Kais-Uwe Karge Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Oberste Bauaufsicht Daniella Birr Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Nachhaltige Erneuerung 14 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Jurgenal Fatichin Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Verkehrsentwicklung bei Wohnungsbauvorhaben Toni Karge Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Freiraumplanung und Stadtgrün Maike Diechmann/Christoph Graefe Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Lärmminderungsplanung Daniel Schramm Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Brücken- und Ingenieurbauwerke Iris Löchner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Straßenplanung Ralf Kerkhoff Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, ÖPNV-Infrastruktur Birgit Beck Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Bundesverkehrswegeplanung Dirk Felgenhauer/Daniela Dorn Die Polizei Berlin, Städtebauliche Kriminal­ prävention Uwe Geißler Deutsche Bahn, DB Netz AG Anna Orban Deutsche Bahn, DB Station & Service AG Thomas Höfel/Heiko Kujahn Vattenfall Wärme AG, Quartiersentwicklung Stephen Müller Berliner Wasserbetriebe, Maßnahmenentwicklung Netze Maximilian Friese Berliner Immobilienmanagement GmbH, Portfoliomanagement Christof Gläser CineMotion Berlin-Hohenschönhausen, Geschäftsführung 15 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren Maarten Koorn/Nicole Borchardt Gallus Services GmbH | Real Estate Services Michael Dittrich Linden-Center/ECE, Center Manager Jörn Freitag/Thomas Schonebohm AOK Nordost Stefan Krause/Thomas Fleck Neues Berlin Wohnungsbaugenossenschaft e. G., Vorstand Architektenkammer Sebastian von Oppen Architektenkammer Berlin, Referent für Planen und Bauen Karin Kursus Architektenkammer Berlin, Ausschuss Wettbewerbe und Vergabe Gäste N. N. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, BVV, Fraktion AFD N. N. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, BVV, Fraktion CDU N. N. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, BVV, Fraktion DIE GRÜNEN N. N. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, BVV, Fraktion DIE LINKE N. N. Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, BVV, Fraktion SPD Sebastian Felixberger Bundesweites Netzwerk Wohnen und Mobilität Wolfgang Horn/Maik Lenzner Bürgervertretung Petra Weitling/Ralf Weist Bürgervertretung Dr. Rainer Johann/Cordula Fey HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH 16 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren Wolfgang A. Schwindt/Ulrich Koschützki Wohnungsbaugenossenschaft „HumboldtUniversität“ e. G., Vorstand Vorprüfung Lasse Schmalfuß Machleidt GmbH Steffen Wörsdörfer Machleidt GmbH 1.6 Rückfragen, Kolloquium 1.6.1 Rückfragen 1. Phase Rückfragen zur Auslobung können https://wb-uzp.machleidt.info in Textform über gestellt werden. Bei den Rückfragen ist auf die entsprechenden Teilziffern der Auslobung Bezug zu nehmen. Rückfragen sind in der ers­ ten Wettbewerbsphase bis einschließlich 02.06.2021, 12:00 Uhr zu stellen und werden soweit möglich binnen Wochenfrist beantwortet. Die Beantwortung der in Textform eingereichten Rückfragen erfolgt soweit erforderlich in Abstimmung mit dem Preisgericht und den Sachverständigen. Eine Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung wird im Teilnahmebereich zum Download zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil der Auslobung. 1.6.2 Rückfragen 2. Phase In der zweiten Wettbewerbs­phase sind Rückfragen in Textform über https:// wb-uzp.machleidt.info bis einschließlich 08.09.2021, 12:00 Uhr zu stellen. Vorbehaltlich zukünftiger Einschränkungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie findet am 14.09.2021 um 12:00 Uhr ein Rückfragenkolloquium statt. Der Ort wird den Teilnehmer*innen der zweiten Phase rechtzeitig bekanntgegeben. Aufgrund der pandemischen Situation können pro Arbeitsgemeinschaft nur zwei Personen am Kolloquium teilnehmen. Eine Teilnahme am Rückfragekolloquium wird allen Arbeitsgemeinschaften empfohlen. Die Teilnahme ist freiwillig. Das Wettbewerbsgebiet ist frei zugänglich. Eine geführte Besichtigung ist nicht geplant. Ein Anspruch auf Erstattung der Reise- und sonstiger Kosten besteht nicht. Die Beantwortung der in Textform eingereichten und während des Rückfragenkolloquiums mündlich gestellten Fragen erfolgt in Abstimmung mit dem Preisgericht und den Sachverständigen im Kolloquium. Eine Zusammenstellung aller eingereichten Fragen und deren Beantwortung wird im Anschluss an das Rückfragenkolloquium im Teilnahmebereich zum Download zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil der Auslobung. 1.7 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Abgabe der Wettbewerbsarbeiten erfolgt in beiden Phasen anonym. Die Wettbewerbsarbeiten der ersten Phase sind bis zum 23.07.2021, die der zweiten Phase bis zum 22.10.2021 jeweils bis 16:00 Uhr gerollt in einer eckigen Planverpackung einzureichen. Das Modell ist bis zum 17 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 29.10.2021, 16:00 Uhr in transportgerechter und wiederverwendbarer Verpackung einzureichen. Die Arbeiten und Modelle müssen bis zum Ablauf der genannten Fris­ten bei der folgenden Adresse eingegangen sein: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Städtebau und Projekte Referat für Architektur, Stadtgestaltung und Wettbewerbe, Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin Raum 4085, 4. OG Die Verfasser*innen tragen die Verantwortung, dass die geforderten Leistungen fristgerecht vorliegen. Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die Wettbewerbsarbeiten sind zur Wahrung der Anonymität in verschlossenem Zustand ohne Absender oder sonstige Hinweise auf die Verfasser*innen mit dem Vermerk „Wettbewerb Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen“ und einer selbstgewählten Kennzahl (siehe 1.7.1) einzureichen. Bei Zustellung durch Post- oder Kurierdienst ist die Empfängerin als Absender anzugeben. Nach dem Abgabezeitpunkt der Wettbewerbsarbeiten der 1. und 2. Phase wer­den die Kennzahlen der eingegangenen Arbeiten über den Teilnahmebereich veröffentlicht, so dass alle Teilnehmer*innen kontrollieren können, ob die eigene Wettbewerbsarbeit fristgerecht eingegangen ist. 1.7.1 Kennzeichnung der Arbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind in allen Teilen durch eine gleichlautende Kennzahl aus sechs arabischen Ziffern zu kennzeichnen. Sie ist auf jedem Blatt in der rechten oberen Ecke, auf dem Einsatzmodell und auf der Planrolle anzubringen. In der zweiten Wettbewerbsphase ist eine andere Kennzahl als in der ersten Phase zu verwenden. 1.7.2 Verfassererklärung, Nachweis der Teilnahmeberechtigung Für jede Phase ist mit der Wettbewerbsarbeit eine unterschriebene Verfassererklärung (Anlage 7.02) in einem verschlossenen Umschlag abzugeben, die mit der gleichen Kennzahl, mit der auch die Wettbewerbsarbeit gekennzeichnet ist, versehen ist. Zusammen mit der Verfassererklärung ist in der 1. Phase ein Nachweis der Teilnahmeberechtigung (Kopie der Kammerurkunde oder Vergleichbares) einzureichen. 1.8 Bürgerbeteiligung Um das Wettbewerbsverfahren transparent zu gestalten und das Engagement der Bürger*innen und Anwohner*innen angemessen zu berücksichtigen, werden die anonymisierten Wettbewerbsbeiträge vor der Preisgerichtssitzung zur zweiten Phase des Wettbewerbs vom 20.11.2021 bis 21.11.2021 in einer öffentlichen Ausstellung präsentiert und durch die Vorprüfung inhaltlich erläutert. Alle Interessierten haben in dieser Zeit die Möglichkeit, sich die Wettbewerbsbeiträge anzuschauen und zu kommentieren. Die Anonymität der Wettbewerbsarbeiten bleibt dabei gewahrt. Die Veranstaltung ist nicht Teil der Preisgerichtssitzung, das heißt, dass alle Fach- und Sachpreisrichter*innen nicht an der Präsentation teilnehmen dürfen, da sie laut RPW 2013 keine Kenntnis von den Arbeiten vor Eröffnung der Preisgerichtssitzung haben dürfen. Die Kommentare werden von der Vorprüfung zusammengefasst und ausgewertet und dem Preisgericht vorgestellt. Die Auswahlentscheidung findet am 18 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 23.11.2021 unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Die Bewertung der Arbeiten ist allein dem Urteil der Fach- und Sachpreisrichter*innen vorbehalten. Vorbehaltlich zukünftiger Einschränkungen in Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie ist geplant, die Ausstellung als Präsenzveranstaltung durchzuführen. Sollte dies aufgrund der pandemischen Situation nicht möglich sein, kann die Bürgerbeteiligung beispielsweise auch als digitales Format auf einer passwortgeschützten Website mit Erläuterung der Arbeiten durch die Vorprüfung per Videostream durchgeführt werden. Den Wettbewerbsteilnehmer*innen sowie ihnen verwandtschaftlich oder wirtschaftlich verbundenen Personen oder Personen, die sonst Kenntnis von der Entwurfsarbeit erlangt haben, ist der Besuch der (digitalen) Ausstellung der Arbeiten untersagt. Der Versuch, auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss zu nehmen, stellt einen Ausschlussgrund dar (§ 4 Nr. 2 RPW 2013). Durch ihre Unterschrift auf der Verfassererklärung verpflichten sich die Teilnehmer*innen, dass sie sowie ihnen verwandtschaftlich oder wirtschaftlich verbundene Personen nicht die Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge besuchen. Ein Verstoß führt zum Ausschluss der jeweiligen Wettbewerbsarbeit vom Verfahren beziehungsweise zur Aberkennung eines verliehenen Preises. 1.9 Preisgericht Die Preisgerichtssitzung zur ersten Phase des Wettbewerbs findet am 24.08.2021 ab 09:00 Uhr statt. Die Preisgerichtssitzung zur zweiten Phase findet am 23.11.2021 ab 09:00 Uhr statt. Die Preisgerichtssitzungen finden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Teilnehmer*innen statt. Die Wettbewerbsbeiträge werden dem Preisgericht in nicht wertender Form durch die Vorprüfung vorgestellt. Im Anschluss daran wird das Preisgericht über die eingereichten Entwürfe beraten. Aufgrund der Bedingungen durch die Corona-Pandemie behält sich der Auslober vor, die Preisgerichtssitzung(en) ganz oder teilweise digital durchzuführen. Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Preisrichter*innen vor Ort unter Einhaltung der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen zusammenkommen und die Wettbewerbsarbeiten in Papierform bewerten. Preisrichter*innen, die aufgrund von Ein- beziehungsweise Ausreisebeschränkungen und/oder der Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe nicht an einer öffentlichen Sitzung persönlich teilnehmen können, werden permanent über eine Videokonferenz zugeschaltet. Hierdurch wird sichergestellt, dass die persönlich und digital anwesenden Preisrichter*innen über die gleichen Informationen verfügen und in gleicher Weise am Diskurs teilhaben können. Den digital anwesenden Preisrichter*innen werden zudem die Wettbewerbsarbeiten und der Vorprüfungsbericht jeweils in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Durch technische Vorkehrungen (Passwortschutz) ist sichergestellt, dass kein vorzeitiger Zugriff auf diese Unterlagen erfolgt. Die Anonymität der Verfasser*innen der Wettbewerbsarbeiten bleibt gewahrt. Der Auslober behält sich vor, Änderungen an dem vorgehend dargestellten Ablauf vorzunehmen, sobald und soweit dies durch veränderte Rahmenbedingungen erforderlich wird. 19 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 1.10 20 Verzeichnis der Wettbewerbsunterlagen Unterlagen des Wettbewerbs - die vorliegende Auslobung die Modelleinsatzplatte (zur 2. Phase) die Beantwortung der schriftlichen Rückfragen der ersten Phase die Überarbeitungsempfehlungen nach Abschluss der ersten Phase das Protokoll des Rückfragenkolloquiums der zweiten Phase die digitalen Anlagen (siehe 4.1) 1.11 Geforderte Leistungen Jede*r Teilnehmer*in darf nur eine Arbeit ohne Varianten einreichen. Gemäß § 5 Abs. 2 RPW 2013 werden Darstellungen, die über die in der Auslobung geforderten Leistungen hinausgehen, von der Vorprüfung abgedeckt. Als verbindliche Form der Arbeit gilt der Papierausdruck. Anlage 6.12 beinhaltet einen Layoutvorschlag für die Darstellung der Leistungen in der ersten und zweiten Phase, der jedoch nicht bindend ist. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und entsprechend der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung werden auch im Preisgericht aktu­ell geltende Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln eingehalten. Dementsprechend ist davon auszugehen, dass die Präsentation der Wettbewerbsergebnisse gegebenenfalls durch eine Beamer-Präsentation ergänzt wird. 1.11.1 Geforderte Leistungen für die 1. Phase In der ersten Phase werden keine ausgearbeiteten Lösungen erwartet, sondern Lösungsansätze, die grundsätzliche Überlegungen als erste Annäherung an die Wettbewerbsaufgabe zeigen. Die geforderten Leistungen sind auf einem Blatt im stehenden DIN A0-Format darzustellen. Leistungen in Papierform 01. Schwarzplan im M 1:5000 zur Darstellung der stadtstrukturellen Einbindung und freiräumlichen Vernetzung 02. gestalterischer Leitplan im M 1:1000 des Gesamtkonzeptes zur Veranschau­lichung der städtebaulich-freiräumlichen Leitidee mit Darstellung der geplanten Verteilung der Baumassen als Dachaufsicht mit Eintragung der Geschosszahlen Darstellung der Lage der Eingänge Darstellung der Gliederung der Freiräume Darstellung der Erschließungssystematik und Wegeführung Angabe zum Verständnis des Entwurfs erforderlicher NHN-Werte 03. eine perspektivische Darstellung des Gesamtkonzeptes (ca. im Format DIN A3) aus der Vogelflugperspektive in vereinfachter Form (Baumassenmodell) unter Verwendung eines der drei in Anlage 5.04 zur Verfügung gestellten Schrägluftbilder 04. ein Schnitt im M 1:500 durch die Falkenberger Chaussee parallel zur Bahntrasse mit DIN A0 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren - - 21 Darstellung der Höhensituation und des gestalterischen Übergangs der Straße zum nordöstlichen und südwerstlichen Quartier schematischer Darstellung der Lage der Leitungen (Fernwärme-, Trink- und Abwasserdruckleitungen) Angabe zum Verständnis erforderlicher NN-Höhen 05. erläuternde Skizzen, Piktogramme, Schnitte und Isometrien (in einfacher Grafik) sind zulässig 06. textliche Erläuterung des Konzeptes und der entwurflichen Leitidee mit Angabe der Gesamt-BGF (max. 1 DIN A4-Seite) 07. ausgefüllte und unterschriebene Verfassererklärung (Anlage 7.02) 08. Nachweis der Teilnahmeberechtigung Leistungen in digitaler Form auf einem Datenträger - Präsentationsplan im Originalformat und als DIN A3-Verkleinerung als .pdf- und .jpg-Datei in einer Auflösung von 300 dpi Prüfplan als CAD-Datei im Format .dwg oder .dxf (AutoCAD) Erläuterungstext als .doc(x)- und .pdf-Datei 1.11.2 Geforderte Leistungen für die 2. Phase Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten der zweiten Phase stehen pro Wett­be­werbs­teilnehmer*in zwei Rolltafeln mit einer Hängefläche von jeweils zwei stehenden DIN A0-Formaten (1.189 mm Höhe x 1.682 mm Breite) zur Verfügung. DIN A0 DIN A0 Leistungen in Papierform 01. Schwarzplan im M 1:5000 zur Darstellung der stadtstrukturellen Einbindung und freiräumlichen Vernetzung 02. Übersichtsplan im M 1:1000 (städtebauliches Konzept) für den Realisierungsteil mit Darstellung der Baukörperaufsichtmit Eintragung der Geschosszahlen Darstellung der Lage der Eingänge Darstellung der öffentlichen und privaten Freiflächen Darstellung der Erschließungssystematik und Wegeführung Angabe zum Verständnis des Entwurfs erforderlicher NN-Höhen Eintragung der Schnittführung 03. Gestalterischer Leitplan im M 1:500 für den Ideen- und Realisierungsteil mit Darstellung der Baufelder mit Nummerierung schematischen Grundrissen des EG bei neu geplanten Gebäuden sowie Lage der Eingänge zur Darstellung der Bezüge zwischen öffentlichem und privatem Raum Darstellung der Freiraumgestaltung, Gebäudeerschließung Eintragung des Verlaufs der Fernwärme-, Trink- und Abwasserdruckleitungen DIN A0 DIN A0 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 04. piktogrammartige Darstellungen in angemessener Größe (mindes­ tens M 1:2500) für das das gesamte Wettbewerbsgebiet mit Aussagen zum Nutzungskonzept: Darstellung der Nutzungsverteilung und funktionalen Zusammenhänge auf Gebäude- und Freiraum­ ebene zum Freiraumkonzept: Darstellung der Freiraumtypen und -verteilung und -vernetzung zum Erschließungskonzept: Darstellung der äußeren und inneren Erschließung für Anlieger, Anlieferung und Feuerwehr einschließlich Rad- und Fußwegeführung sowie Systematik für den ruhenden Verkehr zur Phasierung und Parzellierung: Darstellung der konzeptbezogen vorgeschlagenen Grundstücksneuordnung und Darstellung der Entwicklungsstufen/Bauabschnitte 05. eine frei zu wählende skizzenhafte perspektivische Darstellungen aus der Fußgängerperspektive (ca. im Format DIN A3) 06. je ein Schnitt in Nord-Süd- und Ost-West-Richtung im M 1:500 (Realisierungsteil) mit schematischer Darstellung der Lage der Leitungen (Fernwärme-, Trink- und Abwasserdruckleitungen) Angabe zum Verständnis erforderlicher NHN-Werte 07. ein Profilschnitt im M 1:200 der Wartenberger Straße mit Vermaßung und Darstellung der Funktionsbereiche 08. weitere erläuternde Skizzen, Piktogramme, Schnitte und Isometiren (in einfacher Grafik) sind zulässig 09. ausgefüllte Kennwerttabelle (Anlage 7.01) mit Berechnung der städtebaulichen Kennwerte auf Baufeldebene 10. textliche Erläuterung des Konzeptes und der entwurflichen Leitidee (maximal 3 DIN A4-Seiten) 11. ausgefüllte und unterschriebene Verfassererklärung (Anlage 7.02) 12. Verzeichnis der eingereichten Unterlagen 13. Modell im M 1:1000 des städtebaulichen Entwurfs auf der zur Verfügung gestellten Einsatzplatte (als städtebauliches Baumassenmodell) Leistungen in digitaler Form auf einem Datenträger - - Präsentationspläne im Originalformat und als DIN A3-Verkleinerung als .pdf- und .jpg-Dateien in einer Auflösung von 300 dpi. die geforderten Leistungen als Prüfpläne als CAD-Datei im Format .dwg oder .dxf (AutoCAD) mit Eintragung der Abstandsflächen (Darstellung der Abstandsflächen der Bestands- und der Neubebauung nach BauO Bln unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Grundstücksneuordnung) und der Gebäudehöhen ausgefüllte Kennwerttabelle (Anlage 7.01) als .xls(x)- und .pdf-Datei Erläuterungsbericht als .doc(x) und .pdf-Datei 22 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren Eine Übersendung der digitalen Unterlagen auf elektronischem Wege ist in beiden Wettbewerbsphasen nicht zugelassen. Der Datenträger selbst trägt als Titel nur die für die jeweilige Wettbewerbsphase gewählte sechsstellige Kennzahl, mit der die Pläne gekennzeichnet sind. Die Dateien dürfen keine Hinweise auf die Verfasser*innen enthalten und müssen wie folgt benannt werden: Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel. In den Dateinamen dürfen keine Umlaute, Leer- und Sonderzeichen vorkommen. Die Unterlagen in digitaler Form sind auch in den Dateiinformationen zu anonymisieren. Diese dürfen keine Hinweise auf die Verfasser*innen enthalten. Der Datenträger ist auf inhaltliche Vollständigkeit und digitale Unversehrtheit zu überprüfen. Ausschlusskriterien/Verstoß gegen bindende Vorgaben Für die Wettbewerbsaufgabe werden keine verbindlichen Vorgaben im Sinne der RPW 2013 § 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 formuliert. Wettbewerbsarbeiten, die während der Laufzeit des Wettbewerbs veröffentlicht werden, verstoßen gegen die in § 1 Abs. 4 und § 6 Abs. 2 RPW 2013 geforderte Anonymität und sind von der Beurteilung auszuschließen. 1.12 Beurteilungsverfahren und Vorprüfung Das Beurteilungsverfahren ist unter § 6 Abs. 2 sowie in den Anlagen VI und VII der RPW 2013 dargestellt. Die Arbeiten werden hinsichtlich der fristgerechten Einlieferung und der Vollständigkeit der Unterlagen und der Erfüllung der inhaltlichen Anforderungen wertungsfrei vorgeprüft. Bei der Erfüllung dieser Aufgabe können die Sachverständigen zur Unterstützung der Vorprüfung hinzugezogen werden. Beurteilungskriterien 1. Phase: - Qualität des städtebaulich-freiräumlichen Konzeptes Raumbildung, Orientierung, Identität Beurteilungskriterien 2. Phase - Qualität des städtebaulich-freiräumlichen Konzeptes Raumbildung, Orientierung, Identität Städtebauliche und freiräumliche Verflechtung Berücksichtigung der nachbarschaftlichen Bezüge Qualität des Freiflächenkonzeptes Qualität des Nutzungskonzeptes Qualität des Erschließungskonzeptes ökologische und klimarelevante Qualitäten Nachhaltigkeit Lärmschutz Phasierbarkeit und Funktionsfähigkeit von Teilbereichen Flexibilität und Realisierbarkeit Der Katalog der Beurteilungskriterien (RPW 2013, Anlage I) dient der Strukturierung der Vorprüfung und Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten durch das Preisgericht. Die genannte Reihenfolge der Kriterien stellt keine 23 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 24 Gewichtung dar. Das Preisgericht behält sich vor, die einzelnen Kriterien zu gewichten und in der zweiten Phase die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung vor der Preisgerichtssitzung in seine Entscheidung einzubeziehen. Auf bindende Vorgaben wird im Sinne einer breiten Lösungsvielfalt verzichtet. 1.13 Preise und Anerkennungen Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Abs. 2) wurde auf der Basis des Merkblatts Nr. 51 Städtebaulicher Entwurf der Architektenkammer BadenWürttemberg (Stand 12/2020) als besondere Leistung der Flächenplanung ermittelt. Für Preise und Anerkennungen sowie Aufwandsentschädigungen für die Teilnehmer*innen der zweiten Phase stehen insgesamt 96.000 € zur Verfügung. Folgende Aufteilung der Wettbewerbssumme ist vorgesehen: Aufwandsentschädigungen insgesamt 1. Preis 2. Preis 3. Preis 2 Anerkennungen à 48.000 € 19.200 € 14.400 € 9.600 € 2.400 € Die Summe der Aufwandsentschädigungen wird unter allen Teilneh­ mer*innen, die in der zweiten Phase eine prüffähige Arbeit einreichen, zu gleichen Teilen aufgeteilt. Die Preise werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Das Preisgericht kann einstimmig eine andere Verteilung der Preise und Anerkennungen beschließen oder Preisgruppen bilden. Die Mehrwertsteuer von derzeit 19 % ist in den genannten Beträgen nicht enthalten und wird den inländischen Teilnehmer*innen zusätzlich ausgezahlt. 1.14 Weitere Bearbeitung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe ab. Der Auslober beabsichtigt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts, - die Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs für den Realisierungsteil als besondere Leistung der Flächenplanung (nach HOAI 2013, Anlage 9, Ziffer 2) auf der Grundlage des Merkblatts Nr. 51 Städtebaulicher Entwurf der Architektenkammer Baden-Württemberg (Stand 12/2020) für die Entwicklung des „Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen“ zu beauftragen. Der städtebauliche Entwurf dient zur Vorbereitung und als Grundlage der Bebauungsplanung nach § 19 HOAI. Hierzu wird im Anschluss an den Wettbewerb eine Vergabe nach § 50 UVgO durchgeführt. Der Auftraggeber, das Bezirksamt Lichtenberg von Berlin, behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben. Der Auftraggeber wird zunächst nur mit dem/ Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren der Gewinner*in des ersten Preises über die Auftragsvergabe verhandeln. Sollte das Preisgericht mehrere 1. Preise benennen, nehmen diese gleichberechtigt am Vergabeverfahren teil. Sollten die Verhandlungen mit dem/ der ersten Preisträger*in scheitern, weil etwa trotz mehrerer Verhandlungsrunden das Honorarangebot nicht akzeptabel ist, die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, zentrale vertragliche Regelungen des Auftraggebers nicht akzeptiert werden etc., werden alle Preisträger*innen zu Verhandlungen aufgefordert. Das Wettbewerbsergebnis wird bei den Zuschlagskriterien mit 45 % gewichtet. Im Fall einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zu Grunde gelegt wird (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). 1.14.1 Einhaltung der Wettbewerbsregeln Nach Abschluss des Wettbewerbs prüft der Auftraggeber, ob die Preisträger die geltenden Wettbewerbsregeln eingehalten haben. Jeder/jede Teilnehmer*in darf sich nur einmal bewerben und muss entsprechend der geforderten Zulassungskriterien teilnahmeberechtigt sein, dies gilt auch für die Beteiligung von freien Mitarbeiter*innen. Der Wettbewerb richtet sich federführend an Stadtplaner*innen und/oder Architekt*innen, die Erfahrungen im städtebaulichen Entwurf vergleichbarer innerstädtischer Projekte nachweisen können. Die Teilnehmer*innen sind verpflichtet, die Wettbewerbsaufgabe sowie die mögliche spätere Beauftragung in Zusammenarbeit mit einem/einer Landschaftsarchitekt*in zu erbringen. Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten des Zusammenschlusses: - - Mit der Abgabe der Verfassererklärung in der 1. Phase muss die Einbindung eines/einer Landschaftsarchitekt*in entweder als Arbeits-/ Bietergemeinschaft oder als Generalplaner mit Nachunternehmer erfolgen. Mit der Abgabe der Verfassererklärung in der 1. Phase wird nachgewiesen, dass ein/einee Landschaftsarchitekt*in im Büro angestellt ist. Vom/von der Bewerber*in wie auch vom/von der angestellten Landschaftsarchitekt*in sind neben den weiteren Bewerbungsunterlagen jeweils der Kammernachweis beizufügen. Weitere Mitglieder innerhalb einer Arbeits-/Bietergemeinschaft beziehungsweise weitere Nachunternehmer innerhalb der Konstellation Generalplaner mit Nachunternehmer sind möglich. 1.15 Eigentum und Urheberrecht Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Wettbewerbsarbeiten werden Eigentum des Landes Berlin. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben den Verfasser*innen erhalten (§ 8 Abs. 3, RPW 2013). Das Land Berlin hat das Recht, nach Abschluss des Wettbewerbs alle eingereichten Wettbewerbsunterlagen ohne weitere Vergütung und ohne Zustimmung und Mitwirkung der Verfasser*innen unbeschränkt zu dokumentieren, auszustellen, zu veröffentlichen (auch über Dritte) und hierfür zu bearbeiten. Die Namen der Verfasser*innen werden dabei genannt. 25 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 1.16 Verfassererklärung Durch ihre Unterschrift auf der Verfassererklärung (Anlage 7.02) versichern die Teilnehmer*innen, dass - - - kein Teilnahmehindernis im Sinne von § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt, sie zur Einreichung der Wettbewerbsarbeit entsprechend der Auslobung und im Sinne von § 4 Abs. 1 RPW 2013 berechtigt und geistige Urheber der Wettbewerbsarbeit sind, sie zum Zweck der weiteren Bearbeitung der dem Verfahren zugrunde liegenden Aufgabe die Befugnis zur Nutzung und Änderung der Wettbewerbsarbeit sowie zur Einräumung zweckentsprechender Rechte an den Auslober besitzen, sie mit der Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden sind, sie zur Durchführung des Auftrages berechtigt und in der Lage sind. Die Teilnehmer*innen versichern darüber hinaus, dass sie sowie ihnen verwandtschaftlich oder wirtschaftlich verbundene Personen oder Personen, die sonst Kenntnis von der Entwurfsarbeit erlangt haben, nicht die (digitale) Ausstellung der Wettbewerbsbeiträge vor der Preisgerichtssitzung besuchen werden. Die Nichtbeachtung führt zum Ausschluss der Arbeit vom Verfahren beziehungsweise zur Aberkennung eines/einer gegebenenfalls verliehenen Preises/Anerkennung. Zudem versichern die Verfasser*innen mit ihrer Unterschrift, dass sie mit den Verfahrensbedingungen gemäß Teil 1 der Auslobung einverstanden sind. 1.17 Bekanntgabe der Ergebnisse, Ausstellung 1.17.1 Abschluss der 1. Phase Die Verfassererklärungen werden durch eine neutrale Stelle nach der Preisgerichtsentscheidung der ersten Phase geöffnet, die Teilnehmer*innen anhand ihrer Kennzahl ermittelt und darüber in Kenntnis gesetzt, ob sie für die zweite Phase ausgewählt wurden. Die Anonymität der Teilnehmer*innen bleibt dabei gewahrt. Mit dem Protokoll werden Hinweise des Preisgerichts für die weitere Bearbeitung versandt. Der Auslobungstext wird gegebenenfalls nach Abschluss der ersten Phase präzisiert. Das Preisgericht wird hierzu am Ende der Sitzung eine Empfehlung abgeben. 1.17.2 Abschluss der 2. Phase Das Ergebnis des Wettbewerbs wird den Teilnehmer*innen, deren Arbeit mit einem Preis ausgezeichnet wird, unmittelbar nach der Entscheidung des Preisgerichts mitgeteilt, allen anderen durch Übersendung des Preisgerichtsprotokolls. Der Öffentlichkeit wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter www.stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/wettbewerbe/ergebnisse sowie über die Presse bekannt gegeben. Die zur Beurteilung zugelassenen Wettbewerbsarbeiten der ersten und zweiten Wettbewerbsphase werden mit den Namen der Verfasser*innen, der Mitarbeiter*innen und Sonderfachleute in einer Ausstellung öffentlich präsentiert. Die Eröffnung der Ausstellung findet am 16.12.2021 ab 18:00 26 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 1 Verfahren 27 Uhr statt. Der Link für die Ausstellung und die Eröffnungsveranstaltung werden den Wettbewerbsteilnehmer*innen und der Presse unter www. stadtentwicklung.berlin.de/aktuell/ausstellungen bekannt gegeben. 1.18 Haftung und Rückgabe Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet der Auslober nur im Fall nachweisbar schuldhaften Verhaltens. Die nicht prämierten Arbeiten von in Berlin ansässigen Teilnehmer*innen können zu einem Zeitpunkt, der ihnen rechtzeitig mitgeteilt wird, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgeholt werden. Die nicht in Berlin ansässigen Büros werden nach Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten per E-Mail angefragt, ob Interesse an einer Rücksendung ihrer Wettbewerbsbeiträge besteht. Die Rücksendung erfolgt nur auf Bestätigung und nur dann, wenn die Unterlagen in transportgerechter und wiederverwendbarer Verpackung eingereicht wurden. Werden die Arbeiten innerhalb der genannten Frist nicht abgeholt beziehungsweise zurückgefordert, so geht der Auslober davon aus, dass die betreffenden Teilnehmer*innen das Eigentum an ihren Arbeiten aufgegeben haben. Der Auslober wird dann mit diesen Arbeiten nach seinem Belieben verfahren. 1.19 Zusammenfassung der Termine 1.19.1 Erste Phase Ausgabe der Wettbewerbsunterlagen schriftliche Rückfragen bis Abgabe Wettbewerbsarbeiten bis Preisgerichtssitzung 17.05.2021 02.06.2021, 12:00 Uhr 23.07.2021, 16:00 Uhr 24.08.2021, 09:00 Uhr 1.19.2 Zweite Phase schriftliche Rückfragen bis Rückfragenkolloquium Abgabe Wettbewerbsarbeiten bis Abgabe der Modelle bis öffentliche Ausstellung Sitzung des Preisgerichts Ausstellungseröffnung 08.09.2021, 12:00 Uhr 14.09.2021, 12:00 Uhr 22.10.2021, 16:00 Uhr 29.10.2021, 16:00 Uhr 20.11. bis 21.11.2021 23.11.2021, 09:00 Uhr 16.12.2021, 18:00 Uhr Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.1 Lage im Stadtgebiet Das Wettbewerbsgebiet befindet sich am nordöstlichen Stadtrand von Berlin im Bezirk Lichtenberg im Ortsteil Neu-Hohenschönhausen. Es liegt unmittelbar an einem Schnittpunkt radialer und tangentialer Verkehrsachsen wie der Falkenberger Chaussee und Zingster Straße und dem Berliner Eisenbahn-Außenring. Es bildet das Zentrum von Neu-Hohenschönhausen. Der Ortsteil grenzt im Norden an die Ortsteile Malchow, Wartenberg und Falkenberg, im Osten an Marzahn, im Süden an Alt-Hohenschönhausen und im Wes­ten an die Ortsteile Weißensee und Stadtrandsiedlung Malchow. Neu-Hohenschönhausen ist eine Großsiedlung in unmittelbarer Lage zum offenen Landschaftsraum und zu den dörflichen Siedlungsstrukturen von Malchow, Wartenberg und Falkenberg. 2.2 Historische Entwicklung Im Norden des heutigen Berlins wurden bereits im 13. und 14. Jahrhundert die Dörfer Hohenschönhausen (1284), Wartenberg (1270), Malchow (1344) und Falkenberg (1370) erwähnt, die heute ein Teil von Berlin sind. 1875 ging Falkenberg und 1882 gingen die beiden Dörfer Malchow und Wartenberg in den Besitz der Stadt Berlin über. Hier wurden Mitte des neunzehnten Jahrhunderts die städtischen Rieselfelder angelegt, auf denen die Abwässer Berlins gereinigt wurden. Durch das Groß-Berlin-Gesetz von1920 wurden aus dem Landkreis Niederbarnim die Landgemeinden Weißensee, Hohenschönhausen, Malchow, Wartenberg und Falkenberg zum neuen Berliner Verwaltungsbezirk Weißensee zusammengefasst. Während der heutige Ortsteil Alt-Hohenschönhausen, der sich aus dem ehemaligen Dorf und späteren Gutsbezirk Hohenschönhausen entwickelte, mit seinen ländlich geprägten Strukturen in den 1920er Jahren einen Aufschwung als Erholungsort erfuhr, blieb das Wettbewerbsgebiet auf den Malchower Rieselfeldern noch lange Zeit unbebaut. Nach dem 2. Weltkrieg fiel Hohenschönhausen in den sowjetischen Sektor Berlins. Mit dem Beschluss des sozialistischen Wohnungsbauprogramms der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) zur Linderung der Wohnungsnot wurden ab 1972 in Hohenschönhausen die ersten Großsiedlungen in Plattenbauweise errichtet. Zunächst entstanden zwischen 1972 und 1975 die Großsiedlungen Hohenschönhausen I und II an der Landsberger Allee im heutigen Ortsteil Alt-Hohenschönhausen. Erst ab 1982 begann die Bebauung des Wettbewerbsgebietes mit der Großsiedlung Hohenschönhausen-Nord. Die Bebauung erfolgte in vier Bauabschnitten: von 1982-1987 entstand das Neubaugebiet Mühlengrund westlich der Bahntrasse und südlich der Falkenberger Chaussee, dann folgten jeweils 1984-1988 das Neubaugebiet Ostseeviertel an der Zingster Straße westlich der Bahn und nördlich der Falkenberger Chaussee sowie das Neubaugebiet Uckermärkisches Viertel an der Vincent-van-GoghStraße östlich der Bahn und südlich der Falkenberger Chaussee und 28 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 29 Abb. 1: Ausschnitt Übersichtskarte von Berlin, Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Krummer Pfuhl Zingster Straße Vincent van Gogh-Straße Geoportal Berlin, Mühlengrund Abb. 2: Luftbild 2019, Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben schließlich 1985-1989 das Neubaugebiet Mecklenburger Viertel am Krummen Pfuhl östlich der Bahn und nördlich der Falkenberger Chaussee. Mit dem Wachsen der vier Neubaugebiete erfolgten auch die Erschließung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Errichtung von sozialen Infrastrukturund Wohnfolgeeinrichtungen. Bis 1989 entstanden die S-Bahn-Stationen Gehrenseestraße, Hohenschönhausen und Wartenberg, zwei Straßenbahnverlängerungen nach Falkenberg beziehungsweise in die Zingster Straße, das Institut für Lehrerbildung „Clara Zetkin“, 39 Kitas, 27 Schulen und einige Kaufhallen sowie das Warenhaus „Handelshaus“ am Standort des heutigen Linden-Centers und die Anna-Seghers-Bibliothek. 1989 lebten in Neu-Hohenschönhausen 118.000 Einwohner und damit rund 9 % der Gesamtbevölkerung Ost-Berlins. Abb. 3: Planung für die Großsiedlung von 1988, Quelle: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 30 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Die Bevölkerungszahl ging nach der Wende beständig zurück, heute weist die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen rund 57.000 Einwohner auf. Ein Großteil des Wohnungsbestandes wurde bereits in den 1990er Jahren saniert. Über das Förderprogramm Stadtumbau Ost wurden zahlreiche Gemeinbedarfsstandorte – insbesondere Schulen und Kitas – zurückgebaut, aber seit ein paar Jahren werden bestehende Einrichtungen saniert, auch neue gebaut und es wird eine Vielzahl der Flächen aus dem Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerung“ neu gestaltet. Neu-Hohenschönhausen ist bis heute ein aktives Fördergebiet. Aktuell ist Hohenschönhausen eine Großwohnsiedlung mit stark wachsenden Bevölkerungszahlen. Seit 2007 verzeichnet das Gebiet eine Zunahme an Kindern unter 12, an jungen Erwachsenen zwischen 25 und 35 sowie bei der Altersgruppe über 55 Jahren. 2.3 Städtebauliche Struktur Getrennt durch die Zäsuren der in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Bahn-Trasse des Berliner Außenrings und der in Ost-West-Richtung verlaufenden Falkenberger Chaussee stellen die vier Bauabschnitte der Großsiedlung jeweils relativ eigenständige Quartiere dar, deren städtebaulich-architektonische Ausformung unterschiedlichen stadträumlichen Konzepten folgt. Der 1. Bauabschnitt, das Neubaugebiet Mühlengrund, besteht aus 5- und 6- sowie 11-geschossigen, zumeist hofbildenden Blöcken. Entlang der Bahntrasse entstand ein Band mit Bildungs- und Sozialeinrichtungen. Das Neubaugebiet Ostseeviertel ist geprägt durch überwiegend 11-geschossige Großblöcke und 20-geschossige Punkthäuser im Zentrum an der Zingster Straße. Hier setzt sich das Band mit Gemeinbedarfseinrichtungen entlang der Bahn fort. Die beiden Quartiere östlich der Bahn weisen mit überwiegend 5- bis 6-geschossigen Blöcken gemäßigtere Geschosszahlen und bewegtere städtebauliche Formationen auf und stellen bereits während der Errichtung der Großsiedlung eine einsetzende Abkehr vom Konzept der klassischen Großsiedlung am Stadtrand dar. Aber auch hier sind noch Hochhäuser und 11-geschossige Wohngebäude zu finden. Der Prerower Platz mit der angrenzenden Bebauung bildet das Stadtteilzentrum von Neu-Hohenschönhausen und gleichzeitig den Kern aller vier Neubauviertel. 2.4 Das Wettbewerbsgebiet 2.4.1 Größe und Abgrenzung Das Wettbewerbsgebiet hat eine Größe von 19,5 ha und umfasst die Flächen nördlich und südlich der Falkenberger Chaussee zwischen Zingster beziehungsweise Rüdickenstraße und dem Eisenbahn-Außenring einschließlich des S- und Regionalbahnhofs Hohenschönhausen. Es gliedert sich in einen 6,5 ha großen Realisierungs- und einen 13 ha großen Ideenteil (siehe Abb. 4). Der Realisierungsteil umfasst den zentralen Bereich mit dem Standort des Multiplexkinos CineMotion, den Park- & Ride-Platz an der Bahntrasse und teilweise als Stellplatzanlagen genutzte brachliegende Flächen beiderseits der Falkenberger Chaussee. Der Ideenteil umfasst den westlich angrenzenden Bereich mit dem Linden-Center, einem Gesundheitszentrum und zwei Wohnhochhäusern sowie die nördlich und südlich angrenzenden Bereiche mit zwei geplanten Schulstandorten und den östlich angrenzenden S- und Regionalbahnhof. 31 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.4.2 Eigentumsverhältnisse Abgesehen von den privaten Standorten des Linden-Centers, des Multiplexkinos, des Gesundheitszentrums und der beiden Wohnhochhäuser sowie der Bahnanlagen befinden sich alle Grundstücke innerhalb des Wettbewerbsgebietes im Eigentum des Landes Berlin (siehe Anlage 2.02). Das Grundstück Wustrower Straße 18 befindet sich im Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA), vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Die im Realisierungsteil liegenden Stellplatzflächen/Brachen waren bis vor kurzem noch dem Liegenschaftsfonds zugehörig und wurden ebenfalls durch die BIM verwaltet, befinden sich zum Zeitpunkt des Wettbewerbs jedoch in der Verantwortung des Bezirks Lichtenberg. Die nördliche Stellplatzanlage an der Wartenberger Straße (Flurstück 1743) sowie die Flächen südlich der Falkenberger Chaussee (Flurstücke 441 und 442) wurden an den Bezirk übertragen. 2.4.3 Bebauung und Nutzung Innerhalb des Wettbewerbsgebietes befinden sich wesentliche Wohnfolge- und Nahversorgungseinrichtungen für die Bewohner der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen. Das Stadtteilzentrum Neu-Hohenschönhausen ist nach dem an der Frankfurter Allee das zweitgrößte Zentrum im Bezirk Lichtenberg. Es hat eine wichtige Versorgungsfunktion für die Mittelbereiche Hohenschönhausen Nord und Süd. Der Versorgungsbereich erfüllt die für Stadtteilzentren in der Berliner Zentrenhierarchie wichtigen Kriterien, darunter die gute verkehrliche Erreichbarkeit, Verwaltungs-, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, ein zentrenrelevanter Branchen- Abb. 4: Wettbewerbsgebiet, Quelle: eigene Darstellung 32 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben mix im Einzelhandel, gastronomische und kulturelle Angebote und ein differenziertes Angebot an einzelhandelsnahen Dienstleistungen. Rund 98 % der Verkaufsflächen und alle strukturprägenden Anbieter einschließlich der bezirklichen Anna-Seghers-Bibliothek sind im Einkaufszentrum LindenCenter angesiedelt. Weitere zentrenrelevante Angebote sind ein Gesundheitszentrum und ein Multiplex-Kino. Durch die starke Konzentration der Zentrumsfunktionen auf das Linden-Center in Kombination mit dem wenig attraktiven öffentlichen Raum fehlt es jedoch an ausgeprägten Lauflagen im Sinne funktionsfähiger funktional-räumlicher Zentrenstrukturen. Linden-Center, Prerower Platz 1-4a Das Linden-Center an der Ecke Falkenberger Chaussee/Zingster Straße wurde 1995 an Stelle des früheren Handelshauses errichtet. Auf 25.000 m² Verkaufsfläche, verteilt auf drei Ebenen, finden sich über 90 Geschäfte und Gastronomiebetriebe. Dazu bietet das Center 800 Stellplätze auf weiteren drei Ebenen. Das Angebotsspektrum der Geschäfte im Linden-Center weist einen deutlichen Schwerpunkt im Bereich der mittelfristigen Bedarfsgüter auf, wobei mit rund 41 % ein hoher Verkaufsflächenanteil auf die Warengruppe Bekleidung entfällt. Mit dem früheren Ankermieter Galeria Kaufhof Karstadt ist jedoch ein wichtiger Magnetbetrieb entfallen. Anna-Seghers-Bibliothek, Prerower Platz 1-4a Die Anna-Seghers-Bibliothek befindet sich zurzeit im 2. Obergeschoss im Linden-Center. Sie ist die Bezirkszentralbibliothek und die größte der vier Abb. 5: Nutzungsstruktur, Quelle: eigene Darstellung 33 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben öffentlichen Bibliotheken im Bezirk und soll zukünftig im neu zu errichtenden Kultur- und Bildungszentrum (KuBiZ) integriert werden. Sie bietet rund 100.000 Medien zur Ausleihe an, hält Internetarbeitsplätze zur kostenfreien Nutzung bereit und lädt zu Veranstaltungen ein. Als Dritter Ort mit verschiedenen Möglichkeiten zum Austausch, zur Information und zur Nutzung kultureller Angebote erweitert die Bibliothek mit einem Maker‘s Space ihre Bildungs- und Kreativangebote im Bezirk für alle Altersgruppen. Gesundheitszentrum, Prerower Platz 4 In dem 2017 modernisierten viergeschossigen Gebäude befinden sich mehrere Arztpraxen unterschiedlicher Fachrichtungen sowie die Geschäftsstelle der AOK Nordost, die auch Eigentümerin des Gebäudes ist. Wohngebäude, Prerower Platz 5+6 Bei den Wohngebäuden handelt es sich um zwei zwölfgeschossige Turmhäuser mit Dienstleistungsnutzungen im Erdgeschoss. Gewerbebau, Wustrower Straße 18 Der zweigeschossige Zweckbau westlich des Kinos befindet sich im Sondervermögen für Daseinsvorsorge und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin (SODA), vertreten durch die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM). Das überwiegend leerstehende Gebäude steht zur Disposition, die Fläche kann in die städtebauliche Konzeption für eine potenzielle Neubebauung/-gestaltung einbezogen werden. Multiplexkino CineMotion, Wartenberger Straße 175 Das Kinogebäude wurde 1998 errichtet. Es verfügt über neun Kinosäle mit insgesamt über 2.000 Plätzen, der größte Saal fasst 500 Zuschauer. Außerdem befinden sich in dem Gebäude zwei Spielhallen, eine Diskothek, eine Gaststätte und zahlreiche kleine Dienstleister. Das Kino zieht auch Besucherströme aus dem Umland an. Schulstandort, Wustrower Straße 24 Auf dem Grundstück nördlich des Kinos (Flurstück 1737) befindet sich bereits ein Schulbau, der ab 2021 um Mobile Ergänzungsbauten erweitert wird (siehe Eintragung in der Plangrundlage und Anlage 1.02). Der Standort wird mindestens für die nächsten 15 Jahre als Ausweichstandort für Schulsanierungen („Drehscheibe“) dienen. In ihrer Spitzenauslastung werden insgesamt rund 600 Schüler von sechs verschiedenen Schulen – vier Grundschulen, einer Sekundarschule und einer Förderschwerpunktschule – die Drehscheibenschule besuchen. Dauerhaft ist hier jedoch kein neuer Schulstandort geplant. Schulstandort, Am Breiten Luch 3 Auf dem Grundstück südlich der Falkenberger Chaussee zwischen der Straße Am Breiten Luch und der Wartenberger Straße ist der Bau einer Integrierten Sekundarschule mit fünf Zügen der Sekundarstufe I und drei Zügen der Sekundarstufe II sowie einer Sporthalle mit sechs Hallenteilen ge- 34 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben plant. Das Bebauungskonzept (siehe Eintragung in der Plangrundlage und Anlage 1.03) ist das Ergebnis eines 2020 durchgeführten Wettbewerbs. Die Realisierung ist ab 2023 vorgesehen. 2.4.4 Öffentlicher Raum Das Wettbewerbsgebiet wird dominiert durch die vierspurige, stark befahrene Falkenberger Chaussee, an der zudem verschiedene ÖPNV-Angebote gebündelt werden. Stadträumlich stellt die Falkenberger Chaussee mit ihren straßenbegleitenden ausgedehnten Flächen für den ruhenden Verkehr eine Barriere zwischen den nördlich und südlich gelegenen Teilquartieren dar. Insgesamt fehlt eine ansprechende Gestaltung des öffentlichen Raums mit attraktiven Wegeführungen und Verweilmöglichkeiten. Auch die Aufenthaltsqualität rund um das Zentrum am Prerower Platz ist unzureichend und wird der städtebaulichen Anforderung an ein Stadtteilzentrum nicht gerecht. Platzflächen Innerhalb des Wettbewerbsgebietes gibt es zwei städtische Platzanlagen: den Prerower Platz nördlich des Linden-Centers im Ideenteil und den sogenannten „Brunnenplatz“, den Stadtplatz an der Wartenberger Straße mit dem 2002 errichteten Brunnen der Jugend der Berliner Bildhauerin Senta Baldamus im Realisierungsteil. Der Brunnenplatz liegt an Gebäuderückseiten und wird dadurch kaum frequentiert. Die Aufenthaltsqualität ist generell durch die hohe Lärmbelastung und den fehlenden, menschlichen Maßstab minderwertig. Die Fläche des Brunnenplatzes kann in die städte- Abb. 6: Öffentliche Räume, Quelle: eigene Darstellung 35 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben bauliche Konzeption für eine potenzielle Neubebauung/-gestaltung einbezogen werden, wenn entsprechender Ausgleich geschaffen wird. Grünflächen Entlang der Bahntrasse befinden sich Grünflächen, die Teil eines übergeordneten Grünzugs sind, welcher sich parallel zur Bahntrasse zwischen den S-Bahnhöfen Gehrenseestraße, Hohenschönhausen und Wartenberg erstreckt und darüber hinaus im Norden in die Malchower Aue mündet. Der Grünzug ist Teil des Biotopverbundes gemäß Landschaftsrahmenplan (siehe Kapitel 2.7.6 und Anlage 2.04). Brach- und Stellplatzflächen Nordöstlich des Kinos erstreckt sich bis zum Grünzug eine unbebaute Fläche. Auf diesem Grundstück war zu DDR-Zeiten das Institut für Lehrerbildung „Clara Zetkin“ ansässig; seit dessen Abriss im Jahr 2005 liegt diese Fläche brach und es hat sich ein dichter Baumbestand entwickelt. Zwischen Kino und Falkenberger Chaussee erstreckt sich eine rund 9.000 m² große unbebaute Fläche, die zurzeit überwiegend als Stellplatz für Anwohner und Kinobesucher sowie für temporäre Nutzungen wie Jahrmarkt, Weihnachtsbaumhandel oder Zirkusveranstaltungen genutzt wird. Nordöstlich daran grenzt ein öffentlicher Park & Ride-Platz. Dieser dient unter anderem als Parkmöglichkeit für Umsteiger zum nahegelegenen S- und Regionalbahnhof Hohenschönhausen. Südöstlich der Falkenberger Chaussee liegt zwischen dem Gehweg und einem kleinen Nebenarm der Falkenberger Chaussee ein rund 30 m breiter Flächenstreifen. Dabei handelt es sich zum einen um eine Brachfläche, die früher einmal für Baustelleneinrichtungen benötigt wurde, und zum anderen um eine auf landeseigener Fläche befindliche, aber privat genutzte, den südöstlich angrenzenden Wohngebäuden zugeordnete Stellplatzanlage (Falkenberger Chaussee 70). 2.4.5 Vegetation Innerhalb des Wettbewerbsgebietes befindet sich nach Baumschutzverordnung (BaumSchVO) geschützter Baumbestand (siehe Eintragung in der Plangrundlage und Anlage 1.04). Darunter fallen alle Bäume, die einen Stammumfang über 80 cm in 1,30 m Höhe aufweisen. Für diese gilt grundsätzlich die Erhaltungspflicht und das Vermeidungsgebot (§ 3 BaumSchVO). Für einen eventuellen Verlust muss Ersatz innerhalb des Wettbewerbsgebietes beziehungsweise auf dem jeweiligen Grundstück gepflanzt werden. Auf der Brachfläche nordöstlich des Kinos in Richtung Bahntrasse stehen mehrere geschützte große Kastanien, die systematisch angepflanzt wurden und nach Möglichkeit zu erhalten sind. Außerdem befinden sich an der Süd- und Nordwest-Seite des Kinos 33 Ersatzpflanzungen (27 Acer platanoides und sechs Carpinus betulus), die nach Baumschutzverordnung geschützt sind, auch wenn sie noch nicht die 80 cm Stammumfang erreicht haben. Diese müssten bei einer Fällung nachgepflanzt werden. 2.4.6 Geologie Das Gebiet befindet sich auf der Barnim-Hochfläche in etwa 55 m über NHN. Diese wird vom Grundmoränenkomplex des Weichselglazials gebil- 36 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben det. Hochflächen zeichnen sich durch Ablagerungen von mergeligen und lehmigen Geschiebesedimenten aus den Inlandsvereisungen aus. Diese Sedimente stellen durch ihre grundwasserstauenden Eigenschaften einen relativ guten Schutz der tieferen Bodenstockwerke gegenüber anthropogenen Verunreinigungen aus den oberflächennahen Bereichen dar. 2.4.7 Hydrologie Die Grundwasserfließrichtung ist im Wettbewerbsgebiet nach Südwes­ ten zum Urstromtal gerichtet. Der Grundwasserflurabstand liegt unterhalb der weichselkaltzeitlichen Geschiebe zwischen 8 und 10 m (entsprechend 45 bis 47 m über NHN), es liegen gespannte Grundwasserverhältnisse vor. Der interpolierte höchste Grundwasserstand (HGW) trat im Februar 2011 auf und betrug rund 48,3 m über NHN. Darüber hinaus spielen die Beckenschluffe eine besondere Rolle, da sie als wasserstauende Schicht fungieren. Unter Einfluss von Sickerwasser sind diese lokal stark aufgeweicht und bilden lokal „schwebende“ Schichtenwasserleiter aus. Ein solcher wurde ab 2,45 m unter Gelände, ein weiterer in rund 4,5 bis 5,5 m Tiefe nachgewiesen. Die Verweilzeit des Sickerwassers in der ungesättigten Zone wird im Umweltatlas mit 50 bis 100 Jahren und die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers als sehr gering angegeben. Das Wettbewerbsgebiet liegt außerhalb von Wasserschutzgebieten. 2.4.8 Altlasten Das Wettbewerbsgebiet liegt im Bereich eines ehemaligen Rieselfeldes. Hier fand im Zeitraum von 1886 bis 1969 eine großflächige Versickerung von Abwässern statt. Das Rieselfeld wurde als Verdachtsfläche im Bodenbelastungskataster Berlin unter der Nummer 1444 erfasst, da eine Gefährdung der Schutzgüter zu befürchten ist. Für die im Wettbewerbsgebiet liegenden Grundstücke wurde eine orientierende Boden- und Grundwasseruntersuchung durchgeführt, dabei wurden erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt. Dies ist auf die hohen Bauschuttanteile in den künstlichen Auffüllungen zurückzuführen. Im Falle eines Bodenaushubs kann dieser gemäß LAGA nicht wieder eingebaut werden, da der Anteil an mineralischen Fremdbestandteilen mit 30–50 % deutlich über dem zulässigen Maß liegt. Die Proben entsprechen den Zuordnungswerten Z1.1, Z2 und größer Z2. 2.4.9 Technische Infrastruktur Unter den öffentlichen Straßen- und Platzräumen findet sich die übliche städtische (siehe Eintragung in der Plangrundlage und Anlage 1.08). Restriktionen für eine künftige Bebauung ergeben sich durch Fernwärmeund Trink- und Abwasserdruckleitungen (siehe Abb. 7, Anlage 1.09). Trink- und Abwasserdruckleitungen Unter dem südlichen Stellplatzstreifen der Falkenberger Chaussee verlaufen eine Trink- und zwei Abwasserwasserdruckleitungen DN 1200 der Berliner Wasserbetriebe, die auf Höhe der Straße „Am Breiten Luch“ schräg nach Osten über das Schulgrundstück abknicken. Diese Leitungen dürfen nicht überbaut, nicht überlagert und nicht mit Bäumen bepflanzt werden. Der Schutzstreifen für die Abwasserdruckleitungen DN 1200 beträgt zur südlichen Seite 2,20 m und zur nördlichen Seite 5,90 m jeweils von der Rohrachse. Eine Umverlegung dieser Leitungen ist in folgenden zwei Varianten möglich (siehe Abb. 8 und Anlage 1.05): 37 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Variante 1: Verlegung der Trinkwasserdruckleitung hin zu den Abwasserdruckleitungen zur Vergrößerung des Baufelds (Kosten rund 800.000 €). Bei dieser Variante ist ein beidseitiger Sicherheitsstreifen mit einer Breite von je 2,20 m zur Rohrachse zu berücksichtigen. Variante 2: Verlegung der Trink- und Abwasserdruckleitungen in den Straßenraum zur kompletten Baufeldfreimachung (Kosten rund 3.700.000 €). Die Entscheidung zur Verlegung soll in Abwägung der Kosten zu den damit zu gewinnenden Bebauungspotenzialen getroffen werden (konzeptioneller und immobilienwirtschaftlicher Mehrwert). Eine flächenhafte Überplanung, wie beispielsweise mit Stellplätzen, Platzflächen, Geh- und Radwegen, ist grundsätzlich möglich. Die im Gehwegbereich verlaufende Nebenversorgungsleitung nördlich der Wartenberger Straße darf nicht umverlegt oder überbaut werden. Bei der Pflanzung von Bäumen sind die vorhandenen Leitungen zu berücksichtigen. Der in der DIN 18920 geforderte Abstand von 2,5 m zu Leitungen ist grundsätzlich einzuhalten. Fernwärmeleitung Das Wettbewerbsgebiet wird mit Fernwärme der Vattenfall Wärme Berlin AG versorgt. Unter den brachliegenden Grundstücken zwischen Wartenberger Straße und Falkenberger Chaussee verläuft in einer Tiefe von bis zu 5,0 m unter Geländeoberkante (bis Kanalsohle) in Ost-West-Richtung eine Fernwärmetrasse, bestehend aus zwei DN 1200-Leitungen, die im westlichen Teil des Flurstücks 1743 weitere unterirdische Fernwärmeleitungen kreuzt und oberirdisch über den Bahnhof Hohenschönhausen weitergeführt wird (siehe Anlage 1.08). Es handelt sich hierbei um die Hauptversorgungsleitung für Neu-Hohenschönhausen und Teile von Weißensee. Die Trasse muss oberirdisch zu Revisionszwecken oder Gegenmaßnahmen bei Havarien zugänglich sein und darf daher nicht überbaut werden. Eine Verlegung der Trasse ist nicht möglich. Bei baulichen Anlagen oder Baumpflanzungen ist grundsätzlich ein seitlicher Abstand von 2 m zu den Rohraußenwänden der Leitungen einzuhalten. Die Leitungen liegen größtenteils in Haubenkanälen. Für die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen wird einseitig ein mit Baufahrzeugen befahrbarer Schutzstreifen neben der Trasse von 3 m Breite benötigt. Dieser darf nicht im Böschungsbereich liegen. Eine Spiegelung der Dehnungsbögen zur besseren Baufeldausnutzung ist außerhalb von Böschungsbereichen gegebenenfalls möglich, wenn die notwendigen Schutzzonen eingehalten werden und die Leitungen frei zugänglich bleiben. Eine weitere Fernwärmetrasse (2 x DN 400) verläuft nördlich der Wartenberger Straße in Ost-West-Richtung. Hierbei handelt es sich um eine untergeordnete Fernwärmetrasse, die ebenfalls nicht überbaut werden darf und nicht umverlegt werden kann. Auch die in Nord-Süd-Richtung parallel zur Wustrower Straße verlaufende Nebenversorgungsleitung, die von der Wartenberger Straße auf die Südseite der Falkenberger Chaussee führt, darf nicht überbaut werden. Dieser Teilabschnitt der Trasse kann aber zur Baufeldfreimachung Richtung Wustrower Straße verlegt werden. Im Falle einer Verlegung müssen die vorhandenen Schachtbauwerke als Festpunkte erhalten und freigehalten werden, sie können aber mit einem Luftgeschoss mit einer lichten Höhe von 5 m überbaut werden. 38 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Abb. 7: Lage der nicht überbaubaren Fernwärme-, Trink- und und Abwasserdruckleitungen, Quelle: eigene Darstellung Abb. 8: Möglichkeiten der Umverlegung der Trink- und Abwasserdruckleitung, Quelle: Berliner Wasserbetriebe 39 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 40 Stufe I (großräumige Straßenverbindung) Stufe I) (übergeordnete Straßenverbindung) Stufe III (örtliche Straßenverbindung) Ergänzungsstraßen (Straßen von besonderer Bedeutung) Quelle: https://www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/ verkehrsplanung/strassen-und-kfz-verkehr/ uebergeordnetes-strassennetz/ (Stand 4/2021) Abb. 9, 10: Übergeordnetes Straßennetz Bestand 2017 (li.) und Planung 2025 (re.) Abb. 11: Internes Erschließungssystem, Quelle: eigene Darstellung Abb. 12: ÖPNV-Anbindung, Quelle: eigene Darstellung Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Der Leitungsbestand südlich der Falkenberger Chaussee darf ebenfalls nicht überbaut werden. Eine flächenhafte Überplanung aller Leitungen, wie beispielsweise mit Stellplätzen, Platzflächen, Geh- und Radwegen, ist grundsätzlich möglich. Baumpflanzungen im Bereich der Kanäle und Schutzstreifen sind zu vermeiden, um die rasche Freimachung im Schadensfall zu ermöglichen. 2.5 Verkehrserschließung 2.5.1 Modal Split Zur Ermittlung des Modal Split wurden die Daten der SrV (System repräsentativer Verkehrsbefragungen) für Berlin aus den Jahren 2013 und 2018 herangezogen. Der Anteil des motorisierten Individualverkehrs (MIV) am gesamten Verkehrsaufkommen liegt im Bezirk Lichtenberg bei rund 25 % und damit unter dem durchschnittlichen MIV-Anteil der Gesamtstadt (26 %). Lichtenberg hat im Vergleich zum gesamtstädtischen Raum einen geringeren Radverkehrsanteil (-4 %) und einen höheren Anteil am öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV, +4 %). Die Fußverkehrsanteile sind identisch. Berlin hat insgesamt betrachtet einen Rückgang der mit dem MIV zurückgelegten Wege im Vergleich der letzten fünf Jahre von etwa 4 % zu verzeichnen. Der Radverkehr und der ÖPNV haben im gleichen Zeitraum deutlich an Bedeutung zugenommen. 2.5.2 Motorisierter Individualverkehr (MIV) Die Haupterschließung der Großsiedlung bildet die Falkenberger Chaussee mit einer Verkehrsbelastung von rund 22.800 bis 26.900 KFZ pro Tag im DTVw (durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an Werktagen) gemäß der aktuellen Verkehrsmengenkarte mit Bezugsjahr 2014 der Verkehrslenkung Berlin. Als zentrale Verkehrsachse mit einer Straßenbahntrasse in Mittellage durchschneidet die Falkenberger Chaussee das Wettbewerbsgebiet und liegt durch ihre Rampenlage am östlichen Rand des Wettbewerbsgebietes rund 5 m bis 6 m über dem Geländeniveau der benachbarten Grundstücke. Die Falkenberger Chaussee ist in der Karte Übergeordnetes Straßennetz, Bestand 2017 (Abb. 9) als übergeordnete Straßenverbindung Stufe II dargestellt. Sie verbindet das Gebiet nach Südwesten über die Bundesstraße 2 (B 2) oder die Landsberger Allee mit der Berliner Innenstadt. Nach Nordosten führt sie auf die B 158 mit direkter Verbindung zum Berliner Ring (BAB 10). Darüber hinaus besteht über die Wartenberger Straße in südlicher Richtung eine Anbindung in Richtung Alt-Hohenschönhausen/ Landsberger Allee. Eine weitere Anbindung an Alt-Hohenschönhausen besteht über die örtliche Straßenverbindung (Stufe II) Pablo-Picasso-Straße. Die Karte Übergeordnetes Straßennetz, Planung 2025 (Abb. 10) sieht für die Falkenberger Chaussee auf dem Abschnitt östlich der Bahntrasse eine Rückstufung von Stufe II auf Stufe III (örtliche Straßenverbindung) vor. Für die Pablo-Picasso-Straße ist eine Hochstufung von Stufe III auf Stufe II als übergeordnete Straßenverbindung vorgesehen. Die auch im FNP (Anlage 2.06) dargestellte Straßenverbindung parallel zu diesem Straßenzug wird als neue Straßenverbindung parallel zu der bestehenden Bahnanlagen Richtung B2 geführt werden (Tangentialverbindung Nord TVN). Die Wartenberger Straße gehört zum Ergänzungsnetz. 41 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.5.3 Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) Im Osten des Wettbewerbsgebietes befindet sich der Bahnhof Hohenschönhausen, an dem die S-Bahn-Linie S75 Wartenberg–Warschauer Straße im 10-Minutentakt sowie die Regionalverkehrslinien RB12 Berlin–Templin und RB24 Cottbus–Eberswalde verkehren. Zudem wird der Bahnhof von den in der Falkenberger Chaussee verkehrenden Straßenbahnlinien M4 und M17 sowie den Buslinien X54, 154, 197, 256 und N56 der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) bedient. Die Straßenbahnlinie M4 verbindet das Gebiet mit Falkenberg im Osten und (über Greifswalder Straße) mit dem Alexanderplatz beziehungsweise Hackeschen Markt im Zentrum der Stadt. Die Linie M17 bietet eine tangentiale Verbindung nach Süden über den S-Bahnhof Karlshorst nach Schöneweide, der Express Bus X54 fährt nach Pankow beziehungsweise Marzahn und Hellersdorf. In der Zingster Straße verkehrt die Straßenbahnlinie M5, die Neu-Hohenschönhausen über den Alexanderplatz und Hauptbahnhof mit Moabit verbindet. Der Bahnhof Hohenschönhausen ist ein hoch frequentierter Haltepunkt mit Verknüpfungsfunktion, dessen Bedeutung sich ab 2022 mit der Taktverkürzung im Regionalverkehr und Direktanbindung des Flughafens BER noch steigern wird. Das Verkehrsmodell des Landes Berlin prognostiziert für 2030 (Prognosestand 02/2020) eine Steigerung der Fahrgastzahlen um 50 % von 12.000 auf 18.000 Fahrgäste, die täglich am Bahnhof Hohenschönhausen ein- und aussteigen werden. Stadträumlich ist der Bahnhof jedoch isoliert. Er ist über die Brücke der Falkenberger Chaussee über Treppen, Rampen und Fahrstuhlanlagen angebunden. Der einzige niveaugleiche Zugang vom Wettbewerbsgebiet führt auf den bisher wenig bedeutsamen Regionalbahnsteig (Abfahrt der Züge in Richtung Lichtenberg). Die Erschließung über die Brücke bedeutet weite Wege aus den umgebenden Wohnquartieren, zudem weist die Brücke für den Rad- und Fußverkehr nur eine sehr geringe Breite aus, so dass es hier zu Konflikten zwischen den Verkehrsarten kommt. 2.5.4 Rad- und Fußverkehr Im Umfeld des Wettbewerbsgebietes verlaufen mehrere Routen des übergeordneten Fahrradnetzes Berlin, die sich am Bahnhof Hohenschönhausen sowie am Knotenpunkt Falkenberger Chaussee/Zingster/Rüdickenstraße kreuzen. Entlang der Falkenberger Chaussee verläuft die Radialroute 7 (RR7), die Hohenschönhausen über Lichtenberg und Friedrichshain mit dem Bezirk Mitte verbindet. Die Falkenberger Chaussee und teilweise auch die Zingster Straße sind mit Radverkehrsanlagen ausgestattet, wobei die Qualität der Anlagen abschnittsweise sehr unterschiedlich ist. In den Wohnstraßen wird der Radverkehr im Mischprinzip auf der Fahrbahn geführt. Entlang der Falkenberger Chaussee herrscht zwischen dem Bahnhof Hohenschönhausen, den Wohngebieten und dem Linden-Center ein starkes Fußgängeraufkommen. Wegen der Radwegführung auf den Gehwegen kommt es hier häufig zu Konflikten zwischen Fuß- und Radverkehr, da der zur Verfügung stehende Raum für beide Verkehrsarten nicht ausreichend ist. Die Falkenberger Chaussee ist für Fußgänger*innen nur an den ampelgesicherten Kreuzungen an der Wustrower Straße und am Bahnhof Hohenschönhausen überquerbar. 42 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.5.5 Ruhender Verkehr Auf der unbebauten Fläche zwischen Kino und Falkenberger Chaussee befindet sich heute eine großflächige Stellplatzanlage mit etwa 350 Stellplätzen, von denen rund 120 vom Kino CineMotion für Besucher angemietet sind. Die übrigen Stellplätze befinden sich auf dem Grundstück des Landes Berlin und sind öffentlich zugänglich. Nordöstlich an die Fläche angrenzend existiert ein Park & Ride-Platz mit 45 öffentlichen Parkplätzen. Die private Erschließungsfläche östlich und westlich des Kinos ist für Mitarbeiter und Schwerbehinderte vorgesehen (24 Stellplätze). Weitere Stellplätze befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Falkenberger Chaussee (Flurstück 173), die temporär an die Wohnungsbaugenossenschaft „Neues Berlin“ vermietet sind. 2.6 Immissionen 2.6.1 Lärmimmissionen Das Wettbewerbsgebiet ist aufgrund seiner Lage an der stark frequentierten Falkenberger Chaussee und der Nähe zu den Gleisanlagen der DB und BVG stark lärmexponiert. Die Schallimmissionspläne Gesamtverkehrslärm in 2 m und 20 m Höhe über Grund für Tag und Nacht (Abb. 1316) verdeutlichen, dass die Schwelle der Gesundheitsgefährdung von 70 dB(A) tagsüber in Teilbereichen überschritten wird. Nachts wird der Schwellenwert von 60 dB(A) am Bahndamm und an der Falkenberger Chaussee überschritten. Insbesondere Immissionswerte in 20 m Höhe über Grund machen die starke Verlärmung der genannten Bereiche deutlich. Zu den Lärmbelastungen des Straßen- und Schienenverkehrs kommen Immissionen durch den Park & Ride-Platz, das Linden-Center und das Gesundheitszentrum (Lieferverkehr, Ladebetrieb), die Diskothek und Gastronomie im Gebäude des Kinos (einschließlich Schankvorgarten mit 36 Sitzplätzen) sowie die Lärmemissionen der Klima- und Lüftungsanlagen der genannten Gewerbeeinrichtungen. Abb. 13: Schallimmissionen Tag, 2 m Höhe über Grund, Quelle: Fisbroker Abb. 14: Schallimmissionen Tag, 2 m Höhe über Grund, Quelle: Fisbroker Abb. 15: Schallimmissionen Nacht, 2 m Höhe über Grund, Quelle: Fisbroker Abb. 16: Schallimmissionen Nacht, 2 m Höhe über Grund, Quelle: Fisbroker 43 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.6.2 Erschütterungen Bei den gegebenen Abstandsverhältnissen der Bahnanlagen zum Wettbewerbsgebiet muss damit gerechnet werden, dass über den Baugrund und die Bauwerksgründung verkehrsbedingte Erschütterungen in relevanten Größenordnungen auf die Geschossdecken und die Wände der zu planenden Baukörper übertragen werden. Je nach Anregungscharakteristik, Intensität und Gebäudeposition auf dem Grundstück können diese zu spürbaren Erschütterungen oder Fußbodenschwingungen führen. 2.7 Planungsvorgaben 2.7.1 Planungsgenese Bereits 2009 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zusammen mit dem Liegenschaftsfonds Berlin ein städtebauliches Gutachterverfahren für die damals wie heute brachliegenden Grundstücke beiderseits der Falkenberger Chaussee sowie die damals noch unbeplanten und unbebauten Schulstandorte durchgeführt (siehe Anlage 4.01), dessen Ergebnis jedoch nicht weiterverfolgt wurde. 2013 ist für die unbebauten Flächen südwestlich und nordöstlich des Kinos das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 11-73 VE zur Erweiterung des Stadtteilzentrums eingeleitet worden. Geplant waren auf der südwestlichen Teilfläche die Errichtung eines bis zu 6-geschossigen gemischten Gebäudekomplexes mit betreutem Wohnen und Pflege, Einzelhandelsnutzungen, Arztpraxen und Café und auf der nordöstlichen Teilfläche die Realisierung eines Verbrauchermarktes (siehe Anlage 4.04). Da der Vorhabenträger das Verfügungsrecht über das Vorhabengebiet nicht sichern konnte, wurde das Verfahren im Juni 2019 eingestellt. 2.7.2 Planungsrecht Derzeit sind die Flächen im Wettbewerbsgebiet planungsrechtlich nach § 34 BauGB zu beurteilen. Angesichts der heterogenen Nutzungs- und Bebauungsstruktur an dem Standort ergibt sich jedoch keine augenfällige Fortentwicklung der Bebauung aus der Umgebung, so dass für die Realisierung von Vorhaben im Realisierungsteil des Wettbewerbsgebietes die Aufstellung eines Bebauungsplans geplant ist, im Rahmen dessen die vorbeugende Konfliktbewältigung unter anderem hinsichtlich der Sicherung der Erschließung, der Wohnfolgeinfrastruktur und des Lärmschutzes erfolgen soll. Es ist beabsichtigt, die Flächen als Urbanes Gebiet (MU) gem. § 6a BauNVO zu entwickeln, was die Errichtung von Wohnungen, Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen erlaubt, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die Ausweisung als MU ermöglicht zudem eine Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und eine Geschossflächenzahl (GFZ) bis 3,0. 2.7.3 Flächennutzungsplan (FNP) Der Flächennutzungsplan (Abb. 17, Anlage 2.06) Berlin stellt die Bereiche beiderseits der Falkenberger Chaussee als gemischte Baufläche M2 mit Einzelhandelskonzentration dar. Die angrenzenden Bereiche sind als Wohnbaufläche W2 (GFZ bis 1,5) dargestellt. Die Schulstandorte im Norden und im Süden weist der FNP als Gemeinbedarfsflächen mit der Zweckbestimmung Schule und den Grünzug an der Bahntrasse als Grünfläche mit der Zweckbestimmung öffentliche Grünanlage aus. Die Falkenberger 44 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 45 Chaussee ist bis zum S- und Regionalbahnhof Hohenschönhausen als übergeordnete Hauptverkehrsstraße dargestellt. Auch die langfristig geplante Tangentialverbindung Nord (TVN) zur großräumigen Verkehrsentlastung für den Nordostraum Berlins ist mit einer Trassenführung parallel zur Bahntrasse als übergeordnete Verbindung dargestellt. 2.7.4 Landschaftsschutzprogramm (LaPro) Das Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm für Berlin (Abb. 18-21, Anlage 2.07) ergänzt den Flächennutzungsplan und gibt flächendeckend für Berlin „grüne“ Ziele zur Sicherung der Lebensqualitäten für die wachsende Stadt vor. Das LaPro besteht aus den vier aufeinander abgestimmten Programmplänen Naturhaushalt/Umweltschutz, Biotopund Artenschutz, Landschaftsbild sowie Erholung und Freiraumnutzung lan Berlin), Stand Neubekanntmachung 2015 mit folgenden Zielsetzungen für das Wettbewerbsgebiet: shalt/Umweltschutz (Programmplan) ftsbild (Programmplan) Abb. 17: Flächennutzungsplan, aktuelle Arbeitskarte, Quelle: Senats­ verwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen LaPro Beschlussfassung: Biotop- und Artenschutz (Programmplan) Geoportal Berlin, PDF erstellt am 17.02.2020 LaPro Beschlussfassung: Erholung und Freiraumnutzung (Programmplan) Geoportal Berlin, PDF erstellt am 17.02.2020 Abb. 18, 19: LaPro: Naturhaushalt/ Umwelt­schutz (li.), Biotop- und Arten­ schutz (re.), Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Geoportal Berlin, PDF erstellt am 17.02.2020 Abb. 20, 21: LaPro: Landschaftsbild (li.), Erholung/Freiraum­nutzung (re.), Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Naturhaushalt/Umweltschutz Erhöhung des Anteils naturhaushaltswirksamer Flächen dezentrale Regenwasserbewirtschaftung Erhalt/Neupflanzung von Stadtbäumen Verbesserung der bioklimatischen Funktion und Durchlüftung Erhalt, Vernetzung und Neuschaffung klimawirksamer Grün- und Freiflächen Biotop- und Artenschutz Erhalt der hohen biotischen Vielfalt Schutz, Pflege und Wiederherstellung von natur- und kulturgeprägten Landschaftselementen Schaffung zusätzlicher Lebensräume für Flora und Fauna Entwicklung des gebietstypischen Baumbestandes Verbesserung der Biotopqualität in Großsiedlungen Landschaftsbild Erhalt und Entwicklung charakteristischer Stadtbildbereiche sowie markanter Landschafts- und Grünstrukturen Entwicklung des Grünanteils auf Infrastrukturflächen Berücksichtigung ortstypischer Gestaltelemente und besonderer Siedlungs- und Freiraumzusammenhänge Quartiersbildung durch Entwicklung raumbildender Strukturen und Verwendung von Leitbaumarten in den Großsiedlungen Erholung und Freiraumnutzung Erschließung von Freiflächen und Erholungspotenzialen Vernetzung der Grün- und Freiflächen Entwicklung von Wegeverbindungen Erhöhung der Aufenthaltsqualität vorhandener Freiräume und Infrastrukturflächen sowie im Straßenraum Verbesserung der Durchlässigkeit zum landschaftlich geprägten Raum Entwicklung und Qualifizierung kleiner, quartiersbezogener Freiflächen 2.7.5 Städtebaulicher Rahmenplan Im Auftrag des Bezirksamts Lichtenberg wurde 2019 ein städtebaulicher Rahmenplan (Anlage 2.03) für die Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen erarbeitet, der die Ermittlung von Nachverdichtungspotenzialen, auch für den Wohnungsbau, zum Gegenstand hat. Das Zentrum um den Prerower Platz wurde im Rahmenplan einer vertieften Betrachtung unterzogen. Er sieht hier die Quantifizierung und Qualifizierung des Angebots durch die Ansiedlung weiterer Magnetbetriebe und Frequenzbringer sowie die Förderung der Zentrumsfunktion durch Verbesserung der räumlich-funktionalen Struktur, die Steigerung der Funktionsmischung und der Funktionsdichte sowie die Aufwertung des öffentlichen Raums und Erhöhung der Aufenthaltsqualität vor. In Bezug auf die Bebauungsstruktur schlägt der Rahmenplan eine bauliche Komplettierung durch Schließung baulicher Kanten – insbesondere entlang der Falkenberger Chaussee – vor (Abb. 22) und empfiehlt Gebäudekörper mit ausstrahlender Wirkung zur Imagebildung, die Berücksichtigung wichtiger Durchgänge und -blicke sowie einen gestalterischen Umgang mit Höhenversprüngen in Gebäuden und im Freiraum. 46 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 47 Städtebaulicher Rahmenplan Mischnutzung / perspektivisch Infrastruktur / perpektivisch „Nicht-Wohnnutzung (Grün, Gemeinbedarf, Gewerbe) / perspektivisch Abb. 22: Städtebaulicher Rahmenplan Großsiedlung Neu-Hohenschönhau­ sen – Detailstandort Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen, Quelle: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Landschaftsrahmenplan Grünanlage Neuerwerb Sanierungsfläche Bestand Abgabefläche Waldfläche Grünzug Vernetzung Biotope Barrieren aufheben Lückenschluss Wege Entwicklung Landschaftsschutzgebiet nichtöffentliche Waldfläche Abb. 23: Landschaftsrahmenplan – Maßnahmen- und Entwicklungskarte, Quelle: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin wicklungsplan (StEP) Wohnen 2030: Neubaupotenziale Neubaupotenziale 50 - 199 Wohneinheiten 200 - 999 Wohneinheiten 1000 und mehr Wohneinheiten Überwiegend landeseigen Überwiegend nicht landeseigen Kurzfristig (inkl. in Realisierung) Mittelfristig Abb. 24: Stadtentwicklungsplan (StEP) Wohnen 2030 – Neubaupotenziale, Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Geoportal Berlin, PDF erstellt am 21.07.2020 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben 2.7.6 Landschaftsrahmenplan (LRP) Die umliegenden Landschaftsräume wurden seit den 1990er Jahren unter Natur- und Landschaftsschutz gestellt. Das etwa 42 ha große Landschaftsschutzgebiet „Falkenberger Krugwiesen“ im Südosten des Wettbewerbsgebietes wird laut Verordnung geschützt, um die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts zu erhalten. Die angrenzenden Naturschutzgebiete „Malchower Aue“ und „Wartenberger/Falkenberger Luch“ im Norden und Nordosten der Großsiedlung sowie der Landschaftspark „Wartenberger Feldmark“ stellen klimatische Entlastungsbereiche dar. Für das Wettbewerbsgebiet und das nähere Umfeld sind im 2014 aufgestellten Landschaftsrahmenplan (Anlage 2.04) insbesondere Maßnahmen zum Lückenschluss von Wegeverbindungen südwestlich der Bahntrasse sowie entlang des Übergangs zum Landschaftsraum im Norden vorgesehen. Darüber hinaus sind Maßnahmen an der Bahntrasse zur Vernetzung von Biotopen und zur Aufhebung von Barrieren definiert. 2.7.7 Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (StEP Wohnen) Der Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 (Anlage 2.05) wurde am 20.08.2019 vom Berliner Senat beschlossen. Er zeigt unter anderem Flächenpotenziale in allen Berliner Bezirken für insgesamt rund 200.000 neue Wohnungen auf und benennt mögliche Umsetzungszeiträume. Im Vertiefungsplan „Weiterentwicklung bestehender Siedlungen“ ist Neu-Hohenschönhausen als Priorität-II-Gebiet (Prüfgebiet) dargestellt. Das bedeutet, dass hinsichtlich der städtebaulichen Struktur eine grundsätzliche Eignung für eine Weiterentwicklung besteht, die Rahmenbedingungen jedoch noch zu prüfen sind. Im Plan „Neubaupotenziale“ (Abb. 23), der Wohnungsneubaupotenziale in geplanten Stadtquartieren wie auch im Zuge der Weiterentwicklung bestehender Siedlungen aufzeigt, sind innerhalb des Wettbewerbsgebietes und im unmittelbaren Umfeld mehrere Standorte mit einem Potenzial ab 50 Wohnungen sowie zwei große Neubaustandorte mit einem Potenzial ab 200 Wohnungen (Mühlengrund und Seehausener/Pablo-Picasso-Straße) dargestellt, die kurz- bis mittelfristig überwiegend als gemeinwohlorientierter Wohnungsbau beziehungsweise im Rahmen des „Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung“ entstehen sollen. 2.7.8 Bezirkliches Zentren- und Einzelhandelskonzept (ZEK) Das Stadtteilzentrum Prerower Platz ist durch einen guten qualitativen und quantitativen Einzelhandelsbesatz sowie einen Schwerpunkt im Bereich der mittelfristigen Bedarfsgüter – insbesondere Bekleidung – gekennzeichnet. Es erfüllt hinsichtlich seiner Verkaufsflächenausstattung wie auch aufgrund seiner Einbettung in die umgebenden Geschosswohnungsbauten und der guten verkehrlichen Erreichbarkeit eine wichtige Versorgungsfunktion für die Mittelbereiche Hohenschönhausen Nord und Hohenschönhausen Süd. Obwohl die Verkaufsflächen im Einzelhandel rückläufig sind und Leerstände zunehmen, wird gemäß dem ZEK von 2011 eine Ergänzung der Verkaufsfläche des Stadtteilzentrums Prerower Platz um bis zu 9.000 m² als verträglich angesehen. Für zentrenrelevante Sortimente können 6.000 m² Verkaufsfläche einschließlich maximal 1.500 m² für Nahrungs- und Genussmittel verwendet werden. Die verbleibenden 3.000 m² Verkaufsfläche stehen als Potenzial für nicht zentrenrelevante Sortimente zur Verfügung. Das Zentren- und Einzelhandelskonzept bedarf einer Überarbeitung. Die am Standort vorhandenen Verkaufsflächen – insbesondere im Linden- 48 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Center – sollen im zentrenrelevanten Sortimentbereich durch die Ansiedlung ausschließlich kleinflächiger Verkaufseinrichtungen ergänzt werden. 2.7.9 Nutzungsleitbild Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen Im Vorfeld des städtebaulichen Wettbewerbs hat das Bezirksamt Lichtenberg ein Nutzungsleitbild (Anlage 3.03) für die Entwicklung des Areals rund um den Prerower Platz zum „Urbanen Zentrum Neu-Hohenschönhausen“ entwickelt, welches Leitideen zu den Themen Städtebau, Verkehr und Freiraum, Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Kultur und Verwaltung, Büroflächen, Soziales und Gesundheit umfasst. Um auch die Belange der Anwohner*innen, Gewerbetreibenden sowie der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft in das Nutzungsleitbild einfließen zu lassen, hat der Bezirk ein breit angelegtes Beteiligungsverfahren über die Onlineplattform mein.berlin.de und eine Standortkonferenz durchgeführt. Das Nutzungsleitbild bildet die Grundlage für die inhaltliche Programmatik der Wettbewerbsaufgabe. 2.7.10 Hochhausleitbild für Berlin (HHLB) Das Hochhausleitbild für Berlin (Anlage 3.01) formuliert Anforderungen und Maßnahmen für im städtebaulichen Kontext verträgliche, architektonisch qualitätsvolle und funktional zukunftsfähige Hochhausvorhaben. Vor dem Hintergrund der physischen Präsenz und Dominanz von Hochhäusern im Stadtbild werden hohe Ansprüche an die Begründung von Hochhausstandorten gestellt. Zur Gewährleistung einer verträglichen Integration in den Stadtkörper setzt das Hochhausleitbild den Rahmen, um künftige Hochhäuser systematisch in einem partizipativen Prozess von der ersten Projektidee bis hin zur Genehmigungs- und Ausführungsplanung zu betrachten. Das Hochhausleitbild für Berlin weist keine konkreten Standorte aus, die für Hochhausvorhaben geeignet sind. Vielmehr enthält das Hochhausleitbild übergeordnete, gesamtstädtisch relevante Vorgaben und Empfehlungen, die durch bezirkliche und lokale Detailkonzepte vertieft und ergänzt werden sollen. Die Prüfung der Eignung eines Standortes für ein Hochhaus sowie die Feststellung der möglichen Höhe, Typologie und notwendiger gesellschaftlicher Anforderungen erfolgt immer in einer individuellen Betrachtung des Ortes und des geplanten Programms gemeinsam mit dem städtebaulichen und sozialen Umfeld. Das Hochhausleitbild gibt Prüf- und Ausschlusskriterien vor, die an den jeweiligen Standort anzulegen sind. Dies sind übergeordnete Standortkriterien mit räumlichem Bezug wie Denkmalschutz, Erhaltungsgebiete, naturschutzrechtliche Schutzgebiete, Flächennutzungsplanung, Zentrenbezug und die Verkehrsanbindung. Diese Kriterien wurden im Rahmen einer Hochhausstudie (Anlage 3.02) für das Wettbewerbsgebiet geprüft mit dem Ergebnis, dass keine Ausschlusskriterien bestehen und der Standort für ein Hochhausvorhaben grundsätzlich in Betracht gezogen werden kann. 2.8 Ergebnisse aus der Bürgerbeteiligung 2.8.1 Beteiligungsverfahren zum Wettbewerb Begleitend zur Vorbereitung des Wettbewerbs wurde über die Plattform mein.berlin.de ein Partizipationsverfahren durchgeführt, im Rahmen dessen interessierte Bürger*innen ihre Wünsche und Ideen für die zukünftige 49 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben Entwicklung des Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen einbringen konnten. Die Ergebnisse der Beteiligung sind in Abwägung mit den Entwicklungsinteressen des Landes Berlin in die Aufgabenstellung der Auslobung eingeflossen. Im ersten Schritt der Beteiligung wurde die Bürger*innen nach der Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes gefragt. Dabei wurden von denjenigen, die sich an der Umfrage beteiligt haben, insbesondere die eher schlechte Qualität und Ausstattung des Wettbewerbsgebietes bemängelt. Als gut bewertet wurde hingegen die ÖPNV-Anbindung, jedoch mit der Einschränkung, dass die Anbindung des S- und Regionalbahnhofs Hohenschönhausens aufgrund des beengten Raums auf der Brücke der Falkenberger Chaussee für den Fuß- und Radverkehr sehr unattraktiv ist. Für das urbane Zentrum Neu-Hohenschönhausen wünschen sich die Anwohner*innen und Besucher*innen vor allem mehr Aufenthaltsqualität im Stadtraum, Verweil-, Freizeit- und Kulturangebote und Raum für Begegnungen sowie eine Belebung der Erdgeschosszonen durch attraktive Nutzungen wie Cafés oder Restaurants. In einem zweiten Schritt der Beteiligung wurde den Bürger*innen die Wettbewerbsaufgabe der Auslobung vorgestellt, die sie in den einzelnen Kapiteln kommentieren konnten. Dabei zeigte sich, dass einige Bürger*innen, die an der Diskussion teilgenommen haben, die Chancen der Entwicklung des Gebietes zu einem urbanen Zentrum aufgrund seiner Stadtrandlage grundsätzlich kritisch einschätzen. Andere wünschen sich eine attraktive Bebauung, die sich qualitativ von der Bestandsbebauung abhebt und den Standort auch für „Nicht-Hohenschönhausener“ attraktiv macht. In Bezug auf die Nutzungsmischung wurden Räume für Start-Ups und kleine Betriebe und Arztpraxen sowie Räume und Angebote für Jugendliche gewünscht und ein Wohnungsangebot, das eine soziale Mischung ermöglicht. Diese soll sich auch im öffentlichen Raum mit Angeboten für alle Bevölkerungsschichten wiederfinden. Das Thema Verkehr und Mobilität wurde unter den Brüger*innen, die an der Diskussion teilgenommen haben, kontrovers bewertet. Während das ÖPNV-Angebot von den meisten als gut, aber für eine Verkehrswende weg vom Individualverkehr als nicht ausreichend beschrieben wurde, scheiden sich beim Stellplatzbedarf die Geister. Während einige eine deutliche Reduzierung des Stellplatzschlüssels fordern, um durch die Verknappung die Verkehrswende zu befördern, halten andere erst eine Verbesserung des ÖPNV-Angebotes für erforderlich, bevor das Stellplatzangebot reduziert werden kann. Eine Quartiersgarage als Mobility-Hub mit ergänzenden Mobilitätsangeboten wurde allgemein begrüßt. Die detaillierten Ergebnisse der Online-Beteiligung können unter https:// mein.berlin.de/vorhaben/2020-00104/ angesehen werden. 2.8.2 Beteiligungsverfahren zur Hochhausstudie Auch zur Hochhausstudie (Anlage 3.02), die im Vorfeld des Wettbewerbs erarbeitet wurde, wurde eine Online-Beteiligung auf mein.berlin.de durchgeführt. In einer Umfrage wurden die Bürger*innen gefragt, ob Sie das Wettbewerbsgebiet grundsätzlich für eine Hochhausbebauung geeignet halten, wenn ja, für wieviele Hochhäuser und welche Höhe sie sich 50 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 2 Situation und Planungsvorgaben maximal für ein Hochhaus vorstellen können. Der überwiegende Teil der Bürger*innen, die an der Umfrage teilgenommen haben, hält den Standort grundsätzlich für eine Hochhausbebauung geeignet und kann sich ein oder zwei Hochhäuser vorstellen. Bei der maximalen Höhe gehen die Meinungen auseinander, eine Bebauung über 90 m befürworten aber die wenigsten. Aus den Kommentaren geht hervor, dass sich die Bürger*innen, die sich eine Hochhausbebauung vorstellen können, eine architektonisch anspruchsvolle, identitätsstiftende Bebauung wünschen, die den Standort qualitativ aufwertet. In der Hochhausbebauung wird die Chance gesehen, Platz für Freiräume zu schaffen. Auf eine qualitativ hochwertige Ausstattung mit öffentlichen Freiräumen wird überhaupt sehr viel Wert gelegt, hier wünschen sich die Bürger*innen durchweg eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Ist-Zustand. Angeregt wird die Schaffung von mehr Grünflächen und Bäumen – auch unter Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten und Biodiversität –, von Plätzen mit Aufenthaltsqualität, Treffpunkten und Verweilmöglichkeiten und Angeboten wie Cafés oder Freizeiteinrichtungen. Das wünschen sich auch diejenigen Bürger*innen, die einer Hochhausbebauung oder überhaupt einer weiteren Bebauung kritisch gegenüberstehen. Gefragt nach der Nutzungsmischung für ein Hochhaus und den Nutzungen für ein öffentlich zugängliches Erdgeschoss und Dachgeschoss wünschten sich die Bürger*innen, die sich an der Diskussion beteiligt haben, eine vielfältige Nutzungsmischung innerhalb eines Hochhauses mit diversen Wohnformen, kleinteiligem Gewerbe wie auch Arztpraxen, kulturelle und Bildungsangebote, Bürgerdienste und Treffpunkte für die Bewohner*innen des Quartiers. Für das Erdgeschoss wurden vor allem Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie (auch nicht kommerzielle) und Begegnungsräume genannt. Für das Dachgeschoss waren die am häufigsten genannten Nutzungen Café/Restaurant oder Bar mit Dachterrasse und Aussichtsplattform. Darüber hinaus werden auch Räume für den Sport benannt. Die detaillierten Ergebnisse der Online-Beteiligung können unter https:// mein.berlin.de/vorhaben/2020-00104/ angesehen werden. 51 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.1 Allgemeine Zielstellung Mit dem Neubau von bis zu 80.000 m² Geschossfläche für neue Nutzungen innerhalb des Realisierungsteils soll das bestehende Stadtteilzentrum ergänzt und in seiner Funktion gestärkt werden. Ziel des Wettbewerbs ist es, Planungen für ein innovatives Quartier zu entwickeln, das sich durch hohe städtebauliche Qualität und gelungene baulich-räumliche sowie sozio­ökonomische und ökologische Strukturen auszeichnet. Die wesentlichen Nutzungsbausteine Wohnen, Einzelhandel, Gastronomie und Dienstleistung sowie öffentliche Einrichtungen des Bezirks (Kultur, Bildung und Verwaltung) sollen sich eng ineinander verzahnen, der öffentliche Raum soll hohe Aufenthalts- und Nutzungsqualitäten bieten und als Ort der Begegnung die Kommunikation fördern. Kurze Wege zu Versorgungs- und Infrastrukturangeboten sollen die Nahmobilität unterstützen. Im Sinne eines nachhaltigen innovativen Städtebaus spielt der sparsame und effiziente Umgang mit vorhandenen Ressourcen wie Boden und Wasser ebenso eine Rolle wie die Auseinandersetzung mit klimatischen und ökologischen Aspekten. Ziel ist es, am Standort ein vielfältiges, multifunktionales und lebendiges Quartier zu schaffen und somit zu einer Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen in der Großsiedlung beizutragen. Die Nicht-Wohnnutzungen sollen in ihrer spezifischen Art und Mischung für mehr Urbanität und Lebendigkeit im Zentrum Neu-Hohenschönhausen sorgen. 3.2 Städtebauliche Struktur Im Rahmen des Wettbewerbs werden städtebaulich-freiräumliche Konzepte erwartet, die eine den Potenzialen und Entwicklungszielen des Standortes angemessene Bebauung ermöglichen, die mit den städtebaulichen Strukturen im Umfeld korrespondiert und im Kontext der urbanen Umgebung nachhaltige Architektur schafft. Es ist eine Bebauung zu entwickeln, die zusammen mit der Bestandsbebauung ein Zentrum mit klarer Adressbildung und hohem Identifikationspotenzial für seine Bewohner*innen und Besucher*innen ausbildet. Die Lage der potenziellen Baugrundstücke erfordert einen differenzierten und gleichermaßen sorgfältigen Umgang mit den unterschiedlichen Standortbedingungen – den prominenten, aber lärmbelasteten Grundstücken an der Falkenberger Chaussee sowie den verborgenen, rückwärtigen Grundstücken beiderseits des Kinos in der Nachbarschaft zu den Bestandswohntürmen und dem Schulstandort. Das vorzuschlagende städtebauliche Konzept soll Flexibilität hinsichtlich möglicher kommunaler und genossenschaftlicher Bauherren und Entwicklungsetappen sowie der konkreten Ausgestaltung der Gebäude im Einzelnen aufweisen. Gleichzeitig soll die nötige Robustheit im Städtebau nachgewiesen werden, die es ermöglicht, auch unter zukünftigen Entwicklungsstandards die städtebaulichen Setzungen einzuhalten und somit eine nachhaltige Planung zu sichern. 52 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.2.1 Potenzielle Baugrundstücke Als potenzielle Baugrundstücke stehen die teilweise als Stellplatzanlage genutzten Flächen und Böschungsbereiche beiderseits der Falkenberger Chaussee zur Verfügung, wobei bei der südlichen Fläche die Restriktionen durch den Leitungsbestand der Berliner Wasserbetriebe (Trink- und Abwasserdruckleitungen) und bei der nördlichen die Restriktionen durch die Fernwärmeleitung zu beachten sind. Die Leitungen sind im Lageplan im M 1:500 darzustellen (siehe Kapitel 1.11.2). Außerdem kommen das Grundstück des überwiegend leerstehenden Gewerbebaus Wustrower Straße 18 wie auch die benachbarte „Grünfläche“ für eine potenzielle Neubebauung in Betracht. Aufgrund des derzeitigen überwiegenden Leerstandes und bestehenden Sanierungsbedarfs hat die BIM Offenheit für neue städtebauliche Ideen, die gegebenenfalls eine Überplanung des Bestandes beinhalten, signalisiert. Außerdem kann die brachliegende Fläche nordöstlich des Kinos einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ein direkter Anbau des Kinogebäudes ist zu allen Seiten ausgeschlossen. Der Brunnenplatz in seiner gegenwärtigen Form bietet keine Aufenthaltsqualitäten, nicht zuletzt, weil er von keinen adäquaten Nutzungen umgeben ist, welche diesen bespielen könnten. Die Fläche soll daher in die städtebauliche Konzeption für eine Umgestaltung und potenzielle Bebauung einbezogen werden und die Schaffung eines neuen, durch angrenzende Nutzungen belebten Quartiersplatzes angestrebt werden. Abb. 25: Bebaubarkeit der Grundstücke im Realisierungsteil 53 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.2.2 Dichte und Höhenentwicklung Das Wettbewerbsgebiet soll bauplanungsrechtlich als Urbanes Gebiet (MU) nach § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) mit einer Geschossflächenzahl (GFZ) von bis zu 3.0 entwickelt werden. Im Plangebiet wird von einer Bebauungsdichte entsprechend der Lage und Bedeutung sowie der angedachten Ausnutzbarkeit des Standorts, auch unter Berücksichtigung einer punktuellen Hochhausbebauung, ausgegangen. In Abhängigkeit des städtebaulichen Konzeptes wird eine Geschossfläche von bis zu 80.000 m² für neue Nutzungen angestrebt. Die bauliche Erweiterung steht allerdings unter dem Vorbehalt der Schaffung öffentlicher Räume mit hoher Aufenthaltsqualität. Das neue Zentrum soll die vorhandenen städtebaulichen Defizite beheben. Diesem Anspruch wird am Standort eine hohe Priorität eingeräumt, der sich das Nutzungsmaß gegebenenfalls unterordnen muss. Die städtebauliche Voruntersuchung zur Eignung des Standortes für ein potenzielles Hochhausvorhaben hat im Ergebnis gezeigt, dass das Wettbewerbsgebiet aufgrund der städtebaulichen Körnung im Umfeld, seiner Funktion als Stadtteilzentrum und der vorhandenen Erschließungssituation die Anforderungen des Hochhausleitbildes für Berlin an Hochhausstandorte grundsätzlich erfüllt, einen solchen aber nicht zwingend braucht. Die ergänzende Bebauung des Zentrums soll die Strukturen der bestehenden Siedlung stärken, ohne sie in den Schatten zu stellen oder zu zerstören, eine zukünftige Entwicklung anstoßen und höhere Aufenthaltsqualität herstellen. Das erfordert eine qualitätsvolle städtebauliche Struktur mit raumbildenden urbanen Typologien, lebendigen Erdgeschossen, attraktiven Bewegungs- und Begegnungsräumen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen. Grundsätzlich sind Hochpunkte vorstellbar, sie sollten jedoch eine maximale Höhe von 90 m nicht überschreiten. Das urbane Zentrum Neu-Hohenschönhausen soll sich durch einen urbanen Charakter von der umgebenden Wohnungsbautypologie abheben. 3.2.3 Lärmrobuste Strukturen Bei der Planung schutzbedürftiger Nutzungen an lärmbelasteten Standorten sind lärmrobuste städtebauliche Strukturen zu realisieren, das heißt im Wesentlichen eine geschlossene und ausreichend hohe Bebauung entlang der Lärmquelle. Ziel ist die Schaffung von lärmabgewandten Seiten für jeden Bebauungsteil/jede Wohnung und von ruhigen Außenwohnbereichen. Bei der Planung lärmrobuster städtebaulicher Strukturen ist gleichzeitig darauf zu achten, dass unerwünschte Reflexionen (vor allem an Fassaden), die zu Pegelerhöhungen an vorhandenen schutzbedürftigen Nutzungen führen, vermieden werden. In der Planung sollte zudem berücksichtigt werden, dass Gebäude ‑– insbesondere mit sensiblen Nutzungen wie Wohnen – und auch Freiräume – insbesondere Spielplätze und Kita-Freiflächen – entweder ausreichend weit entfernt von den Lärm- und Erschütterungsquellen (Straßenbahn, Busse, LKW, Eisenbahn) geplant werden oder Maßnahmen zur Minderung der Lärm- und Erschütterungsimmissionen im Gebäude oder auf dem Ausbreitungsweg erfolgen müssen. Bei der lärmoptimierten Grundrissbildung sollte in jeder Wohnung eine Mindestanzahl der Aufenthaltsräume der Wohnungen (beispielsweise mindestens die Hälfte, mindestens zwei) zu einer lärmabgewandten Gebäudeseite orientiert sein. 54 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.3 Nutzungsstruktur Grundlage für die Entwicklung des „Urbanen Zentrums Neu-Hohenschönhausen“ bildet das 2020 vom Bezirk in Abstimmung mit Anwohner*innen, Gewerbetreibenden sowie der vor Ort ansässigen Wohnungswirtschaft abgestimmte Nutzungsleitbild (Anlage 3.03), dem folgende Prämissen zugrunde liegen: Bedarfsorientierung: Alle Angebote müssen sich am Bedarf der ansässigen Bevölkerung orientieren. Behutsame Entwicklung: Neue Nutzungen müssen auf den Bestand reagieren und dürfen diesen lediglich ergänzen und nicht verdrängen (Vorhandenes schützen). Belebung: Ein Stadtteilzentrum lebt von seinen Anwohner*innen und Besucher*innen. Ein vielfältiges Angebot soll vor allem im öffentlichen Raum zu einer stärkeren Belebung des Ortes beitragen. Nachbarschaft: Das Stadtteilzentrum soll das Quartier stärken und qualifizieren. Eine bauliche wie auch thematische Entwicklung kann nur im Kontext des Bestandes passieren. Verknüpfungen: Bestehende Angebote des ÖPNV, aber auch des Einzelhandels sowie Kunst- und Kulturangebote müssen räumlich sichtbar verknüpft werden (Wegeverbindungen, Sichtachsen). Inklusion: Das Stadtteilzentrum sowie seine Angebote sollen allen Menschen gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen. Die Förderung von Inklusion und die Herstellung von Barrierefreiheit müssen daher in allen Bereichen der Entwicklung maßgebend sein. Die bis zu 80.000 m² Geschossfläche für neue Nutzungen sollen sich wie folgt verteilen: - 40-60 % Wohnen 10-20 % Einzelhandel/Gastronomie/Gewerbe/Dienstleistung/ Tourismus 10-15 % Kultur/Bildung/Verwaltung 10-15 % Büro/Co-Working/Soziales/Gesundheit ca. 10 % Quartiersgarage mit Mobilitätshub 3.3.1 Vorgaben zur Nutzungsmischung für ein Hochhaus Bei der Planung von Hochhäusern sind außerdem die Vorgaben des Hochhausleitbildes für Berlin (Anlage 3.01) bezüglich der Nutzungsmischung zu berücksichtigen. Danach sind Hochhäuser über 60 m multifunktional zu nutzen. Die Nutzungen werden standardisiert in zwei Kategorien unterteilt: - Kategorie 1: Büro, Handel, Hotel, Verwaltung (öffentlich/privat), Gastronomie, Praxen/Räume für freie Berufe, sonstiges Gewerbe Kategorie 2: Wohnen, kulturelle Einrichtungen, soziale Infrastruktur, Bildungseinrichtungen, sonstige nicht gewerbliche oder nicht kommerzielle Nutzungen 55 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Ausgehend von den zwei grundsätzlichen Nutzungskategorien soll die jeweilige Hauptnutzung aus einer Kategorie höchstens 70 % der Geschossfläche des Hochhauses beanspruchen, während die verbleibende Geschossfläche mit Nutzungen aus der jeweils anderen Kategorie zu belegen ist. Umfasst ein Bauvorhaben wie das „Urbane Zentrum Neu-Hohenschönhausen“ mehrere Gebäude, ist die Multifunktionalität innerhalb des Gesamtvorhabens zu erreichen und muss sich nicht zwangsläufig im Hochhaus selbst abbilden. Bezugsgröße ist dabei immer die Geschossfläche des Hochhauses, das heißt mind. 30 % der Geschossfläche des Hochhauses müssen innerhalb des Gesamtvorhabens mit einer Nutzung aus der jeweils anderen Kategorie als der der Hauptnutzung des Hochhauses nachgewiesen werden. Die Erdgeschosszonen von Hochhäusern über 60 m sind grundsätzlich durchlässig und mit öffentlich zugänglichen Funktionen im Sinne einer Verbindung zum Quartier zu gestalten. Der sie umgebende Außenraum ist so anzulegen, dass Zugänglichkeit und Vernetzung mit dem Umfeld gewährleistet sind. Erforderlich ist insbesondere eine ausreichende Geschosshöhe von standardmäßig mindestens 5 m. Bei öffentlich zugänglichen Nutzungen kann es sich sowohl um gewerbliche (beispielsweise Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen mit Kundenverkehr) wie nicht-kommerzielle Nutzungen (beispielsweise Kindertagesstätte, Nachbarschaftsladen, Seniorentreffpunkt) oder kulturelle und Bildungseinrichtungen handeln. Ziel ist es, die Nachbarschaft zu beleben und zu bereichern und damit wesentliche Mehrwerte für die Allgemeinheit zu erzielen. Darüber hinaus sind in Hochhäusern über 60 m vorzugsweise auch im obersten Geschoss beziehungsweise auf dem Dach öffentlich zugängliche Nutzungs­angebote bereitzustellen, wie beispielsweise Aussichtsplattform, Gastronomie. Damit werden der Allgemeinheit neue Erlebnismöglichkeiten und Perspektiven eröffnet, welche die Akzeptanz, den Nutzen und die Integration des Hochhauses in seine Nachbarschaft fördern und Mehrwerte schaffen. 3.3.2 Vorgaben zur Nutzung Wohnen Aus gegenwärtiger Sicht ist davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der realisierbaren Geschossfläche auf die Wohnnutzung entfallen wird. Wohnungen werden in Berlin grundsätzlich, so auch in Lichtenberg, dringend benötigt. Mit der in den letzten Jahren eingetretenen positiven Bevölkerungsentwicklung sind Wohnungen auch in der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen wieder stark nachgefragt. Bedingt durch die Änderungen in der Bevölkerungsstruktur werden zunehmend Angebote für ältere Bürger erforderlich. Am Standort sollen vorrangig Wohnungen geschaffen werden, von denen es in Neu-Hohenschönhausen bisher zu wenige Angebote gibt. Es soll Wohnraum geschaffen werden, der die zahlreich vorhandenen, nicht barrierefreien Wohnungen ergänzt. Die Wohnformen sollen dabei ein gewisses Maß an Flexibilität aufweisen und somit auf einen sich verändernden Bedarf reagieren können. Gerade in Hochhäusern ist besonderer Wert auf ein gemischtes Wohnungsangebot innerhalb eines Hauses zu legen. Wohnformen für betreutes Wohnen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen und Lebensphasen sollen berücksichtigt werden. Generationenübergreifendes beziehungsweise gemeinschaftliches Wohnen kann insgesamt zu einer Stärkung der sozialen Mischung in der Nachbarschaft beitragen. Nach dem Berliner Modell der koopera- 56 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe tiven Baulandentwicklung liegt die Quote für die Herstellung förderfähigen und mietpreisgebundenen Wohnungsbaus bei mindestens 30 %. Die Herstellung der sozialen Mischung an diesem Standort hat einen hohen Stellenwert, somit ist auf eine Mischung bei der Herstellung des geförderten Wohnraums auch schon innerhalb eines Wohnhauses zu achten. Für die Wohnungen ist eine durchschnittliche Wohnungsgröße von 100 m² BGF zugrunde zu legen. In Abhängigkeit der Gesamt-BGF und des Wohnanteils ergibt sich eine BGF Wohnen von bis zu 48.000 m² und eine Wohnungszahl von bis zu 480 neuen Wohneinheiten. Basierend auf der Annahme einer durchschnittlichen Belegung mit 2 Einwohner*innen je Wohnung sind das bis zu 960 neue Einwohner*innen, die einen entsprechenden Infrastrukturbedarf mit sich bringen. 3.3.3 Vorgaben zur Nutzung Gewerbe/Dienstleistung Die gewerblichen Flächen sollen vielfältige und moderne Arbeits- und Unternehmensmodelle wie Co-Working-Spaces oder Räume für eine offene gemeinschaftliche Nutzung (zum Beispiel Maker’s Space, Räume für kleine Feiern) ermöglichen. Für die Ansiedelung von Unternehmen/Arbeitgebern und Fachärzten sollen auch moderne Büro- und Praxisräume angeboten werden. Kreative Angebote wie Kunsträume sind in Ergänzung zum Kultur- und Bildungszentrum (siehe Kapitel 3.3.5) ebenfalls denkbar. 3.3.4 Vorgaben zur Nutzung Einzelhandel/Gastronomie Das Linden-Center soll durch ergänzende Angebote im Einzelhandel und in der Gastronomie in Wert gesetzt werden. Einzelhandel und Gastronomie sollen als publikumswirksame Nutzungen in den EG-Zonen zur Belebung des öffentlichen Raums beitragen. 3.3.5 Vorgaben zur Nutzung Kultur, Bildung, Verwaltung Der Bezirk plant innerhalb des Wettbewerbsgebietes die Errichtung eines kommunalen Kultur-, Bildungs- und Verwaltungszentrums (KuBiZ). Mit dem modernen, multifunktional nutzbaren KuBiZ (siehe Anlage 3.04) soll ein soziokultureller Ort entstehen, an dem Kunst und Kultur erlebbar sind, sich die Menschen kreativ betätigen und begegnen können, Wissen erwerben und austauschen können. Hier sollen verschiedene Kultur- und Bildungsangebote unter einem Dach zusammengeführt werden. Im Zentrum soll die Anna-Seghers-Bibliothek stehen, die aus dem Linden-Center hierhin umziehen wird. Ergänzende Nutzungsangebote wie das Bürgeramt sowie ein neues repräsentatives Trauungszimmer sollen neben einer Erziehungs- und Familienberatung des Jugendamtes entstehen. Das KuBiZ hat einen Flächenbedarf von rund 10.000 m² BGF. Es soll als wirtschaftlich eigenständige Einheit mit eigenem Freiraum auf einem eigenen Grundstück errichtet und betrieben werden. Die Lage des KuBiZ sollte so gewählt werden, dass es eine gute Sichtbarkeit im Stadtraum aufweist und gute Wegebeziehungen insbesondere zu den ÖPNV-Haltepunkten geschaffen werden können. Ein barrierefreier und öffentlich sichtbarer Zugang mit „Präsentationsflächen“ ist durch eine Anordnung von Bibliothek, Bürgeramt und Familienbüro im EG zu gewährleisten. Weitere Nutzungen können in den Obergeschossen angeordnet werden. Die Bibliothek steht im Zentrum des KuBiZ und benötigt eine gute Sichtbarkeit und Zugänglichkeit. Mit einer Nutzfläche von 3.000 m² soll die Bi- 57 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe bliothek hauptsächlich im Erdgeschoss angesiedelt werden. Ein zentral gelegener Eingangsbereich ist erforderlich. Nach Innen und Außen schaffen große Schaufensterbereiche Transparenz und interessante Einblicke in die unterschiedlichen Nutzungsbereiche. Daneben sind Außenflächen für Outdoor-Veranstaltungen, Outdoor-Projekte sowie für die Nutzung in Form von Arbeits- und Leseplätzen (bei guter Witterung) vorgesehen. Diese Außenflächen sind so zu planen, dass sie nur von der Bibliothek, nicht direkt vom Straßenland, zugänglich sind, um die Sicherung der Medien gewährleisten zu können. Dies kann zum Beispiel in Form von Innenhöfen oder Hochterrassen gewährleistet werden. Das Gebäude des KuBiZ soll großzügig und einladend gestaltet werden mit bodentiefen Fensterflächen, die eine Verbindung von Innen und Außen schaffen, und einem offen gestalteten Foyer, das organisch in die verschiedenen Nutzungsbereiche und –ebenen führt, und zentralen öffentlichen, gemeinschaftlich genutzten (Empfangs- und Verweil-) Bereichen im Erdgeschoss. Im Obergeschoss ist der Multifunktionssaal denkbar, der verschiedene Nutzungen, beispielsweise für kulturelle Veranstaltungen, standesamtliche Trauungen, Versammlungen und Konferenzen ermöglicht. Eine „Bewirtschaftung“ der Außenbereiche für Veranstaltungen beziehungsweise Gastronomie sollte möglich sein. Für die Integration einer Fahrbibliothek mit einem großen Bücherbus ist eine Garage mit einer Gesamtfläche von ca. 150 m² zu berücksichtigen. Diese Fläche beinhaltet neben einer Stellfläche für den Bücherbus ein Magazin für den Medienbestand (ca. 50 m²). Die Garage muss separat zugänglich und abschließbar sein. Davor ist eine entsprechende Rangierfläche einzuplanen. Darüber hinaus benötigt das KuBiZ für Besucher*innen 50 Fahrradstellplätze, 8 PKW-Stellplätze sowie 5 PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung, die auf dem eigenen Grundstück anzuordnen sind. 3.3.6 Vorgaben zur Nutzung Büro/Co-Working/Soziales/Gesundheit Neben den zu schaffenden Flächenangeboten für Arbeitsstätten und Praxen entsteht durch den neu geplanten Wohnraum auch ein Bedarf an Kindertagesstättenplätzen. Die Anzahl der zu errichtenden Kindertagesstättenplätze errechnet sich nach folgender Formel: Anzahl der neu geplanten Wohneinheiten (WE) x 2 x 0,07 x 0,7 Dies entspricht dem durchschnittlichen Anteil der unter Sechsjährigen an der Gesamtbevölkerung bei einem Versorgungsgrad von 70 %. Pro Kindertagesstättenplatz entsteht ein Flächenbedarf von 12 m² BGF im Gebäude und 8 m² Außenspielfläche (siehe Anlage 6.04). Die Kindertagesstätte ist in sinnvoller Zuordnung zu den Wohnquartieren (Einzugsradius 300 m) vorzusehen. Sie kann als eigenständiger, freistehender Gebäudekörper konzipiert werden oder integriert in ein anderes Gebäude, sofern die Freiflächen so angeordnet werden, dass nachbarschaftliche Konflikte vermieden werden. Auf dem Grundstück sind insgesamt 4 Fahrradstellplätze und 1 PKW-Stellplatz für Menschen mit Behinderung vorzusehen. Es ist durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Hol- und Bringverkehr und der Anlieferverkehr nicht zu einer Beeinträchtigung des fließenden Verkehrs im öffentlichen Straßenland führen. 58 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.4 Freiraumstruktur 3.4.1 Öffentliche Freiräume Besonders die öffentlichen Räume – sowohl Grün- und Freiräume als auch Straßenräume – unterstützen in ihrer Funktion als städtebauliche Gliederungselemente entscheidend die Identifikation mit dem Quartier. Die Ausbildung eindeutiger Hierarchien von privaten, gemeinschaftlichen und öffentlichen Freiräumen mit differenziert ausformulierten Übergängen trägt zur Orientierung bei. Es werden Lösungsvorschläge erwartet, wie die unterschiedlichen Teilbereiche im Realisierungs- und Ideenteil durch attraktive Wegeverbindungen und eine klare freiräumliche Orientierung und Zonierung in Beziehung zueinander gebracht werden können. Eine besondere Bedeutung hat dabei auch die Ein- und Anbindung der beiden Schulstandorte, der Stadtplätze sowie der Quartiersgarage (siehe Kapitel 3.5.3), deren Akzeptanz mit der Attraktivität der Erreichbarkeit eng verbunden ist. Auch die Wegebeziehungen in den angrenzenden Landschaftsraum sind zu ergänzen und zu qualifizieren. Insbesondere im Ideenteil werden Gestaltungsvorschläge für eine Verbesserung der Aufenthaltsqualitäten im öffentlichen Raum und die Herstellung attraktiver Wegebeziehungen erwartet. Hierfür stehen auch die Flächen der raumgreifenden Stellplatzanlagen der Wohnungsbaugenossenschaft „Neues Berlin“ südöstlich der Falkenberger Chaussee (Flurstücke 171 und 172) zur Verfügung. Durch eine Neuordnung der 252 Stellplätze, zum Beispiel durch Stapelung, flächenreduzierte Anordnung oder gegebenenfalls auch allgemeine Reduzierung der Stellplatzanzahl, können neue Aufenthaltsräume und -qualitäten geschaffen und die städtebauliche Situation aufgewertet werden. Platz- und Grünflächen Innerhalb der Verdichtungsräume übernehmen die öffentlichen Grünund Freiflächen als Orte für Regeneration und körperlich-seelischen Ausgleich eine wichtige Funktion für die Erholung der Bevölkerung. Sie sollen Bewohner*innen wie Besucher*innen des Stadtteilzentrums eine hohe Aufenthaltsqualität, Erholungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der aktiven Mitgestaltung bieten. Der dem unmittelbaren Wohnumfeld zugeordnete wohnungsnahe Freiraum mit einem Einzugsbereich von 500 m kann in kurzer Zeit (5-10 Gehminuten) und mit geringem Aufwand erreicht werden und dient überwiegend der Kurzzeit- und Feierabenderholung. Hierfür genügen in der Regel schon Anlagen geringer Flächengröße (ab 0,5 ha). Als Richtwert für die VErsorgung mit wohnungsnahen Grünflächen gelten 6 m² je Einwohner, die jedoch nicht vollständig im Wettbewerbsgebiet nachgewiesen werden müssen. Die Grün- und Freiflächen sind barrierefrei, multifunktional, generationenübergreifend nutzbar und im Hinblick auf sich ändernde Nutzungsansprüche im Sinne einer flexiblen Aneignungsmöglichkeit zu gestalten. Die Zugänglichkeit und Befahrbarkeit für Unterhaltungsfahrzeuge ist zu gewährleisten. Kinderspielplätze Innerhalb des Wettbewerbsgebietes sind je neuem Bewohner 1,5 m² (brutto) Spielplatzflächen zu errichten. Multifunktionsflächen wie angegliederte Rasenflächen können dabei als Spielplatzfläche angerechnet werden. 59 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Spielplätze sollen in angemessener Entfernung zur Wohnnutzung liegen und sind von schädlichen Emissionen und Gefahrenquellen abgelegen und geschützt anzuordnen (siehe Anlage 6.05). Materialität und Ausstattung Die Ausstattung des öffentlichen Raums hat den Klimawandel zu berücksichtigen und klimaangepasst zu erfolgen, beispielsweise durch Unterstützung von Luftströmungen, Albedoeffekte, Abkühlungseffekte durch Verdunstung, Verschattung und Versickerung. Es sind Bäume in ausreichender Anzahl zur Beschattung vor allem in heißen Trockenphasen vorzusehen. Auf Langlebigkeit der Materialien und Bauteile ist zu achten. 3.4.2 Private Freiräume Bestehen Defizite in der Versorgung mit öffentlichen Grünanlagen können private oder halböffentliche Freiflächen einen Teil des Bedarfs an öffentlichen Flächen kompensieren. Jede Wohnung sollte über einen privaten geschützten Freiraum in Form von Loggien, Balkonen, (Dach)terrassen oder Gärten verfügen. Darüber hinaus sind zugeordnet zu den Wohngebäuden gemeinschaftlich nutzbare private Freiräume vorzusehen. Dies können Gemeinschaftsgärten (auch Nutzgärten), Wohnhöfe oder Dachgärten sein. Die Bestimmungen des § 8 BauOBln (Bauordnung Berlin) bezüglich der Anforderungen an nicht überbaute Flächen und Kinderspielplätze sind zu berücksichtigen. Danach müssen Kinderspielplätze mit einer Größe von 4 m² je Wohnung, mindestens jedoch 50 m² auf den privaten Freiflächen angeordnet werden. 3.5 Erschließung und Mobilität 3.5.1 Straßenräume Durch die Gestaltung der Straßenräume sollen Aufenthaltsqualitäten mit unterschiedlichem Charakter ausgebildet werden. Straßenquerschnitte sind so auszulegen, dass Konflikte zwischen Radfahrer*innen, KFZFahrer*innen und Fußgänger*innen vermieden werden. Die Anforderungen des Berliner Mobilitätsgesetzes (Anlage 6.11) sind zu berücksichtigen. Der für den Fußverkehr effektiv nutzbare und ohne Hindernisse zur Verfügung stehende Raum soll einen für die Belange des Fußverkehrs und des Aufenthalts im öffentlichen Raum angemessenen Anteil am Straßenraum erreichen. Dies ist insbesondere bei der Neuanlage und Umgestaltung von Straßen und Plätzen zu berücksichtigen (siehe Anlagen 6.07 und 6.09). Grundsätzlich sind vorzusehende Feuerwehr-Aufstellflächen oder sonstige baurechtliche Forderungen nicht im öffentlichen Straßenland umzusetzen. Diese Verkehrsräume sind mit in einer lichten Breite von 8,5 m zu planen und grundsätzlich von Bäumen, festen Einbauten und sonstigen Hindernissen freizuhalten. Falkenberger Chaussee In der Falkenberger Chaussee ist zwischen dem Bahnhof Hohenschönhausen und der Zingster Straße insbesondere der nördliche Gehwegbereich für das Fußverkehrsaufkommen nicht mehr ausreichend, auch die Radfahrstreifen im nördlichen Fahrbahnbereich entsprechen nicht den 60 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe geltenden Regelwerten. Hier sind Gestaltungs- und Erweiterungsmöglichkeiten im Straßenraum zu prüfen und darzustellen. Notwendig wäre eine Gehwegbreite von 5,5 m einschließlich Baumstreifen, die Radfahrstreifen beziehungsweise die Radwege sollen ebenfalls auf Regelwerte von 2,3 m bis 2,5 m im Gehwegbereich oder Protektion im Fahrbahnbereich von 3 m Breite erweitert werden. Die Fahrstreifenzahl von je zwei Fahrstreifen pro Richtung muss wegen des Buslinienverkehrs und des hohen KFZAufkommens neben dem besonderen Bahnkörper verbleiben. Breitenreduzierungen sind bereits mit der Herstellung von Radfahrstreifen erfolgt, so dass hier keine Reserven bestehen. Im Nordosten, wo die Falkenberger Chaussee in eine Brückenlage übergeht, sind geeignete freiraumplanerische und/oder architektonisch-städtebauliche Lösungen zu finden, um den Höhenversprung zu den angrenzenden Quartiersflächen zu überwinden. Ziel ist eine generelle Aufwertung und Verbesserung der Wegebeziehungen. Die gegenwärtige Treppen- und Rampenanlage ist nicht ansprechend und von ihrer Ausbildung auch nicht mehr zeitgemäß. Insofern sind Überlegungen, die den Höhenunterschied nutzen und diese Wegebeziehung integrieren, ausdrücklich gewünscht. Im Bereich des Brückenwiderlagers darf beidseitig ein 5 m breiter Böschungsstreifen ab Außenkante Brückenwiderlager und den angrenzenden Flügelwänden nicht überplant werden. Neue Stützwände sollten möglichst vermieden werden, im Falle des Bedarfes eine Höhe von 1,5 m nicht erreichen, um nicht den Anforderungen der DIN 1076 zu unterliegen. Sollten durch den Rückbau von Böschungen neue Stützwände unabwendbar erforderlich werden, so ist auch hier ab Außenkante der neuen Stützwände ein 5 m breiter Streifen frei zu halten. Diese 5 m breiten Streifen beidseitig der Falkenberger Chaussee müssen weiterhin im Eigentum des Landes Berlin bleiben und ihre rechtliche Bedeutung als öffentlich gewidmete Flächen beibehalten. Nur so ist der erforderliche uneingeschränkte Zugang zu den vorhandenen und eventuell neuen Bauwerken für Bauwerksprüfung oder Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sichergestellt. Wartenberger Straße Die Wartenberger Straße gehört zum Ergänzungsnetz (übergeordnetes Straßennetz Berlins). Gleichzeitig wird diese Straße im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Beschluss zum Radverkehrsplan teilweise wie die Wustrower Straße als zum Radverkehrsvorrangnetz gehöriges Netzelement ausgewiesen. Separate Radverkehrsanlagen sind aufgrund der Flächenverfügbarkeit voraussichtlich nicht realisierbar. Der Radverkehr kann die Fahrbahn mitnutzen. Insofern sollen für den Radverkehr sehr gute Bedingungen geschaffen werden. Räume für ruhenden und Lieferverkehr in der Straße sind separat von der Fahrbahn auszuweisen, um eine sichere Befahrbarkeit der Straße für Radfahrer*innen zu gewährleisten. In der Wartenberger Straße ist zur Wahrung der Verkehrssicherheit und der Konfliktminimierung auch eine Neugestaltung mit komfortableren Gehwegen, Gestaltungselementen zur besseren Erkennbarkeit von Querungsstellen auch im Sinne einer Verkehrsberuhigung (Lärmschutz, Erhöhung der Sicherheit) einzubeziehen. Die Neuordnung und -gestaltung des Bewegungs- und Verkehrsraums der Wartenberger Straße ist im Lageplan und Schnitt (siehe Kap. 1.11.2, Nr. 7) darzustellen. 61 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Für den Schulstandort an der Wustrower Straße 24 sind in der Wartenberger Straße für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren Bereiche für das Absetzen von Schülern durch Schul-/Shuttlebusse und „Elterntaxis“ zu berücksichtigen (siehe Anlage 3.05). Für die Elterntaxis sollten rund 15 Kurzzeitstellplätze (Hol- und Bringzone) in einer Entfernung von 200 m bis 300 m zum Schuleingang angeordnet werden, um die Gefährdung der Kinder durch Ein- und Ausparkmanöver zu vermindern. Der Restschulweg ist städtebaulich so zu gestalten, dass er an die Bedürfnisse und Sicherheitsansprüche der Kinder (Berücksichtigung entwicklungspsychologischer Aspekte) ausgerichtet ist, um die Akzeptanz der Hol- und Bringzone zu unterstützen. Als Bushaltestellen kommen alternativ zwei Standorte infrage: 1. 2. 62 Abb. 26: Flächeneignung für Holund Bringzonen, Quelle: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin zwischen dem Kino CineMotion und der angrenzenden Brachfläche mit ausreichend Abstand zur Kurve unter der Falkenberger Brücke (hier befindet sich bereits heute ein temporärer Haltestellenbereich für Schienenersatzverkehr) Anliegerstraße Falkenberger Chaussee Für die Anliegerstraße südlich der Falkenberger Chaussee soll ein Vorschlag für die Neugestaltung des nördlichen Straßen- und Gehwegbereichs unterbreitet werden, der auch eine (bauliche) Neuordnung der bisher als Stellplätze genutzten Fläche vorsehen soll. Die Straßen- und Gehweggestaltung soll in Abhängigkeit der Varianten zur Leitungsverlegung entwickelt werden (siehe Kapitel 2.4.9). Der Zugang zum geplanten Schulstandort Am Breiten Luch ist zwingend zu beachten. Aufgrund des großen Einzugsbereichs werden viele Schüler auch mit dem ÖPNV kommen und müssen dann von der Brücke zur Schule gelangen. 3.5.2 Mobilitätskonzept Für die Erschließung ist die integrative Betrachtung der unterschiedlichen Verkehrsarten und der Randbedingungen von besonderer Bedeutung. Dabei spielt die Verknüpfung im Sinne einer intermodalen Verkehrsnutzung eine große Rolle. Grundsätzlich gilt die Prämisse der autoarmen Erschließung. Attraktive Angebote für die Nahmobilität zu Fuß und mit dem Fahrrad tragen zur Reduzierung des MIV bei. Es ist ein klimafreundliches, integriertes Mobilitätskonzept zu erarbeiten, das die öffentliche und private Parkierung mit entsprechenden Parkierungssystemen, Carsharingsystemen, Umstieg KFZ, Bus, Rad, S- und Regionalbahn etc. beinhaltet, damit nachhaltige Verkehrsmittel und ein multimodales Nutzerverhalten in die Standortplanung einfließen können. Die Verknüpfung des ÖPNV mit dem Rad- und Fußverkehr ist zu fördern. Abstellmöglichkeiten für Fahrräder sind an geeigneten Stellen sicherzustellen, idealerweise wettergeschützt. Zu berücksichtigen sind darüber hinaus Anreize und Alternativen wie Carsharingangebote sowie die Nutzung von Elektromobilität durch die Installation von Ladeinfrastruktur. Standorte für Carsharing-Angebote und die Ladeinfrastruktur für Elektromobilität sind mit ausreichenden Flächen wohnungsnah auszuweisen (siehe Kapitel 3.5.3). Eine gute Sichtbarkeit an strategisch günstigen Punkten bestimmt nicht nur die Nutzung und den Erfolg dieser Angebote, sondern auch das Image des Stadtteilzentrums. Abb. 27: Erschließung und mögliche Bushalteplätze, Quelle: Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Dabei sollen verkehrsentlastende Maßnahmen zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs im Mittelpunkt stehen. Gesucht werden standortspezifische klimaschonende Mobilitätslösungen, die das Mobilitätsverhalten der potenziellen Nutzer*innen des Stadtteilzentrums aus den angrenzenden Wohnquartieren entsprechend beeinflussen. In diesem Zusammenhang ist der Bahnhof Hohenschönhausen in seiner multimodalen Rolle generell aufzuwerten und ihm eine verbindende Funktion innerhalb der bedeutsamen Wegebeziehungen im Quartier zu geben. Das bezirkliche Mobilitätskonzept aus dem Jahr 2015 (Anlage 3.06) enthält erste Handlungsempfehlungen und Maßnahmenvorschläge zur Förderung einer klimafreundlichen und nachhaltigen Mobilität. Im Konzept wurden für Neu-Hohenschönhausen bestehende Defizite, Potenziale und konkrete Maßnahmen ausgewiesen, die als Grundlage für den Wettbewerb dienen. 3.5.3 Ruhender Verkehr PKW-Stellplätze Der ruhende PKW-Verkehr nimmt derzeit im Quartier einen großen Teil des Stadtraums ein. Ziel des Wettbewerbs ist es, die visuelle Dominanz der PKW-Stellplätze im Stadtraum zu verringern. Im Sinne eines auch im Hinblick auf Mobilität zukunftsorientierten Stadtquartiers sollen intelligente Parkplatzlösungen mit möglichst geringem Flächenbedarf gefunden werden. Auf großflächige, ebenerdige Anlagen ist zu verzichten. Zur Organisation des ruhenden Verkehrs werden daher zentralisierte, gebündelte Parkstationen gefordert, die den Fokus auf Bewegungs-, Begegnungs- und Freiraum im Stadtraum ermöglichen. Für den Wohnungsbau ist von einem Stellplatzschlüssel von 0,35 Stellplätzen je Wohnung auszugehen. Außerdem sind 50 kostenfreie öffentliche Stellplätze für Besucher*innen des Stadtteilzentrums und Pendler*innen sowie weitere 100 Stellplätze für das Kino CineMotion vorzusehen. Diese Stellplätze sollen in einer oberirdischen Quartiersgarage, die baulich auch in Kombination mit anderen Nutzungen errichtet werden kann, nachgewiesen werden. In der Quartiersgarage sollen im Sinne eines Mobility-Hubs auch Flächen für Fahrradstellplätze, Car- und Bike-Sharing sowie Ladestationen für E-Mobility bereitgestellt und so die verschiedenen Verkehrsarten effizient und attraktiv miteinander verzahnt werden. Die Quartiersgarage soll flexibel auf zukünftige Entwicklungen reagieren können. Es sind Möglichkeiten für Anpassungen an Bedarfsänderungen vorzusehen. Weitergehende Hinweise zur Ausgestaltung von Quartiersgaragen sind Anlage 3.07 zu entnehmen. Die Quartiersgarage kann je nach Lage und in Kombination mit anderen Nutzungen auch der Entwicklung von lärmrobusten Strukturen dienen (siehe Kapitel 3.2.3). Für das KuBiZ sind 8 PKW-Stellplätze sowie 5 PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung, für die Kita ist 1 PKW-Stellpatz für Menschen mit Behinderung jeweils auf dem eigenen Grundstück vorzusehen. Im öffentlichen Straßenraum sollen lediglich Flächen für allgemein notwendige Parkplätze für Menschen mit Behinderung und Kurzzeitstellplätze vorgesehen werden. 63 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe Fahrradstellplätze Neben KFZ-Stellplätzen gilt es auch Stellplätze für Fahrräder auszuweisen. Vor dem Hintergrund, dass der Radverkehr in der Stadt stetig steigt und gerade auch ältere Menschen vermehrt das Fahrrad nutzen, werden gute und konzeptionell inte­grierte Lösungen für die Abstellmöglichkeiten für Fahrräder erwartet. Dabei sind Abstellplätze für Lastenfahrräder wie auch sichere Abstellmöglichkeiten und Ladestationen für Pedelecs zu berücksichtigen (siehe Anlage 6.10). Für die Wohnnutzung ist von einem Schlüssel von 2 Fahrradabstellplätzen je Wohneinheit auszugehen. Diese sind vollständig innerhalb des Wohngebäudes unterzubringen. Neben den ausreichend zur Verfügung zu stellenden privaten Fahrradstellplätzen sind mindestens 4 Besucherfahrradstellplätze an jedem Hauseingang vorzusehen. Diese sollen oberirdisch und in der Nähe der Hauseingänge geplant werden. Für gewerbliche und sonstige Nutzungen ist 1 Fahrradabstellplatz je 75 m² BGF vorzusehen. Diese Fahrradstellplätze sollen nach Möglichkeit an einem zentralen Standort gebündelt, leicht zugänglich sowie witterungsund vandalismusgeschützt errichtet werden. Die durch die Planung entstehenden Freiraumverluste sind durch die Qualifizierung verbleibender Freiräume zu kompensieren. Für das KuBiZ sind 50 Fahrradstellplätze und für die Kita 4 Fahrradstellplätze jeweils auf dem eigenen Grundstück vorzusehen. 3.6 S- und Regionalbahnhof Hohenschönhausen Ziel ist es, den Bahnhof Hohenschönhausen und sein Umfeld als bedeutender Verkehrsknoten und Stadtteileingang zu einem attraktiven Aufenthalts- und Durchgangsraum zu gestalten, der als „Tor nach Neu-Hohenschönhausen“ zusätzliche Entwicklungsimpulse für das Stadtteilzentrum bringt und die Anforderungen an eine multimodale Verkehrsdrehscheibe erfüllt. Dazu gehören auch eine bessere Anbindung des Bahnhofs für den Fuß- und Radverkehr und die Schaffung attraktiver, funktional angereicherter Bahnhofsvorplätze. Im Ideenteil soll ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Bahnhof und sein Umfeld erarbeitet werden, das in einzelnen, voneinander unabhängigen Realisierungsabschnitten umgesetzt werden kann. 3.6.1 Option zusätzliches Brücken- oder Tunnelbauwerk Im Rahmen des Wettbewerbs ist zu prüfen, ob nördlich der Fernwärmeleitung die Möglichkeit der Errichtung einer zusätzlichen Brücke oder eines Tunnelbauwerks mit Abgängen auf alle Bahnsteige des Regional- und S-Bahnhofs und Anbindung an die Egon-Erwin-Kisch-Straße nordöstlich des Bahnhofs nur für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen besteht. Der bestehende Bahnhof und seine Erreichbarkeit über die Brücke der Falkenberger Chaussee erfüllen in keiner Weise Ansprüche an Komfort und Aufenthaltsqualität. Eine neue Querungsmöglichkeit ermöglicht auch eine zusätzliche Anbindung der Quartiere östlich der Bahntrasse an den S- und Regionalbahnhof und an das Stadtteilzentrum. Eine mögliche neue Brücke oder ein neues Tunnelbauwerk dürfen jedoch nicht essentieller Bestandteil des Erschließungskonzeptes sein, da ihre Umsetzung wegen der 64 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe technischen Schwierigkeiten und der damit verbundenen Kosten nur eine Option sein kann. Die Möglichkeit der Anbindung der Brücke oder des Tunnelbauwerks über barrierefreie Rampen wird generell bevorzugt, ist aber in Bezug auf die Realisierbarkeit zu überprüfen. Eine Brücke muss die Leitungen über den Gleisen berücksichtigen. Es handelt sich um eine Oberleitung, die unterhalb der Fernwärmetrasse verläuft, und eine Speiseleitung, die oberhalb der Fernwärmetrasse verläuft (siehe Anlage 1.06). Das Gleisbett im Bereich des Bahnhofs liegt auf 55,5 m über NHN, der S-Bahnsteig bei 56,46 m und der Regionalbahnsteig bei 56,05 m über NHN. Der Regionalbahnsteig hat eine Höhe von 0,55 m und der S-Bahnsteig eine Höhe 0,96 m. Die lichte Höhe der Brücke Falkenberger Chaussee über den Bahngleisen beträgt 5,63 m, die Unterkante der Brücke liegt bei 61,13 m über NHN. Die Unterkante Rohrbrücke der Fernwärmeleitung von Vattenfall liegt bei 62,62 m über NHN und hat eine lichte Höhe von 7,12 m über den Bahngleisen und ca. 6,6 m lichte Höhe über der Wartenberger Straße. Der Bahnhofsbereich liegt in einer Oberleitungsstreckentrennung. Somit muss die lichte Höhe der neuen Brücke mindestens ein Maß von 6,2 m erreichen. Die 5,7 m, wie bei der Falkenberger Brücke, sind für die einfache Strecke nicht mehr anzusetzen. Die Unterkante der neu zu planende Fuß- und Radverkehrsbrücke muss somit bei mindestens 61,7 m über NHN liegen. Eine Personenunterführung ist mit einer lichten Breiten von mindestens 6 m und einer lichten Durchgangshöhe von 2,5 m zu planen. Die Deckenplatte ist bei einer lichten Weite ab 6 m mit einer Mächtigkeit von 1 m zu planen. Zudem ist eine Schotterschicht (Gleisbett) von 0,8 m zu berücksichtigen. Zur besseren Anbindung der drei bestehenden Bahnsteige sollen neue Bahnsteigzugänge geplant werden. Die Erreichbarkeit soll von der Brücke oder Unterführung in Form von Treppenabgängen und einer stufenfreien, barrierefreien Anbindung über einen Aufzug gewährleistet werden. Die nutzbare Treppenbreite soll mindestens 2,4 m betragen und den Höhenunterschied zu den jeweiligen Bahnsteigen überwinden. Das Steigungsverhältnis der Treppe soll entsprechend der allgemeinen Schrittmaßformel gewählt werden. Längeren Treppen sollen nicht mehr als drei Treppenläufe à 18 Stufen zugeordnet werden. Die Zwischenpodeste zwischen den Treppenläufen sollen in der Mitte oder nach je einem Drittel der Treppenanlage vorgesehen werden. Die Aufzüge sollen dem Hauptverkehrsstrom zugeordnet werden. Neue Radverkehrsanlagen im Brücken- oder Unterführungsbereich sollen nach Berliner Mobilitätsgesetz eine Regelbreite von mind. 2 m aufweisen. Bei einer Nutzung der Brücke oder Unterführung in beiden Richtungen durch den Radverkehr (Zweirichtungsradweg) sollte für den Radverkehr eine Regelbreite von insgesamt 4 m vorgesehen werden. Das Mindestmaß sollte 3 m sein. Zwischen dem Zweirichtungsradweg und dem Fußweg sollte ein Sicherheitstrennstreifen von mindesten 0,5 m vorgesehen werden. Der Gehweg ist ebenfalls für den Zweirichtungsverkehr vorzusehen. Hier sollte eine Regelbreite von 4 m angewendet werden. Damit wird berücksichtigt, dass sich mobilitätseingeschränkte Personen mit einem Sicherheitsabstand begegnen und diese überholt werden können. Das Mindestmaß sollte 3 m sein. 65 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe 3.6.2 Bahnhofsvorplätze Aufgrund der überregionalen Anbindung durch S- und Regionalbahn, der Erreichbarkeit des neuen Flughafens BER aber auch der Regionen im nördlichen Umland spielt der Bahnhof als Knotenpunkt zwischen den vier Teilquartieren der Großsiedlung eine große Rolle. In seiner derzeitigen Erscheinung und Erreichbarkeit erfüllt er in keiner Weise Ansprüche an Komfort und Aufenthaltsqualität. Um seine Funktion als Verbindungsglied zwischen den Quadranten der Großsiedlung Neu-Hohenschönhausen zu stärken, können hier verbindende Plätze an den ebenerdigen Eingängen und neue Zugänge errichtet werden. 3.6.3 Fahrradstellplätze an den Bahnhofseingängen Am Bahnhof Hohenschönhausen ist zusätzlich zu den bereits bestehenden 70 Fahrradstellplätzen ein ausreichendes Angebot an zugangsgesicherten und witterungsgeschützten Fahrradabstellanlagen bereitzustellen. Die neuen Fahrradstellplätze sind in unmittelbarer Nähe der jeweiligen Zugänge und in direkter Zuwegung zum Bahnhof, nicht jedoch auf öffentlichen Gehwegflächen vorzusehen. Geeignete Potenzialflächen für die Fahrradstellplätze können der Anlage 1.07 zentnommen werden. 3.7 Ökologische und klimatische Anforderungen Aspekte einer klimafreundlichen Planung – insbesondere zur Durchlüftung des Gebietes und Vermeidung von Kaltluftbarrieren – sowie wassersensi­bler und hitzeresilienter Städtebau sind in die städtebauliche Konzeptionierung durch entsprechende Dimensionierung und Gebäudeanordnung einzubeziehen. Der Versiegelungsgrad der Freiflächen ist so gering wie möglich zu halten. Im Sinne einer klimaangepassten Planung ist die Begrünung von Fassaden, Dächern und Stellplätzen mitzudenken, um der Entstehung von Hitzeinseln entgegenzuwirken, um Regenwasser aufzufangen und um die Kühlung des umgebenden Luftraumes zu ermöglichen. Biodiversität, Biotopverbund, Artenvielfalt, Insektenschutz, Nistplätze und natürliche Lebensräume für Flora und Fauna sind auch im Stadtraum möglich. Es werden Vorschläge erwartet, die hierfür einen Rahmen ermöglichen (beispielsweise animal aided design). Die Prinzipien des nachhaltigen und ökologischen Bauens sind in den „Ökologischen Kriterien für Wettbewerbe/Projekte/Bauvorhaben“ (Anlage 6.03) beschrieben. 3.8 Regenwasserbewirtschaftung Aus dem Berliner Wassergesetz leitet sich das Gebot zur Versickerung von Niederschlagswasser ab. Grundsätzlich soll das Niederschlagswasser nach Möglichkeit vor Ort bewirtschaftet werden. Innerhalb des Wettbewerbsgebietes ist die Versickerung von Niederschlagswasser großer abflussspendender Flächen (insbeson- 66 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe dere in unterirdischen Anlagen) wegen des auftretenden Schichtenwassers jedoch keine Option. Durch eine erhebliche Steigerung des Versickerungsanteils kann es zu einem nicht kalkulierbaren Anstieg des Schichtenwassers kommen und in der Folge zu Vernässungsschäden im Gebiet und darüber hinaus führen. Anteilig können oberirdische Versickerungsanlagen mit einem Verdunstungsanteil zum Einsatz kommen. Der Anteil der Versickerung an der Gesamtwasserbilanz sollte den Wert des Ist-Zustandes nicht wesentlich überschreiten und unter dem Wert der natürlichen Wasserbilanz bleiben, so dass der Einfluss auf die Bildung von Schichtenwasser in etwa konstant bleibt. Als Maßnahme zur Regenwasserbewirtschaftung spielt daher die Dachbegrünung eine herausragende Rolle. Als weitere Maßnahme zur Bewirtschaftung des Niederschlagswassers ist die gedrosselte Ableitung in die Regenwasserkanalisation möglich. 3.9 Ansprüche von Nutzergruppen Die Freiräume sollen grundsätzlich so gestaltet werden, dass sie der Begegnung und Teilhabe aller Menschen dienen, gleich welchen Alters, welcher sozialen oder kulturellen Herkunft, ob mit oder ohne Beeinträchtigung. 3.9.1 Barrierefreies Bauen – Design for all Ziel ist es, Räume zu schaffen, die allen Menschen die uneingeschränkte Partizipation am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Danach ist den Grundbedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder mit temporärer Aktivitätsbeeinträchtigung gerecht zu werden. Vom Wettbewerbsergebnis wird eine grundsätzliche und durchgängige Gestaltung nach den Prinzipien des „Designs for All“ erwartet. Das bedeutet, eine barrierefreie topographische Landschaft zu konzipieren sowie Ordnungs- und Navigationsprinzipien in möglichst intuitiver Form zu schaffen. So soll z. B. nach dem „Mehr-Sinne-Prinzip“ eine einfache Orientierung für alle Menschen – insbesondere für solche mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen oder mit kognitiven Einschränkungen – ermöglicht werden. Grundsätzlich gilt es, Wege einfach und sicher finden und nutzen zu können und gegenseitigen Beeinträchtigungen vorzubeugen sowie besondere Ziele, Attraktionen und Ausstattungen für alle auffindbar und nutzbar zu gestalten. 3.9.2 Gender Mainstreaming Als allgemeine Anforderungen an eine gendergerechte Planung gelten die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und eine angemessene Berücksichtigung der unter­schiedlichen Lebens­bedingungen und Zwänge, unter denen die Geschlechter leben. Dazu gehören die Berücksichtigung der unterschiedlichen Ansprüche an den öffentlichen Raum hinsichtlich generationsund geschlechtergerechter Nutzungsangebote und -qualitäten, die Abstufung und Differenzierung der Räume hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten der Wege zu Tages- und Nachtzeiten und zwischen unterschiedlichen Geschwindigkeiten, die Berücksichtigung der 67 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 3 Wettbewerbsaufgabe unterschiedlichen Sicherheits- und Schutzbedürfnisse vor physischer und psychischer Gewalt und vor Gefahr von Unfällen. 3.9.3 Sicherheit im öffentlichen Raum Die Vermeidung von Kriminalität (objektive Sicherheit) wie auch das individuelle Sicherheitsempfinden (subjektive Sicherheit) im öffentlichen Raum werden durch Faktoren wie Übersichtlichkeit, Attraktivität und Gepflegtheit des Raums beeinflusst und stehen in einem engen Zusammenhang mit der Möglichkeit, soziale Kontrolle auszuüben. Identitätsstiftende Elemente können bei Anwohner*innen und Nutzer*innen gegebenenfalls zu einer größeren Bereitschaft führen, sich zu engagieren. 68 Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 4 Anhang 69 4 Anhang 4.1 Verzeichnis der digitalen Anlagen 0 Auslobung 0.00_Auslobung.pdf 0.01_Rückfragenbeantwortung Phase 1.pdf 0.02_Rückfragenbeantwortung Phase 2.pdf 1 Arbeitspläne 1.01_Plangrundlage.zip 1.02_Schulstandort Wustrower Straße.zip 1.03_Schulstandort Am Breiten Luch.zip 1.04_Lageplan Wartenberger Straße 174.zip 1.05_Leitungsumverlegungsoptionen_BWB.pdf 1.06_Bahnhof Hohenschönhausen.zip 1.07_Fahrradstellplatz-Potenzialflächen.pdf 1.08_Leitungen.zip 1.09_Planungshilfe.pdf 1.10_3D-Umgebungsmodell.dwg 2 Informationspläne 2.01_Planung Neu-Hohenschönhausen-1988.jpg 2.02_Eigentumsverhältnisse.pdf 2.03_Städtebaulicher Rahmenplan.pdf 2.04_Landschaftsrahmenplan.zip 2.05_StEPWohnen.zip 2.06_FNP.pdf 2.07_LaPro.pdf 3 Grundlagen 3.01_Hochhausleitbild für Berlin.pdf 3.02_Hochhausstudie.pdf 3.03_Nutzungsleitbild.pdf 3.04_Beschreibung KuBiZ.pdf 3.05_Verkehrsuntersuchung Schulstandort WS.pdf 3.06_Mobilitätskonzept Lichtenberg 2015.pdf 3.07_Quartiersgaragen.zip 3.08_Vorgaben für den Fußverkehr.pdf 4 Informelle Planungen, Gutachten 4.01_Gutachterverfahren 2009.pdf 4.02_Zingster reloaded.pdf 4.03_Bahnstadt 2012.pdf 4.04_Bauvorhaben_11-73VE.pdf 5 Fotos 5.01_Luftbild 2019.pdf 5.02_Schrägluftbilder.zip 5.03_Ortsbegehung_20-10-13.zip 5.04_Vogelschau.zip 6 Sonstiges 6.01_Datenschutzhinweise.pdf 6.02_ABau2013.pdf 6.03_Ökologische Kriterien.pdf 6.04_Bau und Ausstattung von Kitas.pdf 6.05_Kinderspielplatzgesetz.pdf 6.06_AV_Kinderspielplätze.pdf 6.07_AV_Geh- und Radwege.pdf 6.08_AV_Stellplätze.pdf 6.09_Geh-rechtes Planen und Gestalten.pdf 6.10_Empfehlenswerte Fahrrad-Abstellanlagen.pdf 6.11_MobG_BE.pdf 6.12_Layoutvorschlag.pdf 7 Vorlagen 7.01_Kennwerttabelle.xlsx 7.02_Verfassererklärung 8 Unterlagen zum Vergabeverfahren 8.01_Vergabeverfahren.pdf 8.02_Anlage_1_Merkblatt51-Städtebaulicher-Entwurf.pdf 8.03_Anlage_2_Bewertungsmatrix.pdf 8.04_Formulare.pdf 8.05_Mustervertrag.pdf Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 4 Anhang 4.2 70 Fotodokumentation 01) S- und Regionalbahnhof Hohenschönhausen 02) Brücke Falkenberger Chaussee 03) Oberirdische Fernwärmetrasse 04) Abgang zum P+R-Platz Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 4 Anhang 71 05) Brachfläche vor dem Kino CineMotion 06) Brachfläche nordöstlich des Kinos CineMotion 07) Schulgebäude Wustrower Straße 08) Westfassade Kinogebäude 09) Platzfläche zwischen Kino und Gewerbebau 10) Gewerbebau Wustrower Straße 11) „Brunnenplatz“ 12) Wohntürme Wustrower Straße Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 4 Anhang 72 13) Wartenberger Straße 14) Falkenberger Chaussee Ecke Wustrower Straße 15) Falkenberger Chaussee 16) Gesundheitszentrum und Linden-Center Urbanes Zentrum Neu-Hohenschönhausen / Teil 4 Anhang 73 17) Übergang Höhe Linden-Center 18) Prerower Platz 19) Eingang Linden-Center vom Prerower Platz 20) Eingang Linden-Center Zingster Straße 21) Stellplätze südlich Falkenberger Chaussee 22) Nebenarm Falkenberger Chaussee Richtung Bahnhof 23) Übergang zum Wustrower Park südlich Falkenberger Chaussee 24) Übergang zum Wustrower Park nördlich Falkenberger Chaussee

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Auslobung. Mai 2021.
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