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Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1895/1900,3 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1895/1900,3 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Prager, Eugen
Titel:
Geschichte der U.S.P.D. : Entstehung und Entwicklung der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands / Eugen Prager
Erschienen:
Berlin: Verlagsgenossenschaft "Freiheit", 1921
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2018
Umfang:
240 Seiten
Berlin:
B 763 Staat. Politik. Verwaltung: Parteien
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-12649938
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Revolution 1918/1919
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 763 USPD 3
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Das wahre Gesicht des Krieges

Schnellzugriff

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  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1895/1900,3 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Organisation und Kosten der gesamten Armenverwaltung
  • II. Die offene gestzliche Armenpflege
  • III. Die geschlossene Armenpflege für körperlich Kranke
  • IV. Die Wohltätigkeitspflege
  • V. Die städtische Blindenpflege
  • VI. Das städtische Arbeitshaus - das Arbeitshaus-Hospital
  • VII. Das städtische Obdach
  • VIII. Fürsorge für das Alter
  • IX. Die Waisenverwaltung
  • X. Die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • XI. Die städtische Irrenanstalt
  • XII. Das städtische Bestattungswesen
  • XIII. Die Standesämter
  • XIV. Die Schiedsmänner
  • XV. Der Stadtausschuß zu Berlin
  • XVI. Die Berliner Polizeiverwaltung
  • XVII. Die gesetzlichen Militärlasten Geschäfte des städtischen Militärkommissars Unterstützung von Familien zur Übung einberufener Mannschaften (Gesetz vom 10 Mai 1992)
  • XVIII. Die städtische Feuersozietät
  • XIX. Das Berliner Pfandbriefamt
  • XX. Das städtische Vermessungsamt
  • Anhang I und II
  • Anhang I
  • Anhang II
  • Index

Volltext

V. 
Die städtische Vlindenpflege. 
Wie städtische Blindenpflege, soweit sie durch das Gesetz gefordert 
oder durch Humanität und insbesondere durch Stiftungen und Legale 
veranlaßt ist, hat sich so sehr entwickelt, daß ihre Aufgaben nicht mehr 
von anderen Stellen nebenher erledigt werden konnten, sondern besondere 
Berwaltungskräfte verlangten, die mit genügenden Befugnissen ausgestattet, 
durch eine umfassende Organisation dahin zu wirken suchen, daß alle ortsan- 
gehörigen, der fremden Fürsorge bedürfenden Blinden bei gutem Willen mit 
zweckmäßig geordneter Hilfe zu einer befriedigenden Lebensführung ge 
langen können. 
Es wurde daher durch Beschluß der Gemeindebehörden vom 6. Januar 1900 
an Stelle des bisherigen Vorstandes der städtischen Blindenanstalt, der die 
Schul-Deputation als Zwischeninstanz zwischen sich und dem Magistrat hatte, 
eine besondere 
Deputation für die städtische Blindenpflege 
gebildet, welche sich zusammensetzt aus zwei Magistratsmitgliedern, vier Stadtver 
ordneten und drei Bürgerdeputierten. 
Ihr untersteht 
1. die Beckersche Stiftung (Blindenasyl), 
2. die Beschäftigungsanstalt für Blinde, 
3. die Blindenschule und die Fortbildungsschule für Blinde unter der ge 
setzlich geordneten Mitwirkung der Schul-Deputation. 
Außerdem wurde ihr die Verwaltung verschiedener Stiftungen und Legate 
übertragen, welche bisher zuni Ressort der Armen-Direktion oder der Stiftungs- 
Deputation gehörten. 
Bei einer Beurteilung der Leistungen! auf dem Gebiete der Blindenpflege 
während der Berichtsperiode sind zu unterscheiden: 
1. die von der gesetzlichen Armenpflege getroffenen Maßnahmen, 
2. die über die gesetzlichen Forderungen hinausgehenden städtischen Ver 
anstaltungen,
	        

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