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Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung / Friedländer, Hugo (Public Domain) Ausgabe 12 Band 12 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung / Friedländer, Hugo (Public Domain) Ausgabe 12 Band 12 (Public Domain)

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Mehrbändiges Werk

Verfasser:
Friedländer, Hugo
Titel:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung : Darstellung merkwürdiger Strafrechtsfälle aus Gegenwart und Jüngstvergangenheit / nach eigenen Erlebnissen von Hugo Friedlaender ; eingeleitet von Dr. Sello
Beitragende:
Sello, Erich
Erschienen:
Berlin: Hermann Barsdorf Verlag 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Berlin:
B 816 Recht. Justiz: Kriminalität. Kriminalfälle. Prozesse
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
Band 12
Erschienen:
1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
254 Seiten
Berlin:
B 816 Recht. Justiz: Kriminalität. Kriminalfälle. Prozesse
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15463557
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 816/19:11-12
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

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  • Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung / Friedländer, Hugo (Public Domain)
  • Ausgabe 12 Band 12 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ein Landgerichtsrat auf der Anklagebank
  • Ein Nachspiel zu der Ermordung des Gymnasiasten Ernst Winter in Konitz
  • Die falsche Hofdame und der falsche Kammerherr (eine Gerichtsverhandlung in Potsdam
  • Der Königliche Hof- und Domprediger Adolf Stöcker in dem Beleidigungsprozeß wider den Redakteur Heinrich Bäcker als Zeuge
  • Das Räuberwesen. Der Raubmörder August Sternickel vor den Geschworenen
  • Ein Liebesdrama im Berliner Tiergarten
  • Farbkarte

Volltext

27 
Kopf zur Erde senkte, so daß das schöne Gesicht nicht zu 
sehen war, erklärte auf Befragen des Vorsitzenden: Ich 
habe nichts mehr zu sagen. Der Vorsitzende gab alsdann 
den Geschworenen die Rechtsbelehrung. Auf Wunsch der 
Geschworenen wurde ihnen der Revolver, die Patronen, der 
Mulf der Angeklarten und deren durchschossener Hut in 
das Beratungszir ‘tgegeben. 
Nach etwa “ing verkündete der Ob- 
mann, Profess- "nrenen haben die 
Angeklagte dı 
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um einen Menschen der dıe ... 
peinigt und verfolgt hat. Unter Bert... 
Jugend der Angeklagten beantrage ıv. 
sechs Monate Gelängnis und Anrechnung 
Teiles der Untersuchungshalt. — Verteidiger Justizra: 
Friedmann: Falls der Gerichtshof nicht den $ 317 der 
Stralprozeßordnung anwenden will, habe ich keine Aus- 
führungen zu machen. Das Gericht wird wissen, welche 
Strafe es nach dem Spruche der Geschworenen zu finden 
hat. Jedenfalls beantrage ich die Haitenlassung der Ange- 
klagten. — Nach kurzer Beratung des Gerichts verkündete 
der Vorsiizende, Landgerichtsrat Schlichting, folgendes 
Urteil: 
Innerhalb des Rahmens, den der Spruch der Herren 
Geschworenen gezogen, hatte das Gericht die Sirafle fest 
057% 
zustellen. Das Gericht hat folgendes geprüft: Die Ange- 
klagte hatte vom Vater nicht nur die Intelligenz, sondern 
auch den Leichtsinn geerbt, und so war es für sie not- 
wendig, daß ‚sie eine besonders starke moralische Stütze 
durch ernste und sorgsame Erziehung erhielt. Ihr fehlte 
das gute Elternhaus, die sorgfältigen Eltern, die einem 
jungen Mädchen einerseits eine gewisse Freiheit lassen, 
andererseits aber auch mit Strenge darauf sehen, daß die 
Grenzen dieser Freiheit nicht überschritten werden. Sie 
kam in die Großstadt, wo die Verlockungen an sie heran- 
tiraten und wo eine besondere Kontrolle durch zuverlässige 
Freundinnen besonders notwendig gewesen wäre. Der 
Boden für sie war vorbereitet; sie ging ein Liebesverhältnis 
ein mit einem Mann, der in anderen Kreise wie sie lebte. 
50 ideal das gewesen sein mag, €S bestand doch eine Kluft 
‘schen ihnen. Bei der sinnlichen Natur und der ihr 
Anden Erotik blieb noch ein Plaiz für einen Zwei- 
"ann war das Gegenstück von Dr. St., und 
Laftes an sich hatte, so war dies viel- 
“ote reizte. „Einen Kuß auf dei- 
“rieb sie und dies beweist, 
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Verfassung hat Sı. lie Herren Ge- 
schworenen als Totschi: die sie ihr mil- 
dernde Umstände bewilligt habe... hat der Gerichts- 
hof, in Erwägung, daß sie trotz ı ı_r Intelligenz eine 
mangelhafte moralische Bildung besaß und sich in einer
	        

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