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Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin
Erschienen:
Berlin: W. & S. Loewenthal, 1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
IV, 266 Seiten
Berlin:
B 735 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Immobilienmarkt
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15467720
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 735/90
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
XX. Grundbuch-Regulirungen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Abkürzungen
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Allgemeines
  • II. Abbruch von Gebäuden
  • III. Anerkennungsgebühren
  • IV. Ausscheiden von Grundstücken aus der Verwaltung der Deputation
  • V. Baubereisungen
  • VI. Benutzung (öffentliche) städtischer Gebäude durch Dritte
  • VII. Berechtigungen auf fremden Grundstücken
  • VIII. Bürgersteig
  • IX. Dampfer-Anlegestellen
  • X. Einzäunung von Grundstücken
  • XI. Entwässerungsabgabe
  • XII. Etats-, Kassen- und Rechnungswesen
  • XIII. Feuerkassen-Beiträge, Feuerversicherungen
  • XIV. Feuerwachtgrundstücke
  • XV. Freihäuser
  • XVI. Fundschoß, Grundzins, Scharrenzins
  • XVII. Geschäftsbereich der Grundeigenthums-Deputation
  • XVIII. Geschäftsverfahren
  • XIX. Geschäftsvertheilung
  • XX. Grundbuch-Regulirungen
  • XXI. Grundsteuer
  • Tabelle: Die Grundsteuer-Ordnung
  • XXII. Grundstücks-An- und Verkäufe
  • XXIII. Grundstücks-Aufseher
  • XXIV. Grundstücks-Erwerbungs-Fonds
  • XXV. Grundstücks-Inventarium. Grund- und Lagerbuch. Vermögens-Uebersichten
  • XXVI. Hausanschlüsse an die Kanalisation
  • XXVII. Hauskuratoren. Hausverwalter (Vizewirthe)
  • XXVIII. Heberegister
  • XXIX. Insertionswesen
  • XXX. Kassen-Ordres
  • XXXI. Ladegerechtigkeiten und Lade- u. Gebühren
  • XXXII. Lichtenberger Hoheitsrechte und Berechtigungen
  • XXXIII. Löschungen
  • XXXIV. Mieths- und Pachtreste
  • XXXV. Müll- u. Abfuhr
  • XXXVI. Nachtwachtwesen
  • XXXVII. Patronats-Angelegenheiten
  • XXXVIII. Prozeß-Angelegenheiten
  • XXXIX. Reparaturen
  • XL. Rixdorf
  • XLI. Rüdersdorf
  • XLII. Rummelsburg
  • Tabelle
  • XLIII. Schenkungsbriefe
  • XLIV. Schulden-Konto
  • XLV. Sicherheitsbestellung (Kautionen)
  • XLVI. Sitzungen
  • XLVII. Stätteplatzregister
  • XLVIII. Stempelsteuer
  • Tabelle: Einspruchs-, Klage- u. Fristen gegen Steuer-Veranlagungen
  • IL. Steuersachen
  • L. Straßen, Plätze, Wege
  • LI. Tisch- oder Tafelgelder
  • LII. Treptow
  • LIII. Trink-, Obst- u. Hallen
  • LIV. Uferrecht, Ufergrundstücke
  • LV. Umsatzsteuer
  • Tabelle: [Umsatzsteuerbetrag]
  • LVI. Vermiethungs- und Verpachtungssachen
  • LVII. Vorgärten
  • LVIII. Vorkaufsrecht
  • LIX. Wasserverbrauchs-Kontrolle
  • LX. Zinsen
  • LXI. Zwangsversteigerung
  • Nachträge
  • Sachregister
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

2 
XX. Grundbuch-Regulirungen. 
I. Grundbuch-Regulirungen. 
Durch MV. v. 5. 9. 75 — s. oben S. 52 — ist der Grd. 
die Kontrolle der sämmtlichen zu Gunsten der Stadtgemeinde 
auf fremden Grundstücken eingetragenen Berechtigungen über— 
tragen und sind die einzelnen Büreaus angewiesen worden, so 
oft Berechtigungen neu begründet werden, der Grd. Mittheilung 
zu machen, sowie auch sonst nach und nach die über städtische 
Grundstücke vorhandenen Akten zur Prüfung, ob in formeller 
Beziehung für das Grundbuch etwas nachzuholen ist, an das 
Grd.Büreau zur weiteren Bearbeitung abzugeben bezw. vor— 
zulegen. Auch sind sämmtliche von Amtswegen an den 
Magistrat ergehenden Benachrichtigungen der Grundbuchämter, 
3. B. über Zurückführungen der Grundbuchblätter städtischer 
Brundstücke auf das Grundsteuerbuch oder Besitzveränderungs- 
aachrichten rücksichtlch der mit Eintragungen zu Gunsten der 
Stadtgemeinde belasteten Grundstücke nach der MV. v. 22. 7. 96 
— s. oben S. 52 — bei der Grd. zur Vorlage zu bringen. 
Ferner ist den sämmtlichen Verwaltungs-Deputationen durch die 
setztere MV. zur Pflicht gemacht, die auf ihre Anträge erlassenen 
Benachrichtigungen der Grundbuchämter über eine erfolgte Ver— 
inderung des Grundbuchs der Grd. in Abschrift zugehen zu 
assen.
	        

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