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Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin
Erschienen:
Berlin: W. & S. Loewenthal, 1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
IV, 266 Seiten
Berlin:
B 735 Städtebau. Raumordnung. Bau- und Wohnungswirtschaft: Immobilienmarkt
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15467720
Sammlung:
Berliner Orte, Architektur, Stadtentwicklung, Wohnen
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 735/90
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
LII. Treptow

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Verwaltungsregeln und Dienstvorschriften für die Mitglieder und Beamten der Städtischen Grundeigenthums-Deputation zu Berlin (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Abkürzungen
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Allgemeines
  • II. Abbruch von Gebäuden
  • III. Anerkennungsgebühren
  • IV. Ausscheiden von Grundstücken aus der Verwaltung der Deputation
  • V. Baubereisungen
  • VI. Benutzung (öffentliche) städtischer Gebäude durch Dritte
  • VII. Berechtigungen auf fremden Grundstücken
  • VIII. Bürgersteig
  • IX. Dampfer-Anlegestellen
  • X. Einzäunung von Grundstücken
  • XI. Entwässerungsabgabe
  • XII. Etats-, Kassen- und Rechnungswesen
  • XIII. Feuerkassen-Beiträge, Feuerversicherungen
  • XIV. Feuerwachtgrundstücke
  • XV. Freihäuser
  • XVI. Fundschoß, Grundzins, Scharrenzins
  • XVII. Geschäftsbereich der Grundeigenthums-Deputation
  • XVIII. Geschäftsverfahren
  • XIX. Geschäftsvertheilung
  • XX. Grundbuch-Regulirungen
  • XXI. Grundsteuer
  • Tabelle: Die Grundsteuer-Ordnung
  • XXII. Grundstücks-An- und Verkäufe
  • XXIII. Grundstücks-Aufseher
  • XXIV. Grundstücks-Erwerbungs-Fonds
  • XXV. Grundstücks-Inventarium. Grund- und Lagerbuch. Vermögens-Uebersichten
  • XXVI. Hausanschlüsse an die Kanalisation
  • XXVII. Hauskuratoren. Hausverwalter (Vizewirthe)
  • XXVIII. Heberegister
  • XXIX. Insertionswesen
  • XXX. Kassen-Ordres
  • XXXI. Ladegerechtigkeiten und Lade- u. Gebühren
  • XXXII. Lichtenberger Hoheitsrechte und Berechtigungen
  • XXXIII. Löschungen
  • XXXIV. Mieths- und Pachtreste
  • XXXV. Müll- u. Abfuhr
  • XXXVI. Nachtwachtwesen
  • XXXVII. Patronats-Angelegenheiten
  • XXXVIII. Prozeß-Angelegenheiten
  • XXXIX. Reparaturen
  • XL. Rixdorf
  • XLI. Rüdersdorf
  • XLII. Rummelsburg
  • Tabelle
  • XLIII. Schenkungsbriefe
  • XLIV. Schulden-Konto
  • XLV. Sicherheitsbestellung (Kautionen)
  • XLVI. Sitzungen
  • XLVII. Stätteplatzregister
  • XLVIII. Stempelsteuer
  • Tabelle: Einspruchs-, Klage- u. Fristen gegen Steuer-Veranlagungen
  • IL. Steuersachen
  • L. Straßen, Plätze, Wege
  • LI. Tisch- oder Tafelgelder
  • LII. Treptow
  • LIII. Trink-, Obst- u. Hallen
  • LIV. Uferrecht, Ufergrundstücke
  • LV. Umsatzsteuer
  • Tabelle: [Umsatzsteuerbetrag]
  • LVI. Vermiethungs- und Verpachtungssachen
  • LVII. Vorgärten
  • LVIII. Vorkaufsrecht
  • LIX. Wasserverbrauchs-Kontrolle
  • LX. Zinsen
  • LXI. Zwangsversteigerung
  • Nachträge
  • Sachregister
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

LI. Treptow. — LIII. Trint-, Obst-xc. Hallen. 218 
theilung I1: Brücken, Gräben, Wege zwischen Spree und Halleschem 
Thor Nr. 14 Bd. J. 
7. Eine Nachweisung der mit den Käufern von Villen— 
baustellen in Treptow in Bezug auf die, die Parzellen umgebenden 
Straßen getroffenen Vereinbarungen nebst dazu gehöriger 
Anzeige v. 5. 12. 95 befindet sich unter Nr. 2020 Grd. 95 
in den Akten Wege 23 Bd. J Bl. 87 ff. (Siehe auch Akten der 
Park-Deputation Treptow Nr. 1 Bl. 157.) 
8. Nach dem Treptower Ortsstatut v. 8. 1. 97 hat jeder 
Eigenthümer oder Verwalter eines dortigen Grundstückes, vor 
welchem ein Bürgersteig mit Mosaikpflaster hergestellt oder eine 
ordnungsmäßige Promenade angelegt ist, beim Eintritt von 
Thauwetter oder bei starkem Schneefall, Eis und Schnee sofort 
von dem Bürgersteig bezw. von der Promenade in einer Breite 
von mindestens 2 meuzu entfernen und dem Wasser Abfluß zu 
verschaffen. Der Bürgersteig bezw. die Promenade sind bei 
Glatteis in gleicher Breite mit Sand, Asche oder anderem ab— 
stumpfenden Material zu bestreuen. (S. J.Nr. 2292 Grd. 00 
in Köllnisch Forstland 1.) 
III. Trink-, Obst- ꝛc. Hallen. 
1. Durch MV. vom 28. 2. 76 (Bl. 390 Deputation 1 
Bd. VI) ist die Verwaltung der Buden und Hallen auf öffent— 
lichen Straßen und Plätzen zur Feilhaltung von Obst, Trink— 
wasser ꝛc., die bisher der Bau-Deputation, Abtheilung II, ob— 
gelegen hatte, der Grd. überwiesen worden mit der Maßgabe, 
daß bei der Konzessionirung solcher Buden zwar die Bau— 
Deputation, Abtheilung II, zu hören ist, daß aber die ganzen 
übrigen Verhandlungen, als Kontraktsabschluß, Einziehung der 
Miethen u. s. w. von ihr erfolgen. Auch ist der Bau⸗Deputation, 
Abtheilung II, stets von dem Beginn und der Beendigung der 
Benutzung der Buden- und Hallenplätze Kenntniß zu geben. 
2. „Auf öffentlicher Straße Handelsstellen einzuͤnehmen, ist 
nur auf Grund polizeilicher Erlaubniß gestattet.“ 
„Die Erlaubniß wird nur solchen Personen, welche zum 
stehenden Handel befugt find, und in der Regel nur für solche 
Waaren ertheilt, welche zu den Gegenständen des Marktverkehrs 
gehören.“ (8 86 Straßenordnung für Berlin v. 31. 12. 99, 
Amtsbl. v. s1900 Stück 13.) 
3. In Uebereinstimmung mit dem Polizei-Präsidium wird 
bereits seit dem Jahre 1875 aus Rücksicht auf die örtlichen 
und räumlichen Verhältnifse sowie aus ästhetischen Rücksichten 
auf Verminderung der auf öffentlichen Straßen und
	        

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