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Grundlehrplan der Berliner Gemeindeschulen (Public Domain)

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Monograph

Title:
Grundlehrplan der Berliner Gemeindeschulen
Edition:
Vierte Auflage
Publication:
Breslau: Ferdinand Hirt, Königliche Universitäts- und Verlags-Buchhandlung, 1905
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Scope:
55 Seiten
Berlin:
B 591 Schulwesen: Rahmenpläne. Didaktik einzelner Unterrichtsfächer
DDC Group:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15465422
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 591 H/A 1 b
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
§ 3. Das Lehrverfahren

Contents

Table of contents

  • Grundlehrplan der Berliner Gemeindeschulen (Public Domain)
  • Title page
  • Stempel: Königliche Conistorial-Bibliothek zu Berlin
  • Contents
  • Vorbemerkung
  • § 1. Die Einrichtung der Gemeindeschule
  • § 2. Der Lehrstoff
  • I. A. Der evangelische Religionsunterricht
  • I. B. Der katholische Religionsunterricht
  • II. Der Unterricht im Deutschen
  • III. Der Unterricht der Geschichte
  • IV. Der Unterricht im Rechnen
  • V. Der Unterricht in der Raumlehre
  • VI. Der Unterricht in der Naturkunde
  • VII. Der Unterricht in der Erdkunde
  • VIII. Der Unterricht im Zeichnen
  • IX. Der Unterricht im Schreiben
  • X. Der Gesangsunterricht
  • XI. Der Unterricht im Turnen
  • XII. Der Unterricht in Handarbeit
  • § 3. Das Lehrverfahren
  • ColorChart

Full text

* 3. Das Lehrverfahren. 
53 
Das Taktschreiben, welches allmählich schneller werden muß, ist viel—⸗ 
fach zu üben. 
In allen Klassen ist die Körperhaltung sorgfältig zu beachten. Die 
Schüler sind daher namentlich in den untersten Klassen im Schreibsitz zu 
üben. Auch ist ihnen in jeder Stunde Gelegenheit zu geben, wenigstens 
einmal aufzustehen und das Auge auf entferntere Gegenstände zu richten. 
Um die Entwicklung einer gewandten Handschrift zu fördern, können 
Abweichungen der Schülerhand von den Musterformen, sofern sie nicht an 
sich xwerflich sind, namentlich in den beiden ersten Klassen, geduldet 
werden. 
Auch abgesehen vom Schreibunterrichte ist in allen schriftlichen Arbeiten 
auf eine deutliche und schöne Schrift zu halten. 
Das Ziel des Gesangunterrichtes ist das schöne Singen der aus— 
gewählten Kirchen- und Volkslieder nach Noten zur Gewinnung eines un— 
berlierbaren Liederschatzes für das Leben. Um das Ziel zu erreichen, wird 
der Unterricht schon im zweiten Schuljahre mit dem Singen nach Noten 
beginnen müssen. Die ersten Übungen nehmen zunächst keine Rücksicht auf 
den Zeitwert der Note; sie erfolgen sodann in den einfachsten rhythmischen 
und melodischen Verhältnissen. Der Grundton liegt bei allen Ubungen 
der Unterstufe auf der ersten Hilfslinie unter dem Notensysteme. 
Dementsprechend bildet auch im dritten Schuljahre bei der Besprechung 
der Dur-Tonart die CAur-Tonleiter den Ausgangspunkt. Notwendig ist 
es, daß die Kinder in der Unterscheidung ganzer und halber Tonstufen 
genügende Sicherheit erlangen. Alle neu auftretenden Stoffe werden ent—⸗ 
wickelnd erklärt. Ebenso wird bei der Gewinnung neuer Tonarten ent—⸗ 
wickelnd verfahren werden müssen. Die neuen Kirchen- und Volkslieder 
dürfen niemals nach dem Gehör eingeübt, sondern müssen von den Kindern 
selbständig, zunächst mit Benutzung geeigneter Silben abgesungen werden. 
Wenn die Singweise so zur sicheren Aneignung gebracht ist, wird ihr der 
Text, der zuvor sprachlich erklärt werden muß, untergelegt. Schon auf 
der Unterstufe, noch mehr aber auf der Mittelstufe muß der Einzelgesang 
gepflegt werden. 
Bei der Einführung in den zweistimmigen Gesang ist auf die Bildung 
des Gehöres durch die Pflege des schönen und reinen Singens das größte 
Gewicht zu legen. 
Auch auf der Oberstufe bedarf der einstimmige Gesang vielfacher und 
sorgfältiger Pflege. Außerdem müssen die Kinder lernen, die vorgeschrie— 
benen Kirchen- und Volkslieder auch mehrstimmig nach Noten zu singen, 
sowie die vorkommenden Dur- und Moll-Tonarten und die Hauptdreiklänge 
selbständig zu bilden. Stets ist auf Tonreinheit, Schönheit der Selbstlaute, 
Schärfe der Mitlaute, sinngemäße und musikalisch richtige Betonung und 
angemessenes Atmen zu halten. Der milde Ton hat den Vorzug, nicht 
der starke. Die vorgeschriebenen Kirchen- und Volkslieder sind im Chor 
und von einzelnen auswendig zu singen. 
In allen Klassen ist für die sichere Beherrschung der gesanglichen Texte 
Sorge zu tragen.
	        

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Grundlehrplan Der Berliner Gemeindeschulen. Ferdinand Hirt, Königliche Universitäts- und Verlags-Buchhandlung, 1905.
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