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Grundlehrplan der Berliner Gemeindeschulen (Public Domain)

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Monograph

Title:
Grundlehrplan der Berliner Gemeindeschulen
Edition:
Vierte Auflage
Publication:
Breslau: Ferdinand Hirt, Königliche Universitäts- und Verlags-Buchhandlung, 1905
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Scope:
55 Seiten
Berlin:
B 591 Schulwesen: Rahmenpläne. Didaktik einzelner Unterrichtsfächer
DDC Group:
370 Erziehung, Schul- und Bildungswesen
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15465422
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 591 H/A 1 b
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
§ 3. Das Lehrverfahren

Contents

Table of contents

  • Grundlehrplan der Berliner Gemeindeschulen (Public Domain)
  • Title page
  • Stempel: Königliche Conistorial-Bibliothek zu Berlin
  • Contents
  • Vorbemerkung
  • § 1. Die Einrichtung der Gemeindeschule
  • § 2. Der Lehrstoff
  • I. A. Der evangelische Religionsunterricht
  • I. B. Der katholische Religionsunterricht
  • II. Der Unterricht im Deutschen
  • III. Der Unterricht der Geschichte
  • IV. Der Unterricht im Rechnen
  • V. Der Unterricht in der Raumlehre
  • VI. Der Unterricht in der Naturkunde
  • VII. Der Unterricht in der Erdkunde
  • VIII. Der Unterricht im Zeichnen
  • IX. Der Unterricht im Schreiben
  • X. Der Gesangsunterricht
  • XI. Der Unterricht im Turnen
  • XII. Der Unterricht in Handarbeit
  • § 3. Das Lehrverfahren
  • ColorChart

Full text

8 3. Das VLehrverfahren. 
47 
dem Schreibleseverfahren. Sie vollzieht sich unter Berücksichtigung der Laut⸗ 
bildungslehre. Ihr Ziel ist, auf dem schnellsten und sichersten Wege die 
Lesefertigkeit und die Befähigung zu begründen, Wörter und einfache Sätze 
zur sprachrichtigen Darstellung zu bringen. Sie nimmt daher die sinnliche 
Anschauuug zwar in Anspruch, aber nur insoweit, als dies durch jenen 
inmittelbaren Zweck erfordert wird. Dasselbe gilt für die Behandlung des 
Lesebuches in den beiden folgenden Klassen der Unterstufe. 
Auͤs diesem Grunde ist es geboten, den Kreis der sinnlichen Anschau⸗ 
ungen durch einen gesonderten Unterricht für die ersten Schuljahre zu er⸗ 
— die Kinder 
nsbesondere im muͤndlichen Gebrauche der Sprache üben. Vor allem aber 
hat er die Erkenntnis der Wirklichkeit innerhalb der dieser Stufe gezogenen 
Grenzen zu vermitteln und dadurch den späteren Unterricht in der Welt— 
kunde vorzubereiten. Die Auffassung räumlicher Verhältnisse wird durch 
die Form der Erzählung soweit als möglich zu beleben sein. 
Der für die einzelnen Klassen bestimmte Teil des Lesebuches muß in 
vollem Umfange für die Zwecke der sprachlichen Bildung verwertet werden. 
Ausgeschlossen ist eine Behandlung der Leseftoffe, die davon absieht, ihren 
Inhalt zum Verständnisse zu bringen. In dieser Beziehung ist ein Unter— 
schied zwischen den prosaischen und poetischen Stücken des Lesebuches nicht 
borhanden. Dagegen wird eine Anzahl inhaltlich besonders wertvoller pro— 
saischer und poetischer Lesestücke einer besonders eingehenden Besprechung 
zu unterwerfen sein. Doch muß auch hier alle unfruchtbare Breite ver⸗ 
mieden und die Aufgabe der Erklärung bei poetischen Stücken darauf be—⸗ 
schränkt werden, auf dem kürzesten und fruchtbarsten Wege in die Dichtung 
selbst einzuführen. 
Die sprachlichen Belehrungen sollen nicht die Kenntnis allgemeiner 
Regeln und Gesetze, sondern die Fähigkeit begründen, die Muttersprache 
mündlich und schriftlich richtig zu gebrauchen. Dies wird durch vielseitige 
ind regelmäßige Übungen, die alle Klassen umfassen, erreicht werden. Sie 
finden ihren natürlichen Ausgangspunkt in den mundartlichen Abweichungen 
des Berliner Sprachgebrauches. Die Mitteilung der sprachlichen Gesetze 
und Regeln ist auf das für den Gebrauch der Sprache Erforderliche zu 
beschränken und in jedem Falle mit den Übungen zu verbinden. 
Nur in den beiden obersten Klassen wird der Unterricht über das un— 
mittelbare Bedürfnis hinausgehen und eine gewisse zusammenhängende Er⸗ 
kenntnis der sprachlichen Erscheinungen, namentlich auf dem Gebiete der 
Satzlehre, erstreben dürfen. 
Reben dieser Vereinfachung der Sprachlehre ist zugleich die Beseitigung 
der lateinischen Fachwörter erforderlich. Sie sind überall in dem grund⸗ 
legenden Unterrichte durch deutsche zu ersetzen. Nur für die Oberstufe ist 
es gestattet, der deutschen die lateinische Bezeichnung hinzuzufügen. 
Die Übungen in zusammenhängenden schriftlichen Darstellungen sind 
ein wesentliches Erfordernis für den Unterricht in der Muttersprache. Sie 
beginnen als Klassenarbeiten mit dem zweiten Schuljahre und setzen sich in 
dieser Gestalt durch die übrigen Klassen fort. Die Selbständigkeit der 
Hinder in der sprachrichtigen Darstellung von Tatsachen, die innerhalb ihres
	        

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Grundlehrplan Der Berliner Gemeindeschulen. Ferdinand Hirt, Königliche Universitäts- und Verlags-Buchhandlung, 1905.
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