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Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1951 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain) Ausgabe 1.1951 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Urheber (Körperschaft):
Märkisches Provinzial-Museum
Titel:
Das Märkische Provinzial-Museum der Stadtgemeinde Berlin von 1874 bis 1899 : mit einem Anhang, betreffend das Königsgrab von Seddin, Kreis West-Priegnitz : Festschrift zum 25jährigen Bestehen
Erschienen:
Berlin: P. Standkiewicz' Buchdruckerei, 1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
38 Seiten, 21 ungezählte Blätter
Berlin:
B 574 Museen. Archive: Einzelne Museen
Dewey-Dezimalklassifikation:
060 Organisationen, Museumswissenschaft
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15466444
Sammlung:
Bildung, Schule, Wissenschaft, Forschung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 574 Märk 29 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Abbildung

Titel:
Freilegung des Eingangs zur Grabkammer des Königsgrabes von Seddin am 20. Sept. 1899 ; Hauptstücke aus der Grabkammer

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Steuer- und Zollblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1.1951 (Public Domain)
  • Ausgabe 1951,1 Nummer 1, 3. April 1951
  • Ausgabe 1951,2 Nummer 2, 10. April 1951
  • Ausgabe 1951,3 Nummer 3, 14. April 1951
  • Ausgabe 1951,4 Nummer 4, 21. April 1951
  • Ausgabe 1951,5 Nummer 5, 28. April 1951
  • Ausgabe 1951,6 Nummer 6, 5. Mai 1951
  • Ausgabe 1951,7 Nummer 7, 12. Mai 1951
  • Ausgabe 1951,8 Nummer 8, 19. Mai 1951
  • Ausgabe 1951,9 Nummer 9, 26. Mai 1951
  • Ausgabe 1951,10 Nummer 10, 2. Juni 1951
  • Ausgabe 1951,11 Nummer 11, 9. Juni 1951
  • Ausgabe 1951,12 Nummer 12, 16. Juni 1951
  • Ausgabe 1951,13 Nummer 13, 23. Juni 1951
  • Ausgabe 1951,14 Nummer 14, 30. Juni 1951
  • Ausgabe 1951,15 Nummer 15, 7. Juli 1951
  • Ausgabe 1951,16 Nummer 16, 14. Juli 1951
  • Ausgabe 1951,17 Nummer 17, 21. Juli 1951
  • Ausgabe 1951,18 Nummer 18, 28. Juli 1951
  • Ausgabe 1951,19 Nummer 19, 4. August 1951
  • Ausgabe 1951,20 Nummer 20, 11. August 1951
  • Ausgabe 1951,21 Nummer 21, 18. August 1951
  • Ausgabe 1951,22 Nummer 22, 25. August 1951
  • Ausgabe 1951,23 Nummer 23, 1. September 1951
  • Ausgabe 1951,24 Nummer 24, 6. September 1951
  • Ausgabe 1951,25 Nummer 25, 15. September 1951
  • Ausgabe 1951,26 Nummer 26, 22. September 1951
  • Ausgabe 1951,27 Nummer 27, 29. September 1951
  • Ausgabe 1951,28 Nummer 28, 1. Oktober 1951
  • Ausgabe 1951,29 Nummer 29, 6. Oktober 1951
  • Ausgabe 1951,30 Nummer 30, 6. Oktober 1951
  • Ausgabe 1951,31 Nummer 31, 13. Oktober 1951
  • Ausgabe 1951,32 Nummer 32, 13. Oktober 1951
  • Ausgabe 1951,33 Nummer 33, 20. Oktober 1951
  • Ausgabe 1951,34 Nummer 34, 27. Oktober 1951
  • Ausgabe 1951,35 Nummer 35, 3. November 1951
  • Ausgabe 1951,36 Nummer 36, 10. November 1951
  • Ausgabe 1951,37 Nummer 37, 17. November 1951
  • Ausgabe 1951,38 Nummer 38, 24. November 1951
  • Ausgabe 1951,39 Nummer 39, 1. Dezember 1951
  • Ausgabe 1951,40 Nummer 40, 8. Dezember 1951
  • Ausgabe 1951,41 Nummer 41, 15. Dezember 1951
  • Ausgabe 1951,42 Nummer 42, 22. Dezember 1951
  • Ausgabe 1951,43 Nummer 43, 29. Dezember 1951
  • Jahresinhaltsverzeichnis 1951

Volltext

Steuer- und Zollblatt für Berlin .1.Jahrgäng Nr.1. 3. April 1951 
6. a) Steht bei Neufestsetzung der Vorauszahlungen zufordern ist. Der Vorauszahlungsbescheid ist der 
nicht zweifelsfrei fest, ob es sich bei Wertpapieren Finanzkasse vor Absendung zur Sollstellung zuzu- 
um Bestände im Girosammeldepot oder im. Streif- leiten, 
banddepot handelt, so kann für den Wertansatz 
unterstellt werden, daß es sich um Wertpapiere im 2. Bei Neufestsetzungen gemäß Artikel II 8 2 Absatz 2 
Girosammeldepot handelt; es sind in solchen Fällen d. G. ist das Vermögen nach dem Stande vom 
also nur 70 % des an sich maßgeblichen Wertes den 1. Januar. 1951. anzusetzen. Es ist nicht zu beanstan- 
Vorauszahlungen zugrunde‘zu legen (vgl. Ziffer 10 den, wenn bei der Ermittlung dieses Vermögens die 
VStVA). Wirtschaftsgüter unter Beachtung der folgenden Ab- 
sätze a_bis d. entsprechend den Grundsätzen bewertet 
Vor dem 1. Januar 1945 ausgestellte Wertpapiere, werden, die für die Vermögensteuervorauszahlungen 
deren Aussteller ihren Sitz im Gebiet. des ehe- 1950 gelten: 
maligen Deutschen Reiches gehabt haben, können ; 
für die Berechnung der Vermögensteuervorauszah- a) Forderungen, Bankguthaben und Kassenbestände 
lungen ”außer Ansatz gelassen werden, wenn sie sowie Verpflichtungen in DM der Deutschen Noten- 
nicht in den Listen der unter die Wertpapierberei- bank (Ostmark) sind im Verhältnis von 5,60 Ost- 
nigungsgesetze fallenden Wertpapiere aufgeführt mark : 1 DM anzusetzen. 
sind, Die Listen der unter das Berliner Wertpapier- f an 
bereinigungsgesetz fallenden Wertpapiere sind im b] Bei Forderungen, auf die die Uraltkonten-Bestim- 
Verordnungsblatt Teil II abgedruckt. Eine Auf- mung vom 23. Dezember 1949 Anwendung: findet, 
stellung‘ über die unter das Wertpapierbereini- sind folgende Ansätze nicht zu beanstanden: 
gungsgesetz des Bundesgebiets fallenden Wert- bei der am 1. 4. 1951 fälligen zweiten Rate 95 % und 
papiere GN ogpe PermttClungen — Wertpapier- bei der am 1. 4. 1952 fälligen dritten Rate 80 % 
Bereinigungsverfahren“, Gesamtliste 8 .bis Ende des Nennwerts der einzelnen Rate. 
Dezember 1950) und die dazu ergehenden Nach- 
träge werden jedem Finanzamt in einem Stück zu- c) Der Wert der Berliner Schuldverschreibungen 1949 
geleitet werden. Mit der Feststellung, ob ein be- Gruppe: A_bis D ist abhängig vom AuSgabezeit- 
stimmtes Wertpapier in den Listen aufgeführt ist, punkt. Für Zwecke der Vermögensteuervoraus- 
ist in jedem Finanzamt ein in Wertpapierangelegen- zahlungen 1951 ist es nicht zu beanstanden, wenn 
heiten möglichst erfahrener Angestellter zu beauf- Schuldverschreibungen 
tragen; dieser wird zweckmäßigerweise die ein- . 
zelnen Angaben der Steuerpflichtigen über ihre Pe GPS mit einem Abschlag‘ von 2,5:% vom 
Wertpapiere gleichzeitig daraufhin zu überprüfen 8, 
haben, welcher Wert für die einzelnen Wertpapiere der Gruppe B mit einem Abschlag von 5,5% vom 
in Frage kommt, und dann zum Schluß den Ge- Nennbetrag, 
samtwert dieser Wertpapiere-berechnen. Die Ent- + a 
Scheidung, ob eine Neufestsetzung von Vorauszah- ES mit ‚einem Abschlag von 75% vom 
: . gg und 
lungen in Frage kommt, hat dann der einzelne 
Sachbearbeiter zu treffen. der Gruppe D mit einem Abschlag von 9,5 % vom 
Als Beteili im Si Ziffer 10 VStVA rn 
Ss Beteiligungen im Sinne von Ziffer 
sind solche anzusehen, die bereits am 26. Juni 1948 Gngesetzt werden. - 
bestanden haben und die nicht in einer Eröffnungs- Berliner Schuldverschreibungen 1949 aller Gruppen 
bilanz auf den 1. April 1949 aufzunehmen sind. Be- sind bei Berechnung der Vorauszahlungen 1951 
teiligungen an nach dem 26. Juni 1948 neu gegrün- außer Ansatz zu lassen, wenn der Steuerpflichtige 
deten. derartigen Gesellschaften können mit. dem durch notarielle Bescheinigung oder durch Auszug 
Anteilswert angesetzt werden, der sich auf Ziffer 12 aus einem Sperrdepot nachweist, daß die gleichen 
VStVA ergibt; entsprechend bitten wir, für alle Stücke der Berliner Schuldverschreibungen wenig- 
Beteiligungen bei Eintritt‘ oder Ausscheiden von stens seit dem 28. Februar 1950 zu seinem Ver- 
Gesellschaftern nach dem 26. Juni 1948 zu ver- mögen gehört haben und seitdem ununterbrochen 
fahren. Beteiligungen,. die in einer Eröffnungs- darin verblieben sind. Stücke der Schuldverschrei- 
bilanz auf den 1. April 1949 aufzunehmen sind, sind bungen, die gemäß . unserer _Rundverfügung 
immer nach Ziffer 12 VStVA zu behandeln. Nr. 49/50 vom 1. Februar 1950 im Rahmen der 
Vermögensteuervorauszahlungen 1950 als steuer- 
Stundungen der Vorauszahlungen für das Kalender- frei behandelt sind, bleiben auch bei Berechnung 
jahr 1950, die lediglich auf Grund unserer Rundverfü- der Vermögensteuervorauszahlungen 1951 außer 
gungen Nr. 51/50 vom 10. Februar 1950, Nr. 178/50 Ansatz. 
vom 6. Mai 1950 und Nr. 310/50 vom 7. August 1950 N - . - ; 
ausgesprochen wurden, sind, soweit nicht Neufest- 77 Wenn das Betriebsvermögen 3uf den x. April 19490 
setzungen der Vorauszahlungen mit einem niedrigeren nach den Vorschriften des D-Markbilanzrechts nn 
Betrag als bisher zu erwarten sind oder besondere bewerten Wal ‚kann, ‚Solange ein Pinheitswert gür 
Billigkeitsgründe im einzelnen Fall vorliegen, aufzu- die wirtschaftliche minheit des Betriebsvermögens 
heben und die Rückstände einzuziehen. In Härtefällen auf den 1. April 1949 oder einen späteren Feststel- 
können Teilzahlungen auf die Rückstände bewilligt lungszeitpunkt noch nicht festgestellt worden "ist, 
werden. von dem Schlußbilanzvermögen, das der Gewinn- 
ermittlung für die Einkommensteuer 1949 zu- 
grunde liegt, ausgegangen werden; dies gilt auch 
für darin enthaltene Beteiligungen an Gesellschaf- 
D. Vermögensteuervyorauszahlungen ten im Sinne von $ 56 Absatz 1 Ziffer 7 RBewG. 
Darin enthaltener Grundbesitz, der nicht ein Be- 
VAREL RAR triebsgrundstück im Sinne des 8 57 RBew6G ist, ist 
Bis zur Erteilung eines Vorauszahlungsbescheides aus dem Betriebsvermögen auszuscheiden und als 
durch das Finanzamt hat der Steuerpflichtige die Vor- Grundvermögen oder land- und  forstwirtschaft- 
auszahlungen nach Artikel II 8 2 Absatz 4.d. G. auf liches Vermögen zu bewerten. Betriebsgrundstücke 
Grund der bisher zu leistenden Vorauszahlungen selbst sind mit den bei der Gewinnermittlung für die Ein- 
zu errechnen und zu entrichten. Eine besondere Er- kommensteuer eingesetzten Werten, _Betriebs- 
klärung über diese- Selbstberechnung‘ ist nicht abzu- schulden aus der Zeit vor dem Beginn der Wäh- 
geben, Das Finanzamt hat die‘ Vorauszahlungen für rungsreform in Form von Grundpfandrechten auf 
die Zeit vom 1. Januar 1951 ab gemäß Artikel II $ 2 Grundbesitz in Berlin (West) mit dem Wert an- 
Absätze 1 und 3 d..G. festzusetzen und dem Steuer- zusetzen, der sich‘ nach einem Umrechnungsver- 
pflichtigen rechtzeitig vor dem 10. Mai 1951 einen Vor- hältnis 1 RM. : 1 DM auf den 1. Januar 1951 er- 
auszahlungsbescheid nach einem Vordruck zu erteilen, gibt. Für Gewerbeberechtigungen ist der zuletzt 
der bei der Vordruckstelle des Landesfinanzamts an- festgestellte Einheitswert maßgebend.
	        

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