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Adressbuch für Berlin und seine Vororte (Public Domain) Ausgabe 1900 (Public Domain)

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Bibliografische Daten

fullscreen: Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins (Rights reserved) Ausgabe 36.1919 (Rights reserved)

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Monografie

Verfasser:
Reicke, Georg
Titel:
Schusselchen : Tragikkomödie in vier Aufzügen / Georg Reicke
Erschienen:
Berlin [u.a.]: Schuster & Loeffler, 1905
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
141 Seiten
Berlin:
B 330 Literatur: Theaterstücke, Possen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
792 Theater, Tanz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15466561
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 330 Rei 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Mitteilungen des Vereins für die Geschichte Berlins (Rights reserved)
  • Ausgabe 36.1919 (Rights reserved)
  • Titelblatt
  • Inhalt
  • Ausgabe 1919,1 Nummer 1
  • Ausgabe 1919,2 Nummer 2
  • Ausgabe 1919,3 Nummer 3
  • Ausgabe 1919,4 Nummer 4
  • Ausgabe 1919,5 Nummer 5
  • Ausgabe 1919,6 Nummer 6
  • Ausgabe 1919,7 Nummer 7
  • Ausgabe 1919,8 Nummer 8
  • Tagesordnung der nächsten Sitzungen (Public Domain)
  • Markgraf Woldemar von Brandenburg / Krabbo, Hermann (Public Domain)
  • Pfingstverordnungen / Suder, Oskar (Public Domain)
  • Eine Berliner Droschkenordnung vom Jahre 1830 / Weinitz, Franz (Public Domain)
  • Abbildung: Berliner Mietdroschken
  • Abbildung: Abbildung
  • Die Besichtigung der Marienkirche / Zeller, Adolf
  • Rezept zu einem guten Schauspieler (Public Domain)
  • Veränderungen im Mitgliederbestande (Public Domain)
  • Kleine Mitteilungen (Public Domain)
  • Ausgabe 1919,9 Nummer 9
  • Ausgabe 1919,10 Nummer 10
  • Ausgabe 1919,11 Nummer 11
  • Ausgabe 1919,12 Nummer 12

Volltext

nur bei dem Publikum, sondern auch bei den Ukzise- 
behörden. Desgleichen findet das Verbot, Quirle aus 
den Zöpfen junger Riefern zu schneiden, keine Beob- 
achtung. Da die Polizei allein nicht mit dem gehörigen 
Nachdru>k dagegen einschreiten kann, wird der Ninister 
gebeten, die Ukziseoffizianten anzuweisen, an den Toren 
auf das genaueste auf die Übeltäter zu achten und 
die Polizei von den ergangenen Verfügungen in 
Kenntnis zu seen. Folgender Bescheid erging unter 
dem 23. Juli 1812. 
„Da durch das Edikt vom 14. September 1811 
alle polizeilichen Einschränkungen rücksichtlich der Forst- 
benutzung aufgehoben werden, so finden die von dem 
Königlichen Polizei-Präsidio in dem Bericht vom 4. 
d. M. allegierten Edikte von 21. 7. 1744 und 19,7. 1770 
gegen das jährliche Mayensetzen und gegen das Ab- 
schneiden der jungen Eichen zu Peitschenstö>ken jetzt 
weiter keine Anwendung und findet daher auch die in 
Untrag gebrachte Erneuerung derselben nicht statt. 
Übrigens versteht es sich von selbst, daß das Königliche 
Polizei-Präsidium, wenn Yerdacht obwaltet, daß der- Berliner Mietdroschken. 
gleichen Gegenstände gestohlen seyen, wegen Anhaltung 
und Bestrafung der Täter die nötigen Einrichtungen In kleinem Formate (12:8'/2 cm) liegt sie, die 
treffen können," höchsten Orts bestätigte Bekanntmachung, vor 
Im Verfolg des Friedens wird vielleicht auch der mir, in marmoriertem Pappdedel fest eingebunden, im 
Pfingstschmu> wieder sichtbar werden, aber gewiß Jnnern mit 3 kolorierten Bildern (Steindruck) geschmückt. 
kommt wieder die Zeit, wo wir frohen Herzens Pfingsten Uuf 28 Seiten verbreitet sich die unterzeichnete Privi- 
feiern können und Maien jedes deutsche Heim zieren, legirte Gesellschaft des Droschken-Fuhrwesens (Berlin, 
und nicht zulezt wird Deutschlands Jugend auf dem den 1'" May 1830) über die Einzelheiten des Fahr- 
Kalmus die nötige Festmusik hervorbringen, und „wir betriebes. | 
Alten vergessen die schweren Zeiten, die hinter uns „Hiernach sind wir verpflichtet =- so heißt es da 
liegen. Oskar Suder. auf 5. 3 =- ohne Rücksicht auf Tages- oder Jahres- 
zeit, oder auf Witterung, mit unsern Droschken nach 
. : allen Richtungen, sowohl inner- als außerhalb der 
Eine Berliner Dro schkenordnung Residenz, bis zu den nachstehenden Sun als: 
vom Jahre 1830 a Vor dem Brandenburger- und Potsdainer 
fann heutigentags, wo viele das Ende der Pferde- Thore bis zu der Unterbaums-Brücke, den 
droschken in nicht zu weiter Ferne sehen, unzweifelhaft Selten, dem Lustschlosse Belle-Due, dem Hof- 
chon auf ein historisches Jnteresse Anspruch erheben. jäger, dem Karlsbade, und nach allen darauf 
belegenen Etablissements. 
59 Vor dem Oranienburger Thore bis zum Liesen- 
schen Etablissement an der Panke. 
7 usw. bis g (es folgen hier die anderen Rich- 
tungen) für die folgenden Fuhrpreise, als 
für 1 Person: 
9 St bis: 20 MU ebi: 1 4 8 SOC. 
ERDE EI 2 410522 WS SUWT EIR RSN 14 2708: 
N 4 - - 50 - . . . . . 15 - 
" Zenöes TO 22 MUMIE: 15 
sofern die Droschke gleich bei dem Einsteigen 
auf 1 Stunde angenommen wird, fahren zu 
lassen.“ 
Für 2 Personen waren die Preise: 7!/2, 15, 22/2, 
221/39 Sgr. Vorgeschrieben war im Trott zu fahren, 
der Rutscher mußte dem Fahrgaste beim Einsteigen 
eine Fuhrmarke geben. Um entstandene Unzuträglich- 
keiten, „ Jnconvenienzen“, bei der Feststellung der Fahr- 
zeit zu vermeiden, bestimmte die Gesellschaft „unter 
hoher Genehmigung", von jedem der Haupthaltepläte 
Berliner Mietdroschken. ihrer Droschken ab, es gab deren 16 in der Stadt,
	        

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