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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

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Bibliographic data

Full text: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1988 (Public Domain)

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Monograph

Author:
Stinde, Julius
Title:
Emma : das geheimnisvolle Hausmädchen oder der Sieg der Tugend über die Schönheit : parodistischer Kolportage-Roman / von Julius Stinde
Publication:
Berlin: Verlag von Carl Freund, 1904
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Scope:
VIII, 224 Seiten
Note:
Seite 42 fehlt in der Digitalisierungsvorlage (Druckfehler)
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
DDC Group:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15467432
Collection:
Berlin Dialect,Literature,Literary Life
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 328 Stin 14
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Einundfünfzigstes Kapitel. Der spukhafte Gast

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1988 (Public Domain)
  • Nr. 1, 14. Januar 1988
  • Nr. 2, 29. Januar 1988
  • Nr. 3, 29. Februar 1988
  • Nr. 4, 8. März 1988
  • Nr. 5, 6. April 1988
  • Nr. 6, 29. April 1988
  • Nr. 7, 20. Mai 1988
  • Nr. 8, 2. Juni 1988
  • Nr. 9, 15. Juni 1988
  • Nr. 10, 12. Juli 1988
  • Nr. 11, 18. August 1988
  • Nr. 12, 23. August 1988
  • Nr. 13, 13. September 1988
  • Nr. 14, 23. September 1988
  • Nr. 15, 13. Oktober 1988
  • Nr. 16, 18. Oktober 1988
  • Nr. 17, 28. Oktober 1988
  • Nr. 18, 20. Dezember 1988

Full text

100 Dienstblatt des Senats von Berlin Teil I Nr.11 18. August 1988 
lige Vorarbeiterzulage in sinngemäßer Anwendung des $ 2 Abs. 2 die Lohngruppe III Fallgruppe 3) wird auf Nummer 1.9.5 verwiesen. 
Unterabs. 3 gewährt wird. Absatz 1 der Übergangsvorschriften bewirkt eine Wahrung des Be- 
1.3.3 Wenn eine Vorarbeiterzulage, deren Weitergewährung auf sitzstandes bzw. der Anwartschaft bezüglich der bis zum 
einer rechtskräftigen arbeitsgerichtlichen Entscheidung beruht, nun- 30. April 1988 in einer Protokollerklärung zur Lohngruppe 11 Fall- 
mehr wegen der von den Vertragspartnern vorgenommenen Klarstel- r1uppe 10 geregelten 2 %igen Lohnzulage für die Arbeiter, die bis 
lungen widerrufen oder herabgesetzt werden müßte, zum Beispiel ZUm 30. April 1988 der Lohngruppe II Fallgruppe 10 angehörten. 
weil die Mitarbeit des Vorarbeiters nicht während des überwiegen- Bis zu ihrer Einreihung in die Lohngruppe III Fallgruppe 3 ist diesen 
den Teils der Arbeitszeit der übrigen Gruppenmitglieder stattfindet Arbeitern die genannte Lohnzulage 
oder weil er durch die Ausübung von Vorarbeiterfunktionen und _ über den 30. April 1988 hinaus weiterzuzahlen bzw. 
durch eigene Mitarbeit nicht überwiegend in Anspruch genommen e . ) N 
wird, bitte ich, mir diesen Einzelfall zur Herbeiführung einer auf die = auchnäch dem 30. April 1988 vom Zeitpunkt der Erfüllung der 
Person bezogenen besitzstandswahrenden übertariflichen Entschei- Voraussetzungen an-(S. Absatz 1 Ietzier Salz) Zu gewähren. 
dung zuzuleiten. Arbeiter, die erst nach dem 30. April 1988 als Küchenarbeiter 
1.3.4 Die für die Bestellung zum Vorarbeiter maßgebende Ar- AFOhngruppe N TO LETUNTS DE SEES WEITEN USE 
m. : A Übergangsregelung nicht erfaßt. 
beitsgruppe kann weiterhin auch aus Arbeitern, die nicht unter den A 5 
BMT-G fallen. (z. B. ABM-Arbeiter), oder aus mitarbeitenden 1.5.2 Den früher m Lohngrüppe N Fallgruppe 3 Getzt: Fallgrup- 
Heiminsassen usw. bestehen. Ebenso wie diese Gruppenmitglieder pe 23) eingereihten Arbeiten ın Operationssälen st der Be 
sind Angestellte, die ausnahmsweise einem Vorarbeiter unterstellt währungsaufstieg Sn die Lohngruppe 1 Fallgr PPS 3 eröffnet 
sind, bei der Bemessung der Vorarbeiterzulage wie Arbeiter der worden. Auf die hierfür erforderliche fünfjährige Bewährung wird 
Lohngruppe IV Fallgruppe 1 zu berücksichtigen, wenn sie eine die als Arbeiter im Sinne der Fallgruppe 5 a. F. zurückgelegte Zeit 
entsprechende abgeschlossene Ausbildung vorzuweisen haben und nach Maßgabe des $ 2 Abs. 5 Unterabs. 9 zur Hälfte angerechnet. 
entsprechend beschäftigt werden. 16 Zu86 
4 Omen. 2 0 dt Beer as der At abelazela rt un Eiche En ke es Tresen 
Bestandteil des Monatstabellenlohnes der Stufe 4 der Lohngruppe mals enistchen, beeinnt die $SCHSTIOHONO AusscIunES Di den 
VI zu berücksichtigen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf SIStEH TOR zahiS hoch; Veröffentlichung des Tarliverrages Am) 
die jeweils maßgebende Tabelle zum Ablesen der Vorarbeiterzulagen PS TEE 
und Schichtlohnzuschläge (z. Z. Anlagen III a bis c zum Rundschrei- 1.7 Zu 89 
ben über MS der BMT-G-Arbeiter usw. DBl. ER IS 0 A 1.7.1 Die durch den Tarifvertrag vereinbarte Verbesserung (2 %ige 
1.3.5 Arbeiter, denen aufgrund des Absatzes 3 eine Vorarbeiterzu- Zulage) für Fahrer von Spezialfahrzeugen der Lohngruppe V Fall- 
lage nicht gewährt werden kann, sind zum Beispiel Hausmeister gruppe 4/V a bzw. für bestimmte Handwerker der Lohngruppe VI 
(Lohngruppe III Fallgruppe 28, Lohngruppe IV Fallgruppe 25, Fallgruppen 1, 13, 16 bis 18, 22, 23, 28, 29 und 33 treten mit Wirkung 
Lohngruppe IV a, Lohngruppe V Fallgruppe 15 oder Lohngruppe vom 1. Juni 1988, alle übrigen Vorschriften — mit Ausnahme des $ 8 
V a), Magazin- oder Lagerwarte (Lohngruppe III Fallgruppe 37, (1. Januar 1988) — mit Wirkung vom 1. Mai 1988 in Kraft. 
. ED De A ONE en lan 37 or DR er 1.7.2 Die Durchführung des Tarifvertrages obliegt den Personal- 
IV a), Schichtführer bei der Fahrbereitschaft der Polizei (Lohngrup- und Personal wittschaftsstellen: Mei eV S T Purscheidung bleibt 
‚De V Fallgruppe 3, Lohngruppe V 4), Köche (Lohngruppe IV Fall- vorbehalten bei Feststellung der Eingruppierung in die Lohngrup- 
gruppe 51, Lohngruppe V Fallgruppen 2, 22 oder 30, Lohngrup- pe NT Falleruppe 33 Auchsiabeg, N 
pe V a oder Lohngruppe VI Fallgruppen 2 und 14, Lohngruppe VII Es wird gebeten, die nach dem Tarifvertrag erforderlichen Anderun- 
Fallgruppe 1), sofern ihnen lediglich Arbeiter der Lohngruppen Ibis g°N in die nächste Dienstkräfteanmeldung einzuarbeiten. 
II unterstellt sind, Wäscher oder Textilreiniger im Sinne der Lohn- LS B hrichti der Lok fä 
gruppe VI Fallgruppe 27/ VII Fallgruppe 1 und Lohngruppe VIE Fall- +2 Benachrichtigung der Lohnempfanger 
gruppe 19, Arbeiter der Lohngruppe VII Fallgruppe 11 Buchstabe b 1.8.1 Die Personalstellen werden gebeten, die von Veränderungen 
und Fallgruppe 12, soweit ihnen außer den zu unterweisenden Aus- nach diesem Tarifvertrag betroffenen Arbeiter hierüber durch eine 
zubildenden keine Arbeitsgruppe unterstellt ist, Maschinenmeister Schriftliche Mitteilung, die nach folgendem Muster gestaltet werden 
und Probenmeister im Sinne der Lohngruppe VII Fallgruppen 24 und Könnte, zu unterrichten: 
26 sowie Oberbeleuchter (Lohngruppe VII Fallgruppe 25). „Betr.: Neufassung des Berliner Bezirkstarifvertrages Nr. 2 zum 
BMT-G 
14 Zu$ 4 N Die Arbeitsrechtliche Vereinigung öffentlicher Verwaltungen, 
Bei den in Absatz 3 genannten Straßenwärtern handelt es sich um Betriebe und gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen in Berlin 
an 0 N an NEE En er En En (AV Berlin) und die Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Trans- 
ei der Überwachung und Instandhaltung der Bundesiernstraben ort und Verkehr — Bezirksverwaltung Berlin — haben am 
eingesetzt werden. Diese Arbeiter sind ab 1. Mai 1988 in den Kreis 7 N Yun 1988 einen Bezirkstarifvertrag (BTV) Nr. 2 zum BMT-G 
der Arbeiter einbezogen worden, die am Bewährungsaufstieg in die abgeschlossen, der an die Stelle des Bezirkstarifvertrages Nr. 2 
Lohngruppe V Fallgruppe 2 teilnehmen können. vom 29. November 1979 getreten ist. Aufgrund des neuen Tarif- 
Im übrigen verweise ich auf die Erläuterungen zur Anlage 2 vertrages, der nach dem mit Ihnen abgeschlossenen 
(s. Nummer 1.10). Arbeitsvertrag auch für Sie gilt, ergeben sich in Ihrem Falle 
folgende Auswirkungen: 
15 Zu$5 — Sie werden aufgrund der von Ihnen auszuübenden Tätigkeit 
1.5.1 Wegen der für Küchenarbeiter (bisher Fallgruppe 10 der mit Wirkung vom 1. Mai 1988 iin die Lohngruppe . ... Fall- 
Lohngruppe II) vereinbarten Neuregelung (Bewährungsaufstieg in gruppe . . . eingruppiert.
	        

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