Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Fontane, Theodor
Titel:
Schach von Wuthenow : Erzählung aus der Zeit des Regiments Gensdarmes / Theodor Fontane
Ausgabe:
Fünfte Auflage
Erschienen:
Berlin: F. Fontane, 1905
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
242 Seiten
Schlagworte:
Berlin ; Geschichte 1806 ; Konvention ; Offizier ; Selbstmord ; Belletristische Darstellung
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15465979
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Fon 17
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Neunzehntes Kapitel. Die Hochzeit

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1926 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1926, Teil I
  • 2. Januar 1926
  • 9. Januar 1926
  • 14. Januar 1926
  • 16. Januar 1926
  • 23. Januar 1926
  • 30. Januar 1926
  • 6. Februar 1926
  • 9. Februar 1926
  • 13. Februar 1926
  • 20. Februar 1926
  • 27. Februar 1926
  • 6. März 1926
  • 8. März 1926
  • 13. März 1926
  • 20. März 1926
  • 27. März 1926
  • 3. April 1926
  • 10. April 1926
  • 17. April 1926
  • 20. April 1926
  • 24. April 1926
  • 26. April 1926
  • 1. Mai 1926
  • 8. Mai 1926
  • 18. Mai 1926
  • 22. Mai 1926
  • 29. Mai 1926
  • 5. Juni 1926
  • 12. Juni 1926
  • 19. Juni 1926
  • 23. Juni 1926
  • 26. Juni 1926
  • 3. Juli 1926
  • 6. Juli 1926
  • 10. Juli 1926
  • 17. Juli 1926
  • 20. Juli 1926
  • 24. Juli 1926
  • 31. Juli 1926
  • 7. August 1926
  • 14. August 1926
  • 21. August 1926
  • 28. August 1926
  • 4. September 1926
  • 11. September 1926
  • 18. September 1926
  • 24. September 1926
  • 25. September 1926
  • 2. Oktober 1926
  • 9. Oktober 1926
  • 16. Oktober 1926
  • 23. Oktober 1926
  • 30. Oktober 1926
  • 3. November 1926
  • 6. November 1926
  • 13. November 1926
  • 20. November 1926
  • 27. November 1926
  • 4. Dezember 1926
  • 11. Dezember 1926
  • 16. Dezember 1926
  • 18. Dezember 1926
  • 25. Dezember 1926
  • 30. Dezember 1926

Volltext

98 
Rechte der Ungestellten (88 17 bis 42): einem politischen, konfessionellen oder beruflichen Verein 
Dienstbezüge . . . . 8 17 oder einem militärischen Verbande abhängig gemacht werden. 
A. Grundvergütung: 5.4. 
Einreihungsgrundsäße . . . . 8 18 Schwerbes<ädigte. 8 
Durchführung der Einreihung . “ 19 1. Bei der Einstellung von Schwerbeschädigten sind 
Einre.hungejireitigteiten ..- 3 die gesehlichen Votsiheisien und Hie auf Grund der Geseße 
Grundvergütungssäße . . . erlassenen Verordnungen maßgebend. 
Vergütungsdienstaltr , . . . 22 2. Die Verwaltung hat im Benehmen mit dem Ver- 
Anrechnung von Vordienstzeiten . . 23 trauensmann der Schwerbeschädigten für eine den Kräften 
Festsezung des Vergütungsdienstalters . . . . 3 24 und Fähigkeiten der Schwerbeschädigten entsprechende Be- 
Festsezung des Vergütungsdienstalters beim Auf- Er schäftigung Sorge zu tragen. 
rücken in höhere Vergütungsgruppen . . . 5 8 5. 
B. Ortszuschlag (Wohnungsgeldzuschuß) . . & 26 Einstellung auf Grund geseßlicher usw. 
C. Kinderbeihilfen u Frauenbeihilfe *' 27 Verpflichtung. 
D. Teuerungszuschläge . . . . . . = Einstellungen, die auf einer geseßlichen oder von den 
Sanderregeling für eeworöbeshrünfte Angestellte » Wertengopatteien anerkannten Verpflichtung beruhen, gehen 
Auszahlung der Dienstbezüge . . . . ' anderen Einstellungen vor. 
Sachbezüge und Schußkleidung . . . . 8 6. 
Reisekosten und Entschädigung für Außendienst < Einstellungsbes<hränkung. 
Umzugskosten 2 „oa 5 . X Ist ein Ehegatte voll erwerbstätig, so soll eine Ein- 
Entschädigung wegen getrennter Haushaltsführung stellung des anderen Ehegatten im allgemeinen unterbleiben, 
rjindungen Zz „ois 3 8 x 8 7. 
Schreibstoffe und Gerätschaften Arbeitsvermittlung. 
Wohlfahrtseinrichtungen . . . | 1. Sofern die Verhältnisse, welche für die Beurteilung 
Bezahlung von Ueberstunden . 7 ve Zeitung eines A. wasgevend sind, im Ivrigen gleich 
. ES MU TIE „8 = 47. 15 .., 19 find, sollen bei der Einstellung Bewerbungen ehemaliger oder 
Fortzahlung der Dienstbezüge im Krankheitsfalle . 40 gekündigter A. der ie Berlin ebnen ch berüfffichti t 
Fortzahlung der Dienstbezüge bei Arbeitsversäumnis 41 werden, wenn die Entlassung aus dem Madtischen Dienst nicht 
Alters- unt Hinterbliebenenversorgung . . . 42 aus Gründen erfolgt ist, die in der Berson des Bewerbers 
Personalakten . . . . 2 43 liegen. 
Beendigung des Ungestelltenverhältnisses . . . . . & 44 i: Liegen zer einstetsenden ve niisielle feine Be 
. . . werbungen vor, die nach vorstehendem . 1 vorzugsweise 
Kündigung der Angestelltendienstverträge (58 45 u. 4): 1 perücsichtigen find, so sind die neu einzustelienber A. 
. ie gung 5 45 vom öffentlichen Arbeitsnachweis anzufordern. Sind durch 
Fristlose Entlassung . . . 46 diesen Arbeitsnachweis geeignete Kräfte nicht zu erlangen, so 
Auflösungs (Abstands-) Berträge 17 hat die einstellende Dienststelle durch weitere geeignete Maß- 
Jgeugnisausftellung . . . . “= < nahmen (Angehung des Arbeitsnachweises des Vertrags- 
Rechtsverhältnisse der ausges<hiedenen Angestellten “ verbandes und schließlich Werbung auf dem freien Arbeits- 
Een dei Wiedereinsieliung u markte) sich Bewerbungen zu verschaffen. 
. „ .* ». 8. 
Durchführung des Tarifvertrages . . . ... ; Ver i 8 
„ pflichtung durch Handsc<lag. 
Ueberführung von Angestellten in planmäßige Stellen Die A. werden auf die Innehaltung der ihnen 
G- ags a r - 8 54 obliegenden Pflichten unter Hinweis auf die Verordnung 
Dien fiber an Anlage 1 gegen Besteihung, und Geheimnisverrat nichtbeamteter Per- 
en Bezug Anlage 2 jfonen vom 3. Mai 1917 (Reichsgesezbl. S. 393) in der 
Kiaudsjavelle Anlage 3 Fassung vom 12. Februar 1920 (Reichsgesegbl. S. 230) durch 
-- Handschlag und niederschriftliche, vom A. zu unterzeichnende 
Seltungsbereih. De dtung bejonders perpftichtet. Dureh die etwaige Unter: 
S1. assung eine r: 
1. Die Rede und licht: all i - bürgerlich-rechtlichhe Wirksamkeit der in diesem TV. nieder- 
gestellten (A.), welche in eiten aller Me en zw gelegten Verpflichtungen der A. nicht berührt. 
Stadt Berlin (Geseb vom 27. 4. 20) gelegenen Verwal- hien 
Mugen und Setriepen der Stadt beshäfil sind, eine Pfii en der R. 
Tätipkeit der in Unlage 1 (vergl. 8 18) bezeichneten Art : . : i 
gegen Vergütung ausüben 5 nicht Ze estellte im Sorgfattspfticht und bienstlähe Ver 
Sinne der städtischen oldungsordnu ind, besti 14 . : “ 
sich nach dem Deen Te ee "Tu Sestimmen 1. Der A. hat die ihm übertragenen dienstlichen Db: 
?. Auf die nichtvollbeschäftigten A. findet dieser TV. liegenheiten den geseklichen Bestimmungen und Dienst: 
nur insoweit Anwendung, als es besonders bestimmt ist. vorschriften entsprechend gewissenhaft wahrzunehmen und den 
3. Ausgenommen von der Geltung dieses TV. sind: dienstlichen Anordnungen seiner Vorgesekzten oder deren 
a) Technische A. städtischer Betriebe in besonderer, selb- „ertreier nachzukommen. GEE 
ständiger, privatrechtliher Wirtschaftsform (Aktien- 2. Soweit der A. im Vollz: einer dienstlichen An- 
gesellschaften, G. m. b. H. usw.) und ordnung seiner Vorgesetzten handelt, trifft die dienstliche 
vb) Praktikanten und ihnen gleichzuerachtende Personen. Verantwortung den anordnenden Vorgesekten. 
+ fet eten Fung zu Abs. 2: Als nicht- Sh 8 10. tät 
vollbeschäftigt gelten Personen, deren Beschäftigung au weigepflict. 
bestimmte Stunden des Tages oder past zug auf 1. Die A. haben über Sie ihnen durch ihre Tätigkeit 
Woche oder des Monats beschränkt ist befanntgewordenen eenmeiegenheiten, deren Geheimhaltung 
ihrer Natur nach er oder vom Vorgesetzten vor- 
Gase de Mete H DRERN ara gemun 
Zuständigkeit für die Einstellung. varf ber dH etope EEE ienstliche Schrift« 
aDie Einstellung erfolgt durch den Magistrat (Bezirts- und Drudstüc>e, Zeichnungen oder andere bildliche Dar- 
amt) oder die von diesen damit beauftragte nachgeordnete stellungen weder im Original noc< in Vervielfältigungen an 
Dienststelle 83 sich bringen, verwenden oder Dritten zugänglich machen. 
Gesinnungs- und Vereinigungsfreiheit. R erlänt, Lai is das uttane zur Vorlage solcher 
„Die Einstellung eines A. darf nicht von bee politischen, diet stlichen EE Ee Zustimmung zur Vorlage, dem 
militärischen, zonsessionellen, oder gewerkschaftlihen Be- ordentlichen Arbeitsgericht, den tariflichen Schlichtungs- 
tiangung, von der Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu pausschüssen oder den icht, den tariflichen Schlicht per:
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.