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Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1903 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Rachfahl, Felix
Titel:
Deutschland, König Friedrich Wilhelm IV. und die Berliner Märzrevolution / von Felix Rachfahl
Erschienen:
Halle a. S.: Max Niemeyer, 1901
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
IV, 319 Seiten
Schlagworte:
Friedrich Wilhelm IV., Preußen, König ; Revolution
Berlin:
B 122 Geschichte: Revolution 1848
Dewey-Dezimalklassifikation:
943 Geschichte Deutschlands
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15466543
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 122/81
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1903 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1903/01/07
  • 1903/01/07
  • 1903/01/14
  • 1903/01/28
  • 1903/02/11
  • 1903/02/25
  • 1903/03/11
  • 1903/03/18
  • 25.+ 26. März 1903
  • 1903/04/08
  • Tages-Ordnung, 08. April 1903
  • No. 9. (127-142), 08. April 1903
  • Vorlagen welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind., 08. April 1903
  • Übersicht der in der Sitzung am 8. April 1903 gefaßten Beschlüsse u. s. w., 08. April 1903
  • 1903/04/22
  • 1903/05/06
  • 1903/05/20
  • 1903/06/03
  • 1903/05/05
  • Protokoll
  • 10.+ 11. Juni 1903
  • 1903/06/17
  • 1903/06/24
  • 1903/09/09
  • 1903/09/16
  • 1903/09/23
  • 1903/09/28
  • 1903/09/30
  • 1903/09/28
  • 1903/09/30
  • 1903/10/14
  • 1903/10/28
  • 1903/11/04
  • 1903/11/19
  • 1903/12/02
  • 1903/12/09
  • 1903/12/19

Volltext

231 
b) Handelsmann Wilhelm Thalheim hier Pots 
damer Straße 21, 
e) Frau Louise Petsch, geb. Thalheim, 
d) deren Ehemann Fuhrherr Carl Petsch, 
zu c und d hier. Wall Straße 78. 
e) Frau verw. Nosalie Petsch geb. Thalhcim 
hier, Danckelmann Straße 1. 
1) Frau Anna Wetzel geb. Thalheim hier, Sophie 
Charlotten Straße 15 a. 
g) deren Ehemann Schmiedemeister Alwin Wetzel 
hier, Sophie Charlotten Straße 15 a. 
Die Erschienenen zu 2 a—g sind geschäftsfähig 
und von Person bekannt. 
Die StadtgemeindeCharlottenburg hat zumZweckc 
des Erwerbs des zum Grundstücke der Thalheim'schen 
Erben — Band 54 Blatt Nr. 2241 des Grundbuchs 
von der Stadt Charlottenburg—gehörigen bebauungs 
planmäßigen Straßenlandes der Spielhagen Straße 
das Enteignungsverfahren eingeleitet. In diesem 
Verfahren haben die Eigentümer in Anbetracht dessen, 
daß das Restgrundstück nach seiner bisherigen Be 
stimmung nicht mehr zweckmäßig benutzt werden könne, 
den Antrag auf Übernahme des ganzen Grundstücks 
gestellt. 
Mit den Eigentümern ist darauf über die ab 
zutretende Fläche und die Höhe der Entschädigung 
gemäß tz 16 des Enteignungsgesetzes eine Einigung 
erzielt worden. 
Die Erschienenen schließen demgemäß den folgenden 
Vertrag: 
8 i. 
Die Erschienenen zu 2 a b c e f sind Eigen 
tümer des im Grundbuche von der Stadt Charlotten 
burg Band 54 Blatt Nr. 2241 eingetragenen Grund 
stücks. Dieses Grundstück, welches eine Größe von 
100 qm hat, verkaufen dieselben hiermit Pfand-, 
schulden- und lastenfrei an die Stadtgcmeinde Char- 
lottenburg. 
Das Grundstück besteht ans den Parzellen Karten 
blatt 4 Nr. 2993/277 von 32 qm Größe und 
Nr. 2992/277 von 68 qm Größe. Erstere Parzelle 
bildet bebauungsplanmäßiges Straßcntand der Spiel 
hagen Straße, letztere Bauland. 
8 2. 
Die Stadtgemeinde Charlottenburg verpflichtet 
sich, für das nach § 1 gu erwerbende Grundstück 
einen Kaufpreis von 60 JL wörtlich: „Sechszig 
Mark" für 1 qm zu zahlen. 
Der Kaufpreis für die 100 qm große Fläche 
beträgt mithin 6000 JL, wörtlich: „Sechstausend 
Mark". 
Die Verkäufer haften dafür, daß außer der Ein 
tragung in Abteilung III für die Witwe Grunow, 
zu deren Löschung die Erschienenen zu 2 sich ver 
pflichten, Hpotheken und Grundschuldeu auf dem 
Grundstücke nicht lasten. 
8 3. 
Die Übergabe des verkauften Grundstücks an die 
Stadtgemeinde hat innerhalb 14 Tagen nach erfolgter 
Auflassung mietfrei zu erfolgen. 
8 4. 
Die Auflassung des verkauften Grundstücks an 
die Stadtgemeinde hat innerhalb sechs Wochen nach 
Genehmigung des Verlages durch den Magistrat 
und die Stadtverordneten-Versammlung zu erfolgen. 
Die Beschaffung der Katastermaterialien für die 
Auflassung ist Sache der Stadtgemeinde. 
8 5. 
Der Kaufpreis ist von der Stadtgemeinde am 
Tage der Auflaffung an die Miteigentümer des Grund 
stücks z. H. der Frau verw. Johanna Thalheim hier 
gegen deren alleinige Quittung und gegen Vorlegung 
einer Bescheinigung des Magistratsoertrelers über die 
erfolgte Auflassung im Geschäftslokale der Stadt 
hauptkasse hierjelbst zu zahlen. 
Sollte dies an dem Auflastungstage nicht mehr 
möglich sein, so hat die Zahlung an dem auf die 
Auflassung folgenden Werktage zu geschehen. 
8 6.' 
Nutzen, sowie Lasten, außer eingetragenen Lasten 
und öffentliche Abgaben, gehen vom Tage der Auf 
lassung ab auf die Stadtgemeinde über. 
8 7- 
Die Kosten und Stempel des Vertrages und der 
Auflassung, sowie die Umsatzsteuer trägt die Stadt 
gemeinde. Es wird jedoch von der Stadtgemeinde 
auf Grund des § 4e Stempelstenergesetzes Stempel 
freiheit für das ganze Grundstück in Anspruch ge 
nommen, da nach §8 9 und 16 des Enteignungs 
gesetzes die Einigung über die abzutretende Fläche 
und die zu zahlende Entschädigung während des 
Enteignungsverfahrens erfolgt ist. 
8 8. 
Die miterschienenen Ehemänner der Erschienenen 
zu 2e und 2k, nämlich der Fuhrherr Carl Petsch 
und der Schmiedemeister Alwin Wetzel treten den 
vorstehenden Abuiachungen ihrer Ehefrauen in allen 
Punkten genehmigend bei. 
8 
Die Wirksamkeit dieses Vertrages ist abgängig 
von der Genehmigung durch den Magistrat und die 
Stadtverordneten - Versammlung. Wird diese Ge 
nehmigung nicht bis zum 15. April 1903 erteilt und 
den Verkäufern allen bis dahin schriftlich mitgeteilt, 
so kann keine der Parteien aus diesemAbkommen irgend 
welche Rechte herleiten. 
Vorstehende Verhandlung ist den Erschienenen 
in Gegenwart der unterfertigten Urkundsperson vor 
gelesen, von denselben genehmigt und wie folgt eigen 
händig unterschrieben: 
Witwe Thalheim. 
Wilhelm Thalheim. 
Frau Anna Wetzel geb. Thalheim. 
Alwin Wetzel. 
Frau Louise Petsch geb. Thalheim. 
Carl Petsch. 
Frau Wwe. Rosalie Petsch geb. Thalheim. 
Otto Brabant 
Qr. jur. Martin Landsberger, 
Magistrats-Assessor. 
Urkundsperson der Stadtgemeinde Charloltenburg. 
Tagesordnung Nr. 15. 
Drucksache Nr. 1»«. Vorlage betr. Anstellung 
eines Beamten auf Kündigung (Laternen 
aufseher). 
Urschriftlich mit dem Personalheft 8. Nr. 31 
an die Stadtverordneten-Versammlung 
mit dem Antrage, 
sich über die Anstellung des Militäranwärters 
Schröder als städtischen Beamten auf Kündigung 
(Laternenaufseher — Q-. Y. des Normaletats —) 
gemäß 8 56 Nr. 6 der Städteordnung zu er 
klären.
	        

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