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Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1888 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1888 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Puttkamer, Erich von
Titel:
Geschichte des Königlich Preussischen Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2 / im Auftrage des Regiments zusammengestellt von E. von Puttkamer
Ausgabe:
Dritte Auflage
Erschienen:
Berlin: Verlag von Paul Parey, 1902
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
VIII, 287 Seiten
Berlin:
B 102 Geschichte: Berlin als Garnisonsstadt
Dewey-Dezimalklassifikation:
355 Militär
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15466523
Sammlung:
Geschichte, Kulturgeschichte
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 102/82
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Gemeindeblatt der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1888 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Ausgabe 1888,1 No. 1, 1. Januar 1888
  • Ausgabe 1888,2 No. 2, 8. Januar 1888
  • Ausgabe 1888,3 No. 3, 15. Januar 1888
  • Ausgabe 1888,4 No. 4, 22. Januar 1888
  • Ausgabe 1888,5 No. 5, 29. Januar 1888
  • Ausgabe 1888,6 No. 6, 5. Februar 1888
  • Ausgabe 1888,7 No. 7, 12. Februar 1888
  • Ausgabe 1888,8 No. 8, 19. Februar 1888
  • Ausgabe 1888,9 No. 9, 26. Februar 1888
  • Ausgabe 1888,10 No. 10, 4. März 1888
  • Ausgabe 1888,11 No. 11, 11. März 1888
  • Ausgabe 1888,12 No. 12, 18. März 1888
  • Ausgabe 1888,13 No. 13, 25. März 1888
  • Ausgabe 1888,14 No. 14, 1. April 1888
  • Ausgabe 1888,15 No. 15, 8. April 1888
  • Beilage zu Nr. 15
  • Ausgabe 1888,16 No. 16, 15. April 1888
  • Ausgabe 1888,17 No. 17, 22. April 1888
  • Ausgabe 1888,18 No. 18, 29. April 1888
  • Ausgabe 1888,19 No. 19, 6. Mai 1888
  • Ausgabe 1888,20 No. 20, 13. Mai 1888
  • Ausgabe 1888,21 No. 21, 20. Mai 1888
  • Ausgabe 1888,22 No. 22, 27. Mai 1888
  • Ausgabe 1888,23 No. 23, 3. Juni 1888
  • Ausgabe 1888,24 No. 24, 10. Juni 1888
  • Ausgabe 1888,25 No. 25, 17. Juni 1888
  • Ausgabe 1888,26 No. 26, 24. Juni 1888
  • Ausgabe 1888,27 No. 27, 1. Juli 1888
  • Ausgabe 1888,28 No. 28, 8. Juli 1888
  • Ausgabe 1888,29 No. 29, 15. Juli 1888
  • Ausgabe 1888,30 No. 30, 22. Juli 1888
  • Ausgabe 1888,31 No. 31, 29. Juli 1888
  • Ausgabe 1888,32 No. 32, 5. August 1888
  • Ausgabe 1888,33 No. 33, 12. August 1888
  • Ausgabe 1888,34 No. 34, 19. August 1888
  • Ausgabe 1888,35 No. 35, 26. August 1888
  • Ausgabe 1888,36 No. 36, 2. September 1888
  • Ausgabe 1888,37 No. 37, 9. September 1888
  • Ausgabe 1888,38 No. 38, 16. September 1888
  • Ausgabe 1888,39 No. 39, 23. September 1888
  • Ausgabe 1888,40 No. 40, 30. September 1888
  • Ausgabe 1888,41 No. 41, 7. Oktober 1888
  • Ausgabe 1888,42 No. 42, 14. Oktober 1888
  • Ausgabe 1888,43 No. 43, 21. Oktober 1888
  • Ausgabe 1888,44 No. 44, 28. Oktober 1888
  • Ausgabe 1888,45 No. 45, 4. November 1888
  • Ausgabe 1888,46 No. 46, 11. November 1888
  • Ausgabe 1888,47 No. 47, 18. November 1888
  • Ausgabe 1888,48 No. 48, 25. November 1888
  • Ausgabe 1888,49 No. 49, 2. Dezember 1888
  • Ausgabe 1888,50 No. 50, 9. Dezember 1888
  • Ausgabe 1888,51 No. 51, 16. Dezember 1888
  • Ausgabe 1888,52 No. 52, 23. Dezember 1888
  • Ausgabe 1888,53 No. 53, 30. Dezember 1888
  • Bericht über die erste augenärztliche Untersuchung der Zöglinge des Waisenhauses in Rummelsburg / Silex, Paul
  • Extra-Beilage zu Nr. 10
  • Verzeichnis der Vorsitzenden, Rendanten und Kassenlokale sämmtlicher in Berlin bestehenden Orts- und Betriebs- (Fabrik-) Krankenkassen, sowie der für Gesellen und Lehrlinge errichteten Innungs-Krankenkassen
  • Zur Ueberschwemmungsnoth
  • Bericht über die Einrichtungen von öffentlichen Abladeplätzen ad Verfügung des Magistrats vom 19. September 1887
  • Auszug aus dem amtlichen stenographischen Bericht über die Stadtverordneten-Versammlung am 27. September 1888
  • Auszug aus dem amtlichen stenographischen Bericht über die Stadtverordneten-Versammlung am 4. Oktober 1888
  • Extra-Beilage zu Nr. 44
  • Extra-Beilage zu Nr. 45

Volltext

105 
- Etwaige, durch diese Zahlungen entstehende Kosten trägt die + ordentlich und gut wieder herzustellen. Sie leistet hierfür auf einen 
Aktien-Gesellschaft „Berliner Elektrizitäts-Werke“. Zeitraum von 5 Jahren nach der seitens des Magistrats erfolgten 
Im Falle des Verzuges hat die Gesellschaft die Rückstände mit Abnahme Gewähr. 
6 pCt. vom Verfalltage ab zu verzinsen. Bei der Ausführung solc<her Arbeiten sind sowohl in Betreff des 
zu verwendenden Materials , als der Behandlung desselben die An- 
vr ordnungen der städtischen Bau-Deputation, beziehungsweise der von 
Bei der Berechnung der in den 88. 2 und 3 gedachten Abgaben dieser Behörde mit der Aufficht über die betreffenden Arbeiten betrauten 
werden vom 1. Januar 1888 ab auch diejenigen, 8. 2 sub a--c Beamten zu beachten. , . 
bezeichneten Ginnahmen berücfichtigt, welche die Gesellschaft in Folge Fühlt die Gesellschaft sich durch solche Anordnungen beschwert, 
von Stromlieferungen bezieht, die sie ohne Benutzung des Straßen- so steht ihr die Beschwerde an den Magistrat zu; sie verzichtet aber 
: : ausdrücklich darauf, die Entscheidungen desselben im Recht3- oder 
terrains bewirkt. 
Verwaltung3wege anzufechten. 
8. 6. Für jede Verletzung der vorstehend übernommenen Verpflichtung 
Die Gesellschaft „Berliner Elektrizitäts - Werke“ verpflichtet fich, unterwirft sich die Gesellschaft einer Konventionalstrafe von 300 X. 
außer den Zentralstationen, welche sie gegenwärtig shon in Betrieb 
har für M Versorgung des im Ea Brien Stabitäcils mit 8. 10. 
elektrischem Strome noch zwei neue entralstationen, und zwar eine insichts der öffentlihen Beleuchtung mit elektrischem Licht be- 
in der Spaqudanerstraße, eine zweite in der Dorotheenstadt zu errichten wend ji dem Feuliiche den ei hing mi über im Beleuchtung 
js I iich Ie en sollen so erbaut und eingerichtet werden des Futahmner Binos as der Lipzigersraße bis ur Frichrichstrahe, 
Die)e | N tngert / owie bei dem über die Beleuchtung der Siraße Unter den Lin 
dan eim jede verfelben für dei Dienst oon +. 060 gleichzeitig krennenber deren Fortseßung geschlossenen Verträgen, jedoch betreffs des ersteren 
Glühlampen von ormalkerzen Leuchtkraft oder deren Nequivalen mit der Maßgabe, daß die Gesellschaft sich verpflichtet, vom 1. Januar 
im Strom gy5reit „hfet R . 1888 ab nicht nur die Lampen, sondern auch die Laternen und die 
M Sesso er e Zus Ferne ation in der Spandauer- SECH LIT zu unterhalten, sowie die Bedienung der Laternen 
D jungs 7 n zu en. 
ffraße innehat Beein Suh vom I. Ifir 4555 ab ge- - Waz die öffentlihe Beleuchtung in anderen Straßen des im 8. 1 
SB ef ar des wede der Menttihen Beseigtang Kieser Straßen 
| ie Ler vB „ as Recht ein, zum Zwee der öffentlichen Beleuchtung ieser Straßen 
b) be Seisan ann, ber Zenta, ie See iheen- oder einzelner Straßen beziehungsweije einzelner Straßentheile die 
ve Hnet, jährli AE E 23 4 u mpen inüchin nSgesanmt ne Lieseruug elektrischen Stromes unter folgenden Bedingungen zu ver» 
zu einer Leistungsfähigkeit von 12 000 Lampen, a) Jede der auf diesen Straßen und Stadttheilen an den vom 
zu erweitern. Magistrat zu bestimmenden Stellen und an den von ihm 
8. 7. ausgesteltien Delemhtäugzträgern auzuheingenden Lampen va 
Die Gesellschaft ist bei Vermeidung einer Konventionalstrafe von nac Wahl des Magistrats entweder ein ison'sches Glüh- 
300 „4 für jeden Tag der Versäumniß gehalten, die im 8. 6, Absaß 1 „ [iht oder ein elefirisches Bogenlicht sein HA 
und 2 übernommenen Verpflichtungen in Betreff der Station in der »» Die vom Magistrat für jedes 16kerzige Glühlicht zu leistende 
Spandauerstraße bis zum 1. Oktober 1889, in Betreff der Station in Vergütung foll höchstens 3 9 pro Stunde betragen, wobei 
der Dorotheenstraße bis zum 1. Oktober 1890 zu erfüllen und verfällt sich der Magistrat zu einer jährlichen Minimalvergütung von 
derselben Konventionalstrafe von 300 X für jeden Tag, welchen sie 1 900 Stunden pro Lampe verpflichtet. Für jede zur An- 
über die im 8. 6, Absaß 3, festgesezten Termine hinaus die Erweite- wendung kommende größere Glühlampe oder für eine 1 900 
rung einer der beiden Zentralstationen verzögert. Stunden jährlich überschreitende Brennzeit steigt der jährliche 
Von Entrichtung dieser Strafen bleibt die Gesellschaft frei, sofern Entgelt im Verhältniß für geleistete Lichtstärke und Brenndauer. 
nach dem pflichtmäßigen Ermessen des Magistrats die Verzögerung Für jedes elektrische Bogenliht von 12 Ampöre - Strom- 
ohne ihre Schuld eingetreten ist. stärke =- wobei der Magistrat sich zu einer Minimal- 
Arbeitöeinstellungen oder Nichtinnehaltung der Lieferungsfristen vergütung von jährlich mindestens 1 900 Brennstunden pro 
sollen der Gesellschaft bei Feststellung der Konventionalstrafe ni<t zu Lampe verpflichtet -- soll für die Brennstunde höchstens 
Statten kommen. 40 Bfennige vergütigt werden und für jedes zur Anmeldung 
kommende Bogenlicht von größerer oder geringerer Strom- 
g. 8. stärke geiht bein joe de jährliche Sgt im Verhältniß 
Der Magistrat ist berechtigt, dur< einen seiner Beamten von den der geleisteten Lichtstärke. Für eine 1 900 Stunden jährlich 
Bauprojekten für die im 8. 6 gedachten Zentral-Stationen und von überschreitende Brennzeit steigt der jährliche Entgelt im Ber- 
deren fortschreitenden Ausführung jederzeit Kenntniß zu nehmen. Die hältniß der geleisteten Brenndauer. 
Gesellschaft ist verpflichtet, diesem =- ihr vom Magistrat zu bezeichnenden Mit diesen Preisen soll Alles ohne Ausnahme abgegolten sein, 
-- Bevollmächtigten die Einsicht der Bauprojekte zu gewähren und ihm namentlich also die Lieferung der Lampe und der "Elektrizität, der 
vor und während der Ausführung der Anlagen in Betreff der für Ersatz der Glühlampen und der Bogenlichtkohlen, sowie die Bedienung 
dieselben zu verwendenden Grundstücke, der in Betrieb zu seßenden und Unterhaltung der Kandelaber und Laternen. Jede unbrauchbar 
Maschinen u. s. w. jede Information zu ertheilen, welche ihm wünschens- gewordene Lampe ist sofort und unentgeltlich dur< eine neue von den 
werth sein sollte, um sich ein Urtheil über die Frage zu bilden: „Berliner Elektrizitäts-Werken“ zu ersehen. 
ob die von der Gesellschaft getroffenen DiSpositionen geeignet Sobald der Magistrat erklärt hat, daß er die Beleuchtung von 
sind, den beiden Zentral-Stationen die im 8. 6 vorgesehene Straßen oder Straßentheilen verlange, hat die Gesellschaft binnen 
aktuelle, sowie die daselbst in Aussiht genommene zukünftige drei Monaten nach Aufstellung der Beleuchtungsträger die Beleuchtung 
Leistungsfähigkeit zu sichern. zu bewirken. Sie unterwirft si für jeden Tag der Verzögerung 
Sollte der Magistrat auf Grund der Berichte seines Bevollmächtigten einer Konventionalstrafe von 500 
zu der Ueberzeugung gelangen, daß die von der GesellsHaft getroffenen 
Dinposikionen iu de 80008 nderen Punkte nicht geeignet seien, 8. 11. 
eine sol<he Leistungsfähigkeit der Stationen, wie sie im 8. 1 dieses ; 7 „ ; , 
Vertrages vorgesehen ist, zu verbürgen, so wird Z seine Eln dune Gefeshait rammt dem Magistrat fern das Reiht tin, die 
Erinnerungen der Gesellschaft mittheilen. Zctemühutg nie SRE EEE ee Ren 8. 1 Hezeich- 
Die Gesellschaft hat diese Erinnerungen zu beachten, oder, falls nein Sta ine iel Ve genen Fine Gebäude gegen Bergütung zu 
sie dieselben für unbegründet hält, in einer binnen 14 Tagen nach verengen iese je Tig [u dem Tatise 6.12) mit einem 
Empfang der Erinnerungen dem Magistrat einzureichenden Erklärung Macht d ne ges ariffaß festgestellt werden. , 
auf schiedsrichterlihe Entscheidung anzutragen. ac<t der Magistrat von dieser Befugniß Gebrauch, so hat die 
eite GRE md ran 44 Tagen, ahben bie SOTO Cs Monate nach der erfolgten Aufforderung die Ein- 
Erklärung der Gesellschaft beim Magistrat eingegangen ist, Ue richtung für das betreffende Gebäude betriebsfähig zu übergeben. Sie 
Sciedsrichter zu ernennen. Die beiden ernannten Scied3srichter wuntenmnst A Ir jeden Tag der Verzögerung einer Konventional- 
werden. si über die Zuziehung eines Obmanns einigen. Gelingt 57007 " 
eine solche Einigung nicht, so wird das Schied3geri<ht aus dem Rektor g. 12 
der technischen Hochschule zu Charlottenburg und den von den Parteien EN 
ernannten beiden Sachverständigen gebildet. „An andere Behörden und an Privatpersonen, welche die Zu 
8. 9 führung elektrischer Ströme zum Zwe> der Glüh- bezw. Bogenlicht- 
„wr beleuchtung begehren, hat die Gesellschaft die Lieferung derselben nach 
6 Die Gesellschaft hat die von ihr zu den 8. 1 gedachten Anlagen dem diesem Vertrage angehängten Tarife und den zu demselben 
enuzten Straßendämme, Bürgersteige, Brücken 2c. auf ihre Kosten gehörigen Tarifbestimmungen zu bewirken. Bedingungen über Lieferung
	        

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