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Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Ausgabe 10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain) Ausgabe 10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)

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Mehrbändiges Werk

Verfasser:
Friedländer, Hugo
Titel:
Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung : Darstellung merkwürdiger Strafrechtsfälle aus Gegenwart und Jüngstvergangenheit / nach eigenen Erlebnissen von Hugo Friedlaender ; eingeleitet von Dr. Sello
Beitragende:
Sello, Erich
Erschienen:
Berlin: Hermann Barsdorf Verlag 1920
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Berlin:
B 816 Recht. Justiz: Kriminalität. Kriminalfälle. Prozesse
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Titel:
Band 1
Erschienen:
1910
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
VI, 242 Seiten
Berlin:
B 816 Recht. Justiz: Kriminalität. Kriminalfälle. Prozesse
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15462332
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 816/19:1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
Ein entmenschtes Weib. Die Engelmacherin Wiese

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  • Sitzungsberichte der Verfassunggebenden Preußischen Landesversammlung (Public Domain)
  • Ausgabe 10.1919/21 156. bis 175. Sitzung (22. September bis 15. November 1920) (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 156. Sitzung. Mittwoch den 22. September 1920
  • 157. Sitzung. Donnerstag den 23. September 1920
  • 158. Sitzung. Dienstag den 28. September 1920
  • 159. und 160. Sitzung. Mittwoch den 29. September 1920
  • 161. Sitzung. Donnerstag den 30. September 1920
  • 162. Sitzung. Freitag den 1. Oktober 1920
  • 163. Sitzung. Mittwoch den 6. Oktober 1920
  • 164. Sitzung. Donnerstag den 7. Oktober 1920
  • 165. Sitzung. Dienstag den 19. Oktober 1920
  • 166. Sitzung. Mittwoch den 20. Oktober 1920
  • 167. Sitzung. Donnerstag den 21. Oktober 1920
  • 168. Sitzung. Freitag den 22. Oktober 1920
  • 169. Sitzung. Mittwoch den 27. Oktober 1920
  • 170. Sitzung. Donnerstag den 28. Oktober 1920
  • 171. Sitzung. Freitag den 29. Oktober 1920
  • 172. Sitzung. Sonnabend den 30. Oktober 1920
  • 173. Sitzung. Donnerstag den 4. November 1920
  • 174. Sitzung. Freitag den 5. November 1920
  • 175. Sitzung. Montag den 15. November 1920
  • Farbkarte

Volltext

12627 Berfassunggebende Preußische'Ländesversammlüng 161. Sizung am 30. September 1920 12628 
[Zusammensetzung der Schuldevutationen usw] Osten, sondern auch im Westen. ES betragen 3. B. in 
== den Landgemeinden im Bezirk Aachen die Schullasten im 
[Vizepräsident Dr v. Kries] Durchschnitt 182, Koblenz 187, Cassel 191, Wiesbaden 183ß. 
Wir kommen zu Ziffer 2 Wenn der Lehrer bei solhen Zuständen im Sc<hulvorstande 
. ; j 2 seine Forderungen stellt, dann ist es sehr erklärlich, daß 
I< eröffne die Besprechung =- und schließe sie, da + kein besonderes Entgegenkommen findet. Diese Zurück- 
Wortmeldungen nicht vorliegen, und stelle, wenn kein baltung der Schulvorstandsmitglieder ist nicht als volks- 
Widerspruch erhoben wird, fest, daß das Haus im Sinne bispungsfeindlich anzusehen; die Ursache liegt eben in der 
des Ausschusses bes<lossen hat. Belastung der kleinen Gemeinden. Die Lehrer auf dem 
Wir kommen nunmehr zu Ziffer 3. Lande haben e3 also unendlich schwer, die Schule zu ver- 
I< eröffne die Besprechung -- und schließe sie und treten. Dazu kommt, daß in den kleinen Gemeinden der 
ftelle, wenn kein Widerspruch erhoben wird, fest, daß das Lehrer als Fachmann allein im Sculvorstande dasteht. 
Haus den Auss<hußbesc<hlüssen auc<h in diesem In der städtischen Sc<uldeputation sind mehr Lehrer, 
Punkte gefolgt ist. wenigstens sollen sie jett nach unseren Beschlüssen hinein- 
Wir kommen nunmehr zu 8 4 der Regierungsvorlage kommen; der Einfluß der Lehrer soll also in der städtischen 
und 8 1 Ziffer 4 der Ausschußbeschlüsse. Hierzu liegt Sculdeputation verstärkt werden. Ebenso ist es auch not- 
vor der Antrag Dr v. Richter (Hannover) uiw auf wendig, daß der Einfluß der Lehrer im ländl<hen Schul- 
Drucsache 3011 zu 1. - verbande gestärkt wird. Das ist nur möglich, wenn der 
Lehrer Vorsißender im Schulvorstande wird. 
[Wortlaut des Antrags: Das Wan ve den die Auen ds SInorstaunn 
. : 3 a3 Vo ulunterhaltung8geseß sagt, daß der Scul- 
An die Stelle des 8 4411 Abj. 1 und 2 des Volks- )orstand für die äußere Ordnung im Schulwesen zu 
schulunterhaltungsgeseßes treten folgende Bestim« [07 36n und die Verbindung zwischen Schule und Eltern- 
EN em | . haus zu pflegen hat. Die näheren Anweisungen werden 
Die Mitglieder aus den Gemeindevorständen yon der Sculaufsichtsbehörde getroffen. Wie soll der 
(Beigeordnete, Schöffen) und der Vorsikentde Sculvorstand das praktisch ausführen? Theoretisch ist 
werden vom Bürgermeister ernannt. Der Bürger- das sehr schön gesagt, aber in der Praris leider nicht 
meister ist befugt, außerdem jederzeit selbst mit gusführbar. Dex Lehrer ist derjenige, der für Ordnung 
vollem Stimmrecht in die Schuldeputation ein- sorgen muß; er muß dafür sorgen, daß die Schule rein 
zutreten und den Vorsit zu übernehmen. Die gehalten wird, daß ordentlich gelüftet und geheizt wird, 
Mitglieder aus der Stadtverordnetenversammlung daß die nötigen Lehr-, Lern- und Anschauungsmittel da 
und die des Erziehungs- und Volkss<hulwesens find. Für alle diese Dinge hat der Lehrer die Verant- 
kundigen Personen werden von der Stadt» wortung zu tragen. Wenn er Forderungen auf diesen 
verordnetenversammlung, die Lehrer und Lehre- Gebieten im Schulvorstande durchsezen will, muß er 
rinnen von den zum Schulverbande gehörenden auch einen größeren Einfluß erhalten. Das ist am 
Lehrern und Lehrerinnen gewählt. Die Wahl ehesten möglich, wenn er der Vorsikende im Schul- 
erfost: wo es möglich ist, nach den Grundsäßen yorstande wird. Vorbedingung ist natürlich, daß die 
der BerhältniSwahl.] Sculaufsicht3behörde das Bestimmung5re<t behält, den 
I< eröffne die Besprechung. Vorsivenhen u enen Man spricht jo viel v98 der 
ebung der Landschule; nun, dann möge man dami 
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Herrmann. enötim einer praktischen Anfaon wahn zd den Sehn 
. . den besten Sach- und Fachverwalter der Schule auf dem 
Dan en De Abgeordneter (D.-nat. V.-P.): Meine Lande, im Interesse der Shule zum Vorsikenden des 
DED und Herren, nac dem Sculunterhaltungsgeseß Spulyorstandes machen. Das ist am besten zu erreichen, 
En aer M ebnen Vorsibenden der indem die Schulaussicht3behörde das Bestimmungsrecht 
Sitte Bak 2 in EIT ERET 5 Ne hv ie Bürger? hehält. Dabei ist natürlich Voraussehung, daß sie tat- 
Hommünien mda enner und Sachverwalter der [ählih den Lehrer, wenigstens den festangestellten Lehrer, 
Mate n und damit auch der Schule. Als solcher ist 31m Vorsigenden des Schulvorstandes ernennt. 
er Bürgermeister die geeignetste Person für den Vorsik In diesem Sinne bitten die Antragsteller um An- 
der Schuldeputation. Die Städte wünschen dringend, nahme ihres Antrages 
daß diese Bestimmung im Interesse der Stadt und der ges: 
Schule auch bestehen bleibt, und de8halb bitten die drei (Bravo!) 
Parteien, die in diesem Sinne einen Antrag gestellt haben, 
um Annahme desselben. Vizepräsident Dr v. Kries: Das Wort hat der 
„ Aber noch notwendiger ist es, daß die Schulaufsiht8- Abgeordnete König (Frankfurt). 
behörde das Recht behält, in den ländlichen Schulvorständen 
den Schulvorstandsvorsißenden zu ernennen. Und warum? König (Frankfurt), Abgeordneter (Soz.-Dem.): 
Der beste Fachverwalter der Schule ist der Lehrer, und Meine politischen Freunde lehnen den Antrag, den mein 
deShalb soll die städtische Sc<huldeputation eine stärkere Herr Vorredner soeben begründet hat, ab. Wir stehen 
Vertretung aus der Lehrerschaft erhalten. Aber in den auf dem Standpunkt, daß in den Schuldeputationen und 
kleinen Schulverbänden mit einem Lehrer ist das leider Schulvorständen der Vorsizende von diesen Sculver- 
nicht möglich. Hier jedoch ist, die Schule am schwersten waltungskörpern selbst gewählt werden muß. Diese 
zu vertreten, weil die kleinen 'Schulverbände in den Regelung war auch in der Regierung3vorlage bei den 
meisten Fällen nicht leistungsfähig sind. So tragen 3. B. die Schuldeputationen vorhanden, durch den Ausschußbeschluß 
Landgemeinden im Kreise LyK von ihren Gesamtschullasten ist sie auc< auf den Schulvorstand ausgedehnt worden; 
im Durchschnitt nur 14,88 4, im Kreise JohanniSburg nur mit guten Gründen. Wenn angeführt wird, daß besonders 
13,92 4 und Sensburg nur 11,80 Y. Obwohl diese Ge- auf dem Lande der Lehrer im Sc<ulvorstande gegenüber 
meinden von ihren Schullasten einen so kleinen Teil tragen, den anderen Mitgliedern allein stände, so ist das wohl 
haben sie doh im Durchschnitt 191 Y ihrer Einkommen= in dieser Hinsicht zutreffend. Aber ich möchte die Herren, 
steuer an Scullasten zu tragen. So ist es nicht nur im die diesen Vorschlag machen, fragen: wer garantiert denn 
161. Sita LandeSvers. 1919/20
	        

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