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Fünf Jahre Landesjugendamt Berlin 1925-1930 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Fünf Jahre Landesjugendamt Berlin 1925-1930 (Public Domain)

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Monograph

Creator:
Berlin. Landesjugendamt
Title:
Fünf Jahre Landesjugendamt Berlin 1925-1930 : Arbeit an der Jugend einer Millionenstadt / herausgegeben unter Mitwirkung der Mitarbeiter des Landesjugendamtes Berlin
Publication:
Berlin: Verlag Albert Callam, 1930
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Scope:
128 Seiten
Berlin:
B 950 Gesundheit. Soziales: Kinder- und Jugendhilfe
DDC Group:
360 Soziale Probleme, Sozialarbeit
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15461636
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Shelfmark:
B 950/65
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Chapter

Title:
Bildungspflege / Bekämpfung von Schund und Schmutz

Contents

Table of contents

  • Fünf Jahre Landesjugendamt Berlin 1925-1930 (Public Domain)
  • Cover front
  • Title page
  • Großstadtjugend
  • Zum Geleit!
  • Berliner Jugendwohlfahrtspflege
  • Advertising
  • Vorbeugende und heilende Fürsorge
  • Die Jugendpflege der Stadt Berlin
  • Grundriss: Berliner Jugendland Zossen. Landschulheim
  • Anmeldebogen II für die Verschickung von Kindern zur Erholung
  • Bildungspflege / Bekämpfung von Schund und Schmutz
  • Über den Gesundheitszustand der Berliner Jugend
  • Vormundschaft, Adoption und Fürsorge für hilfsbedürftige Minderjährige
  • Streiflichter aus der Arbeit des Landesjugendamtes
  • Illustration: Zeichnung eines siebenjährigen Knaben im Schullandheim Zossen (Text siehe "Jugendpflege")
  • Satzung für die Wohlfahrtspflege der Stadt Berlin
  • Advertising
  • Sachregister
  • Cover back
  • ColorChart

Full text

Bildungspflege / Bekämpfung von Schund und Schmutz 
Bildung bedeutet natürlich nicht das Anhäufen von 
Wissensstolfl, den Erwerb eines bestimmten Wissens- 
Juantums, Bildung bedeutet für uns einen Erziehungs- 
vorgang, das heißt: die Kräfteentfaltung und -ent- 
wickelung der im jugendlichen Menschen ruhenden 
Möglichkeiten zum Aufbau der Persönlichkeit. Wir 
sind uns dabei völlig klar, daß ein wirklicher Bildungs- 
orfolg vielleicht nur in kleinen Gemeinschaftskreisen von 
Empfänglichen möglich ist. Es gilt aber, diesen Kreis 
Stück um Stück zu erweitern und diesen Empfäng- 
lichen die Hilfe zu weiterer Entwicklung zu bieten. 
Es bedeutet nicht nur mühevolle, sondern auch gering 
zewertete Arbeit, eine Arbeit, die nicht mit Zahlen auf- 
warten kann und nicht mit sichtbaren Erfolgen. Hilfe, 
die der Jugend geboten wird, wirkt sich nur mittelbar 
aus. Kulturelle Arbeit ist undankbar, sie erfordert da- 
her mehr als alle übrige Tätigkeit Mut und Ausdauer 
zum Gelingen. Besonders zur Zeit sieht es infolge der 
aotwendigen Sparmaßnahmen der Stadt Berlin traurig 
aus um unsere Bildungspflege. Gewiß, auch der ein- 
zelne streicht bei verringertem Einkommen zuerst die 
Ausgaben für die kulturellen Bedürfnisse aus seinem 
Etat. Schon einmal, in der Inflationszeit, waren Geld 
und Brot so selten, daß alle Kräfte sich auf ihre Herbei- 
schaffung konzentrieren mußten. Muß die Bildungs- 
pflege sich wieder wie damals bescheiden? Was wurde 
in den wenigen dazwischen liegenden Jahren erreicht? 
Manche Wege waren gangbar. Aus Gründen, die an 
dieser Stelle nicht näher untersucht werden können, 
hat sich das geschriebene Wort in unserer Zivilisation 
als der am meisten verbreitete Bildungsmittler ent 
wickelt. Das haben gewisse, recht geschäftstüchtige Ver- 
leger früh erkannt. Sie warfen Groschenhefte, die soge- 
nannte Schundliteratur, auf den Markt. Das gute Buch 
bekam als Konkurrenz eine industrialisierte Massen- 
ware, Absatzgebiet: die Jugend. Es soll hier nicht das 
Wesen und die Wirkung des „Schund und Schmutz‘ 
untersucht werden, ihre Kenntnis wird vorausgesetzt. 
Der Bildungsvorgang schließt jedoch notwendig auch 
die Erziehung zu selbständigem Denken und kritischer 
Betrachtung ein. Das massenhafte Lesen der soge- 
nannten Schundhefte aber erzieht zum Gegenteil. Es 
mußte daher die Jugendbildungspflege zunächst darum 
pesorgt sein, dieses Unkraut, das alles Aufbauende zu 
ersticken drohte, zu beseitigen. 
Bis 1926 war alle Arbeit ein nahezu erfolgloses Be- 
mühen, das nur von einem lebensstarken Idealismus 
durchgehalten werden konnte. Behörden und Volks- 
bildungsverbände mußten sich eng aneinander schlie-. 
ßen. In Berlin war die Gründung des Berliner Aus 
schusses zur Bekämpfung der Schund- und Schmutz: 
literatur und des Unwesens im Kino erfolgt, eine lose. 
an das Landesjugendamt angeschlossene Organisation, 
deren Vorsitz Frau Stadträtin Weyl führt. In ihm 
vereinigten sich Behörden, Bildungsorganisationen 
aller Richtungen, Einzelpersönlichkeiten, deren Wort 
in diesen Fragen Wert und Gewicht hatte. Dem Be 
mühen dieses Ausschusses gelang die Zusammenstel 
lung einer Liste von „Schundheftreihen, die in Deutsch- 
land unter den Schulkindern verbreitet sind‘, Diese 
Liste, 1922 zum ersten Male herausgegeben, umfaßte 
1925 im ganzen 202 Nummern. Sämtliche Volksbil- 
dungsverbände aller politischen Richtungen und aller 
konfessionellen Bindungen unterschrieben diese Liste 
— ein Beweis für die „UVeberparteilichkeit‘“ des 
Schundes. In vielen Städten wurden Läden und Händ- 
ler, die Schriften dieser Liste führten, boykottiert. Die 
Verlage konnten daher diese Liste nicht ruhig hin- 
nehmen. Zwei Klagen gegen den Vorsitzenden und 
gegen den Geschäftsführer des Berliner Ausschusses 
zur Bekämpfung der Schund- und Schmutzliteratur 
und des Unwesens im Kino verlangten die Einziehung 
der Liste. Zwar kam es nicht zu einem Freispruch der 
Beklagten, aber doch zu einer Beilegung des Streitas 
vor dem Kammergericht. 
Die erste, allerdings nur wenig durchgreifende Hilfe 
»ildete 1923 eine Polizeiverordnung für Berlin gegen 
Jen Althandel mit gebrauchten Büchern in Lebens 
mittelgeschäften, Tabakhandlungen und bei Friseuren, 
Eine zweite Maßnahme, die schon heftige Beunruhi- 
gung in die Kreise des „Schundkapitals‘“ brachte, war 
der Erlaß des preußischen Ministers des Innern vom 
23. Juni 1925, wonach „periodische Druckschriften 
hinsichtlich deren nach dem 1. Juli 1925 eine rechts: 
kräftige Verurteilung auf Grund des $ 184 oder 184a 
Strafgesetzbuches, sei es auch im objektiven Strafver- 
"ahren (8 42a a. a. O.), ausgesprochen ist, von dem 
Verkauf auf Bahnhöfen und in Zeitungskiosken auf 
bestimmte Zeit ausgeschlossen werden, und zwar a) bei 
arstmaliger Verurteilung auf die Dauer von 3 Monaten. 
2) im Wiederholungsfalle auf die Dauer von 6 Mona- 
‚en. Die Deutsche Zentralpolizeistelle zur Bekämpfung 
anzüchtiger Bilder, Schriften und Inserate in Berlin, 
ei der die Nachrichten über rechtskräftige Verurtei- 
ungen aus 88 184; 184a Strafgesetzbuch aus dem gan- 
zen Reiche zusammenlaufen, gibt der Hauptverwaltung 
der Deutschen Reichsbahngesellschaft, dem Magistrat 
zu Berlin und der Gesellschaft Mitteilung von den ein- 
wr
	        

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