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Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain) Ausgabe 1909 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Tschudi, Georg von
Titel:
Aus 34 Jahren Luftfahrt : persönliche Erinnerungen / von Georg v. Tschudi
Erschienen:
Berlin: Verlag von Reimar Hobbing, 1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
186 Seiten
Fußnote:
Die Provenienzmerkmale, die in einzelnen Objekten vorhanden sind, werden derzeit vom Referat Provenienzforschung der ZLB geprüft.
Berlin:
B 913 Flug Verkehr: Flugverkehr
Dewey-Dezimalklassifikation:
380 Handel, Kommunikation, Verkehr
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15462317
Sammlung:
Wirtschaft, Verkehr, Stadtversorgung
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 913 Flug 10
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
13. Der Zekeli-Ballon

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg (Public Domain)
  • Ausgabe 1909 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1909/01/06
  • 1909/01/20
  • 1909/02/10
  • bitte bei OCR entfernen
  • 1909/02/10
  • 1909/02/24
  • 1909/03/17
  • 1909/03/18
  • 1909/03/24
  • 1909/03/31
  • 1900/03/31
  • 1909/03/31
  • 1909/04/21
  • 1909/05/05
  • 1909/05/19
  • 1909/05/26
  • 1909/06/09
  • nicht im Hause scanbar
  • 1909/06/09
  • 1909/06/23
  • 1909/06/30
  • 1909/08/25
  • 1909/09/08
  • 1909/09/22
  • 1909/10/06
  • 1909/10/20
  • 1909/10/29
  • 1909/11/03
  • 1909/11/10
  • Tages-Ordnung No. 23. (305-331), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(305,306,307), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(307,308,309,310), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(311,312), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(313,314,315), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(315), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(315,316), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(316), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(316,317), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(317,318), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(318,319), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331)(320,321,322,323), 10. November 1909
  • No. 23. (305-331), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (324), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (324,325), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (326), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (326,327), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (327), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (328), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (329,33), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung (330), 10. November 1909
  • In nicht öffendlicher Sitzung No. 23. (305-331), 10. November 1909
  • Übersicht der in der Sitzung gefaßten Beschlüsse usw. (331), 10. November 1909
  • 1909/11/24
  • 1909/12/08
  • 1909/12/22

Volltext

555 
Vorlagen 
für die 
Stadtverordnelen-Wersammsung zu Hharkottenkurg. 
In nicht öffentlicher Sitzung. 
Drucksache Rr. 324. 
Borlage betr. Herstellung eines Verkehrsweges 
an der Sophie-Charlotten-Stratze. 
Urschriftlich mit den Akten Fach 4 
Nr. 13 Bd. 8 und einer Mappe enthaltend 2 Pläne 
an die Stadtverordnetenversammlung 
mit dem Antrage, zu beschließen: 
Der Magistrat wird ermächtigt, mit der 
Königlichen Eisenbahn-Direktion Berlin einen 
Vertrag auf folgender Grundlage abzu 
schließen: 
a) Unter der Voraussetzung, daß die König 
liche Eisenbahndirektion Berlin neben dem 
erweiterten Güterbahnhof Charlottenburg 
zwischen der Spree und der Sophie- 
Charlotten-Straße eine in der Krone 22 m 
breite Verkehrsstraße in den Plan für die 
Erweiterung des Güterbahnhofs Char 
lottenburg einbezieht und eine Einigung 
zwischen der Stadlgemeinde einerseits 
und dem Kronfideikommiß, sowie der 
Königlichen Forstverwaltung andererseits 
hinsichtlich des Grund- und Bodenpreises 
zustande kommt, übernimmt die Stadt 
gemeinde die Pflicht, die sämtlichen Kosten 
der Straßenanlage einschließlich des Grund 
erwerbs zu tragen und die Eisenbahnver 
waltung für ihr gesamtes, an der neuen 
Straße belegenes Gelände von allen 
Anliegerbeiträgen gemäß § 15 des Flucht 
liniengesetzes vom 2. Juli 1875 dauernd 
freizustellen und die Reinigung, Be 
leuchtung und Entwässerung der Straße 
mit Einschluß der Bürgersteige, sowie 
ihre Bestreuung bei Glätte mit abstum 
pfendem Material auf ihre Kosten zu 
übernehmen. 
5) Die Kosten für den Grunderwerb, welche 
überschläglich auf etwa 600 000 M be 
rechnet sind, und die Kosten für die Her 
stellung der Straße mit minderwertigem 
Material,welcheüberschläglich auf 330000,46 
berechnet sind, sind in die nächste 
Anleihe aufzunehmen. 
Der Gegend, welche sich um die Kreuzung 
der Sophie-Charlotten-Straße mit der Spandauer 
Straße gruppiert und sich nach Westen hin bis 
nach Westend hinein erstreckt, fehlt es zurzeit an 
einer geeigneten Verbindung mit der Gegend, 
welche etwa um den Bahnhof Jungfernheide 
herum belegen ist. Als eine günstige Verbindungs 
straße würde sich hierzu die Verlängerung der 
Sophie-Charlotten-Straße an dem Eisenbahn 
gelände entlang eignen. Es käme also zunächst 
darauf an, die Sophie-Charlotten-Straße, die in 
ihrem nördlichen Teil am Güterbahnhof Char 
lottenburg in der Nähe des Kochsees als Sackstraße 
endigt, zwischen der Eisenbahn und dem Schloß 
garten bzw. den daran anschließenden fiskalischen 
Wiesen hindurch nach dem Tegeler Weg am Bahn 
hof Jungfernheide fortzuführen und hierdurch 
eine Verbindung zu schaffen, welche den Umweg 
durch die Spandauer Straße über die Schloß 
brücke und den Tegeler Weg vermeidet. Diese 
Verbindung würde zugleich auch die Möglichkeit 
gewähren, das zwischen der Lehrter und Ham 
burger Baha und der Spree gelegene Gelände 
von Osten her zugänglich zu machen, wenn quer 
zu dem Verbindungsweg eine Unterführung unter 
den Bahndämmen hindurchgeführt wird, womit 
sich die Königliche Eisenbahndirektion bereits ein 
verstanden erklärt hat. 
Für den beabsichtigten Verbindungsweg Flucht 
linien auszuweisen, verbietet sich aus verschiedenen 
Gründen. Es bietet sich aber bei der von der 
Königlichen Eisenbahnverwaltung beabsichtigten 
Erweiterung des Güterbahnhofs Charlottenburg 
Gelegenheit, die Ausweisung einer solchen Straße, 
gleichzeitig im Planfeststellungsverfahren, welches 
für die Erweiterung des Güterbahnhofs eingeleitet 
werden soll, zu ermöglichen. Die Königliche Eisen 
bahndirektion Berlin, mit der wir dieserhalb in 
Verbindung getreten sind, hat sich bereit erklärt, 
das für die Anlage der Straße erforderliche Ge 
lände in ihren, für die Erweiterung der Bahn 
anlage aufzustellenden Entwurf einzubeziehen und 
dadurch den Grunderwerb sicherzustellen; sie knüpft 
hieran aber die unter a unseres Antrages erwähnten 
Bedingungen. Sie hat ferner noch die Bedingung 
gestellt, daß die Stadtgemeinde ihr die gefaßten 
Beschlüsse spätestens bis zum 15. d. M. mitteilt, weil 
die landespolizeiliche Prüfung und Feststellung des 
Plans für die Erweiterung des Güterbahnhofs 
nicht länger hinausgeschoben werden kann. Wir 
sind nun der Meinung, daß diese Gelegenheit zur 
Sicherstellung des Grunderwerbs der in absehbarer 
Zeit notwendig werdenden Verbindungsstratze setzt 
ergriffen werden muß, und daß die Bedingungen 
der Eisenbahn-Direktion annehmbar sind. Denn 
es ist nicht zu erwarten, daß sich später, wenn die 
Stadtgemeinde allein die Ausweisung der Straße 
betreiben würde, der Grunderwerb unter gleich 
günstigen Bedingungen ermöglichen lassen würde. 
Auf wie hoch sich die Grunderwerbskosten be 
laufen werden, kann mit Bestimmtheit nicht an-
	        

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