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Berliner Baupolizeiliche Vorschriften für die Be- und Entwässerung von Grundstücken mit einem Anhang von einschlägigen technischen Vorschriften aus der Reichsverdingungsordnung, wichtigen behördlichen Adressen und sonstigen Angaben für das Installationsgewerbe (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Berliner Baupolizeiliche Vorschriften für die Be- und Entwässerung von Grundstücken mit einem Anhang von einschlägigen technischen Vorschriften aus der Reichsverdingungsordnung, wichtigen behördlichen Adressen und sonstigen Angaben für das Installationsgewerbe (Public Domain)

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Monografie

Titel:
Berliner Baupolizeiliche Vorschriften für die Be- und Entwässerung von Grundstücken mit einem Anhang von einschlägigen technischen Vorschriften aus der Reichsverdingungsordnung, wichtigen behördlichen Adressen und sonstigen Angaben für das Installationsgewerbe / zusammengestellt von der Redaktion der Deutschen Klempner-Zeitung
Erschienen:
Berlin: Verlag Maetzig & Co. G.m.b.H., 1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
128 Seiten
Schlagworte:
Berlin ; Baurecht ; Quelle
Berlin:
B 807 Recht. Justiz: Einzelne Rechtsgebiete
Dewey-Dezimalklassifikation:
340 Recht
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15462168
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 807 Bau 23
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Gebührenordnung

Schnellzugriff

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  • Berliner Baupolizeiliche Vorschriften für die Be- und Entwässerung von Grundstücken mit einem Anhang von einschlägigen technischen Vorschriften aus der Reichsverdingungsordnung, wichtigen behördlichen Adressen und sonstigen Angaben für das Installationsgewerbe (Public Domain)
  • Einband
  • Stempel: Wiedeburg & Ortel. Zentralheizungen, Warmwasserversorgungen, sanitäre Anlagen
  • Titelblatt
  • Stempel: Wiedeburg & Ortel. Ingenieure G.m.b.H.
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abschnitt I. Geschäftliche Bestimmungen
  • Abschnitt II. Bauvorschriften
  • Abschnitt III. Allgemeine Bestimmungen
  • Entwässerung
  • Gebührenordnung
  • Technische Vorschriften aus der Reichsverdingungsordnung für Bauleistungen
  • Bestimmungen betreffend Heizräume für Zentralheizungen u. Warmwasserversorgungen v. 4. Juli 1927
  • Anhang. Wichtige behördliche u. a. Adressen
  • Organisation der Berliner Städtischen Be- und Entwässerungspolizei
  • Tabelle: Baupolizeiämter
  • Tabellen: Adressen usw. für den Verkehr mit den Gaswerken Groß-Berlins
  • Adressen usw. für den Verkehr mit den Groß-Berliner Elektrizitätswerken
  • Ortskrankenkasse der Klempner zu Berlin
  • Handwerkskammer zu Berlin ; Innung ; Berufsgenossenschaft
  • Index
  • Werbung
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

*22 * 
Gebührenoroͤnung 
für die Be⸗ und Entwässerungspolizei der Stadt Berlin vom 
28. November 1922 und Nachtrag vom 1. Märgz 1024. 
81.Grunbgebühren. 
Für die Genehmigung, Beaufstchtigung und Abnahme von 
Neuanlagen und Veränderungen an den Grundstücks- Be— und 
Entwässerungsanlagen sind an Grundgebühren zu entrichten: 
J. Bei Entwässerungsanlagen für: 
a) 1-25 Einläufe .. 
b) 5250 Einläufe. 
e) über 50 Einläufe 
II. Bei Warmwasserbereitungs- und Reinwasseranlagen, 
soweit eine besondere polizeiliche Genehmigung erforderlich 
wird, bei einem lichten Rohrdurchmesser der Zuflußleitung: 
a) bis zu 13 mm 6,00 M. 
b) bis zu 25 mmm 15,00 M. 
e) über 25 mm 30,00 M. 
82. Zuschlaggebühren. 
Außer den Sätzen des 81 werden als Zuschlaggebühren 
erhoben: 
J. Für die Prüfung, Beaufsichtigung und Abnahme 
künstlicher Anlagen zur Hebung von Schmutz 
mit Kraftantriee. 
der Verbindung jeder Privatwasseranlage mit 
der allgemeinen Wasserleitung...... 
von privaten Wassergewinnungsanlagen mit 
Kraftantrieb, soweit eine polizeiliche Geneh— 
miagung erforderlich wirzd—— 
a) 
6,00 M. 
N 
15.00 M. 
6) 
15,00 M. 
* Zur ZSeit der Drucklegungdieser Broschüre 
wird bekannt, daß für diese baupolizeiliche 
Bebührenordnung eine Neubearbeitung notwendig 
ist, so daß mithin evtl. schon in kurzer Zeit die 
angeführten Sätze geändert werden müssen. 
75
	        

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