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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Baumgarten, Franz Ferdinand
Titel:
Zirkus Reinhardt / Franz Ferdinand Baumgarten
Erschienen:
Potsdam: Hans Heinrich Tillgner Verlag, 1920
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
88 Seiten
Schlagworte:
Großes Schauspielhaus
Berlin:
B 483 Theater. Tanz. Film: Einzelne Schauspielbühnen
Dewey-Dezimalklassifikation:
792 Theater, Tanz
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15462594
Sammlung:
Allgemeine Landeskunde, Natur, Umwelt
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 483 GSchau 2
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1935 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt 1935, Teil I
  • 5. Januar 1935
  • 12. Januar 1935
  • 12. Januar 1935
  • 19. Januar 1935
  • 26. Januar 1935
  • 2. Februar 1935
  • 9. Februar 1935
  • 16. Februar 1935
  • 23. Februar 1935
  • 2. März 1935
  • 2. März 1935
  • 9. März 1935
  • 16. März 1935
  • 23. März 1935
  • 30. März 1935
  • 6. April 1935
  • 13. April 1935
  • 20. April 1935
  • 27. April 1935
  • 30. April 1935
  • 4. Mai 1935
  • 4. Mai 1935
  • 11. Mai 1935
  • 18. Mai 1935
  • 25. Mai 1935
  • 27. Mai 1935
  • 1. Juni 1935
  • 7. Juni 1935
  • 8. Juni 1935
  • 8. Juni 1935
  • 15. Juni 1935
  • 22. Juni 1935
  • 28. Juni 1935
  • 29. Juni 1935
  • 6. Juli 1935
  • 13. Juli 1935
  • 20. Juli 1935
  • 27. Juli 1935
  • 31. Juli 1935
  • 3. August 1935
  • 10. August 1935
  • 17. August 1935
  • 24. August 1935
  • 31. August 1935
  • 31. August 1935
  • 7. September 1935
  • 14. September 1935
  • 21. September 1935
  • 28. September 1935
  • 5. Oktober 1935
  • 12. Oktober 1935
  • 19. Oktober 1935
  • 26. Oktober 1935
  • 2. November 1935
  • 2. November 1935
  • 16. November 1935
  • 18. November 1935
  • 23. November 1935
  • 26. November 1935
  • 30. November 1935
  • 30. November 1935
  • 7. Dezember 1935
  • 14. Dezember 1935
  • 21. Dezember 1935
  • 28. Dezember 1935

Volltext

112 
Die Richtlinien über die Deutsche Zuräschrift gelten ' b) Arbeitslose, die nur deshalb feine Unterstüzung exr- 
auch für die Bediensteten der städtischen Gesellschaften. halten, weil sie die Voraussezungen ' des 887 Abf. 2 
I. V VAVG. nicht erfüllen oder icht hilfsbedürftig sind 
40 oder das vorgeschriebene Alter für die Krisenunter- 
Plath. stügung noch nicht haben, 
An die Hauptverwaltung, die Herren B irtoblrgermeisier ce) Arbeitslose, die infolge jugendlichen Alters die Anwart- 
und die städtischen und überwiegend "städtischen Gesell- schafinzeit (595) nicht erfüllen konnten, aber nach ihrer 
schaften. Her nst und orbildung für den Eintritt in eine prak- 
Simms tische Berufsausbildung in Frage kommen oder [evo 
R tüen Arbeitnehmer tätig waren (städtische 
entlassene), 
1/4118 Einsakdes Rirbeiiühiensses 8. 4. 1935 d) Jugendliche, die auf Grund der Anordnung über die 
ei Katastrophen. Verteilung von Arbeitskräften vom 28. August 1934 zur 
(Vgl. Vfg. vom -21..9. 1934, Teil 1/260, Teil VIT/403.) Entlassung kommen. 
-- Gesch.-Z. Lajug 1. Fernruf: Stadtverw. 4521. -- , : ugnckpinien sind I 
. . ; iche, lichen Lebensunterhalt im 
Die Stammabteilung 4/92 des Arbeitsdienstes in Ruhls- 3) Dugendliche, die den erforder 
dorf bei Teltow ist seit dem 1. 4. 1935 telephonisch un- Betriebe, der eltern zuiter meren können und daher 
mittelbar unter „Großbeeren 110“ zu erreichen. na 3 .24< nicht-arbeiisws. find, 
b) Arbeitslose, die berufsmäßig dem Kreise der landwirt- 
I. A. schaftlichen Arbeitnehmer oder nach ihrer Herkunft dem 
Knaut. (andwirtschafilichen erussnachwigs Zugehören: ferner 
An die zentr. Verwaltungen, die städtischen sowie über- Uge e die ianger als ein yaiwes Jahr in der ; 
wiegend städt. Gesellschaften und die Herren Begirks- hilft oder an Freier landwirtschaftlicher Arbeit bereits 
bürgermeister der Verwaltungsbezirke der Stadt Berlin g * t . 
--- Bezirks-Wohlfahrts- und „Jugendamt a. c) Personen, die nicht die deutsche Reichsangehörigkeit be- 
sigen, sowie Nichtarier. 
duu 1 3 Die Zugenbfichen aben iin, vor tis Einweisung in 
eine Gruppe gegenüber dem Arbeitsam zu ver- 
| 1/119 ] Gruppeneinsaß [ 9.4.1935 pflichten, im Anse luß an die Gruppenbeschäftigung für eine 
- von Landhelfern. mee Vermittlung in freie londwirtschajtliche Kebeit zur Ver- 
-- Gesch.-Z. Lajug 1. Fernruf: Stadtverw. 4521. -- fügung Su festen. falls „fie nicht von dem Betriebsführer 
Der Präsident der Reichsanstalt hat unterm 12. 3. 1935 
nn H 5500790 - zou Beslimmngen iber den Suppen, IIL. Zugelassene Betriebe. 
einsag von Landhelfern erlassen. gebe nachstehend diese ; : i ; 
Bestimmungen im Mz bekannt: Beltübun ve eum Fann folgenden landwirtschaftlichen 
„Um den Bedarf der deutschen Landwirtschaft an 3) Betrieben, welche die von ihnen beantragte Zahl von 
Arbeitsträften zu befriegen Nabe ich mich entschlösjen, ver- Wanderarbeitern nicht erhalten können, 5 
uch5sweise den Druppeneinjaß von Landhelfern na aB: b) Betrieben, bei denen durch besondere Umstände (Ab- 
gabe der nachstehenden Bestimmungen zuzulassen. wanderung von gelernten Kräften in nichtlandwirt- 
1. Aufgaben des Gruppeneinsahes. fihaiiiiche Betriebe usw.) ein Kräftemangel ein- 
1. Der Gruppeneinsaß von Landhelfern verfolgt den ; ; un: 
Zweck, solchen landwirtschaftlichen Betrieben, die bei der amy zin augcieticne Gekikrung Fu ur andige Arbeits: 
Beschaffung von Wanderarbeitern im Vergleich zum Vor- Bedarf aus der näheren örtlichen Umgebung oder im 5% e 
jahre nicht ausreichend versorgt werden konnten, die not- des zwischenbezirklichen Ausgleichs durch vorhandene At- 
wendigen Srfaßtrösie Zur Verfügung zu sellen. Darüber beitslose einschließlich verheirateter arbeitsloser Landarbeiter 
trieben, bei denen aus besonderen Gründen ein Kräftemangel nicht gede>t werden kann. 
eingetreten ist, und denen nachmweielih durch das Arbeitsami 3. Ist bei den Betrieben zu a die Zahl der ständigen 
aus der näheren örtlihen Umgebung oder im Wege des Kräfte (Deputanten einschl. über 14 Jahre alte Hofgänger, 
zwischenbezirklichen Ausgleichs geeignete Arbeitskräfte nicht mithelfende Familienangehörige, Freiarbeiter, ledige männ« 
ausreichend vermittelt werden können, durch den Landhelfer- liche oder weibliche Arbeitskräfte) =- nicht Wanderarbeiter -- 
gruppeneinsaß geholfen werden. mindestens die gleiche wie im Vorjahre, so entscheidet der 
Durch die Zahlung einer Beihilfe soll dem landwirtschaft- Pat bende des rbeitsamtes 'über'die Zulassung'der Land* 
lichen Betriebsführer ein Ausgleich für Minderleistung der ergrupp 
Gruppenlandhelfer und eine Stütze bei Durchführung der In den Fällen zu 1a, in denen die Vorjahreszahl der 
landwirtschaftlichen Erzeugungsschlacht geboten werden. ständigen „Fräste nicht vorhanden ist, und in den allen u 
2. Den Gruppenlandhelfern soll durch das Leben in der : er Präside 5 Landesarbe . 
Gemeinschaft mit Alterskameraden die Ede u von der unter Ef Bedingungen der Einsag einer Landhelfer- 
Stadt und das Einleben in ländliche Verhältnisse erleichtert 9*2PP* g 
werden. Unter der Leitung erprobter, mit den landwirt- 4. In allen Fällen, in denen die Vorjahreszahl der stän- 
schaftlichen Arbeitsverhältnissen vertrauter Führer sollen sie dig beschäftigten Kräfte nicht erreicht ist, ist vor Zub ig 
in disziplinierter Gruppenarbeit mit allen landwirtschaftlichen des: Gruppeneinsaßes von Landheisern ee en Zu 
Arbeiten vertraut gemacht, weltanschaulich geschult und mit klären, aus welchen Gründen der ftemangel im Betrieb 
der Landarbeit und dem Landleben nach Möglichkeit so weit eingetreten ist. eine vom Betriebsleiter zu vertretende 
befreundet werden, daf sie als vollwertige und gefestigte Ursache vor (schlechte Unterkunft, Behandlung, Bezahlung 
Glieder des landwirtschaftlichen Berufsstandes mit der usw.), so ist die Förderung des Gruppeneinsaßes n u: 
Landbevölkerung und dem Arbeitsorf verwachsen. lässig. Es muß unbedingt vermieden werden, daß t5. 
lose verheiratete oder lonstige ledige land aftliche 
II. Personenfreis. Arbeitnehmer, die für den irieb geeignet find, | 3 9 den 
1. Für den Gruppeneinsaß von Landhelfern sind männ- Sruppeneinjaß ver! . & werden ven: 
ji dliche i 1 , und Die im Zeitpunkt der Zulassung ermittelte Zahl von stän- 
siche Ingen iche im Alter bis zu 25 Jahren zugelassen, u digen grästen darf für die Zeit der Förderung der Zun 
a) Empfänger von Arbeitslosenunterstügung =- auch wäh- fergruppe ngert we as 
rend der Wartezeit =- von Krisen» oder Wohlfahrts- 5. Die Unterbringung der Gruppenlandhelfer wird 
unterstüzung, der Regel in Räumen erfolgen, in denen bisher die irh in son»
	        

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