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Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1935 (Public Domain)

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Monografie

Verfasser:
Landsberger, Artur
Titel:
Die Reichen : burlesker Roman
Erschienen:
Berlin: Sieben-Stäbe-Verlag, 1930
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
333 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15462953
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Land 10 a
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

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  • Vorlagen für die Ratsherren der Reichshauptstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1935 (Public Domain)
  • Nr. 1 (1-21), 1935/01/18
  • Nr. 2 (23-64), 1935/02/22
  • Nr. 3 (65-111), 1935/03/21
  • Nr. 4 (112-119), 1935/03/28
  • Nr. 5 (120-139), 1935/04/24
  • Nr. 6 (140-160), 1935/05/22
  • Nr. 7 (161-216), 1935/06/20
  • Nr. 8 (211-269), 1935/09/19
  • Nr. 9 (270-297), 1935/10/10
  • Nr. 10 (298-338), 1935/11/07
  • Nr. 11 (339-370), 1935/12/05

Volltext

40 
38. Vorlage (HV 15 — VI gen/19 —) an die Ratsherren 
über die Ergänzung des § 13 der „viehfeuchenentfchädi- 
gungssahung für die Skadtgemeinde Berlin" vom 
12./29. April 1912 in der durch Nachtrag vom 9. Rlärz/ 
18. September 1922 abgeänderten Fassung durch Ein 
führung der Entschädigung für die Ausmerzung von 
Dauerausscheidern von Enkeritiserregern. 
Ich beabsichtige, folgende Entschließung zu fassen: 
Dem ß 13 der Viehseuchenentschädigungssatzung für die 
Stadtgemeinde Berlin wird als Absatz 3 folgende Bestim 
mung hinzugefügt: 
Außerdem erhält der Oberbürgermeister die Er 
mächtigung, eine auf die Rindviehbesitzer umzulegende 
Beihilfe bis zu des gemeinen Wertes für solche mehr 
als drei Monate alten Rinder zu gewähren, die als 
Dauerausscheider von Enteritiserregern — Bacillus 
enteritidis (Gärtner) breslaviensis und paratyphi B. 
(Schottmüller) — erkannt sind und deren Tötung des 
wegen im Einverständnis mit dem Oberbürgermeister 
und dem Tierbesitzer polizeilich angeordnet worden ist. 
Als Dauerausscheider sind solche gesund erscheinenden 
Rinder anzusehen, in deren Ausscheidungen bei drei 
Untersuchungen in Abständen von 10 Tagen durch das 
Staatliche Veterinär - Untersuchungsamt für die 
Nahrungsmittelkontrolle in Berlin Enteritiserreger 
nachgewiesen worden sind. 
* 
Begründung: 
Die Viehseuchenentschädigungssatzung für die Stadt 
gemeinde Berlin vom 12./29. April 1912 sieht eine Ent 
schädigung in Höhe von des Tierwertes für Tierbesitzer 
vor, deren Tiere wegen bestimmter Tierkrankheiten getötet 
werden müssen. Die Kosten werden auf alle Tierbesitzer 
umgelegt. 
Die Einführung einer Entschädigung für Tiere, die als 
Dauerausscheider von Fleischvergiftungserregern festgestellt 
werden, bezweckt, die deutschen Rinderbestände von Enteritis 
erkrankungen zu befreien. Die alleinige Vernichtung von 
Tieren, die bei der Fleischbeschau mit solchen Bakterien be 
haftet gefunden werden, kann die inzwischen als Tierseuche 
(Paratyphus) erkannte Rindererkrankung nicht tilgen. Eine 
veterinärpolizeiliche Bekämpfung ist aber ohne Entschädi 
gung kaum erfolgreich durchzuführen. 
Der Herr Minister für Landwirtschaft, Domänen und 
Forsten hat deshalb in seinem Runderlaß vom 13. Sep 
tember 1934 — III 6760 — (Lw. MBl. S. 653) folgendes 
erklärt: 
„Der Reichsminister des Innern legt unter Hinweis 
auf die verhältnismäßig geringe Anzahl der festgestellten 
Dauerausscheider und die sich daraus ergebende 
finanzielle Belastung Wert darauf, daß die Entschädi 
gungsfrage gleichmäßig geregelt wird. Er weist weiter 
darauf hin, daß der wirtschaftliche Vorteil, der durch 
die Gesunderhaltung der Nachzucht eines Rinder 
bestandes erzielt wird, die aufzuwendende Entschädi 
gungssumme weit übertrifft. Es kommt als gewich 
tiges Moment noch hinzu, daß durch die Bekämpfung 
der Enteritis Fleischvergiftungen bei Menschen ver 
hütet werden. Ich ersuche deshalb, soweit noch nicht ge 
schehen, wegen der Einführung der Entschädigung für 
die Ausmerzung von Dauerausscheidern von Enteritis 
erregern mit der Verwaltung des zuständigen Pro 
vinzialoerbandes in Verbindung zu treten." 
Der Herr Oberpräsident der Provinz Brandenburg hat 
eine entsprechende Ergänzung seiner Viehseuchenentschädi 
gungssatzung bereits vorgenommen. Gegen die von mir 
geplante, inhaltlich gleiche Ergänzung haben die Verwaltung 
des Vieh- und Schlachthofes sowie der Polizeipräsident in 
Berlin keine Bedenken erhoben. In bezug auf das Ausmaß
	        

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