Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Die Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Die Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Landsberger, Artur
Titel:
Raffke & Cie : die neue Gesellschaft : Roman / von Artur Landsberger ; illustriert von Paul Simmel
Illustrator:
Simmel, Paul
Erschienen:
Hannover: Paul Steegemann Verlag, 1924
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
312 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15462982
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Land 9
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Dreiundzwanzigstes Kaptitel

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Die Königl. Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Stempel: Stadtbücherei. Berlin-Steglitz ; Oeffentliche Lesehalle. Steglitz
  • Vorwort
  • Inhaltsverzeichnis
  • Abschnitt I. Die Gründung der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität
  • Abschnitt II. Die Grundgesetze der königlichen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin
  • Abschnitt III. Das Kuratorium der Universität
  • Abschnitt IV. Rektor und Senat der Universität
  • Abschnitt V. Die Fakultäten als Behörden betrachtet
  • Abschnitt VI. Die akademische Gerichtsbarkeit
  • Abschnitt VII. Das Spruchkollegium bei der juristischen Fakultät
  • Abschnitt VIII. Die Unterbeamten der Universität
  • Abschnitt IX. Die Vorrechte und das Vermögen der Universität
  • Abschnitt X. Die Universitätslehrer
  • Abschnitt XI. Die Lehrverfassung
  • Abschnitt XII. Das Honorarwesen
  • Abschnitt XIII. Die Universitäts-Ferien
  • Abschnitt XIV. Die Lektionsverzeichnisse und Ankündigungen der Vorlesungen am schwarzen Brett
  • Abschnitt XV. Die Vertheilung der Auditorien
  • Abschnitt XVI. Die Universitäts-Schriften
  • Abschnitt XVII. Die akademischen Hürden
  • Abschnitt XVIII. Die akademischen Preise
  • Abschnitt XIX. Die Institute und Sammlungen der Universität
  • Abschnitt XX. Die akademischen Stiftungen und Beneficien
  • Abschnitt XXI. Die Studirenden
  • Index
  • Farbkarte

Volltext

I. Bestellung des Rektors und des Senats. 
213 
Senat gemachter Mittheilung die Gesammtheit der ordentlichen Professoren aber 
mals zusammcnzubcrufen, welche dann zu einer neuen Wahl schreitet. 
Wenn das Rektorat vor dem zur Wahl bestimmten Termin durch Tod oder 
Abberufung oder Abdikation, welche jedoch allemal der Genehmigung des Mi 
nisteriums bedarf, erledigt wird, so hat dieses zu entscheiden, ob bis zum festgesetzten 
Termin der vorletzte Rektor die Stelle des abgehenden vertreten oder die Wahl 
sogleich vor sich gehen soll. 
Auf den ersten Tag des Wintcr-Scmestcrs, d. h. auf den 15. Oktober eines 
jeden Jahres 70 ) berufen Rektor und Senat die Universität in den großen Hörsaal 
(die Aula), wo der Rektor öffentlich durch eine in den Ministerial-Erlassen vom 
28. Oktober 1817, 6. September 1818 und 11. Oktober 1873 näher bestimmte Eides 
formel^) feierlich verpflichtet wird. Hierauf proklamirt der abgehende Rektor den 
neuen Rektor, die neuen Dekane und den neugewähltcn Senat namentlich, stellt 
den ersten besonders vor, überreicht ihm die Statuten,^) die Schenkungsurkunde^) 
und das Album, legt die Dekoration ^) ab und bekleidet ihn damit, worauf als 
dann der neue Rektor nach Befinden entweder mit einer kurzen Anrede oder — 
wie cs'üblich ist — mit einer längeren, auf den Anfang des Lehrkursus sich be 
ziehenden Rede schließt. 
Auf den 14. Oktober oder, wenn dieser Tag auf den Sonntag fällt, auf den 
13. Oktober beruft der Rektor die Gesammtheit der ordentlichen Professoren zur 
Ucbcrgabc des Rektorats. Der bisherige Rektor theilt zuerst die wichtigsten Uni- 
vcrsitätsbcgcbcnheitcn mit und proklamirt hierauf den neuen Rektor. Hierauf 
überliefert diesem der abgehende Rektor die Siegel und die Schlüssel, übergicbt 
ihm die Aufsicht über die Registratur und weist die Untcrbeamten zum Gehorsam 
gegen ihn an. 
Die Anwesenden konstitnircn sich hierauf zur Wahlversammlung des Senats. 
Der Senat besteht aus: 
1. dem Rektor, 
2. dem Universitätsrichter, 
3. dem Vorgänger des Rektors (Prorektor). Ist das Rektorat durch Abdikation 
erledigt worden, so ist auch während des folgenden Rektorats nicht der 
Abgegangene, sondern sein Vorgänger als Vorgänger des Rektors (Pro 
rektor) anzusehen, 
4—7. den jedesmaligen vier Dekanen, 
8—12. fünf aus und von der Versammlung sämmtlicher ordentlicher Professoren 
zn wählenden Mitgliedern. 
Die Verhandlung beginnt damit, daß der Rektor seinen Vorgänger und die 
neugewähltcn Dekane, sowie den Univcrsitätsrichter als Senatsmitgliedcr pro- 
”) Allerh. Kab.Ordre vom 19. April 1844. 
Vergl. oben Anm. 25 S. 17. 
81 ) Vergl. oben Abschnitt II, 1. 
S2 ) Vergl. oben Abschnitt I, S. 4. 
M ) Vergl. wegen der Amtstracht des Rektors oben Anm. 37 S. 23.
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Zitieren

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie lautet der erste Buchstabe des Wortes "Baum"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.