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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Landsberger, Artur
Titel:
Bankhaus Reichenbach : Roman / Artur Landsberger
Erschienen:
München: Georg Müller, 1928
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
390 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15463217
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Land 4
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Erster Teil

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1940 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Übersicht
  • Anleitung für die Führung und Berichtigung des Dienstblattes Teil XII
  • A. Hauptverwaltungsamt
  • B. Haupternährungsamt
  • 2. Bezugskarten für Lebensmittel
  • 3. Verbrauchregelung für Lebensmittel
  • 4. Sonderregelungen
  • 5. Kundenlisten, Verkaufszeiten
  • 6. Abrechnung mit den Kleinverteilern
  • 7. Verbrauchsregelung für Tiere (Futtermittel)
  • C. Hauptwirtschaftsamt

Volltext

er 
Dienstblatr “. 
Teil XII Si 
B. Haupternährungsamt 
4d. Sonderregelungen für Schwer- und Sc<werstarbeiter usw. 
|  HErn V 4b | Fernruf: Stadtverw. 2926 Berpflegung des Werk- 
luftschußes. 
An die Herren Bezirksbürgermeister -- Ernährungsamt --. 
Eine Beschränkung der für den Werkluftscuß vorgesehenen Zulagen an 
Fleisch und Fett auf solche Gefolgschaftsmitglieder, die keine Zusaß- oder Zulage- 
karten besizen, ist nac einem Erlasse des Herrn Reichsministers für Ernährung 
und Landwirtschaft vom 11. 4. 1940 --- 11/1 a - 6272 --- nicht gestattet. Die Betriebs- 
führer fönnen also auch für solche Angehörigen des Werkluftschutzes diese Sonder- 
zuteilungen anfordern, die als Schwer-, Schwerst-, Lang- und Nachtarbeiter an- 
erkannt worden sind. Absatz 2 Satz 3 der Dienstblatt-Verfügung vom 12. 3. 1940 
- AU, B4d, Seite 4 .-- ist daher zu streichen. 
Nach einem Erlasse des Herrn Reichsministers für Ernährung und Land- 
wirtschaft vom 27. Mai 1940 --- U/1a 70. 30 -- können die in der Dienstblatt- 
Verfügung vom 12. März d. I. genannten Verpflegungszulagen für Angehörige des 
Werkluftschues auch an gewerbliche und industrielle Betriebe mit erweitertem 
Selbstschutz gewährt werden, sofern die für die Sonderzuweisungen vorgeschriebenen 
Voraussetzungen erfüllt sind. 
Im übrigen sind diese Zulagen nicht nur Arbeitern, sondern auch Angestellten 
zu gewähren, sofern diese im Werkluftschuß oder in Betrieben mit erweitertem 
Selbstschutz eingeseßt sind. 
Reine kaufmännische oder behördliche Verwältungen können -- wie bereits 
in der Dienstblatt-Verfügung vom 12. März d. I., letzter Absatz, ausgeführt wurde -- 
nach einer Mitteilung des Herrn Reichsernährungsministers nicht in den Genuß 
der vorgesehenen Zulagen gelangen. 
Namentliche Listen dürfen weder vor der Ausstellung der Bezugscheine noch 
am Monatsschlusse bei der vorgesehenen Kontrolle der Verwendung der zugewiesenen 
Lebensmittelmengen eingefordert werden. 
Für die Zulagen an Fleisch, Fett und Brot dürfen nur Bezugscheine aus- 
gestellt, nicht aber Reise- und Gaststättenmarken ausgegeben werden. 
In Vertretung 
Dr. Gebhard 
Ausgegeben 15. 6. 1940. 
Dru: BBA (Verwaltungsdru>erei der Reichshauvtstadt Berlin). SO 16 Runteitraße 20
	        

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