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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1999 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Fink, Georg
Titel:
Mich hungert : Roman / Georg Fink
Erschienen:
[Berlin]: [Cassirer], 1929
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
367 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15463010
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Fink 1 b
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1999 (Public Domain)
  • Nr. 1, 5. Februar 1999
  • Nr. 2, 14. Juni 1999
  • Nr. 3, 30. Juli 1999
  • Nr. 4, 17. September 1999
  • Nr. 5, 17. Dezember 1999

Volltext

En ze nstbla: EL TEA Le 
13 Ausgebaute Baustoffe und Bauteile sind weitestgehend wie- 
der zu verwenden; nicht wieder verwendbare Baustoffe 
und Bauteile sind entsprechend den Vorschriften des 
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) 
vom 27. September 1994 sowie des Landesabfallgesetzes 
getrennt zu erfassen und zu verwerten. Nicht verwertbare 
Abfälle sind über die entsorgungspflichtigen Stellen zu 
entsorgen. Der Bauherr hat als Besitzer und Erzeuger von 
Baureststoffen und -abfällen auf Verlangen über Art und 
Verbleib seiner Baustellenabfälle Auskunft zu geben. Bau- 
sonderabfälle sind zur ordnungsgemäßen Entsorgung im 
Sinne der Ausschlussverfügung (gemäß ABI. 1996 S. 580) 
der zentralen Einrichtung für Sonderabfälle, der Sonder- 
abfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH (SBB) anzu- 
dienen. 
1 Bei der Materialwahl insbesondere im Fassadenbereich 
sind die Belange der Stadtbildgestaltung und gegebenen- 
falls der Denkmalpflege zu beachten. 
Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr 
An die Senatsverwaltungen (einschließlich Senatskanzlei) 
die Verwaltung des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigengesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben über Rahmenbedingungen 
für Unterhaltungsarbeiten an Heizanlagen 
und zentralen Wassererwärmungsanlagen 
nach DIN 18 380 
Vom 1. September 1999 
BauWohnV H X A 4 
Telefon: 90 12 - 36 60/36 61 oder 90 - 0 
intern 9 12 - 36 60/36 61 
Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für 
Bauen, Wohnen und Verkehr, hat die Vertragsunterlagen für 
den Abschluss von VOB-Verträgen zu den Rahmenbedingun- 
gen für Unterhaltungsarbeiten an den Liegenschaften Berlins 
überarbeitet und neu gefasst. 
Die Rahmenbedingungen können von allen Verwaltungsstel- 
len des Landes Berlin verwendet. werden. 
Bezugsquelle: | 
Kulturbuch-Verlag GmbH, Postfach 47 04 49, 12313 Berlin 
Hausadresse: Sprosserweg 3, 12351 Berlin (Buckow) 
Telefon: 6 61 84 84. Telefax: 661 78 28 
Gültigkeit: ab 1. Oktober 1999. 
Die alten Bedingungen treten zum 30. September 1999 außer 
Kraft. 
Bereits erteilte Aufträge können zu den alten Bedingungen bis 
zum 31. Dezember 1999 abgerechnet werden. 
DBI.VINr. 4/17. 09. 1999 ® 153
	        

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