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Geschäftsbericht (Rights reserved) Ausgabe 2010 (Rights reserved)

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Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

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Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Sammlung maurerischer Gesänge (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Monografie

Verfasser:
Bettauer, Hugo
Titel:
Der Frauenmörder : Roman
Ausgabe:
Dritte Auflage
Erschienen:
Wien [u.a.]: R. Löwit-Verlag, 1926
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
150 Seiten
Berlin:
B 328 Literatur: Romane, Erzählungen über Berlin
Dewey-Dezimalklassifikation:
830 Deutsche Literatur
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15462972
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 328 Bet 1
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Der grosse Prozess

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1924 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1924, Teil I
  • 5. Januar 1924
  • 8. Januar 1924
  • 12. Januar 1924
  • 19. Januar 1924
  • 25. Januar 1924
  • 26. Januar 1924
  • 28. Januar 1924
  • 1. Februar 1924
  • 2. Februar 1924
  • 5. Februar 1924
  • 6. Februar 1924
  • 9. Februar 1924
  • 16. Februar 1924
  • 20. Februar 1924
  • 22. Februar 1924
  • 23. Februar 1924
  • 28. Februar 1924
  • 1. März 1924
  • 8. März 1924
  • 12. März 1924
  • 15. März 1924
  • 22. März 1924
  • 24. März 1924
  • 25. März 1924
  • 28. März 1924
  • 29. März 1924
  • 2. April 1924
  • 5. April 1924
  • 9. April 1924
  • 12. April 1924
  • 15. April 1924
  • 19. April 1924
  • 26. April 1924
  • 3. Mai 1924
  • 10. Mai 1924
  • 17. Mai 1924
  • 24. Mai 1924
  • 30. Mai 1924
  • 31. Mai 1924
  • 6. Juni 1924
  • 7. Juni 1924
  • 14. Juni 1924
  • 21. Juni 1924
  • 25. Juni 1924
  • 28. Juni 1924
  • 3. Juli 1924
  • 5. Juli 1924
  • 8. Juli 1924
  • 12. Juli 1924
  • 19. Juli 1924
  • 25. Juli 1924
  • 26. Juli 1924
  • 2. August 1924
  • 6. August 1924
  • 9. August 1924
  • 16. August 1924
  • 23. August 1924
  • 26. August 1924
  • 30. August 1924
  • 6. September 1924
  • 13. September 1924
  • 20. September 1924
  • 25. September 1924
  • 27. September 1924
  • 4. Oktober 1924
  • 10. Oktober 1924
  • 11. Oktober 1924
  • 18. Oktober 1924
  • 25. Oktober 1924
  • 1. November 1924
  • 5. November 1924
  • 8. November 1924
  • 13. November 1924
  • 15. November 1924
  • 18. November 1924
  • 22. November 1924
  • 25. November 1924
  • 26. November 1924
  • 27. November 1924
  • 29. November 1924
  • 3. Dezember 1924
  • 6. Dezember 1924
  • 9. Dezember 1924
  • 13. Dezember 1924
  • 20. Dezember 1924
  • 22. Dezember 1924
  • 24. Dezember 1924
  • 29. Dezember 1924
  • 31. Dezember 1924

Volltext

-*402 - 
- iur 3 ---5 Berücksichtigung von auf [3 
1914/18. 128.5.24! | 308 3. 6.24 
[ 305 ] HSeimatdienstzeit 19 118. | | | Serkan hen 
Nach 8 5 des Gesees vom 8. Juli 1920 betreffend die eamfenu.ir eitnehmern( estangestellten, 
Regelung E sdedener Punkte des Gemeindebeamtenrechts nichtftändig Angestellten und Arbeikera) bei 
und der dazu ergangenen ministeriellen Ausführungsanweisung der Einstellung von nichtständigen 
vom 6. Oktober 1920 ist den städtischen Beamten, ständig Angestellten und Arbeitern. 
Angestellten (Festangestellten) und Anwärtern die Kriegs5zeit 
nach den für die unmittelbaren Staatsbeamten jeweils geltenden .- Gesch.-Z. GB- II 1 u. Trf. AS. Fernrüf: Mag. 247. = 
Vorschriften auf das Ruhegehatisdienstaltor anzurechuen. Seit : 
dem 20. Januar 1921, dem Tage der De anntgabe des Ge- . . 
jeßes. über die erhöhte Anrechnung der Kriegsdienstzeit vom „Semäß 5 a3 in Verbindung mit 8 2 der Preuß. PABV. 
[eve avomber 1920 (GS. 1921 S. 89), ist die als Beamter, sowie Amit 13.3, „der vorläufigen Ausführungsbestim- 
Festangestellter oder Anwärter zurücgelegte Heimatdienst- ung 6 gen Ausnahmen von ver-Zin 
zeit 1914/18 also allgemein 11/2 fach zu rechnen, jofern sie ste [ungssperre für beitnehmer, in erster Linie ausgeschiedene 
wenigsten 6 Monate Deizägt, Entgegenstehende Be es Beige Den mit: an weiter Linie geeignete men fell 
ind beseitigt. Andere Zeiten ommen für diese kraft Gejeßzes ; au . 
eintretende erhöhte Anrechnung nicht in Betracht. ihre Genehmigung von einer solchen Berücksichtigung abhängig 
Wir haben daher bereits angeordnet, daß sämtliche von 
= wamemm m der zentralen Verwaltung abgebauten Beamten, Festangestellten, 
nihisändig Angestellten und Arveiter dem Tarisveriraggam: 
ENIE - - oder, soweit technische Kräfte in Frage kommen, der Ausgleichs- 
[3056 ]. 99norar der Bertrauens- [315.24] stelle für Techniter (GB- IV, 1) u. a. unter Angabe des Abbau- 
Ener ärzte. grundes gewelder averden a et das Zurisverlragenmt 
; - oder zutreffendenfalls die Äusg eichsstelle für Techniker bei 
-- Gesch.-Z. GB. 11,2. Fernruf: Mag. 495. unumgänglichen Neueinstellungen von Arbeitnehmern abge- 
Zur Beseitigung von Zweifeln wird bekannt gegeben, baute geeignete Kräfte nach der oben angezogenen Bestimmung 
daß Rundverfügung 1/596 von 1923 durch Rundverfügung vorzugsweise berü sichtigen. n N | 
1/236 von 1924 als aufgehoben zu betrachten ist. Eine Da aber die erwähnten Vorschriften im Geschäftsbereich 
Kürzung des Honorars um 25 findet somit bei beamteten der gesamten städtischen Verwaltung zu beachten find, ist wie 
Vertrauenzärzten nicht mehr statt. Dagegen ist legteren für folgt, zu verfahren: ! ! 
Untersuchungen in der Wohnung des zu Unterjuchenden eine Jedes Bezirksamt hat die von ihm abgebauten Beamten, 
Entschädigung für entstandenen Zeitaufwand nicht mehr zu Festangestellten, nichtständig Angestellten und Arbeiter dem 
gewähren. Tarifvertragsamt anzuzeigen. Die Anzeige hat für die bereits 
Gegen eine Erstattung- der entstehenden Fahrkosten be- abgebauten Kräfte alsbald durc< eine Nachweisung zu er- 
stehen keine Bedenken. folgen, die enthalten muß: Vor- und Zuname, Angabe, ob 
menen Beamter, Festangestellter, nichtständig Angestellter oder Arbeiter, 
Amtsbezeihnung ujw. Besei nder Vergütungs, 9er 
. - ohngruppe, lezte ienststelle usw., Lebensalter, Zahl der 
Benachrichtigung der [ 31. 5. 24 zurücgelegten tatsächlichen Dienstjahre, Urteil über die Eignung 
zensionsregelungsbehörden. mam! zur Verwendung als nichtständig Angestellter oder Arbeiter, 
GB. II, 4 . Mag. 641. -- Wohnungsadresse. Bei den abgebauten Beamten und An- 
-. Gesch.-Z. GB. II, 4. Fernruf: Mag. 32“. gestellten ist außerden kom ie Berufogrupp: anzugeben 
. ltungsdienst, technischer Dienst, joziaier jenst, Pflege- 
Nach den Abänderungsgesegen zu den Pensions- und erwar ne “ 0 . 
H En EIR NIRNT für Reich und Staat vom dienst 1 Biro und Ranzleidiens getrennt % Die dem 
Jahre 1907 und den dazu für Preußen erlassenen Aus- nad ven R Dur eee achweisung 
führungsbestimmungen über die Einziehung und Kürzung gbgebaute technische Krä delt ist die Anzei di 
Ziilpensionen vom 22. Januar 1909 -- abgedruckt in abgebaute techn sche äfte handelt, ist die Anzeige an Die 
Ne. 32 ve: Min.-Bl. vom 31. März 1909 -- sind die Ge- Ausgleichsstelle für Techniker zu richten. 
meinden, welche Reichs- oder Staatspensionäre oder Militär- Bei unumgänglichen Neueinstellungen von Arbeitnehmern 
rentenempfänger beschäftigen, anstellen oder ihnen Versor- hat jedes Bezirksamt in den gemäß der Vfg. Dienstbl. /24 
gungsbezüge zahlen, verpflichtet, den Pensionsregelungs- Nr. 144 an den Magistrat (Tarisvertragsami) zu richtenden 
vehörden oder, sofern diese nicht bekannt sind, den zahlenden Anträgen auf Genehmigung der Einstellung den Namen des 
Kassen unter Angabe der zuständigen Bezüge (auch bei für die Besezung der Stelle in Frage kommenden geeigneten 
späteren Veränderungen) Nachricht zu geben. ausgeschiedenen Beamten oder Arbeitnehmers anzugeben. 
Da jetzt die Bezüge der im Dienst befindlichen Beamten Geschieht das nicht, jo wird das Tarifvertragsamt (bezw. die 
von Da 166 teller Sezahlt werden, sind von ihnen auch Ausgleichsstelle fir Techniker), vorausgeseyt, daß die Ein 
die Mitteilungen Lieser Art unter Beidrü>ung des Amts- stellung grundsäglih geneh igt if in solchen Beamern 
: er ; . . 
fegeis abzusenden. Eine Abschrift der Mitteilung ist zu den gratt 1/23 Nr. 886 das Weitere veranlassen. Die Beendigung 
ersonalakten zu geben. der Beschäftigung hat das Bezirksamt dem Tarifvertragsamt 
Die Dienststellenleiter werden ersucht, das Erforderliche oder der Ausgleichsstelle für Techniker unter Angabe der 
umgehend zu veranlassen. Leistungen der nachgewiesenen Kraft anzuzeigen. 
Hinsichtlich der städt. Versorgungsempfänger verbleibt es Die Dienststelle, welche die Einstellung und Entlassung 
bei dem bisherigen Verfahren. / eines ausgeschedenen Bediensteten als Arbeitnehmer veranlaßt, 
Den Bezirksämtern wird empfohlen, gegebenenfalls eine hat den Beginn und das Ende der Beschäftigung womie den 
eiche Anordnung zu treffen. Betrag der Vergütung oder des Lohnes der für die Anweisung 
gleich 93 4 
Bes Wartegeiwes ver des en u eheider gen 
tesle alsbald zu melden, vami e gemä er 
An die zentralen Verwaltungen. des Ruhe eldbeschlusses vom 15. 1. 1923 (Dbl. 23 Ke 85) 
oder des gs 10 der Verordnung betr. die einstweilige Versezung 
dor unmittelbaren Staatsbeamten in den 5 die
	        

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