Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • enterFullscreen
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1895/1900,3 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1895/1900,3 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Bericht über die Gemeinde-Verwaltung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1895/1900,3 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Organisation und Kosten der gesamten Armenverwaltung
  • II. Die offene gestzliche Armenpflege
  • III. Die geschlossene Armenpflege für körperlich Kranke
  • IV. Die Wohltätigkeitspflege
  • V. Die städtische Blindenpflege
  • VI. Das städtische Arbeitshaus - das Arbeitshaus-Hospital
  • VII. Das städtische Obdach
  • VIII. Fürsorge für das Alter
  • IX. Die Waisenverwaltung
  • X. Die städtischen Krankenanstalten und die öffentliche Gesundheitspflege
  • XI. Die städtische Irrenanstalt
  • XII. Das städtische Bestattungswesen
  • XIII. Die Standesämter
  • XIV. Die Schiedsmänner
  • XV. Der Stadtausschuß zu Berlin
  • XVI. Die Berliner Polizeiverwaltung
  • XVII. Die gesetzlichen Militärlasten Geschäfte des städtischen Militärkommissars Unterstützung von Familien zur Übung einberufener Mannschaften (Gesetz vom 10 Mai 1992)
  • XVIII. Die städtische Feuersozietät
  • XIX. Das Berliner Pfandbriefamt
  • XX. Das städtische Vermessungsamt
  • Anhang I und II
  • Anhang I
  • Anhang II
  • Index

Volltext

TI. 
Das städtische Arbeitshaus. — Das Arbeitshaus-Hospital. 
j|n den Bestimmungen über Aufnahme von Korrigenden und Hospitaliten 
sind während der Berichtsjahre keine Änderungen getroffen worden. 
Es gelangen also diejenigen Personen zur Ausnahme, welche ans Grund 
einer vorhergegangenen richterlichen Verurteilung wegen Übertretung der §§ 361 
Nr. 3 bis 8, 362 des Reichs-Strafgesetzbuchs der Landespolizeibehörde - in 
Berlin dem Königlichen Polizei-Präsidium — zur zwangsweisen Unterbringung 
in ein Arbeitshaus überwiesen worden sind (Korrigenden). Die Dauer der 
Überweisung richtet sich nach den Vorstrafen der einzelnen Personen und ist aus 
6, 9, 12, 18 und 24 Monat festgesetzt. Eine Trennung der Geschlechter, 
Männer und Weiber, ist hier streng durchgeführt. Auch innerhalb dieser Ab 
teilungen werden die jugendlichen Korrigenden, d. h. Personen bis zum voll 
endeten 18. Lebensjahre, in besonderen Unterabteilungen während der ganzen 
Dauer der Besserungshaft sowohl während der Arbeitszeit als auch während 
der Ruhepausen, Mahlzeiten und während der Nachtruhe von den Erwachsenen 
streng gesondert gehalten. In Zukunft wird diese Unterabteilung fortfallen, da 
infolge der beiden Gesetze vom 25. Juni 1900, betreffend Änderungen und Er 
gänzungen des Reichs-Strafgesetzbuchs, und vom 2. Juli 1900, betreffend Für 
sorgeerziehung, Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 
einem Arbeitshause nicht mehr überwiesen werden dürfen. 
Der größte Teil der männlichen Korrigenden wird auf den im Süden 
und Norden der Stadt belegenen städtischen Rieselgütern, wo ständige Unter 
kunftsräume in massiv erbauten und mit Koch- und Wirtschastseinrichtungen 
ausgestatteten Baracken hergestellt find, unter Aufsicht von Arbeitshaus-Aufsehern 
mit landwirtschaftlichen Arbeiten beschäftigt. Diese Korrigenden werden nach 
Bedürfnis entweder kurz nach ihrer Einlieferung oder später in diese Häuslings 
baracken übergeführt. Dort bleiben sie bis zu ihrer Entlassung, welche stets von der
	        

Downloads

Downloads

Der Text kann in verschiedenen Formaten heruntergeladen werden.

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext
TOC

Diese Seite

ALTO TEI Volltext

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viel Gramm hat ein Kilogramm?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.