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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

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Monografie

Verfasser:
Lederer, Franz
Titel:
Ick lach ma'n Ast : Sprache, Wesen und Humor des Berliners / von Dr. Franz Lederer
Erschienen:
Berlin: Buchverlag Germania A.-G., 1929
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2022
Umfang:
242 Seiten
Berlin:
B 285 Volkskunde: Sammlungen: Witz. Anekdote. Humor
Dewey-Dezimalklassifikation:
390 Ethnologie
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15461773
Sammlung:
Berliner Dialekt, Literatur, Literarisches Leben
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Signatur:
B 285/5
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Kapitel

Titel:
Die Amüsiertablette

Schnellzugriff

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  • Amtsblatt für Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 35.1985,3 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Ausgabe 1985,47 Nr. 47, 20. August 1985
  • Ausgabe 1985,48 Nr. 48, 23. August 1985
  • Ausgabe 1985,49 Nr. 49, 29. August 1985
  • Ausgabe 1985,50 Nr. 50, 30. August 1985
  • Ausgabe 1985,51 Nr. 51, 6. September 1985
  • Ausgabe 1985,52 Nr. 52, 13. September 1985
  • Ausgabe 1985,53 Nr. 53, 20. September 1985
  • Ausgabe 1985,54 Nr. 54, 27. September 1985
  • Ausgabe 1985,55 Nr. 55, 4. Oktober 1985
  • Ausgabe 1985,56 Nr. 56, 11. Oktober 1985
  • Ausgabe 1985,57 Nr. 57, 18. Oktober 1985
  • Ausgabe 1985,58 Nr. 58, 25. Oktober 1985
  • Ausgabe 1985,59 Nr. 59, 1. November 1985
  • Ausgabe 1985,60 Nr. 60, 8. November 1985
  • Ausgabe 1985,61 Nr. 61, 15. November 1985
  • Ausgabe 1985,62 Nr. 62, 22. November 1985
  • Ausgabe 1985,63 Nr. 63, 29. November 1985
  • Ausgabe 1985,64 Nr. 64, 2. Dezember 1985
  • Ausgabe 1985,65 Nr. 65, 3. Dezember 1985
  • Ausgabe 1985,66 Nr. 66, 4. Dezember 1985
  • Ausgabe 1985,67 Nr. 67, 6. Dezember 1985
  • Ausgabe 1985,68 Nr. 68, 13. Dezember 1985
  • Ausgabe 1985,69 Nr. 69, 20. Dezember 1985
  • Ausgabe 1985,70 Nr. 70, 30. Dezember 1985

Volltext

Kulturbuch-Verlag GmbH - Passauer Straße 4, 1000 Berlin 30 
Postvertriebsstück - A’6493.A - Gebühr bezahlt 
Herausgeber und Schriftleitung: 
Der Senator für Finanzen, Nürnberger Straße 53, 1000 Berlin 30; 
Fernruf: 2123-2278. 
Verlag: 
Kulturbuch-Verlag GmbH, Passauer Straße 4, 1000 Berlin 30: 
Fernruf: 2136071. 
Bezugspreis: 
Vierteljährlich 55,— DM einschl. 7% Umsatzsteuer 
bei sechswöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende. 
Laufender Bezug und Einzelhefte durch den Verlag. 
Preis dieses Heftes 2,50 DM und 0,70 DM Versandspesen. 
(Postgirokonto Berlin Nr. 87 50-109). 
Druck: 
Verwaltungsdnsckerei Berlin, Kohlibrter Straßs-41-45,-1000 Berlin 36; 
2098 Steuer- und Zollblatt für Berlin 35. Jahrgang  Nr.57 18. Oktober 1985 
Bewertung - Vermögensteuer iS. des. 8 198 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches 
April 1985 - Il B 66/84 (BGB). Maßgebend ist hierfür in der Regel, sofern 
Beschluß des BFH vom 17. Apr) 4985 keine besonderen Abreden getroffen sind, der. Schluß 
Vorinstanz: FG Berlin des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Et- 
was anderes gilt für den Bereich der 88 198 Satz 1, 
(StZBl. Bin. 1985 S. 2098) 201 BGB jedoch dann, wenn die Forderung erst zu 
Zum Ansatz von Kapitalforderungen bei der Ver- einem späteren Zeitpunkt fällig wird. Nach der-Ent- 
mögensbesteuerung. scheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 17. Fe- 
E bruar 1971. VIlL ZR 4/70 (BGHZ 55, 340, 341) folgt die 
BewG 1965 5 119 Abs. 1, Nr. 1: Maßgeblichkeit. des Fälligkeitszeitpunkts für‘ & 198 
(BStBl. 1985 II S. 389) Satz 1 BGB aus der Erwägung, daß zu Lasten des 
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeu- Berechtigten die Verjährungsfrist Nicht beginnen. kann, 
tung ($ 115. Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung solange er nicht in der Lage ist, den Anspruch geltend 
— FGO —). Der Senat wäre im Falle der Zulassung zu machen oder ggf. eine bereits laufende Verjährung 
der Revision nicht verpflichtet, den. Gemeinsamen Se- durch Klageerhebung TH unterbrechen. Die Rechtspre- 
nat der obersten Gerichtshöfe des. Bundes anzurufen. Chung berücksichtigt bei der Auslegung des Begriffs 
| a „Entstehung“ i. S. des 8 198 BGB die besondere Inter- 
1. Nach der ständigen Rechtsprechung des Bun- essenlage der Pärteien hinsichtlich der Durchsetzbar- 
desfinanzhofs (BFH) ist ein Anspruch, der, wie im keit des Anspruchs. 
Streitfall, vertraglich festgelegt ist und am maßgebli- . . 
chen Stichtag lediglich noch in der Höhe vom Ge- Dieser zivilrechtlichen Beurteilung für den Sonderfall 
schäftsergebnis abhängt, als Forderung anzusetzen, der Verjährung kommt keine Bedeutung zu für die Fra- 
sobald das maßgebende Geschäftsjahr abgelaufen ist. 9®e,.ab wann ein Anspruch bewertungsrechtlich anzu- 
Dies gilt auch dann, wenn die Höhe des Anspruchs setzen ist (vgl. oben 1.). 
am Stichtag noch nicht endgültig feststeht (vgl. BFH- 3. Eine Divergenz zwischen den Entscheidungen 
Urteil vom 26. Juni 1970 IIlR 98/69, BFHE 99, 547, des BAG in NJW 1974, 663.und des BFH in BFHE 99, 
BStBI II 70, 735"). Auf die Fälligkeit kommt es, wie 547, BStBI Il 70, 735" liegt demnach nicht vor. Der 
das Finanzgericht zu Recht ausgeführt hat, nicht an. Senat brauchte daher den Gemeinsamen Senat der 
2. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom obersten Gerichtshöfe des Bundes nicht anzurufen, da 
10. Dezember 1973 3 AZR 318/73 (Neue Juristische durch seine Entscheidung die Rechtsprechung des 
Wochenschrift — NJW — 1974, 663) betrifft dagegen BAG nicht berührt wird (vgl. S$2 Abs. 1 des Gesetzes 
die Frage des Verjährungsbeginns einer Forderung zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung 
ZN der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 
1) SıZBl. Bin. 1971. 5.434 1968, BGBI | 1968. 661).
	        

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